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Polizei nimmt Kinder von Schulverweigerern in Obhut


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Rolf

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Darmstadt: Polizei nimmt Kinder von Schulverweigerern in Obhut






Die Polizei hat vier Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren in einem Ort bei Darmstadt von ihren Eltern getrennt, weil diese den Besuch einer Schule aus religiösen Gründen verweigerten.


Die Kinder seien in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht worden, erklärte der Leiter der Abteilung Jugendhilfe des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Klaus Behnis. Der Inobhutnahme der Kinder sei ein langjähriger Konflikt des Jugendamtes mit den Eltern vorausgegangen, die den Schulbesuch als unvereinbar mit ihrem christlichen Glauben sähen.

Mehrfache Versuche der Behörden, einen Kompromiss zu finden, seien von den Eltern entschieden zurückgewiesen worden, sagte Behnis. So hätten die Eltern es auch abgelehnt, ihre Kinder auf eine staatlich anerkannte christliche Privatschule zu schicken. Das Jugendamt habe die Inobhutnahme der Kinder als letztes Mittel angeordnet, um ihnen ihr Recht an Bildung zu sichern. Auch hätten Kinder ein Recht darauf, "zu gemeinschaftsfähigen Personen aufzuwachsen", was nur mit dem Kennenlernen anderer Meinungen möglich sei.

Die Eltern dagegen hätten ihre Kinder "hermetisch von der Außenwelt abgeschirmt" und ihnen ein geschlossenes Weltbild zu vermitteln versucht, sagte Behnis. Eine Prüfung des Bildungsstandes der Kinder sei verweigert worden. Das Jugendamt stehe mit den Eltern jedoch weiterhin in Kontakt. Ein Verfahren vor dem Familiengericht in Darmstadt sei wieder aufgenommen worden, um die Gefährdung des Kindeswohls zu überprüfen.
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#2
Rolf

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Jugendamt nimmt Christen die Kinder weg







Laut Bundesgerichtshof kann Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, teilweise das Sorgerecht entzogen werden. Foto: idea/Schmitt

Darmstadt/Eschwege/Dreieich (idea) – Vier Kinder einer christlichen Familie aus der Nähe von Darmstadt sind zwangsweise in staatliche Obhut genommen worden. Die Eltern, Dirk und Petra Wunderlich, unterrichteten ihre acht- bis 14-jährigen Kinder selbst und weigerten sich, sie auf eine öffentliche Schule zu schicken. Am 29. August verschafften sich ein Gerichtsvollzieher sowie Fachkräfte aus Jugendhilfe und Justiz unter Polizeischutz Zutritt zu der Wohnung der Familie und trennten die Kinder von den Eltern. Die Minderjährigen wurden in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, wie der Pressesprecher des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Frank Horneff (Darmstadt), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea auf Anfrage mitteilte. Nach seinen Angaben war für die Zwangsmaßnahme ausschlaggebend, dass die Eltern jegliches Schulsystem ablehnen: „Es gibt aber die Schulpflicht, der sich Eltern nicht entziehen können.“ Dabei gehe es nicht allein um Bildung, sondern auch um das soziale Miteinander und das Auseinandersetzen mit anderen Ansichten. Die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung sei nach einer vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main bestätigten richterlichen Entscheidung erfolgt. Alle Versuche, zu einer gütlichen Einigung mit den Eltern zu kommen, etwa durch Gespräche in der Ferienzeit, seien erfolglos geblieben.

Sorgerecht vor einem Jahr teilweise entzogen

Laut Horneff war den Eltern bereits im Herbst 2012 das Sorgerecht für ihre Kinder auf Antrag des staatlichen Schulamtes Darmstadt an das dortige Familiengericht teilweise entzogen worden. Dem Jugendamt wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten sowie das Recht zur Antragstellung bei Ämtern und Behörden übertragen. Dirk und Petra Wunderlich hätten sich weiterhin geweigert, die Schulpflicht zu akzeptieren. Ob und wann die Kinder zu ihren Eltern zurückkommen, ist noch unklar. Horneff: „Unser Jugendamt ist jetzt wieder mit den Eltern im Gespräch – bewegt hat sich also etwas!“

Rechtsanwalt: Kindeswohl nicht gefährdet

Rechtsanwalt Andreas Vogt (Eschwege), der die Eltern vertritt, will juristisch gegen die „Inobhutnahme“ der Kinder vorgehen. Das Vorgehen sei unverhältnismäßig gewesen, sagte er auf idea-Anfrage. Auch sei das Kindeswohl, das eine solche Maßnahme rechtfertigen würde, nicht gefährdet. Er halte es für einen „kurzsichtigen und falschen Schluss“, allein die Tatsache, „dass Kinder nicht in einem Schulgebäude sitzen“, als Gefährdung anzusehen. Es sei auch falsch, dass sich die Eltern dem Gespräch mit dem Jugendamt verweigert hätten. Vielmehr habe er im vorigen Jahr des Jugendamt mehrmals Gespräche angeboten; dieses habe darauf aber nicht reagiert. Für Vogt steht im Hintergrund ein aus seiner Sicht nicht endgültig geklärter Grundrechtskonflikt zwischen dem Elternrecht und der Schulpflicht. Man müsse fragen, ob es nicht Ausnahmen geben könne, denn entscheidend für Hausschuleltern sei ihre Pflicht, für die Bildung ihrer Kinder selbst zu sorgen. In vielen anderen Ländern Europas, etwa in Frankreich, sowie in den USA erlaube der Staat den Eltern, ihre Kinder zu unterrichten.

Kein Einzelfall in Hessen

In Hessen wie auch in anderen Bundesländern ist das Schicksal der Familie Wunderlich kein Einzelfall. Erst am 22. Mai verurteilte das Amtsgericht Fritzlar (Nordhessen) das christliche Ehepaar Thomas (51) und Marit Schaum (47) zu einer Geldstrafe von 700 Euro, weil sie ihre Kinder gesetzwidrig zu Hause unterrichten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, da es sich um Wiederholungstäter handele. Bereits zweimal zuvor waren die Eltern zu Geldstrafen verurteilt worden.

„Staatlicher Kindesraub“

Für das Recht auf Hausschulunterricht setzt sich in Deutschland unter anderem die Initiative „Schulunterricht zu Hause“ (Dreieich bei Frankfurt am Main) ein. Der Vorsitzende, Rechtsanwalt Armin Eckermann (Dreieich), bezeichnete gegenüber idea das Vorgehen der Darmstädter Behörden als „staatlichen Kindesraub“. Eine Gefährdung des Kindeswohls liege eindeutig nicht vor. Darum gehe es den Ämtern in solchen Fällen auch gar nicht, sondern allein um das Durchsetzen der Schulpflicht. Durch das Zerreißen einer Familie sei ferner der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel missachtet worden.

