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Rolf

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Gibt es Erkenntnisse dass die Leiter dieser Sekte in der Ausübung ihrer Tätigkeit als Sektenführer straffällig wurden?






Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2433
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FW vom 16.09.2009
Wort und Geist Sekte in Röhrnbach ­ Kenntnisse der Behörden des Freistaats Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Haben die Verfassungsschutzbehörden in den letzten Jahren diese Sekte beobachtet?

2. Gibt es Erkenntnisse, dass die Leiter dieser Sekte in der Ausübung ihrer Tätigkeit als Sektenführer straffällig wurden?

3. Wie bewertet der Verfassungsschutz diese Sekte?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 22.10.2009
Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wie folgt: Zu 1. und 3.: Die ­ nach ihrer eigenen Darstellung ­ christliche Freikirche ,,Wort + Geist" ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Bestrebungen und Tätigkeiten im Rahmen von Art. 3 Abs. 1
BayVSG zu beobachten. Erkenntnisse über solche Bestrebungen und Tätigkeiten, insbesondere über verfassungsfeindliche Bestrebungen, liegen nicht vor.

Zu 2.: Diese Frage betrifft Einzelpersonen. Einwilligungen zur Offenbarung personenbezogener Daten durch diese Personen liegen nicht vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen daher entsprechende Auskünfte unterbleiben.

23.11.2009
______ Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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