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Töten bald ein Menschenrecht?


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Rolf

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Töten bald ein Menschenrecht?






Papier aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen deklariert Abtreibung als Recht auf "sexuelle und reproduktive Gesundheit"

(MEDRUM) Vertreter des Human Rights Council der Vereinten Nationen (Menschenrechtsrat) wollen ein Recht auf Tötung ungeborenen Lebens schaffen. In einer Richtlinie, die der Vollversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt wird, wird Abtreibung als ein Recht der Frau auf "sexuelle und reproduktive Gesundheit" deklariert.

Mutterleib degeneriert vom Schutzraum zur Todeszelle

Wenn in den Vereinten Nationen demnächst verabschiedet werden würde, was die Vertreter einiger Staaten wie New Zealand, Burkina Faso und Colombia im UN Human Rights Council bei ihrer Sitzung im September in Genf als Vorschlag eingebracht haben, könnte bald Wirklichkeit werden, was zutiefst inhuman ist: Das Töten eines Menschen, ein grundsätzlich barbarischer Akt, der nur dann nicht verwerflich ist und mit Strafe bedroht wird, wenn er in einer Notwehrsituation zur Verteidigung oder Rettung von bedrohtem Leben verübt wird, würde zum Menschenrecht erhoben. Einzige Voraussetzung dafür: Der Mensch, der getötet wird, muss sich noch im Mutterleib befinden. Es muss sich also um ein Kind handeln, das noch nicht geboren ist. Der Mutterleib, als Schutz für seine Entwicklung geschaffen, wird so zur Todeszelle. Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, bezeichnete dies kürzlich als die Menschenrechtskatastrophe Nummer 1.

Management ungewollter Schwangerschaften

Dass diese Folgerungen berechtigt sind, ergibt sich aus den Vorstellungen und Aktivitäten von Befürwortern der Abtreibung, die seit Jahren und jetzt erneut international versuchen, über den Menschenrechtsrat in den Vereinten Nationen ein Recht auf Abtreibung zu schaffen (das Catholic Family & Human Rights Institute C-FAM berichtet regelmäßig hierzu, zuletzt: Human Rights Council Attempts to Create Abortion Right). Demnach soll die Tötung eines ungeborenen Kindes als Recht auf Abtreibung zu den Rechten der Frau auf "sexuelle und reproduktive Gesundheit" gehören. Niedergelegt sind diese Vorstellungen in der "Technical Guidance on the application of a human rights-based approach to the implementation of policies and programmes to reduce preventable maternal mortality and morbidity". Dort steht unter anderem, die "sexuelle und reproduktive Gesundheit" gehöre zu den Menschenrechten. In den Leitvorstellungen öffentlicher Gesundheitsvorsorge müsse dazu auch das "Management ungewollter Schwangerschaften" einschließlich des "Zugangs zu sicherer Abtreibung" verankert sein.

Inhumanität im Namen der Humanität

Der jetzige Vorstoß ist ein erneuter Versuch, den Akt der Abtreibung in den Stand eines Menschenrechtes zu erheben. Damit würde grundsätzlich ein Rechtsanspruch der Frau geschaffen, das Leben ihres ungeborenen, ungewollten Kindes nach eigenem Ermessen zu beenden. Derartige Bestrebungen gab es bereits in den 90er Jahren im Zuge der Weltfrauenkonferenz. Gabriele Kuby schildert die dahinter stehenden Ambitionen und Methoden in ihrem neuesten Buch "Die globale sexuelle Revolution", das im September 2012 beim FE-Verlag erschienen ist (Grafik links). Das Recht und die Freiheit des Kindes wird dem vermeintlichen Recht und der Freiheit der Frau geopfert, der Name der Humanität wird so durch einen barbarischen Akt der Inhumanität missbraucht.

Gegenvotum durch 20 von 47 Ratsmitgliedern

In der Vergangenheit sind diese Versuche am Widerstand der Regierungen gescheitert. In der Vollversammlung der Vereinten Nationen kam die notwendige Mehrheit bisher nicht zustande (zuletzt 2011, wie C-FAM berichtet). Opposition kommt vor allem aus arabischen und afrikanischen Ländern. Im Menschenrechtsrat wurden auch gegen den jetzigen Vorstoß Einwände erhoben. 20 von 47 Ratsmitglieder formulierten laut C-FAM ein Gegenvotum. Sie verweisen darauf, dass bei der Formulierung von UN-Richtlinien das geltende Recht der Mitgliedsstaaten beachtet werden müsse, und dass diese konform mit den universell gültigen Menschenrechten sein müssten, zu denen die Abtreibung nicht gehöre. Es ist daher fraglich, wie die Mehrheit in der Vollversammlung der Vereinten Nationen entscheiden wird.

Abtreibung ein rechtswidriger Akt

Nach dem in Deutschland geltenden Recht ist die Abtreibung eines Kindes - trotz gegenteiligen Anscheins, den der Prozess der Schwangerschaftskonfliktberatung und das Ausstellen von Beratungsscheinen für die Abtreibung erweckt - unverändert ein rechtswidriger Akt, der jedoch dann nicht bestraft wird, wenn zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat, oder falls Gefahr für Leib und Leben der Mutter besteht oder falls eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger geworden ist. Dennoch werden in Deutschland nach den offiziell gemeldeten Zahlen jährlich mehr als 100.000 Abtreibungen durchgeführt. Angesichts solcher Dimensionen ist klar: Weder der Mutterleib noch das deutsche Schwangerschaftskonfliktgesetz bietet ungeborenen Kindern einen wirksamen Schutz.

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Deutschland stellt derzeit kein Mitglied im Menschenrechtsrat, der aus 47 Mitgliedern besteht, die jeweils für 3 Jahre gewählt sind. Für die Jahre 2013-2015 will Deutschland erneut kandidieren.

Erreichbarkeit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen:

E-mail: info@new-york-un.diplo.de

Internet: www.new-york-un.diplo.de

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