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Ein Angriff auf die Religionsfreiheit?


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5 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Beschneidungsverbot






Ein Angriff auf die Religionsfreiheit?






Muslime, Juden und Christen kritisieren ein Urteil des Kölner Landgerichts, das religiös begründete Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt. Foto: Flickr/chaouki

Muslime, Juden und Christen kritisieren ein Urteil des Kölner Landgerichts, das religiös begründete Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt. Nach einem am 26. Juni veröffentlichten Urteil des Kölner Landgerichts ist die Beschneidung kleiner Jungen eine strafbare Körperverletzung und verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Köln/Frankfurt am Main/Berlin/Jerusalem (idea) – Auf Proteste von Juden und Muslimen ist ein Gerichtsurteil gestoßen, das religiös begründete Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt. Auch christliche Israelfreunde betrachten die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Nach einem am 26. Juni veröffentlichten Urteil des Kölner Landgerichts ist die Beschneidung kleiner Jungen eine strafbare Körperverletzung und verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Vor Gericht stand ein Arzt, der einen vierjährigen muslimischen Knaben auf Wunsch der Eltern beschnitten hatte. Die Richter verhängten nur deswegen keine Strafe, weil der Mediziner überzeugt gewesen sei, rechtmäßig zu handeln. Im Judentum wie im Islam drückt die Beschneidung von Jungen deren Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft aus. Das Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend, könnte aber Signalwirkung haben.

Dem Gewissen folgen oder Strafe riskieren?

Der stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüs (IGMG), Mustafa Yeneroglu (Köln), nannte das Urteil einen „Angriff auf die Religionsfreiheit und das Elternrecht“. Es kriminalisiere Muslime und Juden und stelle Eltern vor die Wahl zwischen ihrem Gewissen und strafrechtlicher Verfolgung. „Damit hat eine seit Jahren mit großem Eifer geführte Kampagne einen krönenden Abschluss gefunden“, so Yeneroglu. Juristen, die von islamfeindlichen Kritikern angeregt worden seien, hätten das Thema offensichtlich zur persönlichen Profilierung entdeckt. Der Zentralrat der Juden spricht ebenfalls von einem „Angriff auf die Religionsfreiheit“. Sein Präsident Dieter Graumann (Frankfurt am Main) hält das Urteil für „einen unerhörten und unsensiblen Akt“. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen – im Judentum gewöhnlich am 8. Tag nach der Geburt – sei fester Bestandteil der jüdischen Religion und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. Die Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit sehen einen „Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland“.

Wird eines Tages die Säuglingstaufe verboten?

Auch der Leiter des messianisch-jüdischen Evangeliumsdienstes Beit Sar Shalom, Wladimir Pikman (Berlin), kritisiert das Urteil. Beschneidungen gehörten zu den zentralen Elementen des Judeseins, sagte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Nach Ansicht des Rabbiners ist es kaum vorstellbar, dass sich messianisch-jüdische Gemeinden an das Verbot halten werden. Pikman hält es für möglich, dass eines Tages auch das Taufen von Säuglingen verboten werde, um es den Kindern zu ermöglichen, später ihre Religion frei zu wählen. Messianische Juden glauben, dass Jesus Christus der im Alten Testament angekündigte Messias des jüdischen Volkes ist. Im Unterschied zu Christen verstehen sie sich als Teil des jüdischen Volkes und seiner Traditionen.

Viele Vorteile aus medizinischer Sicht

Für die Internationale Christliche Botschaft Jerusalem ist das Urteil „nicht nachvollziehbar“. Um die Religionsfreiheit derart einzuschränken, müssten schwerwiegende medizinische oder sonstige Gründe gegen die Beschneidung kleiner Jungen sprechen, sagte eine Sprecherin der Botschaft gegenüber idea. Die Jahrtausende alte Praxis habe aber aus medizinischer Sicht viele Vorteile. So verbessere die Beschneidung die hygienischen Verhältnisse, schränke die Übertragbarkeit von Geschlechtskrankheiten ein und verringere das Krebsrisiko. In vielen Ländern ließen Eltern ihre Söhne gerade deshalb beschneiden, ohne dass es einen Bezug zur Religion gebe. Über traumatische Folgen einer Beschneidung von Jungen im Säuglingsalter, wie sie im Judentum praktiziert werde, sei zudem nichts bekannt.

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#2
keine Hoffung mehr

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Hier wird das Urteil von dem Strafrechtler Prof. Müller und anderen mit mehr Fakten als bei Idea kommentiert.

