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Islamische Fatwa zur Frage einer „Genuß-Ehe“,


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Islamische Fatwa zur Frage einer „Genuß-Ehe“, die der “sexuellen Befriedigung dient”




Veröffentlicht: 15. Februar 2012



Autor: Felizitas Küble




Der Islam erlaubt Männern zusätzlich zu den vier Ehefrauen die sogenannte „Genuß-Ehe“, die von vornherein zeitlich begrenzt ist (sie kann im Extremfall einen Tag lang dauern).

Allerdings wird ein entsprechender Koranvers von Schiiten und Sunniten unterschiedlich ausgelegt.

Von schiitischer Seite wird die „Genuß-Ehe“ mit ausdrücklicher Berufung auf den „Willen Allahs“ vehement verteidigt.

So auch in der folgenden „Fatwa“ (islamisches Rechtsgutachten) von Yasser Al-Habib, einem schiitischen Rechtsgelehrten aus London; er leitet u. a. die “Organisation der Diener des Mahdi“.

Das evangelische „Institut für Islamfragen“ veröffentlichte am 10.2.2012 diese Fatwa zur „Genuß-Ehe“, aus der wir nachfolgend die wichtigsten Abschnitte zitieren:

„Nicht alles, was man nach eigener Meinung ablehnt, ist illegal. – Zum Beispiel würden alle Frauen heutzutage – und zwar alle Frauen ohne Ausnahme - wenn man sie fragen würde: ‚Würdest Du deinem Mann erlauben, eine zweite Frau zu sich zu nehmen?’, mit ‚Nein’ antworten.

Frauen halten dies für scheußlich, sie mögen es nicht.

Würde diese Tatsache nun heißen, die Legalität der permanenten Heirat mit 4 Frauen müsse deswegen abgeschafft werden?

Müssten wir diese Vorschrift (Sure 4, 3) abschaffen, genau wie der abtrünnige Machthaber Tunesiens [Ben Ali] sie abgeschafft hat?

Dieser Tunesier hat die Heirat mit vier Frauen für verboten erklärt. Ein Mann darf [dort] stattdessen lediglich mit einer Frau verheiratet sein. Als ob Tunesien kein islamisches Land wäre.

Die Bestimmung ist nicht von Menschen, sondern von Allah – er sei gepriesen – erlassen worden.

Was ist der Unterschied zwischen der „Genussehe“ und der Ehe mit dem Willen zur späteren Scheidung?

Beide dienen der sexuellen Befriedigung.

Der einzige Unterschied zwischen diesen zwei Eheformen ist, dass die erste ab einem bestimmten Datum ungültig wird, während die zweite mit einer Ehescheidung ungültig wird.

(…) Falls Du die „Genussehe“ für scheußlich hältst – Allahs Prophet hat sie nicht für scheußlich gehalten. (…)

Wäre die Lehre zur „Genussehe“ grundsätzlich von Allah für illegal erklärt worden, hätten Allah und sein Prophet sie nicht erlaubt.

Warum hätte Allahs Prophet – Allahs Segen sei auf ihm und seinen Anhängern – die „Genussehe“ für erlaubt erklärt? Wollte er [Muhammad] etwa nicht die Würde der muslimischen Frauen bewahren?

Nun, warum hat er [Muhammad] seinen Weggefährten erlaubt, mit Musliminnen „Genusseheverträge“ zu schließen und diese Frauen sogar gegen eine Handvoll Datteln zu genießen?

Ein Mann konnte einer Frau eine Handvoll Datteln geben, um sie damit sexuell genießen zu dürfen.

Falls Du sagen würdest, die „Genussehe“ sei Prostitution, würdest Du in diesem Fall die Prostitution Allahs Propheten – Allahs Segen sei auf ihm und seinen Anhängern – zuschreiben.

Diese Bezeichnung würde bedeuten, er [Muhammad] habe die Prostitution legalisiert.

