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Erneute Erzwingungshaft für einen Vater


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9 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Folgenen Brief bekam ich heute per Email:


Schulunterricht zu Hause e.V.
Verein zur Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern
Vorsitzender: A. Eckermann, Buchwaldstr.16, 63303 Dreieich, Telefon: 06103/8024969, Telefax: 06103/8026389, e-mail: info@schuzh


Datum: 29.06.2012


SchuzH-Info: 20 Stunden schulische Zwangssexualisierung für einen 10-Jährigen Erzwingungshaft für Vater, der dies verhinderte


SchuzH informierte vor drei Monaten über die bevorstehende Inhaftierung des Herrn M. aus dem Oberbergischen Kreis in NRW, der seinen 10-jährigen Sohn nicht an dem in der 4. Klasse vorgese-henen 20-stündigen Sexualkundeunterricht teilnehmen ließ und deshalb – wie auch seine Frau – zu einem Bußgeld von 250 € verurteilt wurde. Er sollte in Erzwingungshaft genommen werden, weil er sich weigerte, Buße durch Zahlung des Bußgeldes zu tun – für seine wahrgenommene Elternpflicht, seinen Sohn vor staatlichen Eingriffen in dessen Intimsphäre zu schützen.

SchuzH hatte damals (SchuzH-Info vom März 2012) anlässlich dieses Falles die Ansichten von Experten zur negativen Auswirkung der staatlichen Sexualerziehung auf Kinder und Jugendliche veröffentlicht. Die angekündigte Inhaftierung von Herrn M. blieb aus. Es schien sich ein Umdenken bei den betreibenden Behörden zu vollziehen.

Heute, am 29.06.2012, wurde Herr M. nun doch in seinem Haus festgenommen und in die Voll-zugsanstalt Attendorn verbracht.

Es kommen immer wieder Fragen zur staatlichen Sexualerziehung auf, die die allgemeine Unkennt¬
nis in der Bevölkerung und bei den Eltern über die tatsächlichen Unterrichtsinhalte staatlicher Sexualerziehung zeigen. Wer weiß denn, dass 10-jährige Jungens und Mädchen 20 Stunden Sexualerziehung in der 4. Klasse zu absolvieren haben? Wer kennt den tatsächlichen Inhalt dieser 20 Stunden? Diesen kennen nur die Lehrer und die Belehrten – die Schüler. Immerhin geben die Unter¬richtsmaterialien, wenn sie vorliegen, einen gewissen Informationsrahmen.

Die Unterrichtsmaterialien im Fall M. liegen SchuzH vor. Daran Interessierte können sich an SchuzH wenden.

Die Eltern M. befassten sich mit den Unterrichtsmaterialien. Diese bestätigten ihre Entscheidung, die sie schon auf Grund der Elterninformation zu dieser Sexualerziehung für sich und ihr Kind getroffen hatten: Ihr Sohn, der sich noch in der Latenzphase befindet, muss vor dieser schamlosen, antichristli-chen Sexualerziehung geschützt werden. Die Latenzphase ist die Phase zwischen 6.-12. Lebensjahr, in der die Kinder viele soziale und seelische Antriebe entwickeln, sexuelle Anstöße jedoch entwicklungsstörend sind.

Der Sohn weigerte sich, an diesem Unterricht teilzunehmen.

Auch andere Schüler in NRW verweigern die Teilnahme am Sexualkundeunterricht. Wenn Eltern nicht wie die Eheleute M. ihr Kind vor der Zwangssexualisierung der Schule schützen, bleiben die Kinderrechte zunehmend auf der Strecke.

Die Eltern M. beantragten Befreiung.

Sie legten die Persönlichkeitsrechtsverletzung ihres Sohnes dar (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG), die eintritt, wenn sie ihn nicht vor den Eingriffen der Sexualerziehung in seine Intimsphäre durch Nichtteilnahme an diesem Unterricht schützen.

Sie beriefen sich darauf, dass das Unterrichtsmaterial nicht den Zulassungsvoraussetzungen für den staatlichen Sexualkundeunterricht entspricht (BVerfGE 46,47ff). Nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss das Unterrichtsmaterial wissenschaftlich geprüft sein, und der Unterricht muss die elterliche Glaubensüberzeugung und das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Schüler respektieren.

Sie beriefen sich auf ihr grundrechtlich gewährtes Elternrecht (Art. 6 II Satz1 GG i.V.m. Art. 4 I und II GG). Danach können sie ihren Sohn von ideologischen Unterrichtungen fernhalten, die ihrer Glaubensüberzeugung nicht entsprechen und die sie für falsch und schädlich halten (BVerfGE 93,1/17). Sie beriefen sich auch auf Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschen-rechtskonvention (EMRK), nach dem die Glaubensüberzeugung der Eltern im staatlichen Unterricht sicherzustellen ist.

