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Der Lehrplan des New Age


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Rolf

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Der Lehrplan des New Age





Wege und Werkzeuge der antichristlichen Zwangsmissionierung

Wer Kinder in den Schulen hat, weiß, dass es seit einigen Jahren einen heimlichen Lehr-plan gibt, der vor allem folgende Praktiken umfasst:

1. New-Age-Praktiken / -Techniken

a) magische und schamanische
• Diverse „Stilleübungen“ im weiteren Sinne
• Rituale (Kreis- und Kerzenrituale, rituelle Körperhaltungen)
• Entspannungs- und Atemübungen (AT, PM)
• Visualisierungsübungen und Fantasiereisen
• Wahrnehmungsübungen / Sinnesschulungen (Sinnesparcours, Lernen mit den fünf Sinnen)
• Trommeln, Rasseln, Regenstäbe, Kreistänze u.v.m.

b) fernöstliche
• Stille-Übungen i. e. S. (Gedanken-Stille)
• Meditation, Yoga, Tai Chi, Qi Gong
• Achtsamkeitsübungen
• Gleichgewichts- und Balanceübungen, Dehn- und Streckübungen
• Mandalamalen
• Diverse Konzentrationsübungen
• Wahrnehmungsübungen / Sinnesschulungen

c) hypnotische
Entspannungs- und Atemübungen, Fantasiereisen, Meditation, Yoga, Mandalamalen, Suggesstopädie / Superlearning, NLP

d) sonstige
• Kinesiologie / Brain Gym
• Pendeln, Gläserrücken
• Körperübungen, Eutonie, Feldenkrais
• Gefühlstraining
• Gruppenmassagen
• Gruppendynamik
• TZI

2. New-Age-Ideologie

• Potter-Pädagogik
• Hexen-, Grusel- und Ekeltraining

3. New-Age-Programme

• Gesundheits- und Bewegungsprogramme (Bewegte Grund/Schule)
• Sucht- und Gewaltpräventionsprogramme (Klasse 2000, Lions Quest, fit und stark)
• Ernährungsprogramme („gesundes Essen“, viel Wasser trinken)
• Projekte zum sexuellen Missbrauch
• Mediation

4. New-Age-Konzepte

• Montessori-Pädagogik
• Waldorf-Pädagogik

Was heißt das?

Vor allem in den Grundschulen sollen die Kinder

• Rituale, insbesondere Kreis- und Kerzenrituale, und rituelle Körperhaltungen ein-üben, trommeln wie die Schamanen
• in besonderer Weise sitzen (lernen), es sich bequem machen, auf dem Rücken lie-gen, kerzengerade sitzen, evtl. im Schneidersitz, die Beine parallel stellen, die Füße fest auf den Boden pressen, die Hände nach oben offen halten
• sich in besonderer Weise entspannen (lernen), das autogene Training oder die pro-gressive Muskelentspannung einüben
• die Sinneswahrnehmung abschalten, nichts sehen (die Augen schließen), nichts hören, nichts sagen …
• in besonderer Weise atmen, richtig atmen lernen, dreimal tief ein und aus, langsam und gleichmäßig, tief in den Bauch, tief in die Lunge, den Atem anhalten, den Atem herauspressen, durch die Nase, in die Lungenflügel, in die Zehen (?) und/oder im Kreis, an den Händen haltend, synchron atmen
• visualisieren und imaginieren (lernen), lernen, „innere Bilder“ vor den dem inneren oder geistigen Auge zu sehen, so z.B. mit Hilfe von KIM-Spielen, Wahrnehmungs-übungen
• „in der Fantasie“ an andere Orte, in andere Welten oder Zeiten, so z.B. in die Kind-heit, reisen
• „wahrnehmen lernen“ und die fünf „Sinne schulen“, weil sie angeblich nicht richtig sehen, hören, riechen schmecken oder fühlen können
• meditieren und/oder verschiedene Yogaübungen durchführen
• den Geist zur Ruhe bringen
• Stille sein, die Stille hören und üben
• sich auf einen „Punkt“ konzentrieren (lernen)
• den Blick leicht nach oben, auf die Nasenwurzel, auf den Punkt zwischen den Au-genbrauen oder auf die Nasenspitze richten
• Mandalas (aus-)malen, evtl. schweigend, bei Kerzenlicht und leiser Musik
• Tiere oder Anderes nachahmen (imitieren)
• diverse Dehn- und Streckübungen durchführen
• verschiedene Gleichgewichts- und Balanceübungen machen
• „achtsam“ sein und „Achtsamkeit“ üben
• ihren Körper und/oder ihre Gefühle bewusst wahrnehmen (lernen), sie sollen „Kör-perwahrnehmung“ und „Körperbewusstsein“ lernen
• sich für „Harry Potter“ und „Krabat“ begeistern
• ein „Hexen-, Grusel- und Ekeltraining“ absolvieren und sich für Hexen, Hexerei und Zauberei begeistern
• an Bewegungs-, Sucht- und Gewaltpräventionsprogrammen teilnehmen
• kinesiologische Übungen machen, wie z.B. die liegende Acht, Überkreuzbewegun-gen usw.
• pendeln oder Gläserrücken
• sich klassenweise oder wechselseitig massieren, meist am ganzen Körper.