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LG Köln zur Beschneidung
Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, Strafrecht
Experte: Prof. Dr. Henning Ernst Müller
27.06.2012

Aufsehen erregte gestern das Urteil des LG Köln (Urt. v. 07.05.2012, Az. 151 Ns 169/11), das erstmals die Strafrechtswidrigkeit der religiös motivierten Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen männlichen Kleinkindes bejaht hat, aus den Gründen:

Jedenfalls zieht Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG selbst den Grundrechten der Eltern eine verfassungsimmanente Grenze. Bei der Abstimmung der betroffenen Grundrechte ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wenn sie denn erforderlich sein sollte, jedenfalls unange-messen. Das folgt aus der Wertung des § 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider.

Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.


Der die Zirkumzision durchführende Arzt wurde allerdings aufgrund § 17 StGB wegen nicht vermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen.

Mein Passauer Kollege Holm Putzke ist derjenige Strafrechtswissenschaftler in Deutschland, der dieses Thema am intensivsten bearbeitet hat und dessen Argumente sicher auch in das Kölner Urteil eingegangen sind - er selbst nimmt in LTO Stellung. Eine Literaturübersicht gibt er hier.

Natürlich sind die Religionsgemeinschaften, die die Zirkumzision zu ihren Traditionen zählen (insbesondere Islam und Judentum), ganz anderer Auffassung:

Der Zentralrat der Juden kritisierte das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Zentralratspräsident Dieter Graumann sagte: "Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt."(Quelle)



Auch Matthias Drobinski widerspricht Putzke und dem LG Köln, und zwar in der Süddeutschen Zeitung. Säkularisierte Richter sollten sich aus religiösen Traditionen heraushalten, sich jedenfalls nicht über die Religion stellen:

Manchmal aber ist es überhaupt nicht gut, wenn sich Richter zu Schiedsrichtern der Religion machen, sich über sie stellen, einen Rechtspositivismus quasi zur Ersatzreligion machen. Wo diese Grenze zwischen legitimem Einspruch im Namen des Grundgesetzes und Grenzüberschreitung liegt, das werden in den kommenden Jahren viele Urteile von vielen Gerichten neu justieren müssen, bis hin zum Verfassungsgericht. Es spricht einiges dafür dass sich die Karlsruher Richter irgendwann mit der Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen werden beschäftigen müssen. Und dann der Auffassung des Zentralrats der Juden folgen, der im Kölner Urteil einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften sieht.

Das AG hatte den Eingriff noch als gerechtfertigt angesehen:

Das Gericht entschied, der Eingriff sei zwar eine Körperverletzung, diese sei aber gerechtfertigt, weil sie sich "am Wohl des Kindes" ausrichte und eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Die Beschneidung diene als "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft". Durch sie werde einer drohenden Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt (Quelle)

Die Frage der Strafbarkeit der nicht medizinisch indizierten Zirkumzision wird schon seit einigen Jahren in Fachkreisen - von Medizinern und Strafrechtlern - diskutiert. Die Entscheidung des LG Köln kommt also nicht ganz überraschend, zumal die Praxis der Beschneidung verbreitet ist. Dass die Gerichtsentscheidung "unerhört" sei oder dass das Bundesverfassungsgericht die Frage selbstverständlich anders beurteilen werde, ist nicht ausgemacht: Ob Art. 4 oder Art. 6 GG das Recht einschließt, nicht einwilligungsfähige Kleinkinder am Körper zu verletzen, erscheint höchst fraglich.

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#3
keine Hoffung mehr

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Ich finde es seltsam , dass sogar Christen wie zB. die Bischofskonferenz bei denen es keine rituellen Beschneidungen gibt, sich empört.



Nach Ansicht der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gefährdet das Urteil die Religionsfreiheit der Juden und Muslime in Deutschland. Die Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als „äußerst befremdlich“ und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.

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#4
keine Hoffung mehr

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Die "Welt" behauptet sogar:

Die Beschneidung – ein unnützes Opfer für Allah

Die Beschneidung muslimischer Jungen ist eine ebenso abscheuliche archaische Sitte wie die Genitalverstümmelung bei kleinen Mädchen. Sie ist ein Unterdrückungsinstrument und gehört geächtet


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#5
keine Hoffung mehr

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Mose 17,11: Und ihr sollt beschnitten werden an eurem Gliede der Vorhaut, und das sei zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch
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#6
Rolf

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Wobei diese mose Bibelstelle eindeutig zum Alten Bund gehört. Im Neuen Bund wird dies abgelöst durch die beschneidung des Herzens, dies allerdings bildlich gemeint.

Dennoch ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar. Es zeigt allenfalls dass wir uns der Diktatur Europa immer mehr nähern. Und frau Merkel und die CDU wollen das Grundgesetz abschaffen um noch mehr Kompetenzen nach Europa abzugeben. Irgendwann haben wir dann keine Persönlichkeitsrechte mehr.


Herzliche Grüße


Rolf
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