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Neuapostolische Kirche ist „theologisch ökumenefähig“


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#1
Rolf

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Neuapostolische Kirche ist „theologisch ökumenefähig“






Bensheim (idea) – Die Neuapostolische Kirche hat in den vergangenen Jahren ihren Anspruch aufgegeben, einzig wahre Kirche Jesu Christi zu sein. Durch ihren im vorigen Jahr veröffentlichten Katechismus ist sie „theologisch ökumenefähig“ geworden. Diese Ansicht vertritt der emeritierte Professor für Ökumenik und Konfessionskunde an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Helmut Obst, im Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim bei Darmstadt. Nach wie vor gebe es „kritisch zu diskutierende Sonderlehren“, etwa über die Rolle des Stammapostels oder das Verhältnis von Taufe und Versiegelung. Allerdings sollten an diese Lehren die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie an andere Kirchen. „Ungewöhnliche und in der Sicht anderer theologischer Traditionen abwegige Sonderlehren“ gebe es von Anfang an auch bei Mitgliedern des Ökumenischen Rates der Kirchen. Entscheidend für die Ökumenefähigkeit einer Kirche sei, dass sie andere christliche Gemeinschaften als Kirchen anerkenne und auf einen kirchlichen Exklusivitätsanspruch verzichte sowie ein Leben und Arbeiten im Geist des ökumenischen Gedankens praktiziere.

Vielfalt kirchlicher Erscheinungsformen wird anerkannt

Im Katechismus von 2012 erkennt Obst einen klaren Bruch mit dem früheren, streng exklusiven Kirchenverständnis der Neuapostolischen Kirche. Vor 20 Jahren habe es im Katechismus geheißen, dass die Neuapostolische Kirche die Kirche Jesu Christi und „das wieder aufgerichtete Erlösungswerk des Herrn“ sei. Jetzt werde die Vielfalt kirchlicher Erscheinungsformen vorsichtig anerkannt. Laut Obst kommt es jetzt darauf an, dass sich die theoretische Neuausrichtung der Neuapostolischen Kirche im Gemeindeleben vor Ort sowie im Glauben und im Bewusstsein von Gemeindemitgliedern ebenso durchsetzt wie in den Köpfen von Theologen und Amtsträgern ökumenischer Kirchen. Die Ende des 19. Jahrhunderts in Hamburg entstandene Neuapostolische Kirche hat weltweit etwa zehn Millionen Mitglieder. In Deutschland gehören rund 350.000 Personen zu ihr, in der Schweiz 36.000 und in Österreich 5.000.

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#2
keine Hoffung mehr

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Es ist ein Trauerspiel , dass der Professor sich nicht mit den Fakten beschäftigt über die Aussteiger seit Jahren berichten.


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#3
keine Hoffung mehr

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Auch der Artikel von Pastor und Sektenberater Gandow zeigt die auf wie die Wirklichkeit ist.



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#4
Rolf

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Zur Ökumenefähigkeit der NAK nach dem Katechismus






Des Apostels neue Kleider






Neue Apostel, neue Offenbarungen, neue Glaubensbekenntnisse und nun auch ein neuer „Katechismus“: Die Neuapostolische Kirche (NAK) ist eine Glaubensgemeinschaft mit immer wieder neuen Glaubensartikeln, aber auch ständig neuer Darstellung ihrer Lehren. - Ein Gastbeitrag von Thomas Gandow

Das merkte ich, als ich vor zwanzig Jahren das erste Mal ein Büchlein zur NAK aktualisierte (Haack: Neuapostolische Kirche, 6. Aufl. 1992). Zur Erinnerung: Damals war es noch so gut wie unmöglich, als Außenstehender selbst die harmlose Mitgliederzeitschrift „Unsere Familie“ zu beziehen. Deshalb forderte ich die Leserinnen und Leser auf, sich mit Kritik, Informationen, Anmerkungen und Material an der weiteren Bearbeitung des Bandes zu beteiligen. Und kaum war der Band erschienen, gab es schon wieder eine neue Version des Glaubensbekenntnisses. Vier Jahre später, 1996, konnte ich daher noch mehr ändern und ganz neu bearbeiten.

Aus den teils auch kritischen Zusendungen entstanden langjährige, fast freundschaftliche Arbeitskontakte zu Mitgliedern und auch einzelnen Amtsträgern. Mich beeindruckt die im Selbststudium erarbeitete biblische, kirchengeschichtliche und theologische Bildung etlicher meiner „Korrespondenten“ und anderer NAK-engagierter Publizisten, die mit großem Sachverstand Theologie und Geschichte der NAK kritisch analysiert haben.
Einige wenige, insbesondere Amtsträger, suchten das Gespräch, um mir klar zu machen, dass die NAK keine Sekte (mehr) sei;
andere wollten von innen her einen Wandel anstoßen, weg aus der Sektenecke zu einer ökumenischen Öffnung der NAK.