Die Eltern M. fassten ihre Beurteilung der schulischen Sexualerziehung am Ende ihres Schreibens an das Amtsgericht Gummersbach wie folgt zusammen (Schreiben vom 23.03.2009, S.2):

„Die staatliche Sexualerziehung ist einseitig emanzipatorisch-ideologisch ausgerichtet; sie widerspricht unserer christlichen Glaubensüberzeugung, und wir halten sie für falsch, weil sie die Kinder zu einer selbstbestimmten Frühsexualität mit allen negativen Folgen einer solchen verführt (z.B. Erziehungsunfähigkeit – so S. Freud) und die Pädophilie bejaht, wenn das Kind sie will.“

Das Amtsgericht Gummersbach urteilt (Urteil des AG Gummersbach – Az: 85 OWi 66/09 - S.3), ohne sich mit dem vorgelegten Unterrichtsmaterial und den rechtlichen und tatsächlichen Darle-gungen der Eltern auch nur ansatzweise befasst zu haben:

„Ein wichtiger Grund, der eine Befreiung erforderlich gemacht hätte, war nach Ansicht des Gerichts auch nicht gegeben. Es ist bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden worden, dass die verpflichtende Teilnahme am Sexualkundeunterricht weder eine grundrechtlich geschützte Position des Kindes oder seiner Eltern unzumutbar verletzt ...“.

Der konkrete schulische Sexualkundeunterricht ist damit der gerichtlichen Kontrolle entzogen.
Die staatliche Sexualerziehung kann Elternrechte (Art. 6 II Satz1 GG, Art. 4 I und II GG ) und Schülerrechte (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG) sanktionslos verletzen.

Dieses Urteil ist in NRW leider kein Einzelfall einer richterlichen Falschentscheidung. Das OLG Hamm teilt die Ansicht des AG Gummersbach in ständiger Rechtsprechung (OLG Hamm III – 4 RBS 77/12) – und das nicht nur für den Bereich der staatlichen Sexualerziehung, sondern für all die Fälle, in denen sich Eltern auf ihr Elternrecht berufen und ihre Kinder aus Glaubens- und Gewis¬sensgründen von Schulveranstaltungen fernhalten.

Diese Entscheidungen missachten die Grundrechtsbindung der Behörden und Gerichte (Art. 1 III GG) und höhlen damit die Rechte der Eltern und Schüler im Bereich der Schule aus.


Schulunterricht zu Hause e.V.
A. Eckermann

Herr Maschke befindet sich nach Auskunft seiner Familie in der JVA Attendorn, Biggeweg 5, 757439 Attendorn bis zum 06.07.2012 und kann dort Briefe und Karten empfangen.
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#2
keine Hoffung mehr

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Von "Zwangssexualisierung" zu sprechen, halte ich für total überzogen.

Kinder müssen dringend rechtzeitig voll aufgeklärt werden, sodass Kinder, die mißbraucht wurden oder werden und schon vor Mißbrauch verstehen was ihre Peiniger mit ihnen machen und alles sofort bekannt wird und verfolgt wird, besonders wenn Mißbrauch unter der Bibel passiert, was doppelt schlimm ist.

Diese Eltern sollten sich einmal mit Mißbrauchten unterhalten, die von Gläubigen mißbraucht wurden und alles verjährt ist und die als Kinder überhaupt nicht ihre rechtliche Lage wußten.

Häufig werden die psychischen Langzeitschäden nach Mißbrauch von der Bevölkerung, von Leitenden Gläubigen, von Strafverfolgungsbehörden, ja sogar von Gerichten oder von Müttern verlacht.


Seit 8 Juni sind mehrere Personen von netzwerkb im Hungerstreik in der Hoffnung, dass die Politik die Verjährung abschafft.


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#3
Rolf

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Ich weiß nicht wieviel Zustimmung es von Dir gäbe, wenn Deine Kinder im Grundschulalter sich in der Schule gegenseitig anfassen müssten um ihre Gefühle und ihre Sexualität zu entdecken.

Hast du mali in Broschüren des Bundesamtes für gesuindheitliche Aufklärung gelesen, was man da eigentlich unter sexueller Früherziehung versteht?

Wieso müssen eigentlich Grundschüler schon lernen wie man Präservative aufzieht und mit eiblichen und männlichen Geschlechtsteilen aus Gummi spielen um den Beischlaf zu erlernen?