Diese und viele andere Dinge müssen die Kinder insbesondere in den Grundschulen ein-üben, in allen Fächern. Nicht in jeder Schule und nicht immer, aber immer öfter.

Warum? Wozu dienen diese Übungen? Was ist Sinn und Zweck dieser Übungen?

Begriffserklärung
(Kleines Lexikon der New-Age-Techniken und -Programme)

Stilleübungen im weiteren Sinne sind alle Übungen, die „Stille üben“ und die Kinder zur Ruhe bringen sollen. Dazu gehören die meisten der folgenden Übungen.

Rituale sind standardisierte und ständig wiederkehrende Arrangements. In der Magie und in der Hexenkunst dienen Rituale der Anrufung und Beschwörung von Göttern und Gott-heiten. Magische Rituale sind meist Kreis- und Kerzenrituale. Die Teilnehmer sitzen, liegen, gehen, tanzen, schreiten im Kreis, um einen definierten Mittelpunkt; dies ist vielfach eine brennende Kerze.

Rituelle Körperhaltungen haben religiösen Ursprung, Hintergrund und Charakter. Sie sind besondere (genormte) Körperhaltungen: aufrecht, kerzengerade sitzen oder stehen, der Lotus-Sitz, die Rückenlage auf dem Boden, der Droschkenkutschersitz, die Beine parallel halten, die Füße fest auf den Boden stellen, die Hände nach oben offen halten, die Hände zur Gebetshaltung zusammen falten, mit den Fingern einen Kreis formen (Mudras), die Zunge an den oberen Gaumen legen, die Augen nach oben-innen stellen, den Blick auf den Punkt zwischen den Augenbrauen richten. Sie sind (magische) Gesten mit einer magischen Wirkung; sie sind Mittel und Medien der symbolischen Kommunikation mit unsichtbaren geistigen Mächten, die diese Gesten definieren und verstehen.

