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Barrieren zur Tötung Schwerstkranker fallen


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Rolf

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EUTHANASIE






Barrieren zur Tötung Schwerstkranker fallen






Augsburg/London (idea) – Die Barrieren zur Tötung schwerstkranker Menschen mit oder auch ohne ihr Verlangen bröckeln in Europa immer mehr. Wie die Aktion „Lebensrecht für Alle“ (Augsburg) jetzt in ihrem Magazin „Lebensforum“ berichtet, ist im vergangenen Jahr in den Niederlanden erstmals eine Alzheimer-Patientin ohne Einwilligung getötet worden.

Zwar habe die 64-Jährige früher mehrfach den Wunsch geäußert, dass ihrem Leben ein Ende gemacht werden solle, und auch ihre Familie sei damit einverstanden gewesen, doch sei sie vor ihrem Tod nicht mehr in der Lage gewesen, ihren Wunsch bewusst zu wiederholen. Nach dem übereinstimmenden Urteil der Ärzte sei sie nicht mehr einwilligungsfähig gewesen. Doch dies verlange das Gesetz aus dem Jahr 2002, mit dem die Niederlande als erstes Land die Euthanasie legalisiert hatte. Der Fall zeige, so Autor Matthias Lochner, dass die von Befürwortern beschworene „Autonomie am Lebensende“ zu einer „Farce“ geworden sei. Lochner: „Es geht offenbar nicht mehr darum, was ein Patient aktuell wirklich will, sondern darum, was Dritte annehmen, dass er zu einem Zeitpunkt, an dem er seinen Willen nicht mehr äußern kann, aufgrund früherer Äußerungen wollen würde.“

Jede vierte Patiententötung ohne Einwilligung

Drei von der niederländischen Regierung in Auftrag gegebene Studien kämen zum Ergebnis, dass der Anteil der „Tötungen ohne Verlangen“ etwa ein Viertel aller Patiententötungen ausmache. Als Motive gäben die Ärzte an, dass etwa die Nächsten das Schicksal ihres Angehörigen nicht mehr ertragen konnten (38 Prozent) oder dass die Lebensqualität des Patienten nur noch gering gewesen sei. Die Zahl der Tötungen von Demenzkranken in den Niederlanden sei von zwölf im Jahr 2009 auf 25 im Jahr 2010 gestiegen.

Wer weniger als ein Jahr zu leben hat ...

In Großbritannien hat unterdessen eine „Kommission für Sterbehilfe“ weitgehende gesetzliche Lockerungen für die Euthanasie vorgeschlagen. Ebenso wie in Deutschland ist auch in England und Wales aktive Sterbehilfe verboten. Die Kommission rät, es Ärzten – unter strengen Auflagen - zu erlauben, dass sie todkranken Menschen helfen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Patienten, die voraussichtlich weniger als ein Jahr zu leben hätten, dürften ihren Arzt um eine tödliche Dosis bitten und sie dann selbst einnehmen. Strenge Kontrollen sollen verhindern, dass einwilligungsunfähige oder schwer depressive Patienten davon Gebrauch machen oder dass sie sich dem Druck von Angehörigen beugen. Demenz- oder Alzheimer-Patienten wären von der Regelung ausgenommen. Wie die Londoner Zeitung „The Times“ anmerkt, werden die Empfehlungen der Kommission zwar die Debatte über Euthanasie anheizen, aber nicht unmittelbar zu Gesetzesinitiativen führen. Premierminister David Cameron habe sich schon 2006 gegen jegliche Gesetzesänderung gewandt, und das Justizministerium habe dies Anfang Januar bekräftigt.

Kirchen lehnen Sterbehilfe ab

Die Kirchen lehnen aktive Sterbehilfe ab. Stattdessen sprechen sie sich für einen würdigen Umgang mit dem Lebensende etwa durch Schmerzbehandlung und Sterbebegleitung aus. So wendet sich die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), der 105 Kirchen in 30 Ländern angehören, in einer Orientierungshilfe gegen eine theologisch-ethische Rechtfertigung der Beihilfe zur Selbsttötung. Die Kirchen setzen sich für den Schutz der Menschenrechte von Sterbenden und Sterbenskranken ein. Dies schließe das Recht auf ein Leben bis zum Ende und auch das Recht auf einen Behandlungsverzicht ein, heißt es.

Todkranke werden nach Organspende gefragt

Ethisch umstritten ist auch die Organspende. Wegen des Mangels an Spenderorganen sollen in Großbritannien jetzt sterbenskranke Patienten und ihre Angehörigen routinemäßig befragt werden, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen. Das medizinische Personal dürfe sich nicht scheuen, dieses Thema anzusprechen, heißt es in Richtlinien des Nationalen Instituts für Gesundheit und klinische Kompetenz, die im Dezember veröffentlicht wurden. Ärzte sollten die „positiven“ Seiten hervorheben. Angehörigen könnten sie etwa sagen: „Als Organspender kann ihr Verwandter das Leben anderer Menschen retten und verändern.“ In Großbritannien warten etwa 8.000 Patienten auf ein Spenderorgan; jedes Jahr sterben etwa 1.000, weil sie es nicht rechtzeitig bekommen haben. Laut Umfragen befürworten zwar 90 Prozent der Bevölkerung die Organspende, aber nur 29 Prozent haben sich in einem Zentralregister eintragen lassen.

Deutschland: Entscheidungslösung angestrebt

Ähnlich sieht es in Deutschland aus: Zwar sind etwa 75 Prozent aller Bundesbürger bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden, doch nur etwa 25 Prozent besitzen einen Organspende-Ausweis. 12.000 Kranke warten dringend auf ein Spenderorgan. Künftig soll jeder Bürger nach seiner Bereitschaft zur Organspende gefragt werden – etwa bei der Übersendung der Versichertenkarte. Diese sogenannte Entscheidungslösung soll in der ersten Jahreshälfte durch den Bundestag verabschiedet werden. Sie tritt an die Stelle der bisher geltenden Zustimmungslösung, wonach ein Mensch zu Lebzeiten aus eigenem Antrieb einer Organspende zugestimmt haben muss oder Angehörige eines Hirntoten dies stellvertretend tun.

Kritiker: Hirntote sind keine „Rohstofflieferanten“

Kritiker einer Neuordnung der Organspende verweisen darauf, dass die Freiwilligkeit des Einzelnen durch moralischen Druck zunichte gemacht werde. Fragwürdig sei auch die Rolle des Staates, wenn er die Bürger verpflichten wolle, über ihre Bereitschaft zur Organspende Auskunft zu geben. Zudem sei die Definition des Hirntodes umstritten. Sterbende Menschen und soeben Verstorbene dürften nicht zu Lieferanten von „Rohstoffen“ werden.

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