Falls Du die „Genussehe“ für scheußlich hältst, würdest Du damit die Scheußlichkeit Allahs Propheten – Allahs Segen sei auf ihm und seinen Anhängern – zuschreiben. Dies würde bedeuten – Allah möge uns davor bewahren – dass Allahs Prophet die Scheußlichkeit legalisiert habe.

Die „Genussehe“ wird im Koran erwähnt: ‘Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe’ (Koranvers 4, 24).”

Quelle und vollständiger Text hier:

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Materialdienst 3/2013
Evangelische Zentralstelle
für Weltanschauungsfragen







Die islamische "Zeitehe"






Dennis Koselowsky

Religiös legitimierte Prostitution, Erniedrigung der Frau - oder zeitgemäße Wahrung ihrer Unabhängigkeit?





Im Juni 2012 kam der Film „Im Bazar der Geschlechter“ der iranisch-österreichischen Regisseurin Sudabeh Mortezai auf DVD heraus.1 Er thematisiert die sogenannte Zeitehe, eine bestimmte Form der Ehe, wie sie hauptsächlich von Schiiten praktiziert wird.2 Was hat es mit dieser „Zeitehe“ auf sich?

Mit Sigheh (pers.) bzw. Mut’a (arab.) wird eine Ehe auf Zeit bezeichnet, deren Vorläufer man bei den vorislamischen Arabern und Beduinen, gelegentlich auch bei den Zoroastriern annimmt.3 In der Umgangssprache wird im Iran meist der Ausdruck Sigheh gebraucht und bezieht sich dabei auf den Vertragscharakter dieser Ehe. Die Zeitehefrau wird ebenfalls Sigheh genannt. Im Folgenden wird der bekanntere Begriff Mut’a verwendet, der in Anspielung auf den Koran, Sure 4,24, die „Genussehe“ bezeichnet (nikah al-mut’a)4. Dieser Koranvers dient als Grundlage für die religiöse Legitimation der Institution der Mut’a bei den Schiiten, die sie mithin als Teil der islamischen Lehre betrachten: „... Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) dass ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, dass ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüber hinausgehend) euch miteinander einigt.“


Verbreitung der Zeitehe

Die Zeitehe findet aktuell fast ausschließlich in der schiitischen Glaubensrichtung des Islam Anwendung. Die größte Verbreitung hat sie daher im Iran, ist aber auch im Irak und im Libanon zu finden. Die (schiitischen) Zaiditen des Jemen lehnen sie allerdings ab. Zuspruch fand sie dagegen auch unter Nichtmuslimen: In Reiseberichten aus dem 19. Jahrhundert über den Iran ist von (christlichen) Ausländern die Rede, die Zeitehen mit Armenierinnen schlossen. Im Irak, wo die Zeitehe unter Saddam Hussein verboten war, erlebte sie mit der US-Invasion seit circa 2003 einen Aufschwung. Zahlreiche mittellose Kriegswitwen wählen die Mut’a, um sich finanziell abzusichern. Man kann auf diesem Gebiet einen steigenden iranischen Einfluss im Irak erkennen.5

Der Großajatollah Iraks, Seyyid Ali al-Sistani, legitimiert die Zeitehe und bezieht auch auf seiner offiziellen Internetseite Stellung.6 Ihm zufolge ist u. a. auch eine Zeitehe mit einer Frau der Leute des Buches (Christen, Juden) möglich, wenn der muslimische Mann nicht schon mit einer muslimischen Frau verheiratet ist. Diese Frage stellt sich v. a. für Muslime, die in hauptsächlich christlichen Ländern leben und eine religiös legitime Kurzbeziehung eingehen wollen. Eine schon verheiratete Christin darf jedoch erst nach ihrer Scheidung geheiratet werden.