Die bekannten Entspannungsverfahren sind hypnotische, medizinisch-therapeutische und quasireligiöse Praktiken. Sie werden von Magiern, bekennenden Hexen, modernen Schamanen und indischen Yogis benutzt, wenn sie mit unsichtbaren geistigen Welten und Mächten in Kontakt kommen wollen. Entspannungsverfahren, wie die progressive Muskel-entspannung und das autogene Training, führen nach einiger Übung in einen Zustand der TRANCE führen, der die Tür zu unsichtbaren geistigen Welten und Mächten öffnet. Ent-spannungsverfahren sind quasireligiöse Praktiken, Praktiken der Kontaktaufnahme, der Kommunikation und Kooperation mit einer unsichtbaren Supermacht, der personale und quasigöttliche Eigenschaften zugesprochen werden. Entspannungsverfahren sind Praktiken der magischen Manipulation und medialen Konsultation. Man glaubt, man könne die Wirklichkeit allein mit der Kraft der Gedanken, der Worte (Suggestionen, Leitsätze, Vor-satzformeln) und /oder inneren Bilder (Visualisierungen) beeinflussen. Im Zustand der Trance wird eine Supermacht, meist Unbewusstes oder Unterbewusstsein genannt, ange-rufen, die helfen, beraten und führen soll.

Besondere Atemtechniken sind hypnotische, therapeutische und quasireligiöse Praktiken aus den Religionen oder Quasireligionen des Fernen Ostens, der Magie, des Hexen- und des Schamanentums, die Yogis, Magier, Hexen und Schamanen nutzen, wenn sie mit un-sichtbaren geistigen Mächten Kontakt aufnehmen wollen. Nach einiger Übung führen sie in einen Zustand der Trance.

Visualisierungsübungen und Fantasiereisen sind hypnotische, therapeutische und quasireligiöse Praktiken, die von bekennenden Hexen und Magiern benutzt werden, wenn sie mit unsichtbaren geistigen Welten und Mächten in Kontakt treten wollen. Die Visuali-sierung, das Sehen „innerer Bilder“ vor dem inneren oder geistigen Auge wie auf einem Bildschirm, hat verschiedene Funktionen. Sie sind Techniken der Tranceinduktion, der spirituellen Transkommunikation, der Astralprojektion, der magischen Manipulation und medialen Konsultation. Nach einiger Übung führen sie in einen Zustand der Trance, der die Tür zu unsichtbaren geistigen Welten und Mächten öffnet. Ist die Tür geöffnet, dienen Visualisierungen und Visionen der spirituellen Transkommunikation mit unsichtbaren Geistwesen.

Wahrnehmungsübungen und Sinnesschulungen sollen angeblich die Wahrnehmungs-fähigkeit verbessern und die Sinne schulen. In Wahrheit sollen Wahrnehmungsübungen und Sinnesschulungen die Fähigkeit der Visualisierung und der Fantasiereise schulen. Wahrnehmungsübungen und Sinnesschulungen werden vor allen von Magiern, beken-nenden Hexen und modernen Schamanen genutzt, wenn sie mit unsichtbaren geistigen Welten und Mächten Kontakt aufnehmen und in andere Welten oder Wirklichkeiten reisen wollen. Probleme mit der Sinneswahrnehmung (Augen, Ohren usw.) gehören in die Hände von Ärzten und/oder Therapeuten.

Trommeln, Rasseln und Regenstäbe sind effektive Instrumente, die leicht in einen Zu-stand der Trance führen.

Stilleübungen im engeren Sinne sind hypnotische, therapeutische und religiöse Praktiken, die den Geist zur Ruhe bringen und die Gedankentätigkeit abstellen sollen. Sie sind identisch mit der fernöstlichen Form der Meditation. Stilleübungen sind bekannte religiöse Praktiken, die in allen spirituellen und religiösen Traditionen Kontakte „Gott“, zu „Gotthei-ten“, zum „Göttlichen“ herstellen sollen. Ernsthafte Stilleübungen führen in einen Zustand der TRANCE, der die Tür zu unsichtbaren geistigen Welten und Mächten öffnet. Die Bibel verbietet (Gedanken-)Stille als Mittel der Kontaktaufnahme mit „Gott“. Wer den Geist (Ge-danken-) leer macht, öffnet die Tür für böse Geister und Dämonen (Mt 12, 42 )!

