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Rolf

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Weibliche Genitalverstümmelung wird jetzt als Verbrechen eingestuft und schwerer bestraft






28. Juni 2013


Felizitas Küble


Nunmehr Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren beschlossen
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend den Gesetzentwurf der Koalition zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien verabschiedet.


Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und die zuständige Berichterstatterin, Ute Granold:

„Die Koalition geht mit einer neuen Vorschrift im Strafgesetzbuch, mit höheren Freiheitstrafen von bis zu 15 Jahren und verbesserten Rechten für die Opfer konsequent gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien vor.“

Andrea Voßhoff führt dazu aus: „Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwerwiegende und durch nichts zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind zwar hauptsächlich Mädchen und Frauen in bestimmten Regionen Afrikas, Asiens und Südamerikas.

Nach Schätzungen leben aber auch in Deutschland knapp 24.000 Betroffene und etwa 6.000 Mädchen und Frauen, die von einer Genitalverstümmelung bedroht sind. Als Gesetzgeber haben wir die Pflicht, diese gefährdeten Mädchen und Frauen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Ein wirksamer strafrechtlicher Schutz ist dabei natürlich besonders wichtig.“

Ute Granold ergänzt: „Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist zwar schon nach geltendem Recht als gefährliche Körperverletzung strafbar. Mit der Regelung in einem eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch macht die Koalition jetzt aber in besonderer Weise deutlich, dass es hier um ein gesteigertes Unrecht geht, bei dem der Staat auch ein gesteigertes Interesse an der Strafverfolgung hat.

Die weibliche Genitalverstümmelung wird deshalb künftig als Verbrechen eingestuft, bei dem der Täter eine erhöhte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren zu erwarten hat. Im Interesse der zum Teil schon in jungen Jahren betroffenen Opfer beginnt die Tat erst dann zu verjähren, wenn sie volljährig sind.

Der Gesetzentwurf stärkt außerdem die Rechte der Opfer einer Genitalverstümmelung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Sie können sich dem Prozess gegen den Täter als Nebenklägerin anschließen und haben frühzeitig Anspruch auf Bestellung eines kostenlosen anwaltlichen Beistands.

Wir haben fraktionsübergreifend die Weichen für eine effektive Bekämpfung der Verstümmelung weiblicher Genitalien gestellt und senden damit auch ein starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere an Täter und Opfer.“
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