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15 Antworten in diesem Thema

#1
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Skandal-Urteil: Katholische Kirche darf als "Kinderficker-Sekte" verleumdet werden






Berliner Gerichtsbeschluß stößt auf Kritik auch von Nichtchristen und Ungläubigen



News4Press.com
Pressemitteilung des Christoferuswerks vom 14.2.2012


Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als "Kinderficker-Sekte" beleidigt werden.

Katholische Christen sind demnach Mitglieder einer Kinderficker-Sekte - und der Papst wäre Chef einer kriminellen Vereinigung.

Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft StA hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Webseite "Schockwellenreiter", erhoben, weil Kantel die kath. Kirche mit dieser Schmähkritik verleumdet hatte; dabei berief sich die StA auf § 166 StGB siehe Anmerkung unten. Doch die Richterin verweigerte die Eröffnung eines Hauptverfahrens.

Das Gericht begründete seinen allerdings noch nicht rechtskräftigen De-facto-Freispruch damit, es gäbe "in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche". Der Gerichtsentscheid sei "bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Mißbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche."

Daher sei der Ausdruck "Kinderficker-Sekte" nicht geeignet, den "öffentlichen Frieden zu stören", verkündete die Richterin - und insoweit gäbe es auch keinen Straftatbestand nach §166 Religionsbeschimpfung.

Die Staatsanwaltschaft kann bis eine Woche nach der Beschlußfassung noch Einspruch dagegen erheben.

Der Betreiber der Webseite ‘Schockwellenreiter’ hatte unter dem Titel "Neues vom Ayatollah aus Köln" am 29.6.2011 Folgendes veröffentlicht: „Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als »täglichen Super-GAU« verurteilt."

Vor der Anklage der Staatsanwaltschaft gab es einen Briefwechsel zwischen Kantel und dem Berliner Polizeipräsidenten, der ihn über den Vorwurf der StA, Religionsgemeinschaften beleidigt zu haben, informierte. Kantel veröffentlichte diesen Brief und schrieb sodann dreist, er habe keine Religionsgemeinschaft beleidigt, weil Religionen ohnehin "eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes" seien.

Es gibt allerdings auch unter "Gottlosen" und Kirchenfernen anständige Leute. Schon vor dem jetzigen Gerichtsbeschluß kritisierten glaubensfremde, atheistische Blogger, die auf gute Sitten, Toleranz und Fairneß aber durchaus Wert legen, diese massive Beleidigung der kath.Kirche, zB. der Betreiber des Weblogs "Rock´n Roll", der bereits am 17.11.2011 unter dem Titel "Kinderficker-Sekte ist ein böses Wort" Folgendes klarstellte:

"Wie kann ein gebildeter Mensch sich solcher Stammtischparolen bedienen, alle Mitglieder der katholischen Kirche unter Generalverdacht stellen und so primitiv seine Abneigung gegenüber der katholischen Kirche zum Ausdruck bringen? ...

Er beruft sich auf Meinungs -und Pressefreiheit. Schön und gut – doch auch wenn ich meine Meinung frei vertrete, muss ich die Rechte der Anderen achten, die allgemein bekannten guten Sitten einhalten und darf nicht beleidigen. Und mit Pressefreiheit hat solch ein Ausdruck in meinen Augen nichts zu tun, höchstens mit schlechtem Benehmen. Ich selber halte von Glaubensgemeinschaften überhaupt nichts, schon gar nicht von den christlichen....

Auch wenn man selber kein gläubiger Mensch ist so wie ich, sollte man trotzdem die respektieren, die an irgendeinen Gott glauben und die Kirche anerkennen. Gerade eben muss ich an die Judenverfolgung im dritten Reich denken, als alle Juden über einen Kamm geschoren wurden."

Bei diesem skandalösen Gerichtsurteil handelt es sich offenbar um die juristischen Sumpfblüten jener hysterischen Medienkampagne, die sich nicht um Fakten,Statistiken und wissenschaftliche Studien kümmerte, sondern sensationsgierig und scheinheilig gegen die Kirche polemisierte, vor allem gegen die katholische Priesterschaft.

Noch unlängst hat die amtlich beauftragte Pfeiffer-Studie klar dokumentiert, daß der Anteil katholischer Priester an Mißbrauchstaten weit unter dem Durchschnitt liegt:
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Gleichzeitig muß man enttäuscht feststellen, daß es leider nur sehr wenige Bischöfe gab, die sich diesem antikirchlichen Kesseltreiben widersetzt haben, darunter der Regensburger Bischof Gerhard L. Müller, der daraufhin von vielen Medien und sogar aus kirchlichen Kreisen scharf attackiert wurde.

Zum Vergleich:

Als die österreichische Autorin Elisabeth Sabaditsch-Wolff äußerte, Mohammed sei "nach heutigem Rechtsverständnis ein Kinderschänder" gewesen, wurde sie von der Richterin Bettina Neubauer bzw dem Wiener Landesgericht wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt, obgleich historisch unbestritten ist, daß Mohammed mit einem 9-jährigen Mädchen die "Ehe" vollzog. Abgesehen davon geht es hierbei nicht um eine "religiöse Lehre", sondern um des "Propheten" persönliche Lebensführung.