Meditation, Yoga, Tai Chi, und Qi Gong sind hypnotische, medizinisch-therapeutische und religiöse Praktiken aus dem Fernen Osten. Sie sind Praktiken der Kontaktaufnahme, Kommunikation und Kooperation mit Göttern und Gottheiten. Nach einiger Übung führen sie in einen Zustand der Trance, der die Tür zu unsichtbaren geistigen Welten und Mächten öffnet.

Achtsamkeitsübungen sind hypnotische und religiöse Praktiken. Nach einiger Übung führen sie in einen Zustand der Trance, der die Tür zu unsichtbaren geistigen Welten und Mächten öffnet.

Gleichgewichts- und Balanceübungen, Dehn- und Streckübungen sind zentrale Be-standteile des indischen Yoga. Sie fördern die mentale Konzentration der Aufmerksamkeit auf einen einzigen Punkt und die intensive Entspannung der Muskulatur und der Wirbel-säule. Mentale Konzentration und Entspannung der Muskulatur sind effektive Techniken, die nach einiger Übung in einen Zustand der Trance führen, der die Tür zu unsichtbaren geistigen Mächten öffnet.

Mandalapraktiken sind hypnotische, (pseudo)therapeutische und religiöse Praktiken, die sowohl in den Religionen des Fernen Ostens (tibetischer Buddhismus, Tantrismus) als auch in den quasireligiösen Traditionen der Schamanen genutzt werden, wenn die Gläubi-gen mit unsichtbaren geistigen Welten und Mächten Kontakt aufnehmen wollen. Mandalapraktiken sind Zauberei, die vom Dalai Lama im Kalachakra-Mandala-Ritual als Mittel der Magie und der spirituellen Transformation Einzelner und/oder ganzer Regionen genutzt werden. Das Kalachakra-Mandala-Ritual umfasst eine Fülle menschenverachten-der, gewalttätiger, völlig abartiger und perverser Praktiken, die vom Schüler verlangen, die zehn Gebote der Bibel zu übertreten.

Konzentrationsübungen sind hypnotische und quasireligiöse Praktiken, die eine zentrale Rolle in den Religionen des Fernen Ostens spielen. Mentale Konzentration kann und soll die Tür zu unsichtbaren geistigen Welten und Mächten öffnen. Nach einiger Übung führt die anhaltende Konzentration der Aufmerksamkeit (des Geistes) in einen Zustand der Trance.

Wahrnehmungsübungen und Sinnesschulungen, die die Konzentration der Aufmerk-samkeit auf einen Sinnesreiz lenken, sind Techniken der fernöstlichen Meditation.

Entspannungs- und Atemtechniken, Fantasiereisen, Meditation und Yoga, Mandalamalen, Suggestopädie, Superlearning und NLP sind effektive Hypnosetechniken, die nach einiger Übung in einen Zustand der Trance führen. Hypnosen sind quasireligiöse Praktiken. Im Zustand der TRANCE soll (mit Hilfe von Suggestionen und/oder Visualisie-rungen) eine unsichtbare Supermacht, meist Unbewusstes oder Unterbewusstsein (UB) genannt, kontaktiert und um Rat und um Hilfe gebeten werden.

Die Kinesiologie ist eine wilde Mixtur von Praktiken aus den Religionen des Fernen Os-tens. Die Lehren der Kinesiologie sind Lügen und Irrlehren. Verschiedene Übungen haben magischen und okkulten Ursprung und Charakter; sie stehen im Zusammenhang mit per-versen Praktiken des chinesischen Taoismus (öffentlicher Gruppensex usw.)

Pendeln und Gläserrücken sind spiritistische Praktiken, Praktiken der Wahrsagerei, bei denen unsichtbare geistige Mächte und Kräfte die Kontrolle über Werkzeuge und/oder Körperteile übernehmen. Das gilt auch für den kinesiologischen Muskeltest, bei dem sich der Arm versteift und als Instrument der Wahrsagerei fungiert.