Vielleicht deshalb, weil es politische Kräfte gibt, die Stzraffreiheit für Pädophilie fordern und das Selbstbestimmungsrecht für sexuelle Handlungen ab 6 Jahren befürworten?

Man kann nicht gegen sexualaufklärung sein. Aber ab welchem Alter und in Form das passiert, da werden eltern doch noch mitreden dürfen. Es gibt Eltern die ihre Kinder da nicht mehr hingeschickt haben, weil der Unterricht die Kinder zum Erbrechen gebracht hat und die Kinder sich so geschämt haben, dass sie selbst ihre eltern angefleht haben, dagegen etwas zu unternehmen.

Wo fängt eigentlich sexueller Missbrauch an?

Man kann sich schnell positionieren. Besser ist, zunächst den Sachverhalt zu prüfen.


Herzliche Grüße


Rolf
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#4
keine Hoffung mehr

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Als ich in der 9 ten Klasse war, gab es den ersten Aufklärungsunterricht in meiner Schule und nur deshalb, weil eine Mitschülerin unsere Biologielehrerin gefragt hat ,was sie von Petting hält, was ich und die Masse der Mitschüler überhaupt nicht verstand.

Es wurde dann in einer Eillehrerkonfernz von den Lehrern beschlossen , dass dringend eine Aufklärung stattfinden soll.


Meine Eltern und Großeltern wurden nie aufgeklärt und es gab Frauen , die schwanger wurden und wußten kaum weshalb.

----
Es gibt Pädophile und abartige andere Menschen , die bereits an Kleinkindern und Babies, Mißbrauch etc. betreiben.

Wie können Lehrer und Behörden, mögliche Opfer rechtzeitig schützen , wenn Eltern keine Aufklärung machen ?

Da die meisten Mißbräuche etc. laut Polizei in Familien und im nächsten Umkreis passieren, müßte dringend darüber auch eine Aufklärung erfolgen und Ansprechpartner in Schulen ausgebildet werden auf die Kinder zugehen können.

Es müßte strafbar sein , wenn herauskommt, dass zB. katholische Theologen davon wußten, dass ihre Untergebenen Mißbrauch taten oder tun.

Die Strafverfolgungsbehörden handeln immer erst , wenn zig Mißbräuche stattfanden. Unfaßbar !!!


-------
Ich glaube nicht, dass Kinder durch diesen frühen Sexualkundeunterricht traumatisiert werden und Schäden davonbekommen.

Früher immer von Eltern davor gewarnt, dass der böse fremde Mann ( Mitschnacker ) gefährlich sein kann, aber nie das Umfeld angeschaut.
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#5
Guest_Yentl_*

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#6
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Yentl und Rolf,

diese Formen solcher Unterrichtsinhalte gehen in die falsche Richtung.

Da habt ihr Recht.



Aber was bleibt : "Was können und müßten Schulen und Behörden tun , damit endlich der sexuelle Mißbrauch , dessen Folgen nicht selten ganze Leben zerstören, weniger wird".
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#7
Rolf

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Deutsche Gehirnwäsche: Jetzt ab dem 5. Lebensjahr







Berliner Grundschul-Aufklärungskampagne stellt Homo-„familien“-situationen gleichwertig neben das klassische Familienmodell: unkonventionelles Zusammenleben und Brechen mit dem Rollen-Klischee wird kindgerecht thematisiert.

Berlin (kath.net) Ein neue Aufklärungskampagne für Grundschulkinder ab 5 Jahren startet heute der Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner. Die Grundbotschaft lautet: Jede Lebensform soll wertgeschätzt werden! „Das muss man Kindern in diesem frühen Alter beibringen, wenn sie gerade lernen, wie Gesellschaft funktioniert“, sagte im Vorfeld Conny Kempe-Schälicke. Über die Aufklärungskampagne berichtete die „Berliner Zeitung“.

„Wir zeigen alles, was heute Realität ist“, erläuterte Conny Kempe-Schälicke und betont: „Homosexualität soll dabei nicht herausgestellt werden. Vielmehr geht es um Vielfalt. Weg von der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie, hin zu Modellen, in denen Kindern auch glücklich sein können. Denn das Einzige, was wichtig ist, ist eine liebevolle Umgebung.“ Die Kinder sollten sich Gedanken darüber machen, „wie es ist, wenn man nicht genau weiß, ob man männlich oder weiblich ist. Als Jugendliche können sie sich dann bewusst für eine sexuelle Identität entscheiden, so wie für eine Religion“.

