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Aargauer Sektenguru erneut der sexuellen Nötigung beschuldig


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Rolf

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Aargauer Sektenguru erneut der sexuellen Nötigung beschuldigt





Wunderheiler Max H. wurde der vor fünf Jahren zu über zwei Jahren Zuchthaus wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und Mitgliedern verurteilt. Nun wird wieder gegen ihn ermittelt, eine Anklage ist «denkbar».

Der Aargauer Wunderheiler, Naturheilpraktiker, Meditationslehrer und Sektenguru Max H. wurde vor fünf Jahren für schuldig befunden, einige seiner rund 150 Anhängern genötigt zu haben. So schilderte eine Anhängerin, dass H. sie gegen eine Wand gedrückt habe, seine Hand in ihre Vagina gepresst und sie so verletzt habe.

Der Guru sass nur einen Teil seiner Strafe ab

Doch der Angeklagte rekurrierte und wurde in zweiter Instanz zu 27 Monaten verurteilt. Da inzwischen aber das neue Strafgesetz in Kraft war, das bei nicht gravierenden Delikten mildere Strafen vorsieht, musste er nur einen Teil seiner Strafe absitzen, zudem konnte er von der Halbgefangenschaft profitieren.

Soweit, so bekannt. Offenbar aber leistete sich Max H. schon in den Jahren nach seiner Verurteilung weitere Vergehen - vielleicht noch während der Verbüssung der Halbgefangenschaft. Zwar verbot ihm das Urteil, Sektenmitglieder zu empfangen, um an ihnen Heilrituale zu vollziehen. Zudem verliessen einige Mitglieder nach der Verurteilung die Gruppe.

Kurzerhand spezialisierte er sich daher auf Meditationen, nannte sich Meister Soeido, zog nach Endingen, wo man ihn nicht kannte - und empfing prompt wieder Damen.

Eine Anklage ist «denkbar»

Wie der zuständige Staatsanwalt Marcel Keller gegenüber der az bestätigte, laufen die Untersuchungen bereits seit zwei Jahren. Dies darum, weil ein weiteres Opfer sich erst im Laufe der Untersuchungen gemeldet habe - es handelt sich also um mindestens zwei Opfer. Gemäss «Tages-Anzeiger» handelt es sich wieder um sexuelle Nötigung. Kinder sind diesmal aber nicht involviert. Nur so viel: Die Untersuchungen seien «kurz vor dem Abschluss», eine Anklage werde geprüft und sei «denkbar».

Momentan befindet sich der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft, weil - wie der «Tages-Anzeiger» weiss - keine Wiederholunsgefahr bestehe. Keller wollte dies gegenüber der az aber nicht bestätigen: «Davon weiss ich nichts.» (dme)

(az)
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