Eutonie, Feldenkrais und diverse Körperübungen sind hypnotische, therapeutische und quasireligiöse Praktiken, die nach einiger Übung in einen Zustand der Trance führen und die Tür zu unsichtbaren geistigen Welten und Mächten öffnen.

Gefühlstrainings sind Praktiken, mit denen angeblich verborgene und/oder verdrängte Gefühle ins Bewusstsein gebracht und manipulativ beeinflusst und verändert werden sollen.

Gruppenmassagen sind wechselseitige Massagen der Schüler. Sie sollen angeblich ent-spannen; in Wahrheit sollen Gruppenmassagen sexuelle Hemmungen und Tabus (Berüh-rungsängste) beseitigen und die Sexualität der Schüler stimulieren. Gruppenmassagen können unter Umständen in einen Zustand der Trance führen.

Gruppendynamische Praktiken sind Praktiken, die die Teilnehmer unter Gruppendruck einer massiven Gehirnwäsche und totalen Persönlichkeitsveränderung unterziehen sollen.

TZI ist eine moderne Unterrichtsmethode, die soziale und spirituelle Lernprozesse fördern und kognitives Lernen verhindern soll.

Die Potter-Pädagogik ist ein pädagogisches Programm, das die Kinder für Magie, Hexerei und satanistische Praktiken (Blut- und Menschenopfer) begeistern soll.

Das Hexen-, Grusel- und Ekeltraining soll die Kinder für Hexen und Hexenkünste be-geistern und an Ekeliges und Gruseliges gewöhnen. Ekeltrainings sind Bestandteil der Magie, der Hexenkunst und des Satanismus; sie sollen ans Quälen und Töten gewöhnen.

Gesundheits- und Bewegungsprogramme sind komplexe New-Age-Programme, die vor allem die oben genannten New-Age-Techniken, esoterisches Gedankengut und gruppen-dynamischen Blödsinn vermitteln sollen.

Sucht- und Gewaltpräventionsprogramme sind komplexe New-Age-Programme, die vor allem die oben genannten New-Age-Techniken, esoterisches Gedankengut und grup-pendynamischen Blödsinn vermitteln sollen.

Projekte zum sexuellen Missbrauch sollen Männer und Väter zum Feind der Kinder ma-chen, die Kinder und vor allem die Mädchen zu Angst und Misstrauen verführen und Fami-lien zerrütten. Darüber hinaus vermitteln die einschlägigen Projekte eine Fülle der oben genannten New-Age-Techniken. Mit Hilfe von Entspannungsübungen und Fantasiereisen sollen in Hypnose „innere Bilder“ oder Visionen induziert werden, die die Kinder (Mädchen) glauben machen, sie wären ebenfalls missbraucht worden.


Die New-Age-Pädagogik ist rechts- und verfassungswidrig!

Die meisten der oben genannten Praktiken der New-Age-Pädagogik sind rechts- und ver-fassungswidrig. Sie verstoßen gegen das Hypnoseverbot, gegen das Therapieverbot und/oder gegen das Grundrecht auf Religions- und Gewissenfreiheit. Das heißt, Lehrer, die unsere Kinder ohne ausdrückliches Einverständnis im Unterricht hypnotisieren, therapieren, religiös indoktrinieren und missionieren, verstoßen gegen Recht und Gesetz und gegen ihren Amtseid. Sie dürfen die Kinder und Jugendlichen über fremd- und quasireligiöse Lehren und Praktiken informieren, aber niemals zur Teilnahme zwingen! Und sie dürfen die Kinder und ihre Eltern niemals über den wirklichen Ursprung und Charakter der oben genannten Übungen und Praktiken täuschen und belügen. Und sie sollten bei hartnäckigen Nachfragen besorgter Eltern auf keinen Fall aggressiv oder ausfallend werden und sich eventuell über den wirklichen Ursprung und Charakter, über deren Risiken und Ne-benwirkungen umfassend informieren (lassen), vor allem sollten sie die Eltern nicht als „Sektenmitglieder“ oder „Fundamentalisten“ beschimpfen, und damit gegen das Gebot der Toleranz und Achtung Andersdenkender verstoßen. Die Suche nach Wahrheit und die Besorgnis um die körperliche, seelische und geistige Gesundheit der Kinder haben nichts mit „Fundamentalismus“ zu tun, zumal die Eltern damit bewusst in die Nähe von gewalttä-tigen Terrorristen gerückt und übel diskriminiert werden. Die Neue Testament ist das ein-zige (religiöse) Fundament, das uneingeschränkte Nächstenliebe und absolute Gewaltlo-sigkeit fordert.