Familie aus Baden-Württemberg suchte in den USA Asyl

Das Vorgehen erinnert Eckermann an den Fall einer christlichen Familie aus Baden-Württemberg. Hannelore und Uwe Romeike waren 2008 mit ihren fünf Kindern von Bissingen/Teck bei Stuttgart nach Morristown (Bundesstaat Tennessee) gezogen, weil die deutschen Behörden nicht duldeten, dass die Kinder zu Hause unterrichtet wurden: Sie belegten die Eltern mit hohen Bußgeldern. Auch aus Furcht, das Sorgerecht zu verlieren, flohen Romeikes in die USA und beantragten Asyl. Dem wurde lediglich in erster Instanz stattgeben. In den USA werden etwa zwei Millionen Kinder zu Hause unterrichtet. In Deutschland sind es nach vagen Schätzungen 500 bis 1.000. Der Bundesgerichtshof hatte 2007 entschieden, dass Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, zumindest teilweise das Sorgerecht entzogen werden kann. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken, hieß es zur Begründung.

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#3
keine Hoffung mehr

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"Eigentümlich frei" über homeschooling

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#4
Rolf

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Von Familie Wunderlich habe ich den Originalbericht erhalten. Das Verhalten der Behörden ist unglaublich. Gut das vor der Bundestagswahl noch einmal klargestellt wird, zu welcher Bananenrepublik unser Land verkommen ist.

Kindeswohl? Hier muss wohl von Fehlanzeige gesprochen werden. Kindesmisshandlung würde ich das nennen.







Inobhutnahme 2013 zum »Wohle der Kinder« ?






Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze [= Schutzhaft ?] der staatlichen Ordnung. (Art. 6, Abs. 1 GG)
Zu fürchten war nur die Gedankenpolizei. Orwell, Neunzehnhundertvierundachtzig
Der Ablauf
Am Donnerstag, den 29. August 2013, ca. 800 Uhr, stürmten mindestens 20 Behördenvertreter unser
Einfamilienhaus in Wembach (Ortsteil von Ober-Ramstadt), 12 km südöstlich von Darmstadt. Die
Behördenvertreter bestanden aus (zivil gekleideten) SEK-Kräften, Gerichtsvollzieher, normalen Polizisten,
Abteilungsleiter Jugendhilfe, Mitarbeiterin Jugendhilfe, (vom Gericht bestellten) »Verfahrensbeistand
« für unsere vier Kinder, (vom Jugendamt bestimmten) »Amtspfleger« für unsere Kinder
(sieben bis vierzehn Jahre alt) sowie mehreren »professionellen« Erzieherinnen.

Wie Nachbarn uns später mitteilten, hatte sich zuvor ein großer Konvoi in unserer Straße gebildet.
Die Kräfte der Spezialeinheit umstellten unser Haus (wozu sie auch durch das Grundstück eines
Nachbarn gingen und dessen Beschwerde mißachteten). Schließlich klingelten sie kurz nach acht an
der Tür. Mit unseren drei ältesten Kinder waren wir schon seit einer Stunde in ein angeregtes Gespräch
vertieft, in welchem wir die verschiedensten Wissensbereiche streiften. (Solche Stunden der
»Wissensvermittlung« bringen mehr als 100 Stunden staatlichen Schulunterrichts.)
Beim Klingeln (um diese Uhrzeit) war uns schon klar, daß nun wohl Behördenvertreter vor der
Tür ständen. Wir dachten aber, daß es der Amtspfleger für unsere Kinder wäre (event. mit ein paar
normalen Polizisten), um die Kinder einer »Lernstandserhebung« zuzuführen. Ich ging deshalb vorsorglich
ins Bad, um zunächst von dessen Fenster aus mit den erwarteten Behördenvertretern sprechen
zu können. Um so größer war dann meine Überraschung, als ich sofort feststellen mußte, daß
es diesmal wohl die seit Jahren befürchtete Inobhutnahme unserer Kinder sein müßte, denn es waren
zunächst lauter unbekannte (und vor allem viele) Gesichter zu sehen. Ein selbstbewußt-energisch
auftretender Mann (Anfang dreißig), der der Einsatzleiter war (wie mir im Nachhinein klar
wurde), verkündete mir umgehend: »Herr Wunderlich, wir müssen mit Ihnen sprechen, machen Sie
deshalb bitte die Tür auf.« Ich antwortete: »Wir können uns auch gerne hier am Fenster unterhalten.

« Darauf erwiderte er nur befehlend: »Machen Sie die Tür auf !« Ein anderer Mann (der Gerichtsvollzieher)
fiel ein: »Herr Wunderlich, wenn Sie nicht die Tür aufmachen, müssen wir sie aufbrechen.
« Ich fragte: »Wieso müssen Sie sie aufbrechen?« Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Statt dessen rief der Einsatzleiter zwei Vornamen, plötzlich tauchten aus dem Hintergrund 2 SEKKräfte
mit einem ca. 1 m großen zylindrischen Gerät auf, das wohl eine Art Türramme darstellte
und positionierten sich einsatzbereit vor der kleinen Treppe zu unserer Haustür. – »Machen Sie jetzt
auf?« fragte wieder der Einsatzleiter.
Ich signalisierte ein Einlenken und ging zur Haustür, um diese zu öffnen. Als erstes stand mir der
Gerichtsvollzieher gegenüber, der mir unmittelbar einen Gerichtsbeschluß vom 28. August 2013 der
Richterin Daniela König vom Familiengericht Darmstadt überreichte, in welchem angeordnet wird,
unsere Kinder »an das Jugendamt Darmstadt-Dieburg herauszugeben«. Der damit beauftragte Gerichtsvollzieher
»darf notfalls auch Gewalt gegen die Kinder anwenden«. Dies las ich jedoch alles
erst später, denn im Moment des Empfangs hatte ich keine Lesebrille bei mir.
Dann ging alles sehr turbulent zu, weshalb ich nur noch Bruchstücke wiedergeben kann. Es
strömten unaufhörlich Menschen in unser Haus. Ich wurde sofort von zwei SEK-Kräften leiblich
untersucht und ab da sehr körpernah begleitet. Mir wurde geboten, mich zu setzen. Bei vielen Anläufen
aufzustehen, wurde ich sofort wieder heruntergedrückt mit der Aufforderung: »Bleiben Sie
sitzen!« Ich durfte zunächst nicht zu meinem Telefon gehen und meinen Anwalt anrufen. Ein Hinweis
meinerseits, daß der Gerichtsbeschluß sicherlich nicht dazu berechtigte, mich hier sämtlicher
Grundrechte zu berauben, wurde nicht beantwortet. Währenddessen hatten sich mehrere Personen
um unsere Kinder gestellt und versuchten den Eindruck zu erwecken, daß sie jetzt unweigerlich
mitkommen müßten. Unsere Kinder wiederum machten sehr deutlich klar, daß sie das nicht tun
würden. Unsere älteste Tochter umarmte sogleich unsere jüngste Tochter, um sie zu schützen, unser
12jähriger Sohn hatte plötzlich einen Hammer in seiner Hand, mit welchem er seine Verteidigungsbereitschaft signalisierte. Meine Frau wurde aufgefordert, die Kinder zum Mitgehen zu bewegen.