Noch kürzlich berichteten wir über eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, worin eben dies bestätigt und als "Allahs Wille" energisch gerechtfertigt wurde:

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Diese widersprüchlichen Urteile sind genau in diesem konkreten Fall auch der pro-jüdischen Webseite "Achgut" aufgefallen:
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Ergebnis: Laut derzeitiger Un-Rechtssprechung im deutschsprachigen Raum dürfen unstrittige Tatsachen über Mohammed nicht geäußert werden, hingegen darf die katholische Kirche als Ganzes - und damit alle ihre Mitglieder - aufs übelste beleidigt und als kriminell verleumdet werden.

Felizitas Küble, Vorsitzende des Christoferuswerks in Münster

Unsere Berichterstattung über diesen skandalösen Gerichtsbeschluß wurde bereits auf folgenden Webseiten veröffentlicht:
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Anmerkung:
Hier folgt § 166 des StGB Strafgesetzbuch:
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
1 Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften § 11 Abs. 3 den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2 Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften § 11 Abs. 3 eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Papst-Foto: < www.korrektheiten.com >

Das Christoferuswerk CHR in Münster ist eine - als gemeinnützig anerkannte - Aktionsgemeinschaft katholischer und evangelischer Christen. Das CHR wurde 1971 vom KOMM-MIT-Verlagsleiter und Jugendschriftsteller Günter Stiff gegründet: es setzt sich für christliche Schriftenverbreitung und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Die Web-Zeitschrift des CHR mit weit über 1000 Artikeln heißt CHRISTLICHES FORUM: < www.charismatismus.wordpress.com >

Christoferuswerk eV.
Felizitas Küble
Schlesienstr. 32
48167 Münster
Tel: 0251-616768
Fax:0251-614020
felizitas.kueble@web.de
< www.charismatismus.wordpress.com >
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#2
Rolf

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Unsere Gerichtsbarkeit hat sich ein mal mehr nicht mit Ruhm bekleckert. Man mag ja vielleicht der katholischen Kirche nicht unbedingt zugetan sein, aber derartige Verallgemeinerungen darf es nicht geben. Schwarze Schafe gibt es überall, von sexuellen Missbräuchen hört man nicht nur in christlichen Kirchen und Gemeinschaften. Dies passiert auch in staatlichen Einrichtungen, z.B. Schulen und in Privathaushalten.

Man hat den Eindruck, das staatliche Stellen, und dazu gehört die Justiz unzweifelhaft, jede Gelegenheit nutzt, um undifferenziert auf alles und jeden einzuschlagen, sobald es mit dem Christentum in Verbindung gebracht werden kann.

Ich selbst habe genug Erfahrung mit Gerichten in Bezug auf religiöse Scharlatanerie. Beim Landgericht Passau wurde ich mehrfach zu meinen Gunsten darüber aufgeklärt, dass es in diesen Fragen darauf ankommt, ob etwas als Tatsachenbehauptung oder als persönliche Meinung formuliert wird, und wie ein unbefangener Leser den Inhalt aufnimmt.

So wie ich das lese, hat Herr Kantel hier unzweifelhaft eine Tatsachenbehauptung derart verallgemeinert, dass er eine christliche Kirche mit einer Mitgliederzahl im Milliardenbereich als Sekte dargestellt, die das unrühmliche Tun einiger schwarzer Schafe, die es wie gesagt überall gibt dahingehend zu vereinnahmen als wäre dies gängige und anerkannte Praxis der kath. Kirche.

Die Formulierung lässt nicht erkennen dass hier eine Privatmeinung veröffentlicht worden wäre, und selbst dann bräuchte sich kein Mensch eine solche Schmähkritik gefallen lassen. In Kenntnis der allgemeinen Rechtssprechung wage ich zu behaupten, dass vor dem Landgericht Passau ein anderes Urteil gefällt worden wäre, und Schreiber Kantel hier eindeutig unterlegen sein müsste. Das entspricht für mein Dafürhalten auch der gängigen Rechtsauffassung unserer Bevölkerung, an der sich die Gerichte normalerweise in solchen fragen auch orientieren.

Ich meine, dieses Urteil ist ein Justizskandal der es rechtfertigt die Frage nach nach dem Charakter der Rechtssperecher zu fragen, in in einer solchen Art und Weise urteilen. Wenn derartige Urteile in unserem Land Schule machen, dann dürfen wir uns als bekennende Christen zukünftig auf einiges gefasst machen.


Herzliche Grüße


Rolf
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#3
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Man merkt , dass der Ton immer rauher wird.

Abtreibungsärzte dürfen anscheinend als Mörder bezeichnet werden.

Juden dürfen anscheinend als Parasiten bezeichnet werden.

Wenn Menschen Morddrohungen erhalten, passiert nichts.

Wenn Menschen über ein Jahr nötigende und beleidigende Briefe und beleidigende Telfonanrufe und unglewollte E- Mails erhalten, ist das kein Stalking und wird nicht von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt .

Unser letzte Bundespräsident ist zurückgetreten aufgrund unmöglicher Äußerungen anderer.
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#4
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Ein Petent einer Bundestagspetition schlug vor den § 166 zu streichen .

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Petition: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Straffreiheit für Beschimpfungen von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften vom 14.11.2011

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 166 StGB ("Gotteslästerungsparagraph") ersatzlos zu streichen.


Begründung

Die Anwendung des § 166 StGB erfolgt niemals gegen die Beschimpfungen von Nicht-Gläubigen durch Vertreter und sonstiger Angehöriger der Religionsgemeinschaften. Atheisten werden straflos beleidigt, unter anderem durch Behauptungen, Atheisten seien zu moralischem Handeln letztlich nicht fähig. Damit werden wir Atheisten (in ihrer Gesamtheit durchaus eine Weltanschauungsgemeinschaft) kollektiv abgewertet als moralisch minderwertig.

