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Ein anderer Notstand in Griechenland


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1.Kor.1,30

1.Kor.1,30

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Griechenland: Strafe für evangelikal-pfingstlichen Christen






Unbeachtet von der europäischen Öffentlichkeit haben im EU-Mitgliedsstaat Griechenland verfassungswidrige Gesetze aus Zeiten der Diktatur des Ioannis Metaxas in den Dreißigerjahren des zwanzigsten Jahrhundert die Jahrzehnte überdauert.

Am 29. September 2011 befand das Berufungsgericht Rethymno auf Kreta den evangelikalen Christen Damavolitis Emmanuel, Mitglied einer Pfingstgemeinde und Vater von 6 Kindern, für schuldig, das Antiproselytismusgesetz verletzt zu haben, das es verbietet, Angehörige der griechisch-orthodoxen Kirche zu einer anderen Religion zu bekehren. Er wurde zu einer Geldstrafe von 840 Euro bzw. im Falle der Nichtzahlung 4 Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Staatsanwalt verspottete den Angeklagten er hätte „die besondere Erleuchtung durch den Heiligen Geist“ und erklärte, er dürfe nicht in einem Kaffeehaus sitzen und einem Freund von seinem Glauben erzählen. Das Gericht stellte eine direkte Verbindung zwischen dem angeklagten Akt des Proselytismus und den psychischen Problemen her, die das angebliche Opfer der Missionierung später hatte und die zu einem Selbstmordversuch führten.

Doch das Gericht berücksichtigte drei Tatsachen nicht:

1. Das „Opfer“ wurde in Wirklichkeit vom Pastor einer lokalen Pfingstgemeinde zum Glauben geführt und öffentlich getauft und nicht vom Angeklagten, und hält nach wie vor an seinem Glauben fest. Es handelt sich also nicht um eine „schwache“ Persönlichkeit, die der Angeklagte übervorteilt hätte, wie der Staatsanwalt behauptete.

2. Unberücksichtigt blieb auch der immense und gesetzwidrige Druck der Familie und des sozialen Umfeldes, einschließlich des Staatsanwalts, die das angebliche Missionierungsopfer dazu bringen wollten, zu seinem alten Glauben zurückzukehren. Man hatte Damavolitis Emmanuel sogar gegen seinen Willen in ein Krankenhaus gebracht.

3. Und sein eigener Vater gestand, dass er kurz vor dem Selbstmordversuch heimlich und ohne Wissen seines Sohnes Medikamente in das Essen des jungen Mannes gemischt hatte, vermutlich damit sein Sohn wieder „normal“ würde.

Doch das alles hatte keinerlei Bedeutung für das Gericht. Vielmehr behauptete es, dass der Missionierungsversuch das seltsame Verhalten und den Selbstmordversuch des jungen Mannes ausgelöst hätte, ohne den immensen Druck seines Vaters und seiner Brüder und die heimliche Verabreichung von Medikamenten nur wenige Stunden vor seinem Selbstmordversuch zu berücksichtigen. Der Verteidiger durfte den als Zeugen der Verteidigung erschienenen Pastor der Pfingstgemeinde nicht befragen, was der Richter damit begründete, dass er bei dem Vorfall nicht anwesend war und daher alles, was er zu sagen hätte, irrelevant wäre. Das Gericht lud auch die zwei Personen, die Zeugen des Selbstmordversuchs geworden waren, nicht vor. Es hatte seine Entscheidung bereits getroffen.

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, ohne das Urteil zu begründen, eine schriftliche Urteilsbegründung wurde für die nächsten Tage nach der Verhandlung angekündigt, wurde jedoch bis 15. Oktober nicht übermittelt. Unabhängig davon, ob diese noch eintrifft, wird der von der Griechischen Evangelischen Allianz unterstütze Angeklagte Berufung an den Obersten Gerichtshof einlegen. Der logische nächste Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Unabhängig von dem Antiproselytismusgesetz, auf das sich das Urteil gegen Damavolitis Emmanuel stützt, besteht noch ein weiteres Gesetz aus der Ära Metaxas, das besagt, dass jede nicht orthodoxe Anbetungsstätte vom Ministerium für Bildung und Religion genehmigt werden muss. Vor Erteilung einer solchen Genehmigung holt die Regierung oft die Empfehlung des örtlich zuständigen orthodoxen Bischofs ein. Die Trennung von Kirche und Staat ist in Griechenland in keiner Weise verwirklicht. Ein in Thessaloniki ansässiger westeuropäischer Missionar berichtet, dass die beiden genannten Gesetze aus den Dreißigerjahren immer wieder „bemüht“ werden, wenn jemand das Bedürfnis hat, nicht orthodoxen Christen oder Anhängern anderer Religionen Probleme zu bereiten und dass sowohl er als auch seine Frau in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit mehrmals aufgrund des Antiproselytismusgesetzes auf der Polizeistation erscheinen mussten.

Quelle: Griechische Evangelische Allianz
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