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Und was sagt die Webseite der deutschen Bischofskonferenz?


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Rolf

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„Kinderficker-Sekte“






Und was sagt die Webseite der deutschen Bischofskonferenz?






Die Kirchenficker-Bischöfe werden auch zu diesem schweinischen Urteil schweigen und sich erst wieder melden, um vor den Medienbossen irgendeinen hochgespielten Fall zu bekriechen. Pressesplitter aus den Bloggerseiten.



Die Webseite der deutschen Bischofskonferenz sagt nichts über die de facto Verurteilung als „Kinderficker-Sekte“.
So kann man legal Kirchenhaß maskieren

„Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, gegen den Nichteröffnungsbeschluß anzugehen. Danach wäre es amtlich: Man darf in Deutschland eine Kinderficker-Sekte eine Kinderficker-Sekte nennen […]. Ich sehe dies als Auftrag, daß ich mein geplantes »Schwarzbuch Mißbrauch – Über die pädophilen Machenschaften der Katholischen Kirche« fertigstellen muß, auch wenn mir manchmal beim Recherchieren übel wird. Das bin ich Euch schuldig.“

Der Heuchler und Kirchenhasser Jörg Kantel auf seinem Blog Schockwellenreiter zum Freispruch gegen ihn.

Der öffentliche Frieden ist längst gebrochen

„Motto: Wenn alle ein bißchen schmähen, darf der Einzelne auch mal beleidigen […]. Wir lernen: Man darf treten, solange alle schlagen. Andererseits bedeutet das ja: Der »öffentliche Frieden« ist längst gebrochen, der Krieg gegen die Kirche längst im Gange. Da man aber nicht die halbe Nation nach Paragraph 166 des Strafgesetzbuches für »bis zu drei Jahre« wegsperren kann, hängt man halt die Latte für eine Friedensstörung so hoch, daß auch jener spielend drunter durchschlüpft, der sie meterhoch überspringt. Aus der Mathematik wissen wir: Wer einen beliebigen Punkt als Nullpunkt sehen will, muß nur das Koordinatensystem verschieben.“

Aus einer Analyse des deutschen Publizisten Josef Bordat auf der Seite ‘http://jobo72.wordpress.com’

Kinderficker-Abgeordneter

„Doch auch wenn der Beschluß im Interesse der Meinungsfreiheit richtig sein mag, so entlastet das [den freigesprochenen Kirchenhasser] Kantel keineswegs von dem Vorwurf, aus reiner billiger Effekthascherei reichlich primitives Kirchenbashing betrieben zu haben. Zugegeben: Auch ich war im Umgang mit der katholischen Kirche in der Vergangenheit alles andere als zimperlich […]. Bleibt noch eine Frage zu klären – nämlich die, wie Gerichte entscheiden würden, wenn Schulen, in denen sexueller Missbrauch vorgekommen ist, als Kinderficker-Schulen bezeichnet würden. Bin ich denn wirklich ein Schelm, wenn ich Böses dabei denke und vermute, dass die Meinungsfreiheit in solchen Fällen sehr viel restriktiver ausgelegt werden würde?“http://kreuz.net/article.14710.html

Der Kirchenhasser und Homo-Ideologen Dietmar Näher auf seiner linkslastigen Seite ‘politblogger.eu’.

Ein Justizskandal

„In Kenntnis der allgemeinen Rechtssprechung wage ich zu behaupten, daß vor dem Landgericht Passau ein anderes Urteil gefällt worden wäre, und [der freigesprochene Kirchenhasser] Kantel hier eindeutig unterlegen sein müßte. Das entspricht für mein Dafürhalten auch der gängigen Rechtsauffassung unserer Bevölkerung, an der sich die Gerichte normalerweise in solchen Fragen auch orientieren. Ich meine, dieses Urteil ist ein Justizskandal, der es rechtfertigt, die Frage nach dem Charakter der Rechtssprecher zu stellen, in einer solchen Art und Weise urteilen. Wenn derartige Urteile in unserem Land Schule machen, dann dürfen wir uns als bekennende Christen zukünftig auf einiges gefaßt machen.“

Der evangelikale Blogger Rolf Wiesenhütter auf der Seite ‘irrglaube.parlaris.com’.

Der Richter im Dienst der Kirchenhaß-Medienbosse

„Bei diesem skandalösen Gerichtsurteil handelt es sich offenbar um die juristischen Sumpfblüten jener hysterischen Medienkampagne, die sich nicht um Fakten, Statistiken und wissenschaftliche Studien kümmerte, sondern sensationsgierig und scheinheilig gegen die Kirche polemisierte, vor allem gegen die katholische Priesterschaft.“

Aus einer Pressemitteilung von Felizitas Küble, Vorsitzende des Christoferuswerks in Münster.

Verboten ist: „Mohammed war ein Kinderschänder“

„Laut derzeitiger Un-Rechtssprechung im deutschsprachigen Raum dürfen unstrittige Tatsachen über Mohammed also nicht geäußert, hingegen darf die Katholische Kirche als Ganzes – und damit alle ihre Mitglieder – aufs übelste beleidigt und als kriminell beschimpft werden.“

Aus einem Eintrag auf ‘quotenqueen.wordpress.com’.

Nichts

[Auf der Webseite der ‘Deutschen Bischofskonferenz’ findet sich zu dem Skandal-Urteil weder ein Aufschrei der Empörung noch überhaupt eine Meldung].
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