„Wenn also Atheisten moralisch handeln, dann nur, weil sie inkonsequent sind. Gott sei Dank sind sie das! In der Praxis ist die sittliche Evidenz eben doch stärker als jede naturalistische Erklärung. Nur der zu Ende gedachte Atheismus zerstört die Moral.“

"Wollte man Gott aus dem Grundgesetz eliminieren, dann unterwürfe man sich damit einem Trend, der ohnehin höchst bedenkliche Entwicklungen anzeigt: den Verlust an verpflichtenden Werten, die Dominanz eines banalen Materialismus, die Profanisierung des Weltbilds." (ESt, Ein kritisches Vermächtnis - Gott im Grundgesetz, in: Evangelische Kommentare Bd. 226/1993 Nr. 5, S. 255)
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#5
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Zu diesem Thema ein Leserbrief:

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Zum Thema Kinderficker:

WER´S ZUERST GEROCHEN, DEM IST ER ENTKROCHEN.

Was für Darmgase gilt, beschreibt, nicht minder präzise, den Umgang mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Je hysterischer die Anklage, desto größer der eigene Anteil, am vorhandenen Duft.
Während linken Tempelwächtern der Schaum vom Munde tropft, ob jahrzehnte-alter Missbräuche, innerhalb der Katholischen Kirche, brillieren sie mit höchstem Taktgefühl, gegenüber Kinderfreunden der eigenen Fuck-ultät.
Keine Missverständnisse, Kindesmissbrauch, ob von klerikalen oder sozialistischen Säuen verübt, ist abscheulich und verdient höchstmögliche Strafe.
Doch während katholischer Kindesmissbrauch lediglich durch linke Suggestions-Experten und jahrzehntealte Zeugen-Aussagen überliefert wird, die jeder neue Tag nicht frischer macht, ist die Tradition der Linken Kinderfreundschaft umfangreich dokumentiert, in Wort, Bild und Film.
Die Rede ist nicht von den Vergewaltigungs-Orgien an der ODENWALDSCHULE, oder DANIEL COHN-BENDITS Amoureusen im Frankfurter Kinderladen.
Diese Themen sind hinlänglich besprochen, und DANYS Alter dürfte wohl ausreichen, um die Spreu des Wollens vom Weizen des Könnens nachhaltig zu trennen. Sollte sich heutzutage noch eine Fünfjährige finden, die ihm die Hose öffnet, wird sie damit vermutlich keine Naturkatastrophe entfesseln.
Unwichtig. Der eigentliche Skandal besteht in dem verlogenen Gebaren einer abstoßend einseitigen Gutmenschen-Clique, die sich begeifert, angesichts kirchlicher Missbrauchsfälle, dafür jedoch jedem Perversling die Absolution erteilt, sofern sie ihn auf ihrer eigenen, weltanschaulichen Linie vermutet.
Noch immer bedenkenlos, verteidigen linke „Kultur“-Jünger ihren Filmgott ROMAN POLANSKI, obwohl er nachweislich ein Kind unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hat; wobei ihn seine Vorliebe keineswegs zur Einsamkeit verdammte.
Als Feinschmecker gleicher Geschmacksrichtung erwiesen sich nämlich auch andere Kult-Regisseure, darunter JEAN LUC-GODARD, der seine Filme mit kindlich anmutenden Nuditäten garnierte, sowie LOUIS MALLE und BERNADO BERTOLUCCI, deren widerwärtiger Ruhm auf Inzest-Filmen wie „Herzflimmern“ oder „La Luna“ basierte.
LOUIS MALLE erklomm den Gipfel seines künstlerischen Schaffens, mit dem Film „Pretty Baby“, in dem die damals zwölfjährige Brooke Shields, anschaulicher als nötig, eine kindliche Hure spielte.
Die 60ger Jahre etablierten den Begriff der „Kindfrau“.
Starfotograf DAVID HAMILTON, der 18jährige Mädchen bereits für ehrwürdige Matronen hielt, versorgte linke Zeitschriften, wie „Twen“ mit Bildern unverpackter Kindfrauen, deren Jahrgänge selbst in das Beuteschema eines orientalischen Religionsstifters gepasst hätten.
Sicherlich, hat keiner der vier letztgenannten Künstler leibliche Kinderschändung verübt. Dennoch verdanken sie ihre größten Kassen-Erfolge der Ausbeutung kindlicher Körper, was ihnen den Status von Zuhältern verleiht, welche bestimmt nicht besser sind, als die Freier.
Zweifellos, hat sich auch die Katholische Kirche äußerst schändlich verhalten, indem sie interne Missbrauchsfälle lange Zeit leugnete und versuchte diese zu vertuschen.
Doch woher beziehen ausgerechnet LINKE das Recht zur Anklage, während vor den Türen ihrer eigenen Kinderf….r-Elite der Dreck meterhoch liegt?!
War es nicht der, von LINKEN vergötterte, „Aktionskünstler“ OTTO MUEHL, der Gänse enthauptete, deren Blut auf nackte Adep(p)ten verspritzte, und der, mit weiteren Verspritzungen, wehrlose Kinder verköstigte, womit er sich sieben Jahre Gefängnis einhandelte?
Eine Biographie die wohl jeden ekelte, wäre er kein marxistischer Bühnengott namens CLAUS PEYMANN. Dieser ließ sich, nach MUEHLS Entlassung, erwartungsgemäß nicht davon abhalten ein gemeinsames Theaterprojekt in´s Leben zu rufen.
Vorletzlich erwähnt, sei die Schauspieler-Clique um RAINER WERNER FASSBINDER.
Einige ihrer männlichen Mitglieder bekämpften das Leid der dritten Welt, indem sie sich recht fürsorglich um nordafrikanische Jungen kümmerten.
Leider ist der Genuss minderjähriger Jungen nicht immer frei von Nebenwirkungen.
Der bekennende Marxist PIER PAOLO PASOLINI, den der Autor dieser Zeilen als einen großen Regisseur verehrt, wurde von einem minderjährigen Liebesdiener ermordet. Vermutlich gab es Dissonanzen im Szenen-Ablauf.
Meine Aufzählung schließt , mit dem gänzlich unkatholischen WOODY ALLEN, der ein Verhältnis mit seiner Pflegetochter unterhielt.
Man stelle sich vor, eine konservative Person des öffentlichen Lebens hätte sich dieser künstlerischen Freiheit bedient!
Sollte auf europäischem Boden jemals wieder eine integre Geschichtsschreibung stattfinden, dürfte die unbändige Kinderliebe der 68ger wohl mancher Doktor-Arbeit zur thematischen Speise gereichen.
Registrierte Verbrechen werden üblicherweise mit Akten-Nummern versehen. Kindesmissbrauch trägt die Zahl 1968.
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#6
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Kritik am antikirchlichen Skandal-Beschluß nimmt rapide zu

