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Beteiligung der Neuapostolischen Kirche an ökumenischen Ver


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Rolf

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Beteiligung der Neuapostolischen Kirche an ökumenischen Veranstaltungen




(21.06.2006)

Zürich. Seit einiger Zeit ist die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche an ökumenischen Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. In Gottesdiensten, Interviews und Pressekonferenzen hat der internationale Leiter der Neuapostolischen Kirche, Stammapostel Wilhelm Leber, solche Voraussetzungen benannt. Das von der Kirchenleitung herausgegebene amtliche Papier "Hinweise für die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche an ökumenischen Veranstaltungen" hält die Positionen schriftlich fest.

Die kircheninterne Projektgruppe "Ökumene" hat das Papier geschrieben. Es ersetzt die Richtlinie aus dem Jahr 2002. Die Hinweise sind allen Amtsträgern (bis auf Ebene Gemeindevorsteher) im deutschsprachigen Raum zugegangen. Wesentliche Aussagen darin sind:

*

Auf Grund unterschiedlicher Auffassungen in wesentlichen Lehraussagen beteiligt sich die Neuapostolische Kirche nicht an gemeinsamen Gottesdiensten, Sakraments- und Segenshandlungen. Gemeinsame Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie Segensspendungen bei Trauungen oder Beerdigungen scheiden weiterhin aus.

*

Gleichwohl sind verschiedene gegenseitige Beteiligungen außerhalb ökumenischer Gottesdienste und Sakraments- oder Segenshandlungen denkbar, z.B. bei besonderen Gemeindeanlässen wie Jubiläen oder Einweihungen.

*

In Gottesdiensten mit Trauung ist auf Wunsch des nichtneuapostolischen Partners eine Beteiligung von Geistlichen anderer Kirchen und christlichen Gemeinschaften möglich. Eine solche Beteiligung kann erfolgen in Form eines Gebetes, eines Grußwortes oder der Übermittlung von Segenswünschen. Sie erfolgt außerhalb der eigentlichen Segenshandlung. Gleiches gilt für Gottesdienste, in denen eine Taufe gespendet wird.

*

Eine Beteiligung an sonstigen ökumenischen Veranstaltungen außerhalb des gottesdienstlichen und liturgischen Rahmens ist grundsätzlich möglich, der verantwortliche Bezirksapostel entscheidet im Einzelfall darüber.

Wir veröffentlichen hier das offizielle Dokument "Hinweise für die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche an ökumenischen Veranstaltungen" im PDF-Format.
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