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Konflikt um geistlichen Leitungsanspruch und Bekenntnistreue


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Rolf

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Kündigung von Lutz Scheuffler: Konflikt um geistlichen Leitungsanspruch und Bekenntnistreue






Bekennende Gemeinschaften KBG und IKBG sehen alarmierende geistliche Schwäche bei Kirchenleitung und erklären Solidarität mit Jugendevangelisten der Sächsischen Landeskirche

(MEDRUM) "Wir sehen in dieser Kündigung ein alarmierendes Zeichen geistlicher Schwäche." Mit diesen Worten protestieren die Konferenz Bekennender Gemeinschaften (KBG) und die Internationale Konferenz Bekennender Gemeinschaften (IKBG) auf die Kündigung des Jugendevangelisten Lutz Scheuffler durch die Evangelische Kirche in Sachsen.

"Unsere Solidarität gehört Lutz Scheuffler"

Die Bekennenden Gemeinschaften KBG und IKBG haben sich mit großer Entschiedenheit dagegen ausgesprochen, das Arbeitsverhältnis eines kirchlichen Mitarbeiters zu kündigen, der dem geistlichen Leitungsanspruch seiner Kirchenleitung widersprochen hat. Wörtlich erklärten die KBG und IKBG:

"Einem kirchlichen Mitarbeiter wird aufgrund seines eindeutigen Bekennens und der damit begründeten Infragestellung der geistlichen Leitung von Synode und Bischof der Stuhl vor die Tür gesetzt. Dabei beruft sich Lutz Scheuffler zu Recht auf sein an die Bibel und die lutherischen Bekenntnisschriften gebundenes Gewissen. Hier wurde offensichtlich ein kirchenmachtpolitisches Exempel statuiert. Ein geistlicher Konflikt wurde disziplinarrechtlich mit Ausschluss geahndet. Offensichtlich wollte man ein Zeichen der Stärke setzen. Es ist aber im Sinne Luthers und der Reformation ein fatales Zeichen kirchenleitender Fehlentscheidung , das dem Geist Jesu und dem Wirken des Heiligen Geistes widerspricht. Es war immer die Stärke der lutherischen Kirche, dass sie im höchsten Maße das an das Wort Gottes gebundene Gewissen und „die gesunde Lehre“ achtete. Wenn man bedenkt, mit welcher Laxheit Bischöfe heute auf Irrlehre und Leugnung christlicher Glaubensgrundlagen bei Pastoren und Mitarbeitern reagieren, dann muss einen diese Kündigung besonders befremden."

Die KBG und IKBG sehen den Fall Lutz Scheuffler als Benachteiligung eines mutigen Christen in seiner eigenen Landeskirche wie sie in Diktaturen oder überwiegend moslemischen Ländern erfahren wird. Selbst wer die Ausschließlichkeit, mit der Lutz Scheuffler die geistliche Leitung abgesprochen habe, nicht teile, solle doch wenigstens seine Konsequenz in dem Berufen auf Schrift und Bekenntnis achten und würdigen. Die Kirche lebe von solch mutigen Bekennern und es sei zu hoffen, dass sich bekennende Christen nicht einschüchtern lassen, sondern jetzt erst recht Flagge zeigen, so KBG und IKBG weiter. Mit den Worten "Unsere Solidarität gehört Lutz Scheuffler" protestieren die KBG und IKBG gegen die Kündigung und fordern das Landeskirchenamt auf, die Entscheidung zurückzunehmen.

Unterzeichnet ist die Erklärung von Pastor Ulrich Rüß, Präsident der IKBG und Vorsitzender der KBG.

Landeskirche: Geistlicher Auftrag nicht bestreitbar

Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Lutz Scheuffler durch das Landeskirchenamt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Scheufler war bislang als Jugendevangelist im Landesjugendpfarramt der sächsischen Landeskirche tätig. Sein Arbeitsverhältnis wurde jetzt zum 31. März 2013 gekündigt. Lutz Scheuffler, der nach einer öffentlichen Erklärung gegen den geistlichen Leitungsanspruch seiner Landeskirche vom Dienst suspendiert wurde, bleibt bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses weiterhin vom Dienst freigestellt.