Veröffentlicht: 15. Februar 2012 | Autor: Felizitas Küble

Unsere Berichterstattung über den skandalösen Gerichtsbeschluß aus Berlin, wonach die katholische Kirche als “Kinderficker-Sekte” verunglimpft werden darf, hat bereits ein breites Echo ausgelöst. Zudem wurde unser Info-Artikel vielfach übernommen bzw. verlinkt, auch in Nachrichtenseiten und TV-Portalen.


Die israelfreundliche Webseite “Achgut“, die wesentlich vom deutschjüdischen Schriftsteller und “Querdenker” Henryk Broder mitgestaltet wird, hat sich mit dem Thema ebenfalls befaßt und auf die Widersprüchlichkeit der “Rechtssprechung” hingewiesen – je nachdem, ob es um den Islam oder die katholische Kirche geht:

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Hier finden Sie einen - wie ich finde - analytisch sehr intelligenten Kommentar des kath. Publizisten Dr. Josef Bordat zum Skandal-Urteil:

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– und hier ebenso sehr faktenklar:

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Aber auch von kirchenferner Seite gibt es kritische Stimmen: Dietmar Näher betreibt die linksorientierte Webseite “Politblogger“. Er wendet sich eindeutig gegen die Schmähkritik “Kirchenficker-Sekte”.

Der Autor hält den Gerichtsbeschluß zwar - rein formaljuristisch – für “im Großen und Ganzen” akzeptabel, äußert sich aber inhaltlich sehr kritisch – und teils auch etwas selbstkritisch – zur Diffamierung von Katholiken:

Darin heißt es u.a.: “Doch auch wenn der Beschluss im Interesse der Meinungsfreiheit richtig sein mag, so entlastet das Kantel keineswegs von dem Vorwurf, aus reiner billiger Effekthascherei reichlich primitives Kirchenbashing betrieben zu haben. Zugegeben: Auch ich war im Umgang mit der katholischen Kirche in der Vergangenheit alles andere als zimperlich, insofern muss ich mein Handeln genauso selbstkritisch wie der Schockwellenreiter reflektieren. (…)

Bleibt noch eine Frage zu klären – nämlich die, wie Gerichte entscheiden würden, wenn Schulen, in denen sexueller Missbrauch vorgekommen ist, als Kinderficker-Schulen bezeichnet würden. Bin ich denn wirklich ein Schelm, wenn ich Böses dabei denke und vermute, dass die Meinungsfreiheit in solchen Fällen sehr viel restriktiver ausgelegt werden würde?”

Quelle und vollständiger Text:

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Unsere Berichterstattung zu diesem Thema wurde bislang auf folgenden Webseiten veröffentlicht:
VATICANISTA:

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FREIE WELT:

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KULTUR und MEDIEN:

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NACHRICHTEN-PORTAL:

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I. PARLARIS:

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Dr. MIKE BÖHM:

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PAUKENSCHLAG:

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SOS-HEIMAT:

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GlORIA-TV:

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PREDIGTGARTEN:

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VIA DOLOROSA:

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CHRISTL. PRESSESPIEGEL:

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DT. LOBBY:

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NEWS-TAG:

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NEWS-Hammer:

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Heinrichplatz-TV:

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Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster
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#7
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Evangelischer Blogger: “Dieses Urteil ist ein Justizskandal”


Der evangelikale (evangelisch-bibelorientierte) Blogger Rolf Wiesenhütter kommentiert heute auf seiner Webseite “Irrglaube Parlaris” das jüngste Skandal-Urteil aus Berlin, wonach die katholische Kirche als “Kinderficker-Sekte” beleidigt werden darf; er schreibt hierzu Folgendes:

“Unsere Gerichtsbarkeit hat sich ein mal mehr nicht mit Ruhm bekleckert. Man mag ja vielleicht der katholischen Kirche nicht unbedingt zugetan sein, aber derartige Verallgemeinerungen darf es nicht geben.