Wirklich neu ist heute, dass es – dem Internet sei Dank – eine offene und öffentliche Debatte um das von oben verordnete neue Glaubensbekenntnis von 2010 und nun über den neuen Katechismus vom Dezember 2012 gibt, nicht nur von Aussteigern wie bisher, sondern auch von Insidern. Damit gibt es nun auch die offene Diskussion um die angeblich schon erfolgte oder demnächst zu erwartende ökumenische Öffnung, die Diskussion über die Möglichkeit echter dogmatischer Korrekturen oder auch nur über die recht weltliche Hoffnung auf die erwünschte Anerkennung durch andere Kirchen bzw. wenigstens auf den Gaststatus in der ACK.

Bis heute fasziniert mich regelrecht die „esoterische Kluft“ zwischen dem, was innen gelehrt, geglaubt und praktiziert wird und dem, was nach außen dargestellt wird. Und zugegeben: Auch die teilweise bizarren Anschauungen interessieren mich.

Vor Jahren hatte auch ich als Anforderung für ökumenisch relevante Gespräche formuliert, die NAK müsse endlich verbindliche Dokumente vorlegen, aus denen ihr Glaubensstand, ihr Verhältnis zur Heiligen Schrift, zu den altkirchlichen Bekenntnissen und zu den klassischen Kirchen hervorgehe. Die Erwartung von vielen war, die NAK würde mit ihrem lange angekündigten Katechismus nun genau die fehlenden Erläuterungen und Ergänzungen zu ihrem Glaubensbekenntnis von 2010 vorlegen, die die NAK anschlussfähig an die Ökumene machen würden.

Aber diese Hoffnung zu erfüllen, ist schwieriger als gedacht, wenn nicht sogar unmöglich bei einer auf Neuoffenbarungen sich gründenden Glaubensgemeinschaft. Denn zu ihren konkreten Glaubensvorstellungen gehören bis heute immer neue Offenbarungen durch das selbst durch Neuoffenbarung geschaffene vollmächtige Amt. Dessen alte Offenbarungen können weder relativiert noch negiert werden, weil damit die Amtsvollmacht selbst relativiert oder negiert würde.

Unverkrampft und unberührt

Unter dem von 1988 bis Mai 2005 amtierenden Stammapostel Fehr, in dessen Amtszeit das Glaubensbekenntnis zweimal geändert worden war, wurde Ende1999 eine Projektgruppe „Ökumene“ ins Leben gerufen. Ihr klarer Auftrag lautete: „In enger Zusammenarbeit mit der PG (Projektgruppe) Glaubensfragen soll geprüft werden, inwieweit Verträglichkeit wesentlicher Lehraussagen der Neuapostolischen Kirche mit der Ökumene besteht.“

Michael Koch behauptete glaubhaft am 8. Dezember 2012 in der facebook-Gruppe „Mündige Christen“, „dass bei all der lehrmässig vertretenen arroganz die zuständigen der entsprechenden projektgruppe zu allererst zu professor obst gerannt sind und sich von dem beraten liessen wie man so etwas überhaupt macht.“

Die wohl rasch selbst oder mit fremder Hilfe erkannten Unverträglichkeiten wurden dadurch „ausgeglichen“, dass manche Lehraussagen nicht revidiert, sondern reformuliert wurden (zum Thema „Wording“ siehe hier, externer Link). Minimale Anpassungen wurden als bedeutsame Änderungen präsentiert, anderes wurde „versteckt“. Ein PR-Coup war z.B. die angebliche Änderung des Taufverständnisses 2006: Trinitarische Taufen der christlichen Kirchen würden von da an anerkannt – was sie tatsächlich schon bis dahin wurden. Sie mussten früher nur noch von einem Amtsträger „bestätigt“ werden – jetzt erfolgt die „Aufnahme“ eines anderswo rite Getauften durch einen Amtsträger im NAK-Gottesdienst. Da die „Hl. Wassertaufe“ – auch die anderswo erhaltene – in der NAK als unvollständig gilt, muss sie noch durch die „Versiegelung“ ergänzt werden. Erst versiegelt gehört man dem „Werk des Herrn“, also der NAK, wirklich an (Verweise auf die bezogene Fundstelle im Katechismus der NAK im Folgenden so: 2.4.3; 6.5).

Es gab auch interne Änderungen von Glaubensinhalten, die „außen“ ganz unbekannte, also esoterische Sonderlehren und Deutungen betrafen, etwa die Frage, wen das „Sonnenweib“ und der „Knabe“ aus Offenbarung 12 symbolisieren (10.1.3).

An den eigentlichen Schwerpunkten der NAK-Lehre aber gab es keine Abstriche. Der noch amtierende Stammapostel Leber stellte schon wenige Monate nach Amtsübernahme in einem Gottesdienst am 23. Oktober 2005 in Castrop-Rauxel zur Frage der Bemühung um Annäherung an die ökumenischen Kirchen fest: „Thema Ökumene: Ich strebe ein unverkrampftes Verhältnis zu anderen christlichen Gemeinschaften an und zwar auf der Basis gegenseitigen Respekts. Dazu müssen wir als Kirche auf die anderen Kirchen zu gehen und mit ihnen reden. Es ist immer wichtig, miteinander zu reden. Das ist wichtig in den Gemeinden, in den Bezirken und das ist auch wichtig über den Rahmen der Kirche hinaus, um Missverständnisse abzubauen, um ein Vertrauensverhältnis zu gewinnen. Unsere Glaubensgrundlagen werden dadurch nicht berührt und auch gar nicht in Frage gestellt. Es geht um Gespräche, um Gedankenaustausch mit anderen.“ (vgl. PDF auf nak.org, externer Link)