Empört verweigerte sie dieses Ansinnen.
In der Zwischenzeit war mir erlaubt worden, meinen Anwalt, Dr. Vogt in Eschwege, anzurufen.
Auf dem Weg zu meinem Schreibtisch (wo sich ein Handgerät unseres Festnetztelefons befindet)
wurde jede Bewegung meinerseits immer wieder begrenzt, als bestünde die Gefahr, ich könnte irgendwie
eine unkontrollierte, gewalttätige Aktion begehen. (Erst einen Tag später, nachdem ich den
Antrag des Jugendamtes für diesen Beschluß zur Verfügung hatte, konnte ich verstehen, warum diese
merkwürdige Übertriebenheit an den Tag gelegt wurde – doch dazu später.)
Es gelang mir erst nach mehreren Anläufen, Rechtsanwalt Dr. Vogt zu erreichen. Diesem war sofort
klar, daß unmittelbar zum jetzigen Zeitpunkt der Inobhutnahme unserer Kinder nichts entgegengesetzt
werden kann, und daß ich ihn wieder anrufen soll, wenn alle verschwunden sind.

Ich ging dann raus zu einer Nachbarin (begleitet von meinen »Bodyguards«), um sie zu bitten,
Photos zu machen. Die beiden Beamten machten mir mehrmals klar, daß ich nur klingeln, keinesfalls
aber ins Haus gehen dürfe. Die Nachbarin (eine gebürtige Andalusierin) kam heraus und begann
sofort, mich unter Tränen zu beschwören, meine Kinder in die Schule zu geben und »kein
Scheiß« zu machen. Ich versuchte sie die ganze Zeit zu beschwichtigen und kam nie zu meinem eigentlichen
Anliegen (den Photos). Selbst den Beamten wurde das Ganze dann zuviel, indem sie die
Nachbarin baten, mich in Ruhe zu lassen.
Mittlerweile waren schon die drei jüngsten Kinder in zwei verschiedenen Autos. Ich durfte mich
kurz von ihnen verabschieden. Als ich noch einmal ins Haus ging, um für meinen Sohn eine Bibel
zu holen, begegnete mir meine älteste Tochter (sich wehrend), wie sie gerade von zwei SEKBeamten
mit Gewalt aus dem Haus gebracht wurde. Als ich zurückkam und meinem Sohn die Bibel
gab, war meine älteste Tochter mittlerweile auch im Auto, die sich von mir mit einem kämpferischen
Gesichtsausdruck verabschiedete. Die anderen drei Kinder wirkten bei der Verabschiedung
schon apathisch.

Meine Frau versuchte die ganze Zeit noch Herrn Behnis (Abteilungsleiter Jugendhilfe) umzustimmen,
indem sie ihre Bereitschaft zeigte, unsere Kinder in einer Schule anzumelden, wenn sie
jetzt nicht ins Heim müßten. In diesen Gesprächen schien Herr Behnis zu signalisieren, daß eine
Schulanmeldung vielleicht alles wieder rückgängig machen könnte. In einem Gespräch in seinem
Büro noch am selben Tag um 1400 Uhr (zu dem auch Rechtsanwalt Vogt noch schnell angereist
kam), wollte er dann davon nichts mehr wissen und betonte immer wieder, daß es eine Rückkehr
der Kinder »sicher nicht in eins, zwei Tagen« geben würde. Er verstieg sich sogar zu der unsinnigen
Behauptung, unsere Kinder würden durch unsere Kehrtwendung nur »vollends verwirrt«, weshalb
sie besser in der Einrichtung verblieben. Als wir einen Tag später seinen diesbezüglichen Antrag lasen,
wurde uns klar, daß er es nun als seine Aufgabe ansieht, unsere Kinder vor uns Eltern zu »retten
«.
Meine Frau erzählte mir später, daß sie mitbekommen habe, wie ein SEK-Beamter zu seinem
Kollegen sagte (und dabei auf seine Uhr deutete): »Wir können jetzt nicht mehr lang rummachen,
wir müssen zusehen, daß wir wegkommen, nicht daß noch die Presse kommt.« Im Nachhinein wurde
uns klar, daß alles sehr gut (auch zeitlich) durchgeplant war. Durch die Gespräche mit Herrn
Behnis bemerkte meine Frau gar nicht, wie die Kinder abtransportiert wurden. Nur als unsere älteste
Tochter von den zwei SEK-Beamten herausgeführt/-getragen wurde, versuchte sie, sich noch von
ihr zu verabschieden. Dabei wurde sie von dem einen Beamten mit dem Ellenbogen zur Seite gestoßen,
wobei dieser bemerkte: »Nee, des geht jetzt net mehr.« Kurz darauf waren alle (wie nach
einem Spuk) verschwunden.