Schwarze Schafe gibt es überall, von sexuellen Missbräuchen hört man nicht nur in christlichen Kirchen und Gemeinschaften. Dies passiert auch in staatlichen Einrichtungen, z.B. Schulen und in Privathaushalten.

Man hat den Eindruck, dass staatliche Stellen, und dazu gehört die Justiz unzweifelhaft, jede Gelegenheit nutzt, um undifferenziert auf alles und jeden einzuschlagen, sobald es mit dem Christentum in Verbindung gebracht werden kann.

Ich selbst habe genug Erfahrung mit Gerichten in Bezug auf religiöse Scharlatanerie. Beim Landgericht Passau wurde ich mehrfach zu meinen Gunsten darüber aufgeklärt, dass es in diesen Fragen darauf ankommt, ob etwas als Tatsachenbehauptung oder als persönliche Meinung formuliert wird, und wie ein unbefangener Leser den Inhalt aufnimmt.

So wie ich das lese, hat Herr Kantel hier unzweifelhaft eine Tatsachenbehauptung derart verallgemeinert, dass er eine christliche Kirche mit einer Mitgliederzahl im Milliardenbereich als Sekte darstellt, um das unrühmliche Tun einiger schwarzer Schafe, die es – wie gesagt – überall gibt, dahingehend zu vereinnahmen, als wäre dies gängige und anerkannte Praxis der kath. Kirche.

Die Formulierung lässt nicht erkennen dass hier eine Privatmeinung veröffentlicht worden wäre, und selbst dann bräuchte sich kein Mensch eine solche Schmähkritik gefallen lassen.

In Kenntnis der allgemeinen Rechtssprechung wage ich zu behaupten, dass vor dem Landgericht Passau ein anderes Urteil gefällt worden wäre, und Schreiber Kantel hier eindeutig unterlegen sein müsste.

Das entspricht für mein Dafürhalten auch der gängigen Rechtsauffassung unserer Bevölkerung, an der sich die Gerichte normalerweise in solchen Fragen auch orientieren.

Ich meine, dieses Urteil ist ein Justizskandal, der es rechtfertigt, die Frage nach dem Charakter der Rechtssprecher zu stellen, in einer solchen Art und Weise urteilen. Wenn derartige Urteile in unserem Land Schule machen, dann dürfen wir uns als bekennende Christen zukünftig auf einiges gefasst machen.”

Quelle:

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Gilt das Anti-Diskriminierungs-Gesetz allein für Homosexuelle?

Außerdem schrieb derselbe Autor per Leserkommentar in der Webseite “Kultur und Medien” Folgendes:

“Unser Land verkommt in einer Geschwindigkeit zu einer Bananenrepublik, die atemberaubend ist. Auf Christen aller Couleur darf eingedroschen werden, und die staatliche Justiz gutiert das.
Gleichzeitig erleben wir, dass die Staatsgewalt Kinder im Grundschulalter mit Polizeigewalt in der Schule vorführen lässt, um diese zur Teilnahme an einem schweinischen Sexualkundeunterricht teilnehmen zu lassen.(…)
Das Antidskrimminierungsgesetz scheint nur für Homosexuelle, nicht aber für Christen zu gelten. Bei dieser Kultur der Intoleranz ist es doch nur folgerichtig, dass ein solches Urteil gefällt wurde. Ich denke, wir dürfen uns in Zukunft noch auf einiges gefasst machen.”
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#8
Guest_Peter Wiem_*

Guest_Peter Wiem_*
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Skandal-Urteil: Katholische Kirche darf als "Kinderficker-Sekte" verleumdet werden.

Ein Kennzeichen unserer Achtung voreinander ist die Sprache, der wir uns bedienen.
Wenn ich eine wie auch immer geartete Institution so bezeichnen darf, dann will ich keine Achtung bezeugen, weder vor der Institution, noch vor den Menschen, die damit zu tun haben.
Wenn ich dieses Vorgehen durch ein Gerichtsurteil bestätige, dann ist Mangel an Achtung mehr nur als ein geduldeter Zustand untereinander.

Was der Mensch sät, das erntet er.
Wo ich den Verfall an Achtung gutheisse, habe ich den ersten Schritt zur Entsittlichung juristisch bewusst geebenet.
Nach der Entsittlichung kommt die Entmenschlichung.

Es soll keiner sagen, wenn dies soweit sein wird, er habe es nicht gewusst, welche Weichen mit diesem Urteil gestellt worden sind.
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#9
keine Hoffung mehr

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Sogar in Buchtiteln stehen Straßenausdrücke


Ich kann Opfer nicht ausstehen.
Ich war selbst zu lang eins.«

Andreas Altmann

"Das Scheißleben meiner Vaters, das Scheißleben meiner Mutter und meine Scheißjugend"




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Eine Geschichte aus der beschaulichen deutschen Provinz voller Misshandlungen, Demütigungen, bigotten,
tätlichen Pfarrern und verkappten Nazis. Andreas Altmann erzählt von seiner Kindheit und Jugend. Und
wie am Ende aus einem Opfer ein freier Mensch wird.


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#10
Rolf

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Da stellt sich mir allerdings die Frage, wie Freiheit dann definiert wird. Wenn der Mann im Rückblick solche ausdrücke verwendet, dann darf man davon wohl ableiten, dass Hass und Verbitterung über sicherlich erfahrenes Unrecht noch nicht abgeklungen sind. Natürlich ist das nbachvollziehbar.