Ziel: Anerkennungsökumene

In persönlichen, aber offiziellen Begegnungen bei Tagungen mit Apostel Volker Kühnle und dem Sprecher der NAK, Peter Johanning, betonten diese immer wieder, Zielvorstellung in den Gesprächen mit der ACK sei, bei aller Unterschiedlichkeit das Gemeinsame herauszustellen und den Gaststatus zu erreichen, sodass u.a. die Anstellungsfähigkeit von Mitgliedern der NAK im kirchlichen und diakonischen Dienst der Großkirchen gewährleistet ist. Denn die ACK empfiehlt ihren Mitgliedskirchen, „die Anstellung von Angehörigen anderer ACK-Mitgliedskirchen in ihren kirchlichen Einrichtungen zuzulassen, wo immer dies möglich ist“.

Im Juni 2010 wurde ein umformuliertes Glaubensbekenntnis der Neuapostolischen Kirche veröffentlicht (frühere Versionen 1908, 1938, 1951,1971, 1991, 1992). Im Vorgriff auf den NAK-Katechismus gab es dazu auch maßgebliche inhaltliche Erläuterungen. Bei einer Tagung in Berlin auf das unterschiedliche Verständnis der benutzten biblischen bzw. theologischen Begriffe im neuen Glaubensbekenntnis wie z.B. „Gotteskindschaft“ (2.4.8) angesprochen, kündigte Apostel Kühnle an, am „Wording“, also an gefälligen, konsensfähigen Formulierungen, werde in Vorbereitung des Katechismus noch weiter gearbeitet.

Am 4. Dezember 2012 wurde dann der NAK-Katechismus als nunmehr verbindliche Lehrgrundlage veröffentlicht. Das Glaubensbekenntnis von 2010 wurde dabei nicht mehr verändert. Folglich gibt es auch Ungereimtheiten zwischen Glaubensbekenntnis und Katechismus. So heißt es zum Beispiel im siebten Glaubensartikel (2.4.7): „Ich glaube, dass das Heilige Abendmahl zum Gedächtnis …eingesetzt ist. Der würdige Genuss … verbürgt uns die Lebensgemeinschaft mit Christus Jesus, unserm Herrn.“ Die Erläuterungen (PDF, externer Link) dagegen gehen viel weiter und besagen „Ohne das bevollmächtigte Amt kann das Heilige Abendmahl wohl als Gedächtnis-,Gemeinschafts- und Dankesmahl begangen werden, es ist jedoch nicht wahre Vergegenwärtigung von Leib und Blut Jesu Christi.“

Ähnlich besagt der Katechismus, während „in den Feiern anderer Kirchen“ lediglich „wichtige Elemente des Heiligen Abendmahls vorhanden“ seien ( 8.2.22) „treten im Heiligen Abendmahl zu Brot und Wein Leib und Blut Christi hinzu“, wenn „das bevollmächtigte Apostelamt wirkt“ ; Leib und Blut seien dann im Sinne von Konsubstantiation gegenwärtig (8.2.12), auch das Opfer sei gegenwärtig (8.2.13).

In der heutigen Einleitung zum NAK-Katechismus wird dieser von Stammapostel Leber als „eine systematische Darstellung der neuapostolischen Glaubenslehre“, als „ein einheitliches Grundlagenwerk“ und als „ein Maßstab für das neuapostolische Glaubensleben“ bezeichnet. Er soll also keine vollständige und lehramtliche Zusammenfassung der Glaubenslehre der NAK sein, aber immerhin eine maßgebliche und ausführliche Auslegung des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses.

Glaubensquellen

Um den heutigen Glaubensstand der NAK zu erheben, reicht der Blick in dem Katechismus leider nicht. Es sind mindestens fünf Quellen zu betrachten und gegeneinander abzuwägen:
1.Das zuletzt vorgelegte, derzeit geltende Glaubensbekenntnis von 2010 (2.4);
2.der vorgelegte Katechismus von 2012 als dessen verbindliche Auslegung;
3.die darüber hinaus in der NAK in Gottesdiensten, Predigten, Stellungnahmen
4.und sonstigen Veröffentlichungen zu erhebenden Glaubensansichten, wie z.B. die Serie ‘Lehre und Erkenntnis’, die von 1995 bis 2009 in der Zeitschrift ‘Unsere Familie’ erschien, usw.; davon am „amtlichsten“ und wirkungsmächtigsten vielleicht die „Hausregeln für die Mitglieder der neuapostolischen Kirche (letzte mir vorliegende Version von 1999, 4. Auflage) und die „Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche“ von 1993, ergänzt 1997 und 2003 (unveränderter Nachdruck 2004);
5.das Glaubensverständnis des „normalen“ Gemeindeglieds einer neuapostolischen Gemeinde;
6.das sogenannte „Apostolat“ selbst (7.6,1); genauer gesagt das Stammapostelamt (7.6.6) als Glaubensgegenstand und Glaubensquelle(1.3).