Der Hintergrund

Drei Tage zuvor, am 26. August 2013, hatte in den Räumen des Jugendamtes ein Gespräch stattgefunden.
Anwesend waren Klaus Behnis (Abteilungsleiter der Jugendhilfe), Herr Harms (Amtspfleger),
Susanne Hajdu (Schulamtsdirektorin), Christa Lettau (Juristin Schulamt), Frau Baier (Mitarbeiterin
des Jugendamtes), die als Ersatz für Bettina Kissel (»unsere« eigentliche Mitarbeiterin) dabei
war, Dr. Andreas Vogt (unser Anwalt) sowie wir beiden Eltern.
Zuvor (im Juni) hatte das Jugendamt einen weiteren Antrag auf weitergehenden Sorgerechtsentzug
gestellt, um den »gegebenenfalls zu erzwingenden Wechsel in eine Regelschule gelingen« las3
sen zu können. Da unser Anwalt den zuständigen Richter im Termin am 11. Juli (wegen berechtigter
Sorge der Befangenheit) durch ein »Ablehnungsgesuch« abgelehnt hatte, war das Verfahren nun
in der Warteschleife. Weil das neue Schuljahr am 19. August begonnen hatte, wollte sich das Jugendamt
(gemeinsam mit dem Schulamt) vielleicht noch einmal gütlich mit uns einigen.
Nach einem kurzen Einleitungsvortrag Herrn Behnis’ wurde ein rußlanddeutscher Familienvater
hereingerufen, der Mitgründer einer privaten, christlichen Schule in Darmstadt ist (GEORG-MÜLLER-
SCHULE), die sich noch im (bisher erfolgreichen) Erprobungsverfahren befindet und von Frau
Hajdu dabei begleitet wird. Dieser Vater erzählte von der Gründung der Schule und ihrer Ausrichtung.
Nach seinem Vortrag wurden meine Frau und ich gefragt, ob wir noch Fragen hätten, was wir
verneinten. Daraufhin wurde dieser Vater sozusagen wieder entlassen.
Wir wurden dann gefragt, ob wir uns vorstellen könnten, unsere Kinder dort hinzugeben. Ich verneinte
dies und verwies noch einmal darauf, daß wir doch schon in unserer Stellungnahme gegenüber
dem Familiengericht zum Antrag auf Sorgerechtsentzug vom 17-08-2012 unmißverständlich
klargestellt hätten, daß wir »Schule an sich« ablehnten, weil wir darin einen unnatürlichen, künstlichen
Ort sähen, der Lernen, Neugier etc. geradezu behinderte anstatt zu fördern, und es uns (letztendlich)
überhaupt nicht auf die Ausrichtung einer Schule ankomme.
Mit dieser klaren Aussage machten wir schon recht früh deutlich, daß es für uns eigentlich keine
Alternative zum Hausunterricht gibt (was für uns eben auch eine Gewissensfrage ist). So wurde
noch einige Zeit hin und her diskutiert, was zu keinem Ergebnis, vielmehr zu einer Verhärtung der
Fronten führte. Das Angebot meiner Frau, die Kinder an einer staatlichen Fernschule anzumelden
(STUDIENGEMEINSCHAFT DARMSTADT oder INSTITUT FÜR LERNSYSTEME), was ja auch zu staatlich
anerkannten Abschlüssen führte, wurde gar nicht erst aufgegriffen.
Herrn Behnis’ Gesicht war anzumerken, daß er mit dem Verlauf des Gesprächs sehr unzufrieden
war, und er leitete dann auch recht schnell das Ende ein. Mir war schon da klar, daß er nun wohl eine
Inobhutnahme unserer Kinder als einzige Maßnahme ansehen würde, um das »staatlich anerkannte
« Kindeswohl durchsetzen zu können, hätte aber nicht gedacht, daß er dies durch einen (uns
nicht bekannten) Eilantrag so schnell umsetzen würde.
Beim Herausgehen spitzte sich noch einmal ein verbaler Schlagabtausch zwischen mir und Herrn
Behnis zu. Ich sagte, daß unsere Kinder »weder Eigentum des Staates noch der ›Allgemeinheit‹ «
seien. Daraufhin erwiderte Herr Behnis: »Sie sind aber auch nicht Ihr Eigentum.« Ich (sehr betonend):

»Doch, genau das sind sie.«
–––––––
Nun muß ich hier natürlich einen Schnitt machen, weil ich weiß, daß wir alle schon seit 40 Jahren
so konditioniert wurden, daß wir bei solch einer Aussage sofort zusammenzucken und einen unerhörten
Anspruch wittern. Vor einem Jahr hätte ich auch nicht das Wort »Eigentum« verwendet,
wenn ich nicht durch Aldous Huxley (Schöne neue Welt) auf zwei hochinteressante Aussagen gestoßen
wäre. In seinem (fast ebenso wie Neunzehnhundertvierundachtzig berühmten) Roman wird
immer wieder (insgesamt sechsmal) der gesellschaftliche Grundtenor jener Gesellschaft wiederholt:
Jeder ist seines Nächsten Eigentum.1
Als ich dies las, wurde mir erstmals so richtig bewußt, daß heute genau diese Forderung kaum
sichtbar und unbewußt als Anspruch gegenüber jedem Bürger im Raum steht. Liest man BVerfGUrteile
oder Familienberichte der Bundesregierung aufmerksam, merkt man diesen an, daß diese
exakt obigen Anspruch enthalten: »Jeder ist seines Nächsten Eigentum.« Zur Verdeutlichung:
Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes [???] Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich
motivierten »Parallelgesellschaften« entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setzt dabei nicht
nur voraus, daß die Mehrheit der Bevölkerung religiöse oder weltanschauliche Minderheiten nicht ausgrenzt; sie
verlangt auch, daß diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen
nicht verschließen. Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet der Dialog mit solchen Minderheiten
eine Bereicherung.2

1 Aldous Huxley: Schöne Neue Welt. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 200361, S. 54, 57, 60, 127, 133, 204.
2 BVerfG, 2 BvR 1693/04 (Nichtannahmebeschluß) vom 31.5.2006, Abs. 18.

Die »Allgemeinheit« gibt es schon mal gar nicht. Sie ist eine nebulöse Fiktion, die immer dann gerne
angeführt wird, wenn der Staat seinen illegitimen Anspruch geltend macht, es aber verschleiern
will, daß er der Anspruchsteller ist. Doch gesetzt den Fall, es gäbe sie, und sie hätte tatsächlich ein
Interesse daran, »der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ›Parallelgesellschaften‹
entgegenzuwirken«, so wäre dies noch lange kein »berechtigtes« Interesse, wie hier wieder
einmal dreist behauptet wird, ohne dies glaubwürdig zu belegen. Auch ist es nicht die »Integration
« an sich, die hier etwas »verlangt«, sondern der Staat »verlangt« eine Form der »Integration«,
zu der er kein Recht hat. Der Bürger wurde schon lange durch Propaganda und Konditionierung an
solche Gedanken gewöhnt, dennoch sind sie falsch und illegitim. Diese Art von Zwangsvergesellschaftung
ist in den beiden klassischen Negativutopien (Neunzehnhundertvierundachtzig und Schöne
Neue Welt) ebenfalls Herrschaftsgrundlage, nur wird sie dort auf sehr unterschiedliche Weise
umgesetzt. Auch dies ist eine subtile Art von Terror.
Der Terror wird daran ersichtlich, daß der Pluralismus, wie ihn die BRD versteht, sich nicht damit
begnügt, daß der Bürger andere (Glaubens-)überzeugungen zur Kenntnis nimmt und – gemäß
echter Toleranz – dem anders Überzeugten seine Überzeugung (und auch seinen Lebensentwurf leben)
läßt. Gemäß staatlicher Vorgabe dürfen der Bürger (und vor allem die Schüler) sich »einem
Dialog mit Andersdenkenden nicht verschließen«. Hier werden mehrere Zwänge deutlich. Erstens,
wird mit solch einer Feststellung die Grundlage dafür geschaffen, daß der Staat dem Schüler einen
»Dialog« aufzwingen kann, auch wenn er darin keinen Sinn sieht, denn er darf sich ja »nicht verschließen
«. Zweitens, wird durch den vorgegebenen Rahmen des »Dialogs« auch schon das Ziel gesteckt:
Ein Schüler, der sehr klare und feste Überzeugungen hat, wird indirekt gezwungen, »Vorurteile
« (die in Wirklichkeit gar keine sind) abzulegen und mindestens die Gleichwertigkeit der anderen
Überzeugung mit der eigenen anzuerkennen. Denn als größte (und verwerflichste) Sünde gilt es
heutzutage, an einer ausschließlichen Wahrheit und der daraus sich ergebenden Überzeugung festzuhalten.
Nichts kann die (in diesem Punkte völlig übereinstimmenden) Menschen mehr aufreizen
als solch ein Tabubruch, und nichts gilt als unschicklicher (»political correctness«). Der Terror besteht
also darin, daß erstens, von vornherein als absolute (aber unsichtbare) »Wahrheit« schon festgelegt
ist, daß es keine letztgültige Wahrheit mehr geben darf (Relativismus), zweitens, daß man
zum »Dialog« jederzeit gezwungen werden kann und drittens, daß man seine eigene Überzeugung
gemäß relativistischen Dogmas letztendlich aufgeben muß, um den anderen nicht zu »diskriminieren«.

Das »Instrument« Schule unterzieht seine Küken somit einer echten Indoktrinierung. Je jünger
ein Kind ist, um so größer die Wahrscheinlichkeit, daß der Staat mit seiner Indoktrinierung erfolgreich
sein wird. Entziehen »böse« Eltern wie wir unsere Kinder diesem System, wird natürlich der
Staat sehr böse, weil er damit rechnen muß, daß unserer Kinder sehr feste Überzeugungen entwikkeln
werden, die man ihnen nicht mehr aberziehen kann, die es aber offiziell nicht geben darf. Begründet
wird der Zwangsvergesellschaftungs-Terror dann mit zunächst einleuchtenden Argumenten,
die aber bei genauerem Hinsehen keine Legitimität besitzen.
Richtig interessant wird es aber dann, wenn Aldous Huxley in Schöne neue Welt den »Weltaufsichtsrat
« Mustafa Mannesmann ausgiebig John Henry Newman (1801–1890) zitieren läßt (und
dessen vernünftige Gedanken dem staatlich vorgegebenen »Glück« in jener utopischen Gesellschaft
bewußt gegenübergestellt werden):
Er öffnete das Buch bei einer mit einem Papierstreifen markierten Seite und las vor: » ›Wir gehören ebensowenig uns
selbst, wie unsre Habe uns gehört. Wir haben uns nicht selber erschaffen, wir können nicht uns selbst überlegen
sein. Wir sind nicht Herr über uns. Wir sind Gottes Eigentum. Liegt nicht eben darin unser Glück, die Sache so zu
betrachten? Liegt Glück oder auch nur der leiseste Trost in der Annahme, daß wir uns gehören? Die Jungen und Erfolgreichen
denken vielleicht so. Ihnen mag es als etwas Großes erscheinen, daß alles, wie sie glauben, nach ihrem
Kopf geht; daß sie von niemand abhängen, daß sie es nicht nötig haben, an etwas, das sie nicht vor Augen haben,
zu denken, und von dem lästigen Zwang befreit sind, immerdar die Bestätigung andrer einzuholen, immerdar zu beten
und ihr Tun ständig mit dem Willen eines andern in Einklang bringen zu müssen. Allein mit der Zeit erkennen sie
gleich allen Menschen, daß Unabhängigkeit nichts für Menschen ist, daß sie ein unnatürlicher Zustand ist, mit dem
man eine Weile auskommt, daß sie uns aber nicht heil bis ans Ende geleitet …‹ «3
3 Schöne Neue Welt, S. 228/229.

Und damit wird deutlich: Unsere Kinder sind eben nicht ihres »Nächsten Eigentum«. Sie sind zunächst
unser und dann Gottes Eigentum. Denn wenn alle Geschöpfe »Gottes Eigentum« sind (wie
sollte es auch anders sein), so sind natürlicherweise auch die Kinder der Eltern »Eigentum« im Sinne
von Anvertrautem. Somit wird ebenfalls klar, daß ich das Wort »Eigentum« nicht im Sinne von
Besitz auffasse, sondern als »Gabe des HERRN« (Psalm 127, 3) an uns, die Eltern (und niemand
sonst!), mit allen Rechten und Pflichten, die wir uns allerdings nicht vom Staat, sondern von Gottes
Wort vorschreiben lassen. Das »eigentümliche« Verhältnis zwischen Eltern und Kindern löst sich
schließlich von ganz alleine auf, wenn die Kinder erwachsen werden:
Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden ein Fleisch
sein.4
Letztendlich kann man es so sagen: Wir Eltern haben von Gott einen (im Gegensatz zum Staat tatsächlich
vorhandenen) Erziehungsauftrag bekommen, der darin besteht, unsere Kinder ihrer geschöpflichen
Verantwortung gegenüber Gott bewußt werden zu lassen und sie unter entsprechender
Belehrung an (und in) die Welt heranzuführen. Eine »Neutralität« kann es dabei nicht geben. Denn
auch die vom Staat angebliche Neutralität entpuppt sich in Wirklichkeit als maximale, extrem einseitige
Ideologie: Der auf den ersten Blick so tolerant auftretende Pluralismus ist in Wahrheit vom
unmöglich wahren (und doch als »Wahrheit« auftretenden) Relativismus bestimmt (und gefesselt).
–––––––
Aus genau diesem neu gewonnenen Bewußtsein heraus habe ich gegenüber Herrn Behnis betont:
»Unsere Kinder sind unser Eigentum!« Auch meine bewußte Betonung »unser« sollte eine deutliche
Grenzziehung darstellen, weil der Staat letztendlich überhaupt keine Ansprüche (auch keine »Erziehungsaufträge
«) gegenüber allen (auch nicht-christlichen) Kindern in Deutschland geltend machen
kann. Doch was machte Herr Behnis daraus (ich will ihm damit noch nicht einmal eine böse
Absicht unterstellen):
Im religiösen Eifer und der Haltung, Kinder als Besitz zu betrachten, erkennen wir eine Gefährdung, die unverzügliches
Handeln zum Schutz der Kinder erforderlich macht.5
Das sind heutzutage die üblichen Phrasen, die solch einen völlig überzogenen und unverhältnismäßigen
Eingriff in die Familie rechtfertigen. Ein weiteres Beispiel für solche Phrasendrescherei:
Im Ergebnis lässt sich aus dem Gespräch vom 26.08.2013 der Schluss ziehen, dass die Erfüllung der Schulpflicht
aus der Familie heraus nicht umzusetzen ist. Die Familie wird weiterhin alle Versuche, die Kinder täglich einer Schule
zuzuführen, vereiteln. Die Eltern schaffen Situationen, in denen die Kinder gegenüber dem Pfleger und den anderen
beteiligten Erwachsenen ihre Weigerung selbst vertreten. Von ihnen wird damit durch die Eltern erwartet, sich aktiv
daran zu beteiligen, Gesetze und gerichtliche Beschlüsse zu missachten. Das ist nach unserer Auffassung eine
missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge und Autorität. In ihrem Kampfe gegen die allgemeine Schulpflicht
nehmen die Eltern in Kauf, dass die Kinder die Gesellschaft und die geltenden Normen zunehmend als feindlich und
repressiv wahrnehmen müssen. Dass sie hiermit den Kinder Schaden zufügen, erkennen sie nicht an.5
Erstens: Nicht wir Eltern »schaffen Situationen, in denen die Kinder gegenüber dem Pfleger und
den anderen beteiligten Erwachsenen ihre Weigerung selbst vertreten«. Da wir Eltern aufgrund des
Beschlusses vom 6. September 2012 gar keine Befugnis mehr in »Schulangelegenheiten« besitzen,
hat in Wirklichkeit das Amtsgericht die Situation geschaffen, daß wir uns nicht mehr vor unsere
Kinder stellen dürfen. Solche Sätze sind dümmliche Verdrehungen.
Zweitens. Auch »erwarten« wir nicht von unseren Kindern, »sich aktiv daran zu beteiligen, Gesetze
und gerichtliche Beschlüsse zu missachten«. Die Situation ist die, daß unsere Kinder sehr genau
wissen, daß sie nicht in die Schule gehen wollen. Da es keine Legitimation für den Schulzwang
gibt – »Gesetze und gerichtliche Beschlüsse« hin oder her –, und unsere Kinder aufgrund ihrer
Auslandserfahrungen auch genau wissen, daß der Schulzwang gar nicht sein muß, machen sie natürlicherweise
von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch.
Drittens: »Nach unserer Auffassung [ist es] eine missbräuchliche Ausübung« staatlicher Gewalt,
Kinder zum Schulbesuch zu zwingen und notfalls dazu von den Eltern zu trennen.
4 DIE BIBEL; 1. Mose 2, 24.
5 Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG betreffend die Kinder Wunderlich vom 27-08-
2013, S. 3.

