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Rolf

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Was haben das Theaterstück, der neue Sexualunterricht und Pädohphilie gemeinsam?





Auszug einer Veröffentlichung von Johannes Lerle1



Umstrittenes Theaterprojekt

Wie schon gesagt, begehen Verbrecher immer wieder neue Verbrechen. Das sehen wir an der
Begründung eines weiteren Nichtannahmebeschlusses, der ebenfalls von Richter Bryde und darüber
hinaus auch von dem bereits erwähnten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier und von
Richter Schluckebier unterzeichnet ist.2 Nicht angenommen wurde eine Verfassungsbeschwerde von
Eltern gegen ein Bußgeld, das ihnen auferlegt wurde, weil sie ihre Grundschulkinder nicht an einer
Karnevalsveranstaltung und an einem Theaterprojekt teilnehmen ließen. Es handelte sich um das
Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“. Angeblich soll dieses Theaterprojekt der Prävention vor
sexuellem Mißbrauch dienen. Der „Körpersong“, der der Merk- und Leitsong dieses Theaterprojekts ist,
hat folgenden Wortlaut:

“1. Str.: Mein Körper springt lustig umher, fliegt durch die Luft, denn das ist nicht schwer. Dein Körper
ist auch einmal still, unser Körper macht, was immer er will
Refrain: Mein Körper gehört mir allein! Du bestimmst über Dein` und ich über Mein`!

2. Str.: Wenn ich berührt werde, weiß ich wie`s mir geht! Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat
immer Recht Nein zu sagen stark zu bleiben, ist oft sehr schwer – doch ein Nein-Gefühl sagt mir, ich
will das nicht mehr!

3. Str.: Schlag mich nicht und tritt mich nicht und schubs mich auch nicht weg, umarm mich nicht zu
stark, denn das macht mich nur hart! Ich habe mich von Kopf bis Fuß sehr gern! Ich gebe auf mich
acht, ich bin mein eigner Stern!“ [Hervorhebungen hinzugefügt].

Förderung der Pädophilie

In der Tat scheint das Theaterprojekt die Kinder in ihrem Widerstand gegen Sexualkontakte mit
Erwachsenen zu stärken. Aber es richtet sich nicht gegen alle Sexualkontakte mit Erwachsenen. Es
richtet sich nicht gegen einvernehmliche Sexualkontakte. Denn es heißt im Text: „mein Gefühl hat
immer Recht“. Tatsache ist: Es gibt nicht nur Vergewaltigung von Kindern, sondern auch Verführung.
Auch die sexuelle Verführung von Kindern ist strafbar (§ 176 StGB). Angestrebt wird jedoch, dass
einvernehmliche Sexualkontakte Erwachsener mit Kindern straffrei bleiben sollen. So fordert Volker
Beck: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer
globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, ...“3. Herr Volker Beck ist nicht etwa Gefängnisinsasse,
sondern er ist Bundestagsabgeordneter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Pädophilie wird auch durch
die Broschüre „Körper, Liebe, Doktorspiele – 1. – 3. Lebensjahr“, einem so genannten „Ratgeber für
Eltern zur kindlichen Sexualerziehung“, gefördert. Herausgeber dieses „Ratgebers“ ist die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

In die gleiche Richtung zielen Aktivitäten von „Bildungs“politikern der Bundesländer, die bereits Kinder
an die Sexualität heranführen und auf diese Weise schlafende Hunde wecken. So werden in Bayern
laut Lehrplan die Viertklässler nicht nur über Vorgänge informiert, die nun einmal einer
Schwangerschaft vorausgehen, sondern auch darüber, wie lustvoll diese Vorgeschichte sei. Kinder
ahmen bekanntlich das nach, was sie bei den Erwachsenen sehen. Und so sehen sie in dem
Pornofilm „So kriegt man also Kinder“, den bayrische Kreismedienstellen für die dritten bis sechsten
Klassen zur Verfügung stellen, Zeichentrickfiguren beim Geschlechtsverkehr. An der Bessunger
Schule in Darmstadt (Hessen) wurden im Schuljahr 1988/89 die Drittklässler mit folgenden Fragen
konfrontiert: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er
eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und
Penis sich treffen?“4 Diese Fragen befanden sich in einem Schriftstück, das ein erzürnter Vater von
der Pinnwand des Klassenzimmers seiner Tochter entfernte. Nur weil er der Lehrerin an Körperkraft
überlegen war, konnte er es mit aus der Schule mitnehmen. Das bedeutet, dass man hinter dem
Rücken der Öffentlichkeit und somit ohne Wissen der Eltern die Kinder mit Pornodreck überschüttet.