Ständig neue Glaubensbekenntnisse

Bis zum Stammapostel Hermann Niehaus konnten die Neuapostolischen fast noch als Kinder der englischen Erweckungsbewegung oder eines ökumenisch-charismatischen Aufbruchs in der Folge der Albury-Apostel durchgehen. Wie die Albury-Bewegung hatte sie als eine an die sonstige Christenheit gerichtete „Allgemeine christliche apostolische Mission“ noch kein eigenes, vom allgemein christlichen abweichendes Glaubensbekenntnis (11.3.3). Erst unter Niehaus, der von 1905 bis 1932 als Stammapostel amtierte, kam es zur ersten Festschreibung der reichlich sprudelnden Sonderlehren: 1908 erscheint das erste „eigene“ neuapostolische Glaubensbekenntnis, Niehaus gibt auch den ersten Katechismus „Fragen und Antworten“ heraus. Niehaus mitgerechnet, gibt es unter den bisherigen sieben Stammaposteln sieben verschiedene Glaubensbekenntnisse. Die jeweils festgeschrieben Darstellung der Lehre ist seitdem in ständiger Entwicklung (2.4). Statistisch gesehen alle 14,5 Jahre, längstens aber nach 30 Jahren gab es bisher ein neues schriftliches Glaubensbekenntnis der NAK. Das neueste Glaubensbekenntnis der Neuapostolischen Kirche stammt vom 6. Juni 2010. Eine Synopse zeigt die Entwicklungen und Veränderungen des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses bis heute an (siehe

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, externe Links).

Apostelamt und verbindliche Lehren

Die NAK lehrt, im Jahre 1832 habe in der später Katholisch-Apostolische Gemeinde genannten Gemeinschaft durch Weissagungen und prophetische „Rufungen“, also durch ein Neuoffenbarungsgeschehen, die Wiederaufrichtung (heute teilweise auch: „Wiederbesetzung“) des neutestamentlichen Apostelamtes stattgefunden (11.3). Dies objektive und eigentlich an die ganze Christenheit gerichtete Offenbarungsgeschehen sei mit ihrer Gründung, für die die NAK das Jahr 1863 in Anspruch nimmt, auf die NAK übergegangen (6.4.2.3; 11.3.3). Den besonderen Anspruch der NAK als heutiger Trägerin dieses Offenbarungsgeschehens formulieren besonders der 4. und 5. Glaubensartikel (2.4.4f.).

Es geht dabei um die Vorstellung, dass es ein von Jesus eingesetztes Apostelamt gebe, das nicht historisch einmalig gewesen ist, sondern im 19. Jahrhundert von Gott wieder aufgerichtet wurde zur Vorbereitung der Gläubigen auf die Wiederkunft Christi, womit die Apostel der NAK der heute lebende, vollmächtige Teil der Gesamtheit der Apostel Jesu (=Apostolat) seien.

Im Stammapostel konkretisiere sich das wiederbesetzte Apostelamt(7.6.6). Das Stammapostelamt ist aber nicht nur Frucht der geschichtlichen Neuoffenbarung von Albury, und damit heute sichtbare Spitze des „Apostolats“, sondern der Stammapostel kann wiederum laut im Katechismus dargestellter Lehre selbst Empfänger – bzw. von den Mitgliedern aus gesehen – Quelle neuer Offenbarungen sein. Denn es ist der Anspruch der NAK, in ihr gäbe es „in neuer Zeit Erkenntnisse aus dem Heiligen Geist, die der Kirche Christi durch das Apostelamt übermittelt werden.“ (1.1.4; 1.3)

Für den Stammapostel nimmt die NAK also eine besondere Vollmacht in Anspruch, die über die Offenbarungen in der Heiligen Schrift hinausgeht (1.3): „Darüber hinaus vermittelt der Heilige Geist dem Apostolat neue Einsichten über Gottes Wirken und seinen Heilsplan, die in der Heiligen Schrift zwar angedeutet, aber noch nicht vollständig enthüllt sind. Als wichtiges Beispiel dafür ist die Lehre von der Heilsvermittlung für Entschlafene zu nennen (siehe 9.6.3). Es obliegt dem Stammapostel aufgrund seiner lehramtlichen Vollmacht, derartige Aufschlüsse aus dem Heiligen Geist zu verkündigen und zur verbindlichen Lehre der Neuapostolischen Kirche zu erklären.“

Ohne sie zu benennen wird an dieser Stelle des neuen Katechismus die Endzeit-„Botschaft“ des Stammapostels Bischoff offensiv gerechtfertigt. Sie sei „kein Dogma mehr“, wurde vor wenigen Jahren relativierend gesagt, jetzt aber heißt es im Katechismus wieder, der Stammapostel könne seine „Aufschlüsse aus dem Heiligen Geist“ „zur verbindlichen Lehre“ erklären. Nichts anderes hatte Bischoff mit seiner Botschaft getan.