In Märchen und Geschichten, in Bilderbüchern, Memorys und Arbeitsmaterialien für Lehrer wird Anderssein, Brechen mit dem Rollen-Klischee und unkonventionelles Zusammenleben thematisiert. Dabei steht die Lebensituation der Kinder im Mittelpunkt: Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, deren Eltern Grufties sind oder die von Oma und Opa großgezogen werden.

Die „Berliner Zeitung“ wies auch auf weitere Unterrichtsmaterialien für Jugendliche hin, in denen Jugendliche dazu aufgefordert werden, Begriffe wie „Selbstbefriedigung“, „zu früh kommen“, „Orgasmus“, „Darkroom“ pantomimisch darzustellen.
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#8
Rolf

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Kampagne in Gießen: Mach Sex wie und mit wem du willst





15. Juni 2011



In Gießen läuft zur Zeit ein Projekt für Jugendliche zur Anerkennung der Homosexualität als normale Lebensform unter dem Schlagwort "Liebe wie du willst". Verantwortlich sind das Jugendbildungswerk Gießen und die pro familia Beratungsstellen Gießen und Marburg. Durch das Projekt zur Sexualerziehung sollen die Jugendlichen lernen, jede Art von sexueller Beziehung als normal anzusehen und sollen bestärkt werden, zu "lieben" wie und wen sie wollen.

"Wir wollen dich darin bestärken, zu lieben wen du willst – und zu lieben wie du willst", verkündet das Projekt auf der dafür eingerichteten Internetseite. Wir wollen "offensiv dafür eintreten, dass jeder Mensch sein Grundrecht wahrnehmen kann, seine sexuelle Orientierung und seine sexuellen Beziehungen frei zu wählen und sein Leben entsprechend zu gestalten, soweit nicht andere dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden." Bestandteil der Kampagne sind neben dem Internetauftritt zur Öffentlichkeitsarbeit auch zahlreiche Plakate und Postkarten, die auf der Webseite zum Download bereit stehen.

Möglich und 'normal' sind laut Kampagne nicht nur lesbisch und schwul, sondern auch Sex in der Gruppe. Wer sich nicht sicher ist, in welche Kategorie er denn einzuordnen sei kann sich bei den 'Queerstartern' zu einem ersten Gespräch melden, um es herauszufinden. Alle anderen sind zum gemütlichen Beisammensein im 'Cafe Queer' eingeladen. Und zuletzt gibt es noch das 'LesBiSchwule Schulprojekt' als sexualpädagogisches Angebot für Schulklassen mit dem Ziel, "Schülerinnen und Schülern eine persönliche Begegnung und Austausch mit Lesben, Schwulen und Bisexuellen zu ermöglichen. Die Männer und Frauen in unserem Team erzählen von ihrem Coming-Out, klären Fragen und bieten Raum für Diskussionen über alle Themen rund um sexuelle Orientierung."
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#9
Rolf

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Einzigartiges Projekt für sexuelle Selbstbestimmung und gegen Homophobie gestartet






09.06.2011 - GIESSEN


(lei). Am Mittwoch war es so weit: Zum Start des in Mittelhessen einzigartigen Konzepts „Liebe wie du willst - Projekt für sexuelle Selbstbestimmung und gegen Homophobie“ wurden die ersten Poster und Plakate und Infomaterialen an alleine 143 Einrichtungen in Gießen versendet. Auf den Postern und Postkarten ist dem Motto entsprechend die ganze Palette an Paar-Konstellationen dargestellt: eine Frau im Arm einer anderen Frau, ein Mann und eine Frau, wie auch zwei sich küssende Männer. Alles ist normal. Das versucht die Initiative der Stadt, des Jugendbildungswerks und Pro Familia Gießen sowie Pro Familia Marburg der Öffentlichkeit zu vermitteln. Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich, Egon Wielsch, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendförderung in Gießen, Wolfgang Schreiner-Weiß von Pro Familia Gießen, sowie Bernd Christmann von Pro Familia Marburg stellten am Mittwoch das Projekt vor.

„Wie bist du eigentlich Hetero geworden?“ Diese Frage überrascht. Aber gerade die Überraschung zeigt, wie normal Heterosexualität für die Meisten ist. Aber ist Homosexualität deshalb abnormal? Die Initiatoren sind sich sicher, dass dem nicht so ist.

