Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Nach 655 Jahren endet Unterhalt für "Ewiges Licht"


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34141 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

[tt_news]=190009&cHash=29cb5d7798733fdd1d5fc4f2b3d78f25





Schweiz: Nach 655 Jahren endet Unterhalt für "Ewiges Licht" in katholischer Kirche






Ein Landwirt aus Schänis im Schweizer Kanton St. Gallen muss nicht mehr für den Unterhalt des "Ewigen Lichts" in der römisch-katholischen Kirche Näfels aufkommen. Das Kantonsgericht Glarus befreite den Mann von einer Grundlast aus dem Jahre 1357, wie die "Neue Zürcher Zeitung" am Dienstag berichtete.


Nach einem Tötungsdelikt stiftete ein Konrad Müller aus Niederurnen Mitte des 14. Jahrhunderts den Angaben zufolge der Pfarrkirche Mollis ein "Ewiges Licht" - für das "Seelenheil" des Getöteten und um sich der Rache von dessen Familie zu entziehen. Sollte Müller seiner "ewigdauernden" Verpflichtung nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei fallen.

Das "Ewige Licht" wurde im Zug der Reformation der Pfarrei Näfels zugesprochen und die jeweiligen Liegenschaftsbesitzer erfüllten seither ihre Unterhaltspflicht. Die Kosten beliefen sich nach Medienangaben pro Grundstück auf 70 Schweizer Franken pro Jahr.

Als die Kirchgemeinde Näfels die 655 Jahre alte Unterhaltspflicht im Grundbuch eintragen wollte, wehrte sich einer der Grundstücksbesitzer dagegen. Das Kantonsgericht Glarus wies nun in seinem Urteil vom 20. Dezember die Klage der Pfarrei gegen den Landwirt ab. Das Gericht führte aus, das von der Kirchengemeinde geltend gemachte Recht sei spätestens nach der Bereinigung des Hypothekarwesens im Kanton Glarus zwischen 1842 bis 1849 erloschen. Zudem gebe es keinen besonderen Bezug zwischen der Unterhaltspflicht für das "Ewige Licht" und den betroffenen Liegenschaften.
  • 0