Welche Vollmacht dem Apostelamt zugeschrieben wird, wird deutlich in der Aussage des Apostels Bauer am 13. Januar 2013 in Markdorf: „Wir wollen …bekennen, dass wir den Herrn in den heute lebenden Aposteln gefunden haben!“ (externer Link)

Dies ist keine Einzelstimme, sondern mit dieser Glaubensaussage leitete Stammapostel Leber das Jahr 2013 ein: Ihr „lieben Geschwister, lasst uns bekennen, dass wir den Herrn in seinen Aposteln gefunden haben“. (Wort zum Monat Januar 2013, externer Link)

Entsprechend äußert sich auch der jetzige „Stammapostelhelfer“ und ab Pfingsten als Stammapostel amtierende Jean-Luc Schneider, der in einer Predigt aufforderte, es sei zu „bezeugen, dass wir an Jesus glauben und unseren Glauben zum Apostelamt, denn wir haben Jesus in den Aposteln gefunden. Gott erwartet von uns, dass wir ganz klar für ihn Position beziehen und dass wir unseren Glauben an Jesus im Apostelamt und die Wiederkunft Christi bezeugen.“ Bern-Ostermundigen am 13. Januar 2013, ähnlich schon am 6. Januar 2013 in Heidelberg; noch einmal wiederholt im Wort zum Monat April: „Wir haben den Herrn im Apostelamt gefunden!“ (externer Link)

Die Lehre von „Jesus im Apostelamt“ wurde schon einmal vehement vertreten – zur Zeit des ersten Stammapostels Krebs und als „Lehre vom neuen Licht“ gekennzeichnet.

Zur Feststellung und Beurteilung der Lehre und auch der Ökumenefähigkeit der NAK sind daher nicht nur der Wortlaut des jeweils geltenden Glaubensbekenntnisses und die Erläuterungen im Katechismus heranzuziehen, sondern auch der grundsätzliche Anspruch des Apostelamtes und die Aussagen des jeweils amtierenden Stammapostels.

Endzeit-Sakrament Versiegelung

Bei der Versiegelung der „Neuapostolischen Kirche“ handelt es sich nicht, wie man missverstehen könnte, um einen von der Taufe abgespaltenen Teil („Geisttaufe“ zur Ergänzung der „Wassertaufe“). Es ist vielmehr ein eigenständiges, neuapostolisches Sakrament, nicht von Jesus Christus eingesetzt, sondern endzeitlich begründet (2.4.8). In Offenbarung 7 geschieht die Versiegelung der 144.000 zur Bewahrung der Gläubigen vor der Endzeit (11.3.1). Die Versiegelung dient als endzeitliche Markierung der treuen Mitglieder der NAK („Gotteskinder“) für deren Entrückung als „Erstlinge“ (2.4.9).

Die frühere Lehre, die Versiegelungsengel aus Offenbarung 7 seien die „Neuen Apostel“ der NAK oder ihr „Stammapostel“, wird seit 2005 zwar nicht mehr vertreten. Beim Versiegeln werde Christus – für uns nicht sichtbar – selbst tätig, bediene sich aber zur Durchführung seiner Gesandten, der Apostel. Der Versiegelungsengel in Offenbarung 7 ist nach heutiger Lehre der NAK also Christus selbst (PDF, externer Link).

In der NAK wird dieses Sakrament gegeben, um „die Gotteskindschaft und die Voraussetzungen zur Erstlingsschaft zu erlangen“ (10.1.3). Erst der Versiegelte ist „Glied am Leib Christi und Erbe der zukünftigen Herrlichkeit“. Versiegelte werden „von Jesus Christus in das Lebensbuch des Lammes eingetragen“, was die Berufung „zur Braut des Herrn zu gehören und Erstling im kommenden Reich Christi zu sein“ beinhaltet. Nur die Versiegelten wird Christus bei seinem zweiten, unsichtbaren Kommen durch die Entrückung zu sich nehmen. Sie gehen schon dann in die ewige Gemeinschaft mit dem Herrn ein, sind also bei der „Großen Trübsal“ nicht auf der Erde und unterliegen nicht mehr dem „Jüngsten Gericht“ (2.4.9). Die gravierende, erst unter „Stammapostel“ Bischoff ab 1951 erfolgte bewusste Streichung des Endes des zweiten Artikels des Apostolikums aus dem neuapostolischen Glaubensbekenntnis – Zweck der Wiederkunft ist „zu richten die Lebenden und die Toten“ wurde jetzt beibehalten (2.4.2) . Ersetzt wurde das Jüngste Gericht durch die Entrückung der Erstlinge (2.4.9; 10.1 ff.).


In einem Gottesdienst im September 2012 hat Stammapostel Leber die Zahl der bei der Wiederkunft des Herrn zu Entrückenden mit 10 Millionen beziffert. Die Zahl entspricht der Gesamtzahl der Mitglieder der Neuapostolischen Kirche weltweit, beträgt aber nur etwa 0,4 Prozent der Gesamtchristenheit von 2,25 Milliarden, die nach Leber der „großen Trübsal“ entgehen werden (wir berichteten, das christliche Nachrichtenmagazin Idea hat die Thematik ebenfalls aufgegriffen, externer Link).

