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Rolf

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A.Christlieb





Ihr sollt nichts mit ihnen zu schaffen haben, wenn sich jemand läßt einen Bruder nennen und ist ein Hurer oder ein Geiziger oder ein Abgöttischer oder ein Lästerer oder ein Trunkenbold oder ein Räuber; mit dem sollt ihr auch nicht essen.

1. Kor. 5, 11






In Korinth war innerhalb der Christengemeinde ein betrüblicher Fall vorgekommen. Ein Mitbruder hatte einen schweren sittlichen Fall getan. Niemand ging gegen ihn vor. Man ließ ihn ungestört an der brüderlichen Gemeinschaft teilhaben. Paulus erfuhr das. Er erkannte, welche Gefahr durch schwächliche Nachsicht entsteht. In heiliger Strenge machte er von seiner apostolischen Vollmacht Gebrauch.

Sein Urteil lautete: ,,Ich habe beschlossen, über den, der solches getan: In dem Namen unseres Herrn Jesu Christi, in eurer Versammlung, mit meinem Geist und mit der Kraft unseres Herrn Jesu Christi, ihn zu übergeben dem Satan zum Verderben des Fleisches, auf daß der Geist selig werde am Tage des Herrn Jesu." Paulus gebot ferner den Gemeindegliedern, allen Verkehr mit diesem Mann abzubrechen und fügte hinzu, das sei notwendig in jedem Fall, wo ein Mensch sich als gläubigen Christen ausgibt und dabei durch lasterhaften Wandel Anstoß erregt.

Der Apostel, der das Hohe Lied der Liebe schrieb (1. Kor. 13), konnte auch in heiliger Strenge vorgehen, wenn es zur Ehre Gottes und zum Heil der Gemeinde notwendig war. Seine Liebe war nicht weichlich, sondern heilig. - Anlaß zu dieser scharfen Maßnahme gibt nicht schon ein einziger Fehltritt. Der kann verziehen werden. Wer aber unordentlich w a n d e l t, d. h. dauernd verharrt in anstößigem Tun, mit dem muß jeder Verkehr abgebrochen werden.

Ziel ist dabei, ,,daß er schamrot werde", d. h. in sich gehe und die Schwere seiner Verfehlung erkenne. Das Abbrechen der brüderlichen Gemeinschaft darf nicht zur Feindschaft ausarten. Auch der irrende Bruder ist ein Mitchrist, dessen Zurückkommen uns sehr am Herzen liegen soll.
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