Dazu passt es, dass Interessierte nicht im Unterricht hospitieren dürfen, nicht einmal interessierte
Eltern. Die Pornokraten wollen eben keine Zeugen, wenn sie für das Zusammentreffen der
Geschlechtsorgane werben. „Wer Böses tut, der hasst das Licht“ – steht in der Bibel (Joh. 3,20).
Deshalb wünscht das lichtscheue Gesindel von Pornokraten und Richtern nicht, dass ihre Namen
genannt werden.

Die „Wissensvermittlung“ über das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane kommt den Pädophilen
sehr entgegen, können sie doch die Neugierde der Kinder befriedigen, die erfahren wollen, was das
für ein Gefühl sei, von dem sie in der Schule gelernt haben. Und wenn Pädophile den Kindern
weismachen, dass das ein angenehmes Gefühl sei, was spricht dann noch gegen einen
Sexualkontakt mit Erwachsenen? „Mein Gefühl hat immer Recht“ – lernen die Kinder durch den
„Körpersong“, der angeblich der Prävention vor sexuellem Missbrauch dienen soll.
Antichristliche Indoktrination
Und irgendwann werden die Kinder erwachsen. Gilt auch dann: „Mein Gefühl hat immer Recht“?

Ehebrecher werden diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten. Somit wird durch das
Theaterprojekt die nächste Generation von Ehebrechern herangezüchtet. Warum auch nicht die Ehe
brechen? „Unser Körper macht, was immer er will“ – so endet die erste Strophe des „Körpersongs“.
Daran schließt sich der Refrain an: „Mein Körper gehört mir allein!“. Also mir allein, nicht meinem
Ehepartner und schon gar nicht Christus. Durch diesen antichristlichen Unterrichtsinhalt verstößt die
Schule gegen die weltanschauliche Neutralität, zu der sie unter anderem durch das Kruzifixurteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 1/17) verpflichtet ist. Doch in einem Unrechtsstaat gilt eben
nicht gleiches Recht für alle. Der Anblick eines Kreuzes, das stumm an der Wand hängt, könne
nichtchristliche Kinder „gefährden“. Doch von christlichen Schülern sei die massive antichristliche
Indoktrination hinzunehmen, wie sie zum Beispiel durch das Theaterprojekt geschieht. Denn die
Aussage: „Mein Körper gehört mir allein!“ ist zentral gegen die biblische Lehre gerichtet.
So schreibt der Apostel Paulus den Römern: „Ich ermahne euch nun, liebe Brüder, durch die
Barmherzigkeit Gottes, daß ihr eure Leiber hingebt als Opfer, das lebendig, heilig und Gott
wohlgefällig ist. Das sei euer vernünftiger Gottesdienst. Und stellt euch nicht dieser Welt gleich,
sondern ändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist,
nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene“ (Röm. 12,1-2). Und zuvor schrieb der Apostel:

„So lasst nun die Sünde nicht herrschen in eurem sterblichen Leibe, und leistet seinen Begierden
keinen Gehorsam“ (Röm. 6,12). Auch heißt es: „Zieht an den Herrn Jesus Christus und sorgt für den
Leib nicht so, dass er den Begierden verfällt“ (Röm. 13,14). Außerdem schreibt der Apostel: „Wisst ihr
nicht, dass eure Leiber Glieder Christi sind?“ (1. Kor. 6,15). Das bedeutet, dass mein Körper nicht mir
allein gehört, sondern er gehört Christus allein. Und über die Konsequenz schreibt der Apostel:
„Sollte ich nun die Glieder Christi nehmen und Hurenglieder daraus machen? Das sei ferne!“ (1. Kor.
6,15).

Antichristliche Entscheidungsgrundlage

Angeblich hätte die „Präventionsveranstaltung“ – so der Nichtannahmebeschluss des
Bundesverfassungsgerichts – „die Kinder nicht dahin beeinflusst“, „ein bestimmtes Sexualverhalten zu
befürworten oder abzulehnen“. Aber das Theaterprojekt vermittelt den Kindern eine antichristliche
Grundlage für deren Entscheidungen, die das eigene Sexualverhalten betreffen. Die Alternative ist
folgende: Gehört mein Körper mir allein, wie der „Körpersong“ es den Kindern vermittelt; oder gehört
er aber Christus allein, wie es die Bibel lehrt? Soll mein Körper machen, was immer er will; oder soll er
machen, was immer Christus will? Hat „mein Gefühl“, das schon viele zum Ehebruch verführt hat,
immer Recht; oder hat aber das Gotteswort immer Recht, das uns vor der Sünde warnt?
Dass das Theaterprojekt die Kinder im antichristlichen Sinne indoktriniert, haben die
Beschwerdeführer in ihrer Verfassungsbeschwