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Wenn ein Pfarrer seine eigene Frau vom Abendmahl ausschließe


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Wenn ein Pfarrer seine eigene Frau vom Abendmahl ausschließen soll






Ute Brause aus dem sächsischen Oßling (bei Kamenz) ist wegen des Kirchenleitungsbeschlusses zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Pfarrhaus aus der Kirche ausgetreten. Deshalb hat sie nicht nur ihre Stelle bei der Diakonie verloren. Auch wurde ihrem Mann – Pfarrer Gerald Brause – untersagt, seiner Frau das Abendmahl auszuteilen.


Ein Bericht von Matthias Pankau.


Wenn Pfarrer Gerald Brause sonntags in den Gemeinden Oßling und Großgrabe im Kirchenbezirk Bautzen Abendmahl feiert, sind alle eingeladen – fast alle. Seine Frau Ute, mit der er seit 28 Jahren verheiratet ist, nicht. Denn Ute Brause ist infolge des Kirchenleitungsbeschlusses, der es homosexuellen Pfarrern in Einzelfällen erlaubt, mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus zu leben, aus der Kirche ausgetreten. Sie hat diese Entscheidung nicht aus einer Laune heraus gefällt. „Wir haben diese Entwicklung seit etwa 20 Jahren beobachtet. Am Ende standen nur noch die württembergische und die sächsische Landeskirche auf dem Fundament der Bibel“, erzählt sie ruhig und sachlich. Nachdem dann auch die sächsische Synode im April die Einzelfallregelung für homosexuelle Pfarrer beschlossen habe, nahm sich Ute Brause noch einmal einige Tage Zeit, um ihre Entscheidung abzuwägen. „Am Ende war mir klar, dass ich Gott mehr gehorchen muss als den Menschen.“

Kündigung wenige Tage nach Kirchenaustritt

Nach ihrem Austritt informierte sie auch ihren Arbeitgeber – die Diakonie in Kamenz – darüber. „Ich habe ja lediglich der Institution den Rücken gekehrt, nicht meinem Glauben an Jesus Christus und der Gemeinde.“ Doch das nützte nichts. Eineinhalb Wochen später bekam die 51-Jährige die Kündigung. Der Grund: Ihr Kirchenaustritt. Wie die Sprecherin des Diakonischen Werks der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Sigrid Winkler, auf Anfrage von idea sagte, trifft das Diakonische Werk im Kirchenbezirk Kamenz als rechtlich selbständiger Träger auch personelle Entscheidungen eigenständig. Generell gelte aber, dass ein Kirchenaustritt eines Mitarbeiters juristisch anders zu beurteilen ist, als die Anstellung bzw. Beschäftigung von (noch) nicht kirchlich gebundenen Mitarbeitern. Letzteres ist möglich.

Schwierige und anstrengende Situation

Etwa zur gleichen Zeit bekam das Ehepaar eine Einladung nach Dresden zum Gespräch mit Landesbischof Jochen Bohl. „Er stellte klar, dass er kein Verständnis für die Gewissensnöte habe, die mich zum Kirchenaustritt bewegt hatten“, erzählt Frau Brause. In einem Schreiben an Ehemann Gerald Brause erinnerte der Bischof zudem daran, dass dieser seiner Frau, da sie aus der Kirche ausgetreten sei, nicht länger das Abendmahl ausspenden dürfe. Sollte sie der „Bitte“, nicht am Abendmahl teilzunehmen, nicht nachkommen, könnte eine „schwierige Situation“ für ihren Mann entstehen. Wie diese aussehen könnten, blieb unklar. Denn wegen einer Dienstreise war Landesbischof Bohl bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Für beide Eheleute ist das eine schwierige und ziemlich anstrengende Situation, wie Pfarrer Brause sagt, der in diesem Jahr sein 25-jähriges Ordinationsjubiläum begeht. Er sei noch in der DDR ordiniert worden. „Selbst der atheistische Staat hat es respektiert, dass Christen sich an die Bibel halten. Und nun wird in kirchliches Recht gegossen, dass im Einzelfall von biblischen Aussagen abgewichen werden kann.“

Können Gemeinschaften Abendmahlsgastfreundschaft gewähren?

Der Landesverband Landeskirchlicher Gemeinschaften in Sachsen hatte nach der Entscheidung der Synode erklärt, dass er Mitgliedern auch im Falle eines Kirchenaustritts weiterhin die geistliche Grundversorgung – wozu das Abendmahl gehört – gewähren werde. Wie Landesinspektor Matthias Dreßler (Chemnitz) gegenüber idea erklärte, gilt diese Regelung nach wie vor. Ob sie allerdings auch bei Christen angewandt werden könne, die aus der Kirche ausgetreten seien, aber zu keiner Gemeinschaft gehören, sei unklar: „Das ist eine Frage, die noch nicht bedacht wurde.“ Eine Übereinkunft zu solchen und ähnlichen Fragen zwischen der Landeskirche und dem Gemeinschaftsverband werde derzeit allerdings überarbeitet.

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#2
PasPol

PasPol

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  • LocationLaatzen
Das Vorgehen der ev.-luth. Landesk. Sachsens ist eine Tragödie. M.E. ist dieser Artikel nicht unter "Kurioses aus der chr. Welt" einzuordnen. Dafür ist das Geschehen mehr als traurig und ein freches und zutiefst unchristliches Verhalten gegenüber Menschen, die ihrem bibelbezogenen Gewissen folgen möchten. Ich werde an 2.Thess 2, 3b - 4 erinnert.
Da der Artikel eine Fortsetzung von "Bischof Bohls ungeistlicher Versuch der Einschüchterung" in der Rubrik Evangelisch" ist, wäre er m.E. dort einzuordnen, zumal es sich um dieselbe Landeskirche handelt.
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#3
Rolf

Rolf

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Ih werde ihn auch dorthin kopieren. danke für die Anregung.


Herzliche Grüße


Rolf
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