Die Kündigung wurde damit begründet, dass Scheufler gemeinsam mit anderen Mitgliedern des „Evangelisationsteams" am 1. Juni 2012 eine „Stellungnahme" abgegeben hat, in der die geistliche Leitung der verfassungsmäßigen Organe der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens nicht mehr anerkannt und zur Gründung einer Bekenntnissynode aufgerufen wird.

Scheufler habe seine Position in einer schriftlichen Stellungnahme und in drei persönlichen Gesprächen nicht verändert. Er sei, anders als drei weitere Unterzeichner der „Stellungnahme", nicht zu Erklärungen bereit, die als hinreichende Klarstellungen hätten angesehen werden können. Die Voraussetzungen für den Fortbestand des Dienstverhältnisses mit Lutz Scheufler seien leider nicht länger gegeben, erklärte das Landeskirchenamt. Der geistliche Auftrag zu seinem Dienst als Evangelist in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sei Scheuffler von der Landeskirche erteilt worden. Da Scheufler jedoch generell die geistliche Leitungsfunktion abspreche und insofern die Grundlage seiner Tätigkeit verlassen habe, sei es unumgänglich geworden, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Scheuflers Haltung zur Frage der Bewertung der Homosexualität und des Umgangs damit in der sächsischen Landeskirche seien weder Grund noch Anlass der Kündigung, betonte das Landeskirchenamt. Seine Gewissensüberzeugung werde zwar respektiert, aber ein Recht, den geistlichen Auftrag der landeskirchlichen Leitungsorgane grundsätzlich zu bestreiten, könne es für kirchliche Mitarbeiter nicht geben.

Scheuffler fordert Gründung einer Bekenntnissynode wegen Zulassung von Homo-Partnerschaften im Pfarramt

Auslöser des Konfliktes war der Beschluss der Sächsischen Landeskirche auf der Frühjahrstagung der Synode, homosexuell lebenden Pfarrern das Zusammenleben mit ihren Partnern im Pfarramt zu gestatten. Dazu hatte ein engagierter Kreis von Kirchenmitgliedern, darunter Lutz Scheuffler, am 1. Juni 2012 erklärt:

Nach unserem Schriftverständnis ist praktizierte Homosexualität mit der Heiligen Schrift nicht vereinbar.“ Aus diesem Grund können wir dem Beschluss der sächsischen Landessynode nicht folgen. Der „status confessionis“ ist gegeben. Darum stellen wir fest:

1.Den Landesbischof, die Kirchenleitung und die Landessynode erkennen wir nicht mehr als geistliche Leitung unserer Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens an.
2.Die Sächsische Bekenntnis-Initiative bitten wir eindringlich, dass diese umgehend eine Bekenntnissynode gründet.
Zu den Unterzeichnern gehörten neben Lutz Scheuffler:

Dr. Christa-Maria Steinberg, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie & Psychotherapie
Dr. Theo Lehmann, Evangelist, Pfarrer & Berater der Evangelikalen Stiftung GmbH
Michael Rausch, Bezirksjugendwart & Berater der Evangelikalen Stiftung GmbH
Michael Kaufmann, Evangelist
Andreas Riedel, Evangelist
Jens Ulbricht, Zeltmeister
Frank Döhler, Musiker & Evangelist
Die Unterzeichner haben bestätigt, dass sie unverändert zu ihrer Erklärung stehen und diese nicht widerrufen haben.

Bekenntnis-Initiative: Beschluss der Kirchenleitung im Widerspruch zu Schrift und Bekenntnis

Zuvor hatte sich in Sachsen bereits im Januar eine Bekenntnis-Initiative zu Wort gemeldet, der sich mehr als 100 Kirchgemeinden angeschlossen haben, und sich gegen die Öffnung des Pfarramtes für homosexuell zusammenlebende Partnerschaften ausgesprochen. Aufgrund von Schrift und Bekenntnis widersprach die Initiative wesentlichen Inhalten des Beschlusses der Kirchenleitung. In einer umfassenden Erklärung stellte die Bekenntnis-Initiative fest: "Durch die orientierende Funktion kirchlicher Amtsträger wird eine im Pfarrhaus gelebte homosexuelle Partnerschaft zum Verkündigungsgegenstand. Damit geschieht eine Relativierung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Mann und Frau, auch wenn die Kirchenleitung deren bleibende Bedeutung bekräftigt."