Viertens: Unsere Kinder nehmen nicht »die Gesellschaft und die geltenden Normen zunehmend
als feindlich und repressiv wahr«, sondern ausschließlich den Staat, der seine Bürger immer mehr in
deren Freiheiten und Grundrechten einschränkt bzw. behindert (oder sogar im Lande einsperrt
6). Im
Moment erleben sie jedenfalls eine Situation, die ihnen nicht feindlicher und bedrohlicher erscheinen
könnte, und sie werden diese ihr Leben lang sicher nicht mehr vergessen.
Fünftens: Daß nun Herr Behnis unseren Kindern einen irreparablen »Schaden zufügt«, »erkennt«
offensichtlich er »nicht an«. Welch eine (von Fanatismus beherrschte) Blindheit muß solch ein
Mensch besitzen, wenn er davon überzeugt ist, unseren Kindern nun »wohl« zu tun.

Schlimm (und hier tatsächlich so richtig »böse«) wird es allerdings dann, wenn man dem Antrag
noch einen zusätzlichen »Kick« verleiht, um auch wirklich sein Ziel erreichen zu können (denn für
solche »Eilanträge« sind höhere Hürden aufgestellt):
Durch eine anonyme Mitteilung am 11.09.2012, also kurz nach Erlass des Beschlusses des Amtsgerichts, erhielten
wir Kenntnis, dass Herr Wunderlich in einem Schreiben an die Nachbarn dargestellt habe, dass die Kinder sein Eigentum
seien und er sie notfalls durch Tötung vor dem Zugriff des Staates schützen werde. Diese anonyme Mitteilung
ließ sich leider nicht verifizieren, ein entsprechendes Schreiben des Herrn Wunderlich liegt uns nicht vor. Trotzdem
können wir nicht ausschließen, dass bei steigendem Druck auf die Familie Kurzschlusshandlungen möglich sind.
Herr Wunderlich scheint es als seinen Auftrag zu betrachten, in der Sache der Heimbeschulung als Märtyrer zu agieren. 5

Nun ist uns auch das ganze SEK-Gehabe klar geworden. –

Erstens: Solch »ein Schreiben an die
Nachbarn« existiert natürlich nicht.

Zweitens: Jedem Menschen, der nur fünf Sekunden nachdenkt,
wird klar, daß es unmöglich sein kann, daß ein Vater solche Briefe an die Nachbarn überhaupt
schreibt. Jeder Vater müßte sicher damit rechnen, daß nicht nur ein (echt besorgter) Nachbar sich an
die Behörden wenden würde.

Drittens: Die »anonyme Mitteilung« geschah schon vor fast einem
Jahr. Wieso sind jetzt erst »Kurzschlusshandlungen möglich«?

Viertens: Es gab nach dem 11-09-
2012 mehrere Besuche staatlicher Behördenvertreter (auch mit Polizei). Warum verliefen diese
friedlich und ohne filmreife Szenarien (im Gegensatz zu dem Überfall vom 29-08-2013)?

Fünftens:
Wieso ließ sich die anonyme Mitteilung »nicht verifizieren«? Leider rücken Jugendämter ihre Akten
nicht heraus. Dieses Schema der Tötungsgefahr für die Kinder finden wir übrigens auch bei (Heimschul-)
Familie Gorber (Überlingen) wieder, deren sechs Kinder Anfang Januar 2008 in ein Kinderheim
kamen. Grund: ein Polizist aus der Nachbarschaft hatte dem Jugendamt mitgeteilt, der Vater
sei psychisch labil, und es bestehe jetzt, wo die Mutter im Krankenhaus sei, die Gefahr eines erweiterten
Selbstmordes. Alles war natürlich Unsinn, aber es dauerte fast ein Jahr, bis der zuständige
Famlienrichter endlich von den überaus stabilen Familienverhältnissen überzeugt werden konnte.

Sechstens: Gäbe es wirklich solch einen Brief, wäre dieser sicher (zur Beglaubigung) auch dem Jugendamt
zugänglich gemacht werden. Doch »ein entsprechendes Schreiben des Herrn Wunderlich
liegt uns nicht vor«. – »Trotzdem …« – Es ist wirklich unglaublich, mit welchen Methoden deutsche
Jugendämter arbeiten.

