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Bundesverfassungsgericht auf rotgrünem Kurs


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Beklemmende Entwicklung: Bundesverfassungsgericht auf rotgrünem Kurs





11. Juni 2013


Autor: Felizitas Küble




In Deutschland dürfen Theologen jeglicher Konfession behaupten, was ihnen in den Sinn kommt. Egal ob sie Papst, Bibel oder Kirche widersprechen: Sie können sicher mit Zustimmung, Anerkennung oder zumindest Toleranz rechnen.

M. von Gersdorff

Mit dieser wohlwollenden Behandlung durfte der normale Bürger nicht rechnen, wenn er ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisierte. Sofort traf ihn ein Bannstrahl, und er begann zu den Unberührbaren zu zählen. Allein der Verdacht, man sei mit dem Bundesverfassungsgericht bzw. seinen Untergliederungen nicht einverstanden, galt als entsetzlicher Makel.

Doch inzwischen sind manche Urteile aus Karlsruhe dermaßen schwer nachvollziehbar, daß einige ihre Skepsis nicht mehr ganz verbergen können. Zu solchen Urteilen zählt dasjenige, das das Ehegattensplitting auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgedehnt sehen will.

So schrieb die FAZ („Ein revolutionärer Akt“, FAZ-Online am 6. Juni 2013) vorsichtig:

„Es ist gut, daß wir nicht französische Verhältnisse haben, sich also nicht Befürworter und Gegner der ‘Homo-Ehe’ auf der Straße prügeln. Andererseits ersetzt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Gleichmach-Rechtsprechung eine gesellschaftliche Debatte. Was wiederum nicht seine Aufgabe ist.“

Kritik von Erzbischof Zollitsch


Auch der Vorsitzende der (katholischen) Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, übte Kritik, was keinesfalls üblich ist:

„Bereits 2002 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung davon gesprochen, daß die eingetragene Lebenspartnerschaft ein ‘aliud’ („etwas anderes“, Anm. des Autors) zur Ehe, etwas anderes als die Ehe sei und keine ‘Ehe unter falschem Etikett’.

Daher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, etwa wenn man in Betracht zieht, daß aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft.“

Im Grunde erklärt Erzbischof Zollitsch, das Bundesverfassungsgericht hätte sich selbst widersprochen: Zuerst behauptete Karlsruhe, die Lebenspartnerschaft sei etwas „ganz anderes“ als die Ehe, doch jetzt dürfe sie nicht mehr ungleich behandelt werden.

Diese Reaktionen sind insofern interessant, weil das Urteil nicht unerwartet kam. Aber offenbar hegten manche doch noch die Hoffnung, Karlsruhe würde es nicht wagen, in solch radikaler Form Gesellschaftspolitik zu betreiben.

Ich muß gestehen, daß ich auch zu denjenigen zählte, die der Meinung waren, Karlsruhe würde eher abwiegeln. Denn: Gerechtfertigt wurde das Familiensplitting mit der Begründung, die Ehe sei auf die Fortpflanzung angelegt. Seit eh und je war die Nachkommenschaft das wichtigste Gut der Ehe.

Das Christentum hat darauf besonderes Gewicht gelegt, so sehr, daß man von der „christlichen Auffassung der Ehe“ spricht. Diese ist aber keine Exklusivität des Christentums.

Der französische Philosoph Thibaud Collin hat gegenüber einer Anhörung des französischen Senats richtig angemerkt, daß selbst die Französische Revolution – mit all ihrem Haß gegen Kirche und Christentum – die Nachkommenschaft als bestimmendes Prinzip der Ehe nicht aufgehoben hat, als die zivile Ehe im Jahr 1792 eingeführt wurde.

Collin sprach sich gegen die Öffnung des Ehegesetzes für gleichgeschlechtliche Paare aus und argumentierte, die Französische Revolution hätte die Zivilehe eingeführt und die kirchliche Ehe ersetzen wollen, weil sie der Auffassung war, die Grundlage der Ehe sei die menschliche Natur und eben nicht eine übernatürlich begründete Institution.

“Ehe für alle” widerspricht der Vernunft

Die „Ehe für alle“ ersetzt nun die menschliche Natur durch die Willkür derjenigen, die momentan an der Macht sind, und dies widerspricht wiederum den Prinzipien der Französischen Revolution, die sich theoretisch der Vernunft verpflichtet fühlte.

Eine ähnliche Revolution wie vor wenigen Wochen in Frankreich hat in Deutschland nun das Bundesverfassungsgericht durchgeführt. Dieses argumentierte, man dürfe Partnerschaften zwischen Personen mit „anderer sexueller Orientierung“ nicht benachteiligen.

Im oben erwähnten FAZ-Kommentar wird angemerkt:

„Es geht um die Aufwertung der ‘sexuellen Orientierung’, obwohl sich dieses Diskriminierungsverbot gar nicht ausdrücklich im Grundgesetz findet. Es soll nicht nur jeder so leben dürfen, wie er will, was jeder längst darf: Es geht um die Schleifung aller (natürlichen) Unterschiede. Ein fürwahr revolutionärer Akt, den sich Karlsruhe auf anderen Feldern verbitten und dem Gesetzgeber verbieten würde.“

Es ist schon bemerkenswert, daß ein solcher Schritt von einem Gericht dekretiert wird und nicht Ergebnis eines politischen Prozesses ist (was eine Gleichstellung ebenso wenig legitimieren würde). Kein Wunder, daß manche sich fragen, ob Karlsruhe hier nicht seine Zuständigkeiten weit überschreitet.

Karlsruhe betreibt “juristischen Aktivismus”

Hier sollte auch angemerkt werden, daß die Berufung auf die sexuelle Orientierung absurd ist, denn bei Begründung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ist es unerheblich, ob die beiden Männer oder Frauen homosexuell sind. Rechtliche Voraussetzung ist laut Paragraph 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes lediglich, daß die beiden Personen das gleiche Geschlecht haben. Auch heterosexuelle Menschen können eine solche Partnerschaft eingehen.

Hinsichtlich der Lebenspartnerschaft betreibt Karlsruhe das, was man im angelsächsischen Sprachraum „judicial activism“ (Juristischer Aktivismus) nennt. Zur Erinnerung:

Als die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Grüne zu Zeiten Gerhard Schröders das Gesetz in den Bundestag einbrachten, wurden die steuerlichen Begünstigungen aus dem Gesetzentwurf entfernt und in einem „Ergänzungsgesetz“ verpackt. Man befürchtete nämlich, daß ansonsten der nötige Abstand zur Ehe nicht gegeben sein würde.

Im Urteil aus dem Jahre 2001 argumentierte dann Karlsruhe, die Lebenspartnerschaft sei eben etwas „ganz anderes“ als die Ehe. Seitdem hat das Bundesverfassungsgericht scheibchenweise praktisch alle Forderungen, die im Ergänzungsgesetz enthalten waren, gerichtlich durchgesetzt. Karlsruhe hat also genau die politischen Forderungen der Bundestagsfraktion von SPD und Bündnis90/Grüne implementiert.

Es bleibt ein beklemmendes Gefühl. Was kann man von Karlsruhe noch erwarten?

Wie weit wird unser oberstes Gericht diese Revolution vorantreiben, die dabei ist, die christlichen Wurzeln Deutschlands zu zerstören? Was kann man dagegen machen?

Im Urteil argumentierte Karlsruhe, das Gesetz würde die Lebenspartnerschaft als umfassende Verantwortungs- und Solidargemeinschaft ansehen. Grundlage der Entscheidung aus Karlsruhe ist also nach wie vor das Lebenspartnerschaftsgesetz.

Folgerichtig muß die Abschaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaft von denjenigen angestrebt werden, die die natürliche und traditionelle Ehe und Familie verteidigen.

Erstveröffentlichung in der Wochenzeitung “Junge Freiheit”

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