Die Beibehaltung der Änderungen im Glaubensbekenntnis der NAK macht offen deutlich, dass die NAK entgegen öffentlichen Bekundungen durch ihre sektiererische Irrlehre von der Ökumene weiter getrennt bleiben möchte.

Entschlafenendienst


Besonders kritisch zu sehen ist auch die unverändert fortgeführte Irrlehre des „Entschlafenendienstes“ in der NAK, nicht einfach ein Gebetsdienst für Verstorbene, sondern auch deren posthume neuapostolische Taufe und Versiegelung sowie die Abendmahlsausgabe an Tote auch aus christlichen Kirchen „Dem liegt die Einsicht zugrunde, dass der Empfang dieser Sakramente heilsnotwendig ist – auch für die Entschlafenen.“ (PDF (auf S. 5), externer Link)

Dass die Heilsvermittlung für Tote (9.6.3) nicht biblisch begründet ist, sondern auf Neuoffenbarung durch Stammapostel beruht, wird nunmehr im Katechismus ausgesagt. Es heißt ganz offen zur Herkunft des Entschlafenenwesens aus Neuoffenbarungen (1.3): „Darüber hinaus vermittelt der Heilige Geist dem Apostolat neue Einsichten über Gottes Wirken und seinen Heilsplan, die in der Heiligen Schrift zwar angedeutet, aber noch nicht vollständig enthüllt sind. Als wichtiges Beispiel dafür ist die Lehre von der Heilsvermittlung für Entschlafene zu nennen (siehe 9.6.3)“.

Beim sogenannten Entschlafenenwesen geht es nicht nur um das Problem eines spiritismusnahen Totenkultes, so schon recht offen bei Niehaus, der allerdings den spitzfindigen Unterschied machte, dass im Entschlafenendienst die Neuapostolischen den Toten predigen und ihnen die Sakramente bringen, während im Spiritismus die Toten die Lebenden belehren würden. Anders dann in der Botschaftszeit unter Stammapostel Bischoff, wo Totengeister durch Träume und Gesichte für den Stammapostel und seine Botschaft aussagten und heute bei Bezirksapostel Brinkmann, der klagende Totenstimmen veröffentlichte: Faksimile von Brinkmanns Rundschreiben zum Entschlafenendienst in „REady“ Ausgabe 39, 18.10.2009–29.11.2009 (PDF, externer Link).

Zugleich findet im Zusammenhang mit dem Entschlafenenwesen eine Abwertung der trinitarischen Taufe statt, wenn die Verzichtbarkeit der Nottaufe mit den Vorteilen des Entschlafenenwesens begründet wird: „Andererseits bestehen nach unserem Verständnis im Entschlafenenwesen ganz andere Möglichkeiten, sodass es eigentlich von der Sache her gar nicht unbedingt erforderlich wäre, an der Nottaufe festzuhalten. Aber weil es eine traditionelle Angelegenheit ist und für die Eltern – das glaube ich – in einer schweren Situation ein Halt sein kann, würde ich es nicht einfach streichen. Es hat auch einen seelsorgerischen Hintergrund, so kann man das sagen“ sagte Stammapostel Leber noch 2006. Quelle: „Wichtige Aussagen des Stammapostels im Rahmen der Verständnisänderung hinsichtlich der Heiligen Taufe und der Heiligen Versiegelung (vgl. „Unsere Familie“ Nummer 7 vom 5. April 2006). Konsequenterweise findet sich im Katechismus kein Hinweis mehr auf die Möglichkeit der Nottaufe.

Das ökumenische Problem besteht nicht nur in der Irrlehre vom Hineinwirken ins Totenreich, sondern auch durch den Anspruch, dadurch in das Lehren und Handeln anderer Religionsgemeinschaften, auch der ökumenischen Kirchen, hineinzuwirken: angefangen von der Versiegelung Luthers am 6. April 1874 durch Apostel Schwarz (am Himmelfahrtstag 1874 auch Melanchthon, Zwingli und Calvin) bis hin zu den heutigen Versiegelungen verstorbener Christen aus evangelischen, römisch-katholischen und orthodoxen Kirchen.

Öffentlichkeitsarbeit statt Katechese

Ein Katechismus soll eigentlich vor allem als Grundlage der Glaubensunterweisung sowie für die interne Erwachsenenbildung dienen. Bisher habe ich aber wenig bzw. noch gar nichts über entsprechende einschlägige Veranstaltungen, Gemeindeabende und dergleichen mehr gehört oder auch im Internet finden können.

Stattdessen gab es bisher vor allem nach außen gerichteten Präsentationsveranstaltungen wie auch die Videoübertragung der Veröffentlichung des Katechismus am 4. Dezember 2012. Wie der Pressesprecher der NAK, Peter Johanning mitteilte, wurden allen Kirchenleitungen der ev. Landeskirchen und den Diözesen der Römisch-Katholischen Kirche, den theologischen Fakultäten und den Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Kirchen Freiexemplare des Katechismus zugestellt. Zugleich wurde zu einer öffentlichen Präsentation des Katechismus am 10. Januar 2013 in Zürich und am 14. Januar 2013 in Frankfurt/Main eingeladen. Zudem wurden sämtliche deutschsprachigen (ev. und rk.) Pfarrämter vom Bischoff-Verlag angeschrieben und der Bezug des NAK-Katechismus zum verbilligten Einführungspreis angeboten.