Zusammenfassung:

Immer wieder geht der Staat weit über seine Grenzen, wenn es um Schulverweigerung geht. Solche
Übergriffe, wie bei uns geschehen, sind nicht die einzigen. Familie Romeike ist nicht in die U.S.A.
geflohen, um dort Asyl zu beantragen, weil sie »angeblich verfolgt« bzw. sich nur verfolgt »fühlten
«, wie SPIEGEL ONLINE verharmlosend-verzerrend schrieb7, sondern weil man hier in Deutschland
tatsächlich verfolgt wird
8. Diesem staatlichen Terror muß endlich Einhalt geboten werden.
Dirk Wunderlich am 1. September 2013
6 Dadurch, daß nun das Jugendamt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, dürfen unsere Kinder das Land nicht
mehr verlassen. Würden sie dies (gemeinsam mit uns Eltern) dennoch tun, würde man uns mit Internationalem Haftbefehl
wegen »Kindesentführung« suchen lassen.
7 SPIEGEL ONLINE: USA gewähren deutscher Familie politisches Asyl (27-01-2010).
8 BGH, XII ZB 41/07 (Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht). – Ein Auszug des Urteils mit den schlimmsten
(und falschen) Behauptungen kann man hier finden: www.hedua.com/blog/wp-content/uploads/2012/12/BGHSorgerechtsentzug-
bei-Verletzung-der-Schulpflicht-XII-ZB-41-07-german-abstract.pdf (08-12-2012
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#5
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Das ist wie Kriegsdienstverweigerern, die Totalverweigerer waren, also den Dienst an der Waffe ablehnten und auch Zivildienst ablehnten und dadurch strafrechtlicih verurteilt wurden.


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#6
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Interessant wäre einmal eine Untersuchung über die 50 - 1000 Schulverweigerer in den "sogenannten Sekten".

Im ARD Film "Hardliner des Herrn" hat sich ja so ein Verein geoutet, der von mehreren Sektenberatern international als sektenartigen Verein dargestellt wird.
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#7
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Immer mehr Unternehmen verlangen , dass sich Schüler 1- 1,5 Jahre vor ihrem Abschuß bewerben.

Wie sollen sich Homschooler 1-1,5 Jahre bewerben wenn sie keine Zeugnisse haben,weil sie immer von ihren Eltern unterichtet wurden.
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#8
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Auch die Homeschüler legen eine staatliche Prüfung ab und bekommen daraufhin ein offizielles Zeugnis. Selbst bei Abiturprüfungen haben etliche exzellent abgeschnitten.


Herzliche Grüße


Rolf
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#9
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Darmstadt: Amtsgericht will Schulverweigerer anhören [Update]







Die Polizei hat vier Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren in einem Ort bei Darmstadt von ihren Eltern getrennt, weil diese den Besuch einer Schule aus religiösen Gründen verweigerten. Das Amtsgericht Darmstadt plant für Ende September die Anhörung der Eltern.


Bis zur darauffolgenden Entscheidung des Familienrichters bleibe der Beschluss des Gerichts in Kraft, auf dessen Grundlage das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg die vier Kinder von der Polizei in eine Jugendhilfeeinrichtung bringen ließ, sagte Richterin Johanna Müller-Frank am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst.

Der Inobhutnahme der Kinder sei ein langjähriger Konflikt des Jugendamtes mit den Eltern vorausgegangen, sagte der Leiter der Abteilung Jugendhilfe des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Klaus Behnis. Mehrfache Versuche der Behörden, einen Kompromiss mit den Eltern zu finden, seien von diesen entschieden zurückgewiesen worden. So hätten die Eltern es auch abgelehnt, ihre Kinder auf eine staatlich anerkannte christliche Privatschule zu schicken.

Den Eltern war in einem früheren Gerichtsverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt übertragen worden. Sie hatten sich nach Auskunft der Jugendhilfe des Landkreises fortwährend geweigert, ihre Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren in die Schule zu schicken, weil sie den Schulbesuch als unvereinbar mit ihrem christlichen Glauben sähen. Eine Beschwerde der Eltern vor dem Oberlandesgericht Frankfurt war im vergangenen April zurückgewiesen worden mit der Einschränkung, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Eltern nur während der Schulzeit entzogen werden darf.

Mehrfache Versuche der Behörden, einen Kompromiss zu finden, seien von den Eltern entschieden zurückgewiesen worden, sagte Behnis. So hätten die Eltern es auch abgelehnt, ihre Kinder auf eine staatlich anerkannte christliche Privatschule zu schicken. Das Jugendamt habe die Inobhutnahme der Kinder als letztes Mittel angeordnet, um ihnen ihr Recht an Bildung zu sichern. Auch hätten Kinder ein Recht darauf, "zu gemeinschaftsfähigen Personen aufzuwachsen", was nur mit dem Kennenlernen anderer Meinungen möglich sei.

Die Eltern dagegen hätten ihre Kinder "hermetisch von der Außenwelt abgeschirmt" und ihnen ein geschlossenes Weltbild zu vermitteln versucht, sagte Behnis. Eine Prüfung des Bildungsstandes der Kinder sei verweigert worden. Das Jugendamt stehe mit den Eltern jedoch weiterhin in Kontakt. Ein Verfahren vor dem Familiengericht in Darmstadt sei wieder aufgenommen worden, um die Gefährdung des Kindeswohls zu überprüfen.
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#10
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Hausunterricht im Ausland

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#11
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Schulunterricht zu Hause e.V.




Verein zur Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern


Sitz: Buchwaldstraße 16, 63303 Dreieich




SchuzH-Info



Aus aktuellem Anlass möchten wir über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, Kinder von ihren Eltern zu trennen.

Voraussetzung für eine Kindeswegnahme ist

 nach Art. 6 III GG die drohende Verwahrlosung des Kindes,
 nach den §§ 1666, 1666 a BGB die Gefährdung des Wohls des Kindes.

Artikel 6 Abs. 3 GG lautet:

Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

§ 1666 Abs. 1 und 3 BGB lauten:

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
...
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,

6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

§ 1666a BGB lautet:

(1, Satz 1) Maßnahmen, mit denen die Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.

(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

Das Grundgesetz steht über dem BGB. Die §§ 1666 und 1666a BGB sind deshalb im Lichte des Art. 6 III GG auszulegen; demgemäß ist eine Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie gegen den Willen der Eltern nur gerechtfertigt, wenn Verwahrlosungsgefahr vorliegt.

Gefahren der Verwahrlosung sind bei Hausschule betreibenden Familien in aller Regel nicht zu finden, sondern vielmehr das Gegenteil: Kinder mit solidem Wissen und guter sozialer Kompetenz, wie die Kinder der wohl bekanntesten deutschen Hausschulfamilie, der Familie Dudek, gezeigt haben.

Die Verfolgung staatlicher Erziehungsziele im häuslichen Bereich oder davon differierender Erziehungsziele gibt dem Staat nicht das Recht, in die Familien einzugreifen und den Eltern die Kinder wegzunehmen.

