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Jürgen Fliege will Konflikt mit Kirche „informell“ beilegen


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Jürgen Fliege will Konflikt mit Kirche „informell“ beilegen






Die Rheinische Kirche hält an dem Disziplinarverfahren gegen Ex-Fernsehpfarrer Jürgen Fliege fest.

Köln/Düsseldorf (idea) – Auf „informellem“ Wege möchte der als Fernsehpfarrer bekannt gewordene evangelische Theologe Jürgen Fliege (Tutzing am Starnberger See) seinen Konflikt mit der Evangelischen Kirche im Rheinland beilegen.

Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger (15. März). Zugleich fordere er den rheinischen Präses, Nikolaus Schneider (Düsseldorf), zu einem öffentlichen Dialog auf. Fliege (64) ist Ruhestandspfarrer der rheinischen Kirche, die wegen Verstößen gegen seine Amtspflichten ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet hat. Wiederholt war er mit der Kirche aneinander geraten: So gab die von ihm herausgegebene Zeitschrift „Fliege“ Tipps für den Kirchenaustritt. Einem Bericht der Zeitung „Welt am Sonntag“ (Berlin) zufolge soll er im Gespräch mit einem Brautpaar gesagt haben, „Gott, Kirche und so, das sei erstmal scheißegal, auf die Seele komme es an.“ Außerdem erregte er wegen seiner Bedenken zum Sühnetod Christi Aufsehen. In einem Interview mit der evangelischen Zeitschrift „Chrismon plus Rheinland“ erklärte er: „Für mich ist der nicht ans Kreuz gegangen. Und der nimmt auch nicht alle meine Sünden. Die will ich behalten. Die Sünden sind die Misthaufen meines Lebens, daraus wächst etwas.“ In der Kritik steht der Theologe zudem wegen dem inzwischen eingestellten Verkauf seiner „Fliege-Essenz“ (95 Milliliter für 39,95 Euro), über der er nach eigenen Worten gebetet und seine Hände aufgelegt hatte, und dem von ihm veranstalteten Kongress „Wörishofener Herbst“, bei dem im Oktober 2011 Geistheiler und ein Schamane mitwirkten.

Kirche: Disziplinarverfahren läuft weiter

Einer informellen Beilegung der Angelegenheit erteilte der Sprecher der rheinischen Kirche, Jens Peter Iven (Düsseldorf), auf idea-Anfrage eine Absage. „Das Verfahren zur Klärung solcher Vorwürfe ist im Pfarrdienstrecht geregelt und in seiner Form festgeschrieben. Zu diesem rechtlich klaren Verfahren, wie es ja derzeit noch läuft, sehen wir keine Alternative“, sagte Iven. Als Disziplinarmaßnahmen drohen Fliege ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Bezüge oder die Entfernung aus dem Dienst.
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