Eine geschickte und professionelle Öffentlichkeitsarbeit hat sich mit Erfolg daran gemacht, die sektiererischen Sonderlehren nicht mehr abzustreiten und schon gar nicht abzuschaffen. Vielmehr wird das Sondergut, werden die Geheimnisse der neuapostolischen Sekte nach außen hinter einem Wortschwall aus ökumenischem Allerweltsvokabular verborgen. Was nach wie vor sperrig ist, wird als bloße nostalgische Marotte mit der Formel der „versöhnten Verschiedenheit“ als ökumenisch hinnehmbar deklariert: andere Glaubensgemeinschaften, die bereits Gäste in der ACK sind, seien viel exzentrischer.

Gotteskindschaft: Ausdruck des Glaubens oder Atavismus?

Bisherige Krönung der auf eine ACK-Aufnahme gerichteten Öffentlichkeitsarbeit war eine Veranstaltung von ACK und EZW, bei der NAK-Funktionäre den Katechismus auch kirchlichen Sektenexperten und Vertretern der ACK vorstellen konnten. Dabei konnten die Verfasser des Katechismus nicht nur Lob erhalten für ihre kosmetische Verpackung der neuapostolischen Glaubenswahrheiten in gefälliger Sprache, wie man sie von „großkirchlichen“ Akademie-Tagungen kennt. Ein Konfessionskundler äußerte einem Bericht des Internet-magazins „glaubenskultur“ zufolge, er betrachte schon seit langem die in der Zeitschrift „Unsere Familie“ publizierten Bilder sehr genau und habe dabei festgestellt, dass beispielsweise die Kleider der Frauen des jeweiligen Stammapostels immer heller würden. – Die Veränderungen in der NAK seien auch an solchen kleinen Details zu erkennen. Kritiker monierten dagegen, das entstandene „erstes Näheverhältnis“ von Projektgruppen-Aposteln und wohlmeinenden Beobachtern habe zu einer kritiklosen Kuschelatmosphäre geführt.

In der Tat: Sich selbst als „hochkarätig“ darstellende Außenstehenden, die sich zum begutachten berufen fühlten, trieben es bisher mit ihrer kritischen Sachkunde nicht sehr weit, weder im öffentlichen Teil der Tagung, noch in ihren Berichten. Um in der Diamantensprache zu bleiben: Tiefschürfend waren ihre Einsichten nicht gerade: weder in die NAK-Glaubenslehre noch in die kirchlichen und ACK-verbindlichen Setzungen.

Dr. Harald Lamprecht, Weltanschauungsbeauftragter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen, der der NAK grundsätzliche Ökumenefähigkeit bescheinigen möchte, meinte bei der Tagung z.B., die NAK solle zu ihrer Reform nun noch den Begriff der „Gotteskindschaft“ fallen lassen. Man könne ihn ja als ein „Relikt aus der Vergangenheit auf ein Häkeldeckchen legen und in einer Ecke ablegen“.

Anscheinend war ihm völlig entgangen, dass dieser wichtige neutestamentliche Begriff sogar eines der Kriterien für eine ACK-Mitgliedschaft ist. In der „Orientierungshilfe über die Grundlagen der ökumenischen Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene“ (PDF, externer Link) heißt es nämlich über die Grundlage der Gemeinschaft in der ACK:
1.„In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) schließen sich Kirchen und kirchliche Gemeinschaften zusammen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und gemeinsam erfüllen wollen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
2.Die Grundlage ihres gemeinsamen Glaubens und ihrer Zusammenarbeit ist das Wort Gottes, wie es in Jesus Christus endgültig geoffenbart und in der Heiligen Schrift, Altes und Neues Testament, bezeugt ist. Ein wichtiger Ausdruck dieses Glaubens und der Suche nach Einheit ist das Ökumenische Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (381).
3.Durch ihre Mitgliedschaft in der ACK bringen sie zum Ausdruck, dass sie miteinander in der Gemeinschaft der einen Kirche Jesu Christi an der Gotteskindschaft teilhaben (Röm 8,15). Dies gilt unbeschadet unterschiedlicher Auffassungen von Taufe und Kirche.“

Der zu Recht nicht nur für die NAK zentrale theologische Begriff ist kein süßlicher Häkeldeckchenbegriff aus einer verstaubten sächsischen Sonntagsschule: Für die ökumenisch gesinnten Kirchen ist die gegenseitige Zubilligung der Gotteskindschaft zentraler Ausdruck der Anerkennung der Teilhabe und der ökumenischen Gemeinschaft – für die NAK ist die „Gotteskindschaft“ diametral dagegengesetzt ein Ausdruck ihrer Exklusivität (8.3.9).