Vor diesem Hintergrund hat auch die Bekenntnis-Initiative gegen die Entlassung von Lutz Scheufler protestiert. In ihrer Stellungnahme sagt sie: "Die Entlassung von Lutz Scheuffler ist ein ungeistliches Signal, weil sie dazu beiträgt, dass die Gemeindeglieder, die dem Evangelisationsteam sehr verbunden sind, sich in unserer Landeskirche nicht mehr zu Hause fühlen. Damit hat die Kirchenleitung das vielbeschworene Amt der Einheit nicht in geistlicher Weise ausgeübt - ja, ein Zeichen mangelnder geistlicher Leitung gegeben."
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Kündigung Scheuflers nicht gerechtfertigt






Dem Jugendevangelisten Lutz Scheufler wurde von der sächsischen Landeskirche gekündigt.

Die Kündigung des Jugendevangelisten Lutz Scheufler durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens war nicht gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Theologisches Gutachten des emeritierten Theologieprofessors Reinhard Slenczka.

Erlangen/Dresden (idea) – Die Kündigung des Jugendevangelisten Lutz Scheufler (Waldenburg bei Zwickau) durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens war nicht gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Theologisches Gutachten des emeritierten Theologieprofessors Reinhard Slenczka (Erlangen). Die sächsische Kirchenleitung hatte Scheufler mit Wirkung zum 31. März 2013 gekündigt, weil dieser nicht bereit war eine Erklärung des Evangelisationsteams Sachsen zurückzunehmen. Darin hatten er und weitere Mitglieder des Teams erklärt, die kirchenleitenden Gremien – also Landesbischof Jochen Bohl sowie die Landessynode – nicht länger als geistliche Leitung der sächsischen Landeskirche anzuerkennen. Begründet hatten die Unterzeichner diesen Schritt mit der Entscheidung der Kirchenleitung, Pfarrhäuser in seelsorgerlich begründeten Einzelfällen für homosexuelle Partner zu öffnen.

Vorwurf: Kirche rechtfertigt die Sünde

Wie Slenczka in seinem Gutachten schreibt, wird durch diese Beschlüsse das geschriebene Wort Gottes verändert: „Nicht der Sünder wird durch Umkehr und Vergebung gerechtfertigt, sondern die Sünde wird durch Umdeutungen biblischer Texte gerechtfertigt.“ Das verstoße nicht nur gegen Bibel und Bekenntnis, sondern auch gegen die „Loyalitätsrichtlinien“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), zu der die sächsische Landeskirche gehört. Darin heißt es, dass von Mitarbeitern erwartet wird, dass sie Bibel und Bekenntnis anerkennen. Von Angestellten, die „in der Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung oder Leitung tätig sind, wird eine inner- und außerdienstliche Lebensführung erwartet, die der übernommenen Verantwortung entspricht“. Obwohl Scheufler der Kirchenleitung ausschließlich die geistliche Leitung abgesprochen habe, nicht aber die juristische als Geschäftsleitung der Institution Kirche, habe die Landeskirche auf diesen geistlichen Vorgang disziplinarrechtlich reagiert, schreibt Slenczka. Das zeige „die Hilflosigkeit einer politisierten Kirche“. Wenn Fragen kirchlicher Lehre aber nicht inhaltlich nach Schrift und Bekenntnis, sondern als beliebige Meinungsvielfalt aufgefasst würden, „dann wird man mit Zwangsmaßnahmen die Einheit der Kirche durchsetzen müssen“. Eine Kirche sollte sich jedoch nicht dem Vorwurf aussetzen, „durch Zwangsmaßnahmen gesellschaftspolitische Ziele durchzusetzen“.