a) Hypnoseverbot

Auf eine Anfrage besorgter Eltern hatte das bayerische Staatsministerium für Justiz ge-antwortet: … „zu ihrer Anfrage vom 19. Oktober 2000 kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Hypnose ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht zulässig ist. So kann der Einsatz von Hypnose eine Nötigung im Sinne des Paragraphen 240 StGB darstellen.“
Paragraph 240 StGB, Nötigung. „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlas-sung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. (3) Der Versuch ist strafbar.“

b) Therapieverbot

Auf Anfrage der Abgeordneten Meister-Scheufelen hat das Minisiterum von Baden-Württemberg mitgeteilt: „Suggestive und therapeutische Methoden, die auf das Unterbe-wusstsein der Schülerinnen und Schüler zielen gehören nicht zu Aufgabenstellung der Schulen … therapeutische Ansätze bedürfen der gezielten Diagnose und der Durchführung durch Ärzte und Psychotherapeuten.“
“Therapieverfahren haben nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums in der Schule nicht zu suchen, insbesondere kinesiologische Muskeltest darf nicht angewendet werden.“

c) Missionierungs- und Indokrinationsverbot

“Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltan-schaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird in gewährleistet. (Artikel 4 GG). Und in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heißt es: „Zur Glaubensfreiheit gehört aber nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben, son-dern auch die Freiheit nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu han-deln. Insbesondere gewährleistet die Glaubensfreiheit die Teilnahme an kultischen Hand-lungen, die ein Glauben vorschreibt oder in denen er seinen Ausdruck findet.

Dem entspricht die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzu-bleiben dem trägt auch der Artikel 140 GG … Rechnung, dass er ausdrücklich verbietet, jemanden zur Teilnahme an religiösen Übungen zu zwingen …. Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen“ (Urteil vom 16.5.1995).

Dies sind Auszüge aus dem so genannten Kruzifixurteil. Die Beschwerdeführer hatten ihre Kinder von der Schule ferngehalten, solange sie dem Anblick des Kreuzes ausgesetzt sind. (Sie wurden nicht mit Bußgeldern und Gefängnisstrafen belegt). Im Gegenteil: Das Gericht hatte ihnen Recht gegeben. Das Gericht hatte geurteilt, dass die Kinder nicht (dauerhaft und unausweichlich) dem „Kreuz“, dem religiösen Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung, ausgesetzt sein dürfen: “Zusammen mit der allgemeinen Schulpflicht führen Kreuze in Unterrichtsräumen dazu, dass die Schüler während des Unterrichts von Staats wegen und ohne aus Ausweichmöglichkeit mit diesem Symbol konfrontiert sind und gezwungen werden, „unter dem Kreuz“ zu lernen.“

Das Kreuz „hat appellativen Charakter und weist die von ihm symbolisierten Glaubensin-halte als vorbildhaft und befolgungswürdig aus. Das geschieht überdies gegenüber Perso-nen, die aufgrund ihrer Jugend in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind, Kritikver-mögen und Ausbildung eigener Standpunkte erst erlernen sollen und daher einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich sind.“