Im Libanon erfährt die Zeitehe seit dem zweiten Libanonkrieg 2006 einen Aufschwung und breitet sich in den südlichen Bezirken Beiruts und im Südlibanon aus. Damals musste die Hizbollah eine ausufernde Prostitution eindämmen und fand in der Institution der Zeitehe ein geeignetes Mittel. Die Hizbollah nutzt sie außerdem, um Kontrolle und Unterstützung für ihr Anliegen zu sichern und auch um neue Mitglieder zu gewinnen, indem sie die sexuellen Bedürfnisse ihrer Anhänger auf eine islamisch legitimierte Grundlage stellt. Auch im Libanon hält eine schwierige wirtschaftliche Situation junge Schiiten von einer Dauerehe ab, da sie mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist. Die Zeitehe erfüllt ebenso ihren Zweck, und z. T. wird die Erfüllung des sexuellen Begehrens als religiöse Pflicht gesehen. Witwen, deren Männer als Märtyrer gefeiert werden, da sie im Kampf gegen Israel gefallen sind, sollen gar ihren neuen Ehegatten eine erhöhte Belohnung im Himmel einbringen.7 Eine vermittelnde Position nimmt der schiitische Schriftsteller Ahmad al-Katib (Pseudonym) ein, der von einer Erlaubnis einer Zeitehe in Krisenzeiten ausgeht.8


Regularien der Zeitehe

Nach schiitischer Tradition kann ein Mann unendlich viele Zeitehen eingehen, sofern er die finanziellen Ressourcen dazu hat, und gleichzeitig eine Dauerehe führen. Eine Frau kann jedoch nur eine Zeitehe oder eine Dauerehe (nikah) eingehen, nicht jedoch beides gleichzeitig. Mitunter wissen die in einer Dauerehe lebenden Ehefrauen nichts von den Zeitehen, die ihr Mann nebenher führt. Das Bekanntwerden einer Zeitehe führt oft zu einer Scheidung bzw. Scheidungsanstrengung der Dauerehegattin. Lesen Sie weiter in der Printausgabe 3/2013 der Zeitschrift Materialdienst.

Das Materialdienst-Einzelheft 3/2013 ist zum Preis von 3,00 Euro zuzüglich Porto erhältlich und online bestellbar: Bestellen

Anmerkungen


1 Im Bazar der Geschlechter (2009), Regisseurin: Sudabeh Mortezai, DVD, 87 Min., Österreich/Deutschland: W-Film.
2 Aufgrund seiner angeblich „sarkastischen Sichtweise gegenüber einem religiösen Thema“ ist der Film in Teheran verboten; vgl. S. Farshid Motahari, Kinofilm über umstrittene Zeitehe im Iran, in: Nassauische Neue Presse, www.fnp.de/nnp/nachrichten/kultur/kinofilm-ueber-umstrittene-zeitehe-im-iran_rmn01.c.9091036.de.html (6.2.2013).
3 Die Zeitehe im sasanidischen Recht – ein Vorläufer der schiitischen mut’a-Ehe in Iran?, in: Archäologische Mitteilungen aus Iran 18 (1985), 187-203.
4 Werner Ende, Ehe auf Zeit (mut´a) in der innerislamischen Diskussion der Gegenwart, in: Die Welt des Islams, New Series, Vol. 20, 1/2 (1980), 1-43.
5 Nancy Trejos, Temporary „Enjoyment Marriages“ in Vogue Again with Some Iraqis, 2007, www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2007/01/19/AR2007011901850.html (6.2.2013).
6 The Official Website of Grand Ayatollah al-Uzma Seyyid Ali al-Sistani,

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und www.sistani.org/index.php? p=251364&id=48&pid=2350 (9.3.2012).
7 Hanin Ghaddar, The Militarization of Sex, 2009, www.foreignpolicy.com/articles/2009/11/25/the_militarization_of_sex (6.2.2013).
8 Ahmad al-Katib, Sexual relationships for Muslims in the West: The problem and its different solutions, www.alkatib.co.uk/sexual%20problem.htm (6.2.2013).
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