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Rolf

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Rot-Grüne verhindern Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution






20. September 2013



Felizitas Küble



Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der rot-rot-grün regierten Länder am heutigen Freitag das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten an den Vermittlungsausschuß überwiesen. Damit kann es in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft gesetzt werden.

Dazu erklärt der Vorsitzende der AG Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU):

„Rot-Rot-Grün lässt das Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution scheitern. Das ist zynisch. Erst durch das Prostitutionsgesetz, das Rot-Grün im Jahre 2001 in Kraft gesetzt hatte, wurden Polizei und Ordnungsamt bei der Kontrolle von Bordellen die Hände gebunden.

Die vorhersehbare Folge der Schaffung eines rechtsfreien Raumes war die dramatische Zunahme dieser schweren Straftaten. In dieser Bewertung sind sich alle einig: von dem Frauenmagazin ‚Emma‘ über die Polizei bis hin zur engagierten Frauenhilfsorganisation SOLWODI.

Indem die rot-rot-grün regierten Länder das Gesetz im Bundesrat scheitern lassen, verwehren sie den Frauen jedweden Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Die von der christlich-liberalen Koalition verabschiedete Regelung setzt im Bereich des Menschenhandels EU-Vorgaben um, womit wir unserer Pflicht nachkommen. Danach soll der Menschenhandel zum Zweck von Straftaten, Bettelei und Organhandel unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus ermöglichen wir die gewerberechtliche Überprüfung von Bordellen. Dafür sollen Prostitutionsstätten in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe aufgenommen werden. Gewerbeämter sollen demnach künftig Auflagen zum Schutz der Prostituierten erteilen können.

Dieses Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution müssen folgen. Rot-Rot-Grün verweigert seine Zustimmung jedoch aus Wahlkampftaktik. Aus Sicht der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist das unerträglich.“

Hintergrund:

2001 verabschiedete Rot-Grün das Prostitutionsgesetz. Bordellbetriebe sollten wie normale Gewerbe funktionieren. Als solche wurden sie aber keiner gewerberechtlichen Regelung unterworfen, so dass Polizei- und Ordnungsbehörden Bordelle nicht kontrollieren können. Ein effektiver Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution ist seitdem in Deutschland nicht mehr möglich.

Das durch die heutige Bundesratsentscheidung gescheiterte Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (17/13706) sah eine – durch EU-Richtlinie geforderte – Erweiterung des Paragrafen 233 des Strafgesetzbuches auf die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen wie Diebstähle und der Bettelei sowie zum Zweck des Organhandels vor. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für in der Prostitution tätige Personen sollten zudem Prostitutionsstätten in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach Paragraf 38 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgenommen werden.
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