Das bedeutet insbesondere, dass die Schule ihre Aufgabe in religiös-weltanschaulichen Bereich nicht missionarisch auffassen und keine Verbindlichkeit für christliche Glaubens-inhalte beanspruchen darf.“ Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes „in der staatli-chen Pflichtschule ist daher mit Artikel 4 Absatz 1 GG unvereinbar.“

Wie diese Ausführungen zeigen, kommt es vor allem auf den Zwangscharakter, die Un-vermeidbarkeit der Konfrontation und auf eventuelle Ausweichmöglichkeiten mit den Sym-bolen und Praktiken einer Religion an. Daraus lässt sich schlussfolgern: Wenn schon der (unausweichliche) Anblick eines Kreuzes oder Kruzifixes (oder des Kopftuches einer Mus-limin) verfassungswidrig ist, dann erst recht der in den Schulen übliche Zwang zur Teil-nahme an religiösen und quasireligiösen Praktiken aus dem Fernen Osten, aus der Magie, sowie aus dem Hexen- und Schamanen tun.



Mit anderen Worten: Der „Lehrplan des New Age“ ist in weiten Teilen verfassungs-widrig. Er verstößt gegen die Neutralitätspflicht der staatlichen Pflichtschule; er zwingt die Kinder, religiöse und quasireligiöse Praktiken des Fernen Ostens, der Magier, Hexen und Schamanen einzuüben. Dazu gehören vor allem Meditation, Yo-ga, Tai Chi, Qi Gong, Entspannungs- und Hypnoseverfahren, Kinesiologie und Brain Gym, Visualisierungsübungen und Fantasiereisen, Konzentrations- und Wahrnehmungsübungen, Stille- und Achtsamkeitsübungen, Kreis- und Kerzenrituale, rituelle Körperhaltungen, schamanische Praktiken (ekstatisches Trommeln, Rasseln). Die Aufforderung zu den genannten Praktiken weist diese als „vorbildhaft und befolgungswürdig“ aus, was sie auf keinen Fall sind.



d) Recht auf Notwehr

Viele Praktiken der New-Age-Pädagogik sind ein rechtswidriger Angriff auf die Rechte der Schüler. Sie sind eine Form der Gewalt und der Nötigung (§ 249 StGB); sie beinträchtigen die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, das Selbstbestimmungsrecht und den Bewusstseinszustand des Betroffenen.

Gegen rechtswidrige Angriffe auf eine Person gibt es ein Recht auf Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB). Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht rechtswidrig (§ 34 StGB, § 228 BGB). Wer sich Zwangshypnosen, Zwangstherapien und/oder Zwangsmissionierungen (Einübung hypnotischer/spiritueller/magischer Praktiken) entzieht, darf in einem Rechtsstaat nicht benachteiligt oder gar bestraft werden!

Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Entgegen Art. 3 GG sind in Deutschland nicht mehr alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Gläubige Christen und Nichtchristen werden von Lehrern, Schulbehörden und Richtern völlig unterschiedlich behandelt. Wenn sich Nicht-christen gegen den bloßen Anblick religiöser Symbole (!) wenden und ihre Kinder nicht in die Schule schicken, bekommen sie Recht, wenn sich gläubige Christen gegen die Zwangsteilnahme an sexuellen und religiösen Praktiken (!) wehren, die mit dem christlichen Glauben unvereinbar sind, und ihre Kinder zu Hause unterrichten (wollen), müssen sie mit hohen Geldbußen, länderübergreifender Verfolgung, Sorgerechtsentzug und Ge-fängnisstrafen rechnen!

© Dr. Reinhard Franzke

Vertiefungsliteratur

Franzke, R.: New-Age-Pädagogik. Hannover 2003
Franzke, R.: Der Lehrplan des New Age. Hannover 2004 (bei alpha press, alpha-press.de, Feldmannhof 50, D - 30 419 Hannover, FON/FAX: 0511 – 211 00 40)


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