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„Öffnen Sie endlich die Ehe für Homosexuelle!“


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Rolf

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„Öffnen Sie endlich die Ehe für Homosexuelle!“






Berlin (idea) – Einen heftigen Schlagabtausch zur sogenannten „Homo-Ehe“ haben sich Bundestagsabgeordnete am 27. Februar in einer „Aktuellen Stunde“ geliefert. Dabei kamen auch kirchliche Aspekte zur Sprache. Während Vertreter von SPD, Grünen, FDP und der Linkspartei für eine umfassende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder gar für eine weitergehende „Öffnung“ des Familienbegriffs für alle Formen des Zusammenlebens plädierten, beharrten einige Repräsentanten von CDU und CSU auf dem besonderen Verfassungsschutz für die Ehe von Mann und Frau. Anlass der Debatte ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption durch schwule und lesbische Partner für verfassungswidrig zu erklären. Bis zum Sommer wollen die Karlsruher Richter entscheiden, ob eingetragenen Lebenspartnern auch das Ehegattensplitting bei der Lohn- und Einkommenssteuer zusteht.

Göring-Eckardt: „Gleiche Liebe verdient gleiche Rechte“

„Öffnen Sie endlich die Ehe für homosexuelle Paare!“ forderte die Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt, die Union auf. „Wir wollen endlich die Gleichstellung! Gleiche Liebe verdient gleiche Rechte“, sagte die Präses der EKD-Synode, die ihr Amt während des Bundestagswahlkampfs ruhen lässt. Als Präses gehört sie auch dem Leitungsgremium der EKD, dem Rat, an. Es gelte, eine „unglaubliche Ungerechtigkeit“ zu beenden. Das Argument der Union, dass das Leben in einer homosexuellen Partnerschaft das Kindeswohl gefährde, bezeichnete sie als Anmaßung: „Haben Sie eigentlich mal Kinder, die bei schwulen oder lesbischen Paaren leben, gefragt, wie das so ist?“ Ferner verwies Göring-Eckardt auf eine Forsa-Umfrage, wonach 74 Prozent der Bevölkerung für eine Gleichstellung von Homo-Partnerschaften mit der Ehe eintreten. 23 Prozent sind dagegen und drei Prozent unentschieden.

Beck begrüßt Entlassung eines Evangelisten

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, lobte die Entscheidung der Leitung der sächsischen Landeskirche, einen „Missionar“ zu entlassen, der sich gegen die Zulassung des Zusammenlebens von schwulen und lesbischen Partnern im Pfarrhaus in seelsorgerlich begründeten Einzelfällen gewandt hatte. Der langjährige Jugendevangelist Lutz Scheufler (Waldenburg) wurde aus dem kirchlichen Dienst entfernt, nachdem er mit anderen Mitgliedern des Evangelisationsteams Sachsen der Kirchenleitung die geistliche Leitung der Kirche abgesprochen hatte. Beck begrüßte den Rauswurf: Die evangelische Kirche sei hier viel weiter als die Union. „Und das ist auch gut so“, erklärte Beck: „Ich wünsche mir, dass die katholische Kirche bald nachzieht.“

SPD: Britischer Premier ist ein Vorbild für die Union

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte, die Zeit sei reif für eine umfassende Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe. Die Union wolle Ehe und Familie schützen, indem sie die Lebenspartnerschaft diskriminiere. Oppermann riet der Union sich ein Beispiel am britischen Premierminister David Cameron zu nehmen. Der konservative Politiker will auch gegen Widerstand aus der eigenen Partei die Anerkennung der Homo-Ehe und Trauung durch das Parlament bringen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte, die Zeit sei reif für eine umfassende Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe. Die Union wolle Ehe und Familie schützen, indem sie die Lebenspartnerschaft diskriminiere. Oppermann riet der Union sich ein Beispiel am britischen Premierminister David Cameron zu nehmen. Der konservative Politiker will auch gegen Widerstand aus der eigenen Partei die Anerkennung der Homo-Ehe und Trauung durch das Parlament bringen.

FDP: „Wo liegt eigentlich das Problem?“

Die Union befördere „homophobe Tendenzen in der Gesellschaft“, erklärte die Abgeordnete der Linken, Barbara Höll. Unterschwellig werde versucht, Schwulen und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften abzusprechen, „dass sie vielleicht genauso gute Eltern sind“. Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae sagte, wenn Menschen, die Verantwortung füreinander übernähmen, das gleiche Geschlecht haben, dann fragten Liberale: „Wo liegt eigentlich das Problem?“ Er könne nicht erkennen, dass das Aufwachsen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft für ein Kind schädlich sein könne. Die FDP-Fraktion hätte eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe „lieber gestern als heute“ gehabt. Thomae: „Wir wären auch morgen noch damit einverstanden, meinen aber, dass wir damit nicht bis übermorgen warten sollten.“ Er spielte damit auf Äußerungen von Unionspolitikern an, dass man sich Zeit nehmen sollte, die politischen Folgen aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu bedenken.

CDU: Vater und Mutter ist besser

Der CDU-Abgeordnete Günter Krings erklärte, er habe nicht die Sorge, dass Homosexuelle gute Eltern wären: „Ich halte es aber für besser – aus dem Blickwinkel des Kindes betrachtet –, wenn ein Kind nicht zwei Männer oder zwei Frauen, sondern einen Vater und eine Mutter als Eltern hat. In Kindergärten und Grundschulen suche man händeringend nach männlichen Erziehern und Lehrern, um die Kinder mit beiderlei Rollenbildern zu konfrontieren.

CSU: Die Ehe muss privilegiert bleiben

Der Rechtsexperte der CSU, Norbert Geis, warf den Grünen vor, sie wollten in Wahrheit nicht gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit der Ehe gleichsetzen, sondern die im Artikel 6 des Grundgesetzes verankerte Privilegierung der Ehe abschaffen. Da für eine Verfassungsänderung keine Zweidrittelmehrheit zustande komme, versuche man mit Gesetzen Fakten zu schaffen. Er sei ferner der Meinung, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen zu diesem Thema auf einem „Irrweg“ befinde. Geis: „Wir sagen das laut: Wir halten fest daran, dass die Ehe privilegiert ist. Da kann das Verfassungsgericht nicht kommen und den Versuch unternehmen, ... mit Hilfe der Rechtsprechung die Verfassung zu ändern.“ Geis wies ferner darauf hin, dass die Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften im Vergleich zu den Ehen winzig sei: 17,3 Millionen Ehen stünden 23.000 eingetragenen Partnerschaften gegenüber. 9,3 Prozent der Kinder lebten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften; in dieser Zahl seien die gleichgeschlechtlichen enthalten.

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