Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Oberstes US-Gericht: Keine Gottesdienste in staatlichen Schu


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34141 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

[tt_news]=181541&cHash=c10d2fb3e7





Oberstes US-Gericht: Keine Gottesdienste in staatlichen Schulen






In den USA dürfen Kirchengemeinden künftig keine staatlichen Schulen mehr für ihre Gottesdienste anmieten. Das Oberste US-Gericht in Washington bestätigte am Montag (Ortszeit) das Urteil eines Gerichtes aus New York City, wonach eine solche Vermietung gegen die US-Verfassung verstößt.


Laut Verfassung darf der Staat religiöse Organisationen nicht fördern. Eine vermietete staatliche Schule werde Sonntags «zumindest eine Zeitlang eine Kirche», heißt es in dem nun rechtskräftigen Urteil. Dies müsse aufhören.

Bei dem Rechtsstreit ging es um die evangelikale Kirche «Bronx Household of Faith», die seit 2002 in einer Schule im New Yorker Stadtviertel Bronx einen Saal für den Sonntagsgottesdienst mietet. Aufgrund des Urteils muss die Stadt der «Bronx Household»-Gemeinde und rund 60 weiteren Gemeinden, die ebenfalls in Schulen Gottesdienste feiern, bis Februar Zeit geben für den Auszug, wie die Zeitung «New York Times» berichtete.

Der evangelikale Rechtshilfeverband Alliance Defense Fund kritisierte das Urteil. Es diskriminiere Kirchen, erklärte der Verband. Viele hundert US-Kirchen, meist neu gegründete Gemeinden, besitzen keine Gebäude. Sie mieten Auditorien, Versammlungsräume und Klassenzimmer für ihre Gottesdienste und Veranstaltungen.
  • 0

#2
Wahrheit minus eins

Wahrheit minus eins

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 194 Beiträge
Wenn man die im Vergleich zu Deutschland weitaus striktere Trennung von Staat und Kirche in der amerik. Verfassung sieht, ist dieser Gerichtsentscheid durchaus verständlich. Ja auch in Deutschland sehen z.B. einige Landesverfassungen und/oder Schulgesetze die absolute Neutralität der Schulen hinsichtl. der Religionsausübung vor. Ausnahmen hiervon werden, auch wieder durch Schulgesetze der Länder, nur für und im Religionsunterricht zugelassen. Streng genommen könnte auch in Deutschland ein solches Urteil gesprochen werden, wenn sich ein Kläger fände.

Ich frage mich allerdings auch, ob es denn eine Schule sein muss, wenn eine Gemeinde keinen eigenen Versammlungsraum besitzt und einen solchen anmieten muss. Eine übers Wochenende nicht genutzte Fabrikhalle im Industriegebiet könnte es ja auch mal sein, oder nicht? Es gibt Christen, die sich bei Wind und Wetter, im Sommer wie im Winter unter freiem Himmel versammeln.

Abgesehen davon: "Der Sohn des Menschen hat nicht, wo er das Haupt hinlege." (Mt.8,20) Doch seine Nachfolger haben heute Fußbodenheizung, gepolsterte Stühle, womöglich klimatisierte Versammlungsräume und, und, und ... Wir haben uns ganz schön eingerichtet in dieser Welt, da muss nicht auf die Prunkbauten der kath. Kirche gezeigt werden: die schlichten Betonbauten so mancher prot. Kirchen haben auch ihre "inneren Werte", die das Christenleben angenehm wohlig machen können. :?

Ich hätte nichts dagegen, wenn in Deutschland ähnlich stringende Maßstäbe gegen die Verquickung von Staat und Kirche angewendet würden wie in anderen Ländern. Weg mit der Kirchensteuer, her mit den Arbeiterpfarrern, die noch unterm Volk, im Schweiße ihres Angesichts ihr Brot essen, her mit den den von ihrer Gemeinde selbst finanzierten Hirten. Dann würde endlich auch einmal öffentlich, dass dieses Land schon lange nicht mehr christlich ist. Und jene, die meinen, sie würden mit ihrer Kirchensteuer nicht nur das Recht auf ein salbungsvolles Begräbnis, sondern auch einen "Platz an der Sonne", direkt neben den Zebbedäus-Söhnen erwerben, würden evtl. angesichts der wenigen, aber ernsthaften Christus-Nachfolger ins Grübeln kommen.

Dieses Gerichtsurteil ist m.E. kein Anlass auch nur zum leiseten Lamento.
Gruß w-m-e
  • 0