Scheufler: Ich will evangelisieren, nicht prozessieren

Wie Scheufler auf Anfrage von idea sagte, wird er trotz des Gutachtens nicht gegen seine Entlassung klagen. Er sehe seinen Auftrag nicht darin zu prozessieren, sondern zu evangelisieren: „Die Menschen müssen von Jesus hören, der sein Blut für sie gegeben hat. Dafür will ich meine Kraft einsetzen.“

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Rücktritt von Landesbischof Bohl gefordert







Erstmals ist öffentlich die Forderung nach dem Rücktritt des sächsischen Landesbischofs Jochen Bohl (Foto) laut geworden. Hintergrund ist die Debatte um die Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partner.

Dresden (idea) – In der Debatte um die Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partner in Sachsen ist jetzt erstmals öffentlich die Forderung nach dem Rücktritt des sächsischen Landesbischofs Jochen Bohl (Dresden) laut geworden. „Um weiteren Schaden abzuwenden und den bereits entstandenen tiefen Riss, der inzwischen durch unsere Landeskirche geht, nicht noch tiefer werden zu lassen oder gar einen Bruch zu riskieren, gibt es nur einen Ausweg: seinen (Jochen Bohls – Anm. d. Red.) Rücktritt“, schreibt der Dresdner Stadtrat und Vorsitzende der Sächsischen Israelfreunde, Lothar Klein, in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe des Magazins „Zum Leben“.

Er trägt den Titel „Wider die Diktatur des Tolleranten“. Seit Jahren werde in der EKD und nun auch in Sachsen „mit Übereifer für die Akzeptanz homosexueller Lebensart gestritten“. Abweichende Meinungen würden bekämpft und als intolerant stigmatisiert. Manchen Kirchenleitungen gehe es eher darum, „die Anerkennung der Welt zu erheischen als in den Augen Gottes zu bestehen und dem Maßstab seines Wortes zu entsprechen“, schreibt Klein.

Eine „Inquisition gegen Andersdenkende“

Wie sich Landesbischof Bohl in dieser Debatte verhalte, trage „gegenreformatorische Züge“, indem er eine Art „Inquisition gegen Andersdenkende“ praktiziere. So erinnere das arbeitsrechtliche Vorgehen gegen den Jugendevangelisten Lutz Scheufler „peinlichst an das Verwehren bildungsmäßiger und beruflicher Entwicklung von Christen unter der SED-Diktatur wegen deren ‚politisch-ideologisch unangepassten Verhaltens’“, schreibt Klein. Scheufler wurde mit Wirkung zum 31. März 2013 gekündigt, weil er nicht bereit war eine Erklärung des Evangelisationsteams Sachsen zurückzunehmen. Darin hatten er und weitere Mitglieder des Teams erklärt, die kirchenleitenden Gremien – also Landesbischof Jochen Bohl sowie die Landessynode – nicht länger als geistliche Leitung der sächsischen Landeskirche anzuerkennen. Begründet hatten die Unterzeichner diesen Schritt mit der Entscheidung der Kirchenleitung, Pfarrhäuser in seelsorgerlich begründeten Einzelfällen für homosexuelle Partner zu öffnen.

Ein Aderlass Richtung Freikirchen

Unter anderem mit dieser Entscheidung habe Bohl bewirkt, „dass nicht wenige Gemeindeglieder, die mit Ernst Christen sein wollen, in große Gewissensnöte getrieben worden sind und es ihnen schwerfällt, ihre geliebte Kirche, in der sie sich zum Teil Jahrzehnte lang engagiert haben und in der sie auch gesegnet wurden, noch als ihre geistliche Heimat anzusehen“. Damit habe er nicht die Einheit der Landeskirche bewahrt und gestärkt, sondern vorsätzlich deren tiefe Spaltung herbeigeführt. Klein: „Ich denke, dass sich die sächsische Landeskirche einen Aderlass Richtung Freikirchen genau so wenig leisten kann, wie ihn die DDR 1989 durch die Botschafts¬flüchtlinge erlebt hat und von denen Erich Honecker meinte, ‚diesen Verrätern keine Träne nachzuweinen’.“ Landesbischof Bohl setze seine Machtpolitik jedoch ohne Rücksicht auf die Gemeinden durch. „Mit diesem schwerwiegenden Versagen als Hirte hat er den Beweis erbracht, dass er für das Bischofsamt geistlich und charakterlich nicht geeignet ist.“

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