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Warum gab es zur Zeit Jesu zwei Hohepriester?


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Guest_Peter Wiem_*

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Warum gab es zur Zeit Jesu zwei Hohepriester?

a) Der Hohe Rat - die oberste Religionsbehörde

I) KOMPETENZEN

Der Hohe Rat war das höchste Regierungs- und Richterkollegium der Juden nach der babylonischen Gefangenschaft (vgl. die Münzinschrift des Makkabäers Johannes Hyrkanus). Bereits die Perser hatten den Juden die Gerichtsbarkeit in deren eigenen Angelegenheiten zugestanden (Esr 7,25f; vgl.10,14). Dies Recht blieb ihnen auch weiterhin.
Um 30 n. Chr. jedoch entzogen die Römer dem Hohen Rat die Blutgerichtsbarkeit (Joh 18,31).
Die Bestätigung und Vollstreckung von Todesurteilen für religiöse Verbrechen, die der Hohe Rat nur noch aussprechen durfte, lag nun in Händen des römischen Statthalters.

In der Praxis bestand gelegentlich aber doch die Möglichkeit, diese Vorschriften ungestraft zu umgehen, wie z.B. bei der Steinigung des Stephanus, deren Ungesetzlichkeit der Bericht deutlich zum Ausdruck bringt (Apg 7,56).
Der Hohe Rat war seinem Wesen nach die oberste Religions-Behörde der jüdischen Gemeinschaft.

II) ZUSAMMENSETZUNG

Dieser Hohe Rat oder Synedrium (aus griech. synedrion) bestand aus 71 Mitgliedern.
Den Vorsitz führte der amtierende Hohepriester (Kaiphas).
Weiter gehörten zum Hohen Rat die »Hohenpriester«, d.h. die Glieder der herrschenden und früheren Hohenpriesterfamilien (vor allem Hannas; vgl. Apg 4,6: Johannes und Alexander), Sadduzäer und Pharisäer (Joh 7,45; Apg 23,6).
Bei den Sadduzäern handelte es sich um Priester, die auf der Seite der Hohenpriester standen; die Schriftgelehrten oder Rabbinen, die zum größten Teil zur Gruppe der Pharisäer gehörten, bildeten die Opposition (vgl. Apg 23,9).
Obgleich zahlenmäßig wohl die größte Gruppe im Hohen Rat, waren sie doch in zwei Lager gespalten, je nachdem ob sie zur Schule des Rabbi Hillel oder zu der des Rabbi Schammai gehörten.
Die Gesamtheit des Hoher Rat wird öfter als »die Hohenpriester, Ältesten und Schriftgelehrten« bezeichnet (Mt 26,57; Mk 15,1; Lk 22,66).
Von einzelnen Mitgliedern des Hohen Rat werden uns im NT weiter Gamaliel (Apg 5,34), Josef von Arimathäa (Mk 15,43; Lk 23,50f) und Nikodemus (Joh 3,1; 7,50) genannt. Ob Saul von Tarsus (Apg 7,57; 8,1; 9,1) schon vollberechtigtes Ratsmitglied war, wissen wir nicht.

b) Hannas (der „Machtmensch“, der die Juden hinter sich zu scharen wusste)

Griechische Kurzform des hebr. Hananja: »Jahwe ist gnädig« Hoherpriester, der 6 v. Chr. von dem syrischen Statthalter Quirinius und 15 n. Chr. von Valerius Gratus, dem Prokurator Judäas abgesetzt wurde.
Hannas war das Haupt der damals mächtigsten Hohenpriesterfamilie und behielt Ansehen und Einfluß weit über seine offizielle Amtszeit hinaus.
Fünf seiner Söhne bekleideten vor und nach seinem Schwiegersohn Kaiphas das Hohepriesteramt.
In Lk 3,2 wird Hannas z. Zt. des Auftretens Johannes des Täufers neben Kaiphas als Hoherpriester genannt; Jesus wird nach seiner Gefangennahme zuerst zu Hannas geführt, der ihn dann zu Kaiphas weiterschickt (Joh 18,13-24), und noch beim Verhör des Petrus und Johannes steht sein Name an erster Stelle (Apg 4,6).

c) Kaiphas (der „eingeheiratete Repräsentant“ von Rom`s Gnaden)

Beiname des Josef, der 18 n. Chr. durch den römischen Prokurator Valerius Gratus, den unmittelbaren Vorgänger des Pilatus, als Hoherpriester eingesetzt wurde.
Er war der Schwiegersohn des Hannas (Joh 18,13) und der Hohepriester z. Zt. des Auftretens Johannes des Täufers (Lk 3,1f).
Kaiphas stellte den Antrag, Jesus zu töten (Joh 11,47-53; 18,14).
In seinem Palast versammelte sich der Hohe Rat zum Prozeß Jesu (Mt 26,57; Joh 18,24), den Kaiphas leitete.
Nach dem Scheitern des Zeugenbeweises veranlaßte er Jesus durch seine direkte Frage zu dem Selbstzeugnis, auf Grund dessen er als Gotteslästerer verurteilt wurde (Mk 14,59-64). In Apg 4,6 wird Kaiphas noch einmal bei der Verhandlung gegen die Apostel Petrus und Johannes erwähnt. 36 n. Chr. wurde er durch den römischen Statthalter von Syrien, Vitellius, abgesetzt.
Der Tradition gemäß findet man den Ort seines Hauses in der Oberstadt von Jerusalem.
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