„Das nun gestartete Projekt ist in Mittelhessen einzigartig“, erklärte Egon Wielsch. „Leider“. Jugendliche, die sich auf der Suche nach ihrer sexuellen Orientierung befinden, leiden häufig unter einem Gefühl großer Unsicherheit. Aber auch denen, die sich outen, geht es nicht viel besser. Sie werden diskriminiert, beleidigt oder sogar Opfer körperlicher Gewalt. Oft akzeptiert nicht einmal das persönliche Umfeld, dass ein Jugendlicher schwul oder lesbisch ist. Die Folge ist eine „erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeit“. „Es sind das Umfeld und die öffentliche Meinung, die es Homosexuellen schwer machen“, bilanzierte Wielsch. An diesem Punkt setzt das Projekt an. Es bündelt die bisherigen Projekte von Gießen und Marburg zum Thema und will durch die Plakate Aufmerksamkeit erzeugen. „Homosexualität sollte zu einem Mainstream-Thema werden. Das gehört nicht in die Schmuddel-Ecke“, sind sich Wielsch und Wolfgang Schreiner-Weiß einig. Die Jugendlichen sollen ermutigt sein zu lieben, wie sie wollen. Dazu sei es essenziell, gesellschaftliches Verständnis und Akzeptanz zu schaffen, so Wielsch.

„Das Thema sexuelle Orientierung von Jugendlichen fällt häufiger hinten runter. Ich bin froh, dass wir diesen Schwerpunkt haben“, erklärte Gerda Weigel-Greilich. In Gießen gibt es neben Beratungen und speziellen Projekten für Schulen auch das Café Queer, das jeden Dienstag im Jokus öffnet. Außer in Gießen und Frankfurt werde dem Thema der sexuellen Identität in Hessen kaum Beachtung von offizieller Seite geschenkt, so Egon Wielsch. „Homo- oder Bisexualität sind Begriffe, mit denen Jugendliche erst mal Schwierigkeiten haben“, erklärte Bernd Christmann von Pro Familia Marburg. Auf der Internet-Plattform www.liebewieduwillst.de finden sich daher nötige Informationen, um der Unwissenheit entgegen zu treten. Dazu gibt es weiterführende Links zum Thema und zu Beratungsangeboten in Gießen. Und natürlich gibt es auch die Plakatmotive zum Herunterladen. In den kommenden Wochen, so planen es die Initiatoren des Projekts, sollen einem die Motive in der gesamten Stadt an unterschiedlichsten Orten begegnen.
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#10
Guest_Yentl_*

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Ich habe bei Bekannten ein Schulbuch ! ansehen können, in dem die Grundschüler !!! dazu aufgefordert werden, vor einem Spiegel ihren Genitalbereich zu betrachten und sich zu streicheln.

Der Text dazu lautete ungefähr: "Merkst Du, was für schöne Gefühle Du bekommst, wenn Du Dich dort streichelst?"

Ich persönlich halte das für Missbrauch! Ein Kind soll solange Kind sein dürfen, wie es das nötig hat. Warum sollte man ein Kind mit Dingen überfordern, auf die es von alleine noch gar nicht käme? Das halte ich für pervers und das mit stattlicher Legitimation!

Diese Art, Schulkinder mit Zwang zu sexualisieren, wird als Instrument genommen, Sexualverbrechen zu legalisieren. Kinder damit vor Missbrauch schützen zu wollen, ist m. E. ein Vorwand für dieses Vorgehen. Doch das alles wird uns im Wort ja schon vorausgesagt. Es herrschen immer mehr Zustände wie damals in Sodom und Gomorra oder auch in Griechenland, wo Lustknaben zum guten Geschmack gehörten. Ist es heute denn anders??? Warum wundern wir uns? Es gibt nichts Neues unter der Sonne, sagt der Prediger.

Schwule und Lesben versuchen, ihre Verirrungen mit Druck gesellschaftsfähig zu machen und den Heterosexuellen einzureden, dass diese falsch liegen, etc. Dass man sich hier schon gegen das erste Gebot Gottes widersetzt, "Seid fruchtbar und mehret euch", ist kaum jemand klar. Auch hier ist die Rebellion gegen Gott eindeutig erkennbar. "Ohne Gott und Sonnenschein, fahren wir die Ernte ein." Wenn dann Gott aber richtet, ist die Überraschung groß, und man wirft dann Gott vor, ungerecht zu sein. Die Bibel sagt in der Offenbarung, dass die Menschen auch dann keine Buße tun werden, sondern weiter gegen Gott rebellieren. Wie dumm!

Also ist erkennbar, dass hier von Seiten unserer Regierung das Unterste zu oberst gekehrt wird. Was früher noch als moralisch verwerflich angesehen wurde, wird heute vom Staat gefördert, wie im Fall der Sexualerzeihung zu sehen ist.

Aber bitte: Fahrt nie bei Rot über eine Ampel!!! Die Strafe fällt härter aus.

Viele Grüße

Yentl
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