Soweit der Staat und auch die Rechtsprechung (BGH) Hausbeschulung als eine Kindeswohlgefährdung betrachten, missachten sie in gröbster Weise den Anschauungsunterricht, den das Ausland in Sachen Hausunterrichtung gibt. Homeschooling gefährdet das Kindeswohl tatsächlich nicht. Das beweist die Jahrzehnte lange positive Praxis in den Ländern, in denen Homeschooling zugelassen ist. Das ist in den meisten Ländern der Erde der Fall, insbesondere auch in Europa, so in England, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Dänemark, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Russland u.a.m.

Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, tun dies generell aus Gründen des Kindeswohls. Das wird in der breiten öffentlichen Diskussion gänzlich ignoriert. Eltern wollen ihre Kinder zu Hause unterrichten, weil z. B.

 die Gesundheit der Kinder dies erforderlich macht,
 sie in verschiedenen Ländern/Erdteilen arbeiten und ihre Kinder durch Hausunterrichtung kontinuierlich unterrichtet werden können, z. B. mit einem anerkanntem Hausschulprogramm,
 sie ihre Kinder effektiver fördern wollen, als dies Schulen können,
 ihre Kinder in der Schule gemobbt werden,
 die Schule ihre Kinder in einer Weise erzieht, die mit ihrer Weltanschauung nicht zu vereinbaren ist, wie zum Beispiel die staatliche fächerübergreifende Sexual- und die Gendererziehung.


Schulunterricht u Hause e.V.
Eckermann, 1. Vorsitzender 06.09.2013






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#12
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Widerstand gegen Schulbesuchszwang droht Familie zu ruinieren






Eltern in Hessen erhielten Kostenbescheid in Höhe von fast 5.000.- EUR pro Kind und Monat für Fremdunterbringung

(MEDRUM) Einer hessischen Familie, die ihre Kinder nicht in öffentlichen Schulen unterrichten lassen wollte, droht der Ruin. Sie müssen sich auf den Entzug des Sorgerechtes gefasst machen und sollen horrende Kosten für die Fremdunterbringung ihrer Kinder übernehmen.

Wie die Medien Anfang September berichteten (Medienspiegel MEDRUM), wurden einer hessischen Familie per Gerichtsbeschluss vier Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren weggenommen (sogenannte Inobhutnahme). Die Eltern hatten sich geweigert, ihre Kinder an öffentlichen Schulen unterrichten zu lassen und wollen sie stattdessen zu Hause unterrichten.

Die Familie steht nun in mehrfacher Hinsicht vor dem Ruin. Erstens, weil die Familie auseinander gerissen wurde und die Kinder außerhalb untergebracht wurden. Laut Netzwerk Bildungsfreiheit befinden sich die Kinder "zurzeit an einem unbekannten Ort in Pflegefamilien". Den Eltern droht der dauerhafte Entzug ihres Sorgerechtes. Zweitens, weil die Eltern Kosten in einer Höhe tragen sollen, die selbst wohlhabende Eltern finanziell ruinieren würden. Denn pro Kind und Monat sollen 4.939,– EUR gezahlt werden, für vier Kinder wären dies monatlich nahezu 20.000.- EUR. Die Eltern teilten mit: "Wie wir es uns schon gedacht hatten, hat es nur wenige Tage gedauert, bis uns das Jugendamt einen Kostenbescheid für die Heimunterbringung zusandte. So kostet der Spaß 4.939,– EUR pro Kind und Monat. ... Auf diese Weise werden vom Jugendamt ins Visier genommene Familien ebenfalls nachhaltig zerstört." Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für eine Fremdunterbringung der Kinder durch die steuerzahlenden Bürger aufgebracht werden müssen, soweit die Kosten nicht durch die Eltern getragen werden können. Zum Vergleich: Die Schul- und Internatskosten des bundesweit bekannten privaten Internats Schule Schloss Salem betragen etwas mehr als die Hälfte des Kostenbescheids, den die Eltern der hessischen Familie erhalten haben.

ImageNun setzen die Eltern ihre Hoffnung auf einen gerichtlichen Anhörungstermin am 19. September 2013. Um 13.30 Uhr sollen sie beim Amtsgericht gehört werden. Die Eltern hoffen, dass sich möglichst viele Unterstützer einfinden werden. Vor dem Amtsgericht befinde sich eine etwa 50 × 150 m große Grünanlage (»Mathildenplatz«). Sie eigne sich ideal, um dort »Flagge zu zeigen«, so die Eltern. Normalerweise seien solche Verhandlungen nicht öffentlich. Falls die Verhandlung aber öffentlich sein würde, wäre "große Unterstützung um so besser".

Mittlerweile wurde eine Internetseite "The Wunderlich children" eingerichtet, auf der sich die Familie zu ihrem Fall äußert. URL:

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Im Aufruf zur Demo heißt es dort: "Die deutschen Instanzen sollen die Kinder freigeben. Hausunterrichtung ist ein Menschenrecht." Bei der Wegnahme ihrer Kinder durch die staatlichen Instanzen hatten sie das Gefühl, wie Terroristen behandelt zu werden (Die Welt berichtete). Der Vater der Kinder schildert, wie er die Inobhutnahme seiner Kinder durch die Behörden erlebt hat: → Inobhutnahme 2013: Zum Wohle der Kinder.
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#13
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Wenn das eigene Kind durch das Jugendamt weggenommen wird. Ein Alptraum für jede Familie. Es kann, so ungeheuerlich es klingen mag, wirklich jede Familie plötzlich und unverhofft treffen!



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#14
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Kann es sein, dass in der Summe ein Irttum besteht ?

Denn pro Kind und Monat sollen 4.939,– EUR gezahlt werden, für vier Kinder wären dies monatlich nahezu 20.000.- EUR.


Bei vollstationärer Unterbringung gilt.

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#15
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Dieses Jugendamt scheint von durch und durch boshaften Leuten geführt zu werden. Da ist offensichtlich jeder funke Menschlichkeit abhanden gekommen.


Herzliche Grüße


Rolf
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#16
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Bundesverfassungsgericht: Bestrafung von Schulverweigerern ist rechtens

Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, dürfen bestraft werden. Eine entsprechende Strafnorm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.


Das Bundesverfassungsgericht wies demgegenüber darauf hin, dass die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran habe, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken. Selbst ein erfolgreicher Hausunterricht verhindere nicht, dass sich die Kinder einem Dialog mit Andersdenkenden verschlössen. Er sei deshalb nicht geeignet, insbesondere die in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz zu fördern.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt zudem, dass die Eltern wegen jedes einzelnen Kindes verurteilt werden können.

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#17
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Siehe dazu auch wo der Rechtsanwalt und Ehrenvorsitzender von Zelem e.V involviert war wie das Bundesverfasungsgericht geurteilt hat.



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