Aber unter diesen Voraussetzungen von Freiheit zu sprechen, ist aus meiner Seelsorgepraxis heraus nicht nachvollziehbar. Aus einer solchen Biographie heraus wirklich auch innerlich frei zu werden, ist meiner Meinung nach nur dann möglich, wenn irgendwann einmal eine tiefgreifende Vergebung erfolgt. Die wird dann aber anders formuliert.

Sicherlich ist das kein einfacher weg. Aber aus meiner Sicht es die einzige Möglichkeit, Heilung von Verletzungen auch im seelischen Bereich zu bekommen.


Herzliche Grüße


Rolf
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#11
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Lest einmal welche rechtlichen Möglichkeiten noch da sind .


Berliner Skandalbeschluß: Gibt es noch Chancen einer Gegenwehr ?

Veröffentlicht: 20. Februar 2012 | Autor: Felizitas Küble |


Der Beschluß des Landgerichts Berlin-Tiergarten, wonach die katholische Kirche straffrei als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet werden darf, ist mittlerweile rechtskräftig, wie wir bereits vorige Woche berichteten. Es kann hier also keinen weiteren Instanzenweg mehr geben.

Das Aktenzeichen dieses Gerichtsentscheids lautet: (263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11).


Nun werden wir immer wieder gefragt, ob es überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten gibt, sich gegen die Zulässigkeit dieser ebenso infamen wie kirchenfeindlichen Verleumdung zu wehren.

Hierbei ist zu berücksichtigen, daß jeder Richter unabhängig ist – also könnte ein anderer Richter in derselben Sache zu einem a n d e r e n Ergebnis kommen. Die Richterin im Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte Kirchenhasser Jörg Kantel von der Anschuldigung nach §166 bekanntlich entlastet. Eine andere Richterin oder ein Richter könnte in dieser Causa aber anders entscheiden.

Das bedeutet: Es kann nach wie vor Anzeige bzw Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, etwa wenn Jörg Kantel, der Betreiber der Webseite Schockwellenreiter, n a c h dem Gerichtsentscheid seine “Kinderficker-Sekten”-Schmähung wiederholt.

Nach dem Gerichtsbeschluß, also am 9.2.2012, schrieb er Folgendes:

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Sodann vorigen Samstag diesen Text:

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Sogar noch dreister meldet sich dieser Schreiberling zu Wort, der die kath. Kirche - durch den Berliner Gerichtsentscheid sichtlich ermutigt – etwa ein halbes Dutzend mal als “Kinderficker-Sekte” beleidigt:

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Auch hier ist zweimal von “Kinderfickersekte” die Rede:

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Diese Webseite läßt an Unverfrorenheit ebenfalls nichts zu wünschen übrig:

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Da das Internet bundesweit (sogar weltweit) zugänglich ist, kann man grundsätzlich jede Staatsanwaltschaft wegen eines Strafantrags anschreiben oder bei der Polizei Anzeige erstatten.

Diese Links markieren nur einige Beispiele – das Internet hält vermutlich weitaus mehr unerfreuliche “Fundstücke” bereit.

Man kann Anzeige erstatten wegen “Verdachts auf Verstoß” gegen §166 (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) sowie § 130 (Volksverhetzung, Hetze gegen Teile der Bevölkerung) und “alle weiteren, infrage kommenden Delikte” (zB. Beleidigung).

Amtsträger der kath. Kirche könnten zudem über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken, denn der Kirche ist durch diesen Gerichtsentscheid ein massiver Schaden entstanden (Ehrverletzung, Schmähung) – ob dies für eine Verfassungsbeschwerde ausreicht, mögen Juristen überprüfen. Klar ist jedenfalls, daß vorher alle denkbaren Rechtsmittel ausgeschöpft sein müßten.

Dies ist schon deshalb bislang nicht der Fall, weil Bischöfe noch die Möglichkeit einer Zivil-Klage auf Unterlassung haben - das bedeutet: im Falle eines gerichtlichen Erfolges müßten jene, die die Kinderfickersekten-Beleidigung geäußert haben, eine Unterlassungs-Erklärung unterzeichnen; falls sie sich an diese nicht halten, wären hohe Geldstrafen die Folge. Es wäre also wichtig, daß das gläubige Kirchenvolk seine “Hirten” in diesem Sinne auffordert. Oder sollen die “Laien” die Kirche allein verteidigen, während die Hirten sich im Winterschlaf befinden?!

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster
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#12
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Noch den Link dazu:

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Berliner Skandalbeschluß: Gibt es noch Chancen einer Gegenwehr ?






Felizitas Küble

Der Beschluß des Landgerichts Berlin-Tiergarten, wonach die katholische Kirche straffrei als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet werden darf, ist mittlerweile rechtskräftig, wie wir bereits vorige Woche berichteten. Es kann hier also keinen weiteren Instanzenweg mehr geben.

Das Aktenzeichen dieses Gerichtsentscheids lautet: (263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11).


Nun werden wir immer wieder gefragt, ob es überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten gibt, sich gegen die Zulässigkeit dieser ebenso infamen wie kirchenfeindlichen Verleumdung zu wehren.

Hierbei ist zu berücksichtigen, daß jeder Richter unabhängig ist – also könnte ein anderer Richter in derselben Sache zu einem a n d e r e n Ergebnis kommen. Die Richterin im Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte Kirchenhasser Jörg Kantel von der Anschuldigung nach §166 bekanntlich entlastet. Eine andere Richterin oder ein Richter könnte in dieser Causa aber anders entscheiden.