„Gotteskindschaft“ war aber auch kein Begriff aus den Tiefen einer uralten NAK-Dogmengeschichte. Die antiökumenische Verschärfung, die Gleichsetzung von Erstlingsanspruch und Gotteskindschaft nur für die NAK-Versiegelten, wurde erst 1992 in den 8. Artikel aufgenommen (2.4.8). Bezeichnend, dass diese Verschärfung 2010 im Zeichen der ökumenischen Ambitionen der NAK trotz zahlreicher sonstiger Änderungen am NAK-Glaubensbekenntnis beibehalten und durch Doppelung (Gotteskindschaft nur durch Versiegelung als Voraussetzung der Erstlingschaft) verdeutlicht wurde.

Die NAK hat also in ihrem Glaubensbekenntnis und ihrem Katechismus nicht nur anschlußfähiges „Wording“ betrieben, sondern gleichzeitig harte Positionen abgesteckt, die den ACK-Kriterien direkt widersprechen. Wenn es mit rechten Dingen zuginge, wäre der Traum von der ACK-(Gast-)Mitgliedschaft mit diesem Konzept der „Gotteskindschaft“ erst einmal ausgeträumt: Denn entweder haben die Verantwortlichen auf Seiten der NAK nicht in die ACK-Grundlagentexte geschaut oder sie haben bewusst und ohne Rücksichtnahme dagegen formuliert.

Ein Fazit

Die Apostel hätten den Durchmarsch in die ACK fast geschafft, wenn sich bei den Mitgliedskirchen die theologischen Kurzschlüsse eines Weltanschauungsexperten durchsetzten, der allen Ernstes meinte, die Sondern- und Irrlehren der NAK seien auch nicht schlimmer als das, was schon bislang in der ACK vertreten würde: Es sei nicht mehr zu sehen, „dass das ekklesiologische Selbstbewusstsein der NAK steiler wäre als bei der orthodoxen Kirche, dass die Amtstheologie und die Abendmahlslehre ausgrenzender wäre als bei der röm.-kath. Kirche“. Selbst das spiritismusnahe Entschlafenenwesen zur Nachbesserung von mit den Sakramenten ihrer Kirchen versehenen christlichen Verstorbenen dürfe nicht strenger beurteilt werden als z.B. die adventistische Sonderlehre vom Dienst Christi im himmlischen Heiligtum seit 1874.

Es dürfte interessant sein, einmal zu erfahren, was orthodoxe und römisch-katholische Theologen zu diesen Vergleichen eines „hochkarätigen“ Ökumenekenners sagen.

Frechheit siegt“ oder eher Sieg der Beliebigkeit? Hat die Mogelpackung „Katechismus“ schon ihre Wirkung getan? „Was die NAK nach Vorliegen dieses Katechismus von den Kirchen der Ökumene faktisch trennt, ist nicht mehr ihre Lehre“ wurde ahnungslos behauptet. Aber was denn sonst?

Richtig bleibt: Bei Durchsicht des Katechismus der NAK ist nicht zu erkennen, dass die NAK ihre besonderen, von ihr exklusiv vertretenen und als heilsnotwendig betrachteten Sonderlehren wirklich verändert oder gar aufgegeben hätte. Im Gegenteil: Mit dem Glaubensbekenntnis von 2010 und dem Katechismus von 2012 hat die NAK vermutlich bewusst ökumeneunverträgliche Texte vorgelegt. Kein Wunder auch, dass man Sache und Begriff der „Ökumene“ vergeblich im Katechismus sucht. Auf die Stichwortsuche „ökumenisch“ findet man im Vorwort und unter (11.2.1) die altkirchlichen „ökumenischen Konzilien“, unter (6.5) in einer Fußnote über „verbindende Elemente zwischen den einzelnen christlichen Kirchen“ einen Hinweis auf die Basiserklärung des Ökumenischen Rates. Im Abschnitt (13.5.2) geht es um das „Verhältnis [sc. der NAK] zu anderen Religionen und Religionsgemeinschaften“ Hier heißt es am Schluss lapidar: „Das Verhältnis der Neuapostolischen Kirche zu anderen christlichen Kirchen ist unter Wahrung des jeweiligen Selbstverständnisses offen und betont Gemeinsamkeiten des christlichen Glaubens (siehe 6.5)“. Inzwischen wurde die „Projektgruppe Ökumene“ schon umbenannt in „Arbeitsgruppe Kontakte zu Kirchen und Religionen (AG KKR)“.

Prüfen wir am konfessionskundlichen Sektenbegriff, beispielhaft definiert im „Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen der VELKD“ von 2006: „Christliche Sekten sind Gemeinschaften, die mit christlichen Überlieferungen außerbiblische Wahrheits- und Offenbarungsquellen verbinden, aus denen sie wesentliche Sonderlehren ableiten.“ Hier wird deutlich: die Neuapostolische Kirche muss wegen ihrer außer-biblischen Offenbarungsquelle „Apostelamt“, das selbst durch außerbiblische Offenbarung entstand und ihrer (teilw. auch aus diesem Amt entspringenden) eschatologischen Sonderlehren – einschließlich der Lehren über Heilsvermittlung im Jenseits – weiterhin zu den klassischen christlichen Sekten gezählt werden.



Der Verfasser war von 1978-2011 Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und ist Herausgeber des „Berliner Dialog“ (externer Link). Am 9. März 2012 wurde er für sein besonderes Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet (wir berichteten).
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