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TV-Kontroverse bei “Anne Will” zum Karlsruher Urteil und zum Adoptionsrecht für Homo-Partnerschaften






13. Juni 2013



Erika Steinbach und Baronin Beverfoerde verteidigen die klassische Ehe


Am späten Mittwoch-Abend (12.6.) befaßte sich die ARD-Talkshow “Anne Will” über Mitternacht hinweg mit dem Karlsruher Urteil zum Homo-Splitting (Ausdehnung des Ehegattensplittings für Homo-Partner) und mit dem Thema Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.


Es diskutierten auf der einen Seite zwei CDU-Vertreterinnen zugunsten der klassischen Ehe und Familie (Mann/Frau/Kinder): Die Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach und die dreifache Familienmutter Freifrau Hedwig von Beverfoerde (siehe Foto), Vorsitzende der “Initiative Familienschutz”. Hedwig_Beverfoerde

Die Gegenposition hierzu nahm der FDP-Parlamentarier Michael Kauch ein, der in einer “eingetragenen Partnerschaft” lebt. Neben ihm saß der - wie er sich selber nennt - “schwule Theologe” Dr. David Berger.


Frau Steinbach (siehe Foto) stellte gleich eingangs ihre Position klar: “Jeder kann leben, wie er möchte, aber der Staat muß nicht alles finanziell fördern, sondern speziell das, was seiner Zukunft dient” - und das sei die herkömmliche Ehe mit natürlicher Nachkommenschaft. Das ist tatsächlich ein logisch zu Ende gedachtes, einleuchtendes Prinzip.

Zudem verdeutlichte die CDU-Politikerin die Größenverhältnisse, daß nämlich ohnehin nur 1% der Homosexuellen hierzulande in einer “eingetragenen Partnerschaft” leben – und selbst von dieser minimalen Minderheit wiederum nur wenige an einer Adoption interessiert seien.


Freifrau von Beverfoerde äußerte sich zu Recht befremdet darüber, daß die Politik es jetzt so eilig hat, den Spruch des Bundesverfassungsgerichts ruckzuck in Gesetzesform zu gießen – während andere Urteile aus Karlsruhe seit Jahrzehnten links liegen gelassen würden, nämlich jene Entscheidungen zugunsten einer stärkeren finanziellen Förderung der Familie. Damit hat die sympathisch wirkende Baronin voll ins Schwarze getroffen.10

David Berger wetterte gegen Erika Steinbach und vor allem gegen Freifrau von Beverfoerde; beide würden sich, wie er meinte, “selbst entlarven” und eine “biologistische” Engführung betreiben, als ginge es gar um “Hühnerzucht”; er bezeichnete die engagierte Familienvertreterin als “sehr reaktionär”.

Im Vergleich dazu äußerte sich sein Gesinnungsgenosse – der FDP-Politiker Michael Kauch – weitaus sachlicher.


Natürlich lobte Berger erwartungsgemäß das Karlsruher Urteil und behauptete: “Das Bundesverfassungsgericht hat sich für die Zukunft entschieden.”

Die CDU-Menschenrechtsbeauftragte Steinbach blieb dabei, daß daraus genau umgekehrt ein Schuh wird:

Die Zukunft liege in der Unterstützung der klassischen Ehe und Familie, die auf Nachkommenschaft angelegt sei.

Zudem wies die Parlamentarierin darauf hin, daß es in Deutschland weitaus mehr adoptionswillige Ehepaare gibt, als Kinder zur Adoption freigegeben werden. Weshalb, so fragte sie mit Recht, sollen denn homosexuelle Partnerschaften ein Adoptionsrecht erhalten, wenn es ohnehin schon einen Überhang an Adoptionswilligen gibt?!

Hedwig von Beverfoerde erinnerte zugleich an die EU-Sozialcharta von 1995, in der das grundsätzliche Recht jedes Kindes auf Vater und Mutter proklamiert wurde.


Die Sendung war - in fernsehüblicher Manier - völlig einseitig auf Seiten der Homo-Fraktion, was vor allem durch die drei hinzugezogenen Beispiele mit glücklichen Kindern, die bei Homo-Eltern aufwachsen, verdeutlicht wurde. Als ob Einzelfälle (die man immer findet!) irgendeine objektive Beweiskräft hätten.

Zum Schluß der Talkrunde brachte Anne Will ausnahmsweise ein Argument pro klassische Ehe und Familie, indem sie eine Allensbach-Umfrage aus dem Vorjahr erwähnte, wonach satte 97 % der Deutschen auf die Frage, was sie sich unter einer “Familie” vorstellen, die ganz normale Antwort gaben: “Ein verheiratetes Ehepaar mit Kindern”.

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster
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Homo-Splitting: Erklärung des “Forum Deutscher Katholiken” zum Karlsruher Urteil






14. Juni 2013


Autor: Felizitas Küble



Mit dem Urteil vom 7. Mai 2013 (AZ: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit der Ehe verstößt u.E. das Bundesverfassungsgericht gegen Geist und Buchstaben der Verfassung.

Artikel 6,1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“.

Wenn Parteien bzw. Parlamentarier die Gleichstellung von der Ehe mit anderen Formen des Zusammenlebens wollen, dann ist der diesbezügliche Artikel unserer Verfassung mit den Mehrheiten, die dafür vorgesehen sind, zu ändern.

In einer Demokratie ist das Volk der oberste Souverän. Das Forum Deutscher Katholiken schlägt vor, dem Volk die notwendig gewordene Verfassungsänderung vorzulegen.

Prof. Dr. Hubert Gindert

Vorsitzender des Forums Deutscher Katholiken
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