Das bedeutet: Es kann nach wie vor Anzeige bzw Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, etwa wenn Jörg Kantel, der Betreiber der Webseite Schockwellenreiter, n a c h dem Gerichtsentscheid seine “Kinderficker-Sekten”-Schmähung wiederholt.

Nach dem Gerichtsbeschluß, also am 9.2.2012, schrieb er Folgendes:

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Sodann vorigen Samstag diesen Text:

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Sogar noch dreister meldet sich dieser Schreiberling zu Wort, der die kath. Kirche - durch den Berliner Gerichtsentscheid sichtlich ermutigt – etwa ein halbes Dutzend mal als “Kinderficker-Sekte” beleidigt:

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Auch hier ist zweimal von “Kinderfickersekte” die Rede:

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Diese Webseite läßt an Unverfrorenheit ebenfalls nichts zu wünschen übrig:

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Da das Internet bundesweit (sogar weltweit) zugänglich ist, kann man grundsätzlich jede Staatsanwaltschaft wegen eines Strafantrags anschreiben oder bei der Polizei Anzeige erstatten.

Diese Links markieren nur einige Beispiele – das Internet hält vermutlich weitaus mehr unerfreuliche “Fundstücke” bereit.

Man kann Anzeige erstatten wegen “Verdachts auf Verstoß” gegen §166 (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) sowie § 130 (Volksverhetzung, Hetze gegen Teile der Bevölkerung) und “alle weiteren, infrage kommenden Delikte” (zB. Beleidigung).

Amtsträger der kath. Kirche könnten zudem über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken, denn der Kirche ist durch diesen Gerichtsentscheid ein massiver Schaden entstanden (Ehrverletzung, Schmähung) – ob dies für eine Verfassungsbeschwerde ausreicht, mögen Juristen überprüfen. Klar ist jedenfalls, daß vorher alle denkbaren Rechtsmittel ausgeschöpft sein müßten.

Dies ist schon deshalb bislang nicht der Fall, weil Bischöfe noch die Möglichkeit einer Zivil-Klage auf Unterlassung haben - das bedeutet: im Falle eines gerichtlichen Erfolges müßten jene, die die Kinderfickersekten-Beleidigung geäußert haben, eine Unterlassungs-Erklärung unterzeichnen; falls sie sich an diese nicht halten, wären hohe Geldstrafen die Folge. Es wäre also wichtig, daß das gläubige Kirchenvolk seine “Hirten” in diesem Sinne auffordert. Oder sollen die “Laien” die Kirche allein verteidigen, während die Hirten sich im Winterschlaf befinden?!

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster

Zur INFO hier der Wortlaut von § 130 StGB:

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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#13
Rolf

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Berliner Gericht lässt Kirchenbeschimpfung zu







Die katholische Kirche darf als „Kinderf...-Sekte“ bezeichnet werden.
Berlin (idea) – Die katholische Kirche darf als „Kinderf...-Sekte“ bezeichnet werden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten hervor.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen Jörg Kantel, Betreiber des Weblogs „Schockwellenreiter“, wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (Paragraf 166 StGB) erhoben. Kanthel hatte in einem Beitrag am 29. Juni 2011 den Kölner Kardinal Joachim Meisner als Oberhaupt der „Kinderf...-Sekte“ tituliert. Er berief sich dabei auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Die zuständige Richterin lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Die Aussage sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, denn es gebe „in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche“. Da die Staatsanwaltschaft keine sofortige Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss einlegte, ist dieser rechtskräftig.

„Skandalöses Urteil“


Die Vorsitzende des Christoferuswerks (Münster) – einer Aktionsgemeinschaft evangelischer und katholischer Christen –, Felizitas Küble, spricht von einem „skandalöses Gerichtsurteil“. Es handele sich „offenbar um die juristischen Sumpfblüten einer hysterischen Medienkampagne“. Sie polemisiere „sensationsgierig und scheinheilig gegen die Kirche“, vor allem gegen die katholische Priesterschaft. Zum Vergleich führt sie den Fall der österreichischen Autorin Elisabeth Sabaditsch-Wolff an. Ihre Aussage, Mohammed sei „nach heutigem Rechtsverständnis ein Kinderschänder“, wurde vom Wiener Landesgericht wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ mit einer Geldstrafe von 480 Euro belegt. Küble: „Obgleich historisch unbestritten ist, dass Mohammed mit einem neunjährigen Mädchen die ‚Ehe’ vollzog“.
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#14
Rolf

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Seltsam, seltsam! Ich kann mich garnicht erinnern, diesen Artikel geschrieben zu haben!





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68er Bewegung und sexuelle Ausbeutung von Kindern







Der evangelisch-bibelorientierte Blogger Rolf Wiesenhütter hat sich jetzt auf seiner Webseite “Irrglaube Parlaris” mit den “Leichen im Keller” der linken 68er Bewegung befaßt und deren Heuchelei in der Mißbrauchs-Debatte entlarvt. Wir dokumentieren diese faktenstarke und originell formulierte Stellungnahme:

“Während linken Tempelwächtern der Schaum vom Munde tropft ob jahrzehnte-alter Missbräuche innerhalb der Katholischen Kirche, brillieren sie mit höchstem Taktgefühl gegenüber Kinderfreunden der eigenen Fuck-ultät.

Keine Missverständnisse, Kindesmissbrauch, ob von klerikalen oder sozialistischen Säuen verübt, ist abscheulich und verdient höchstmögliche Strafe.

Doch während katholischer Kindesmissbrauch lediglich durch linke Suggestions-Experten und jahrzehntealte Zeugen-Aussagen überliefert wird, die jeder neue Tag nicht frischer macht, ist die Tradition der Linken Kinderfreundschaft umfangreich dokumentiert - in Wort, Bild und Film.

Die Rede ist nicht von den Vergewaltigungs-Orgien an der ODENWALDSCHULE oder DANIEL COHN-BENDITS Amoureusen im Frankfurter Kinderladen.

Diese Themen sind hinlänglich besprochen - und DANYS Alter dürfte wohl ausreichen, um die Spreu des Wollens vom Weizen des Könnens nachhaltig zu trennen. Sollte sich heutzutage noch eine Fünfjährige finden, die ihm die Hose öffnet, wird sie damit vermutlich keine Naturkatastrophe entfesseln. Unwichtig. Der eigentliche Skandal besteht in dem verlogenen Gebaren einer abstoßend einseitigen Gutmenschen-Clique, die sich begeifert angesichts kirchlicher Missbrauchsfälle, dafür jedoch jedem Perversling die Absolution erteilt, sofern sie ihn auf ihrer eigenen weltanschaulichen Linie vermutet.

Noch immer bedenkenlos verteidigen linke „Kultur“-Jünger ihren Filmgott ROMAN POLANSKI, obwohl er nachweislich ein Kind unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hat; wobei ihn seine Vorliebe keineswegs zur Einsamkeit verdammte.

Als Feinschmecker gleicher Geschmacksrichtung erwiesen sich nämlich auch andere Kult-Regisseure, darunter JEAN LUC-GODARD, der seine Filme mit kindlich anmutenden Nuditäten garnierte, sowie LOUIS MALLE und BERNADO BERTOLUCCI, deren widerwärtiger Ruhm auf Inzest-Filmen wie „Herzflimmern“ oder „La Luna“ basierte.

LOUIS MALLE erklomm den Gipfel seines künstlerischen Schaffens, mit dem Film „Pretty Baby“, in dem die damals zwölfjährige Brooke Shields, anschaulicher als nötig, eine kindliche Hure spielte. Die 60ger Jahre etablierten den Begriff der „Kindfrau“.

Starfotograf DAVID HAMILTON, der 18-jährige Mädchen bereits für ehrwürdige Matronen hielt, versorgte linke Zeitschriften, wie „Twen“ mit Bildern unverpackter Kindfrauen, deren Jahrgänge selbst in das Beuteschema eines orientalischen Religionsstifters gepasst hätten.

Sicherlich hat keiner der vier letztgenannten Künstler leibliche Kinderschändung verübt. Dennoch verdanken sie ihre größten Kassen-Erfolge der Ausbeutung kindlicher Körper, was ihnen den Status von Zuhältern verleiht, welche bestimmt nicht besser sind als die Freier.

Zweifellos hat sich auch die Katholische Kirche äußerst schändlich verhalten, indem sie interne Missbrauchsfälle lange Zeit leugnete und versuchte diese zu vertuschen.

Doch woher beziehen ausgerechnet LINKE das Recht zur Anklage, während vor den Türen ihrer eigenen Kinderf….r-Elite der Dreck meterhoch liegt?!

War es nicht der - von LINKEN vergötterte - „Aktionskünstler“ OTTO MUEHL, der Gänse enthauptete, deren Blut auf nackte Adep(p)ten verspritzte, und der mit weiteren Verspritzungen wehrlose Kinder verköstigte, womit er sich sieben Jahre Gefängnis einhandelte?

Eine Biographie die wohl jeden ekelte, wäre er kein marxistischer Bühnengott namens CLAUS PEYMANN. Dieser ließ sich nach MUEHLS Entlassung erwartungsgemäß nicht davon abhalten ein gemeinsames Theaterprojekt in´s Leben zu rufen.

Vorletzlich erwähnt sei die Schauspieler-Clique um RAINER WERNER FASSBINDER. Einige ihrer männlichen Mitglieder bekämpften das Leid der dritten Welt, indem sie sich recht fürsorglich um nordafrikanische Jungen kümmerten. Leider ist der Genuss minderjähriger Jungen nicht immer frei von Nebenwirkungen.

Der bekennende Marxist PIER PAOLO PASOLINI, den der Autor dieser Zeilen als einen großen Regisseur verehrt, wurde von einem minderjährigen Liebesdiener ermordet. Vermutlich gab es Dissonanzen im Szenen-Ablauf.

Meine Aufzählung schließt mit dem gänzlich unkatholischen WOODY ALLEN, der ein Verhältnis mit seiner Pflegetochter unterhielt. Man stelle sich vor, eine konservative Person des öffentlichen Lebens hätte sich dieser künstlerischen Freiheit bedient!

Sollte auf europäischem Boden jemals wieder eine integre Geschichtsschreibung stattfinden, dürfte die unbändige Kinderliebe der 68ger wohl mancher Doktor-Arbeit zur thematischen Speise gereichen.

Registrierte Verbrechen werden üblicherweise mit Akten-Nummern versehen. Kindesmissbrauch trägt die Zahl 1968.

Quelle: www.irrglaube.parlaris.com/
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#15
keine Hoffung mehr

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Hier kommt er anscheinend her .

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und im Internet breitet er sich aus.
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#16
keine Hoffung mehr

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Ach ne das war der Leserbrief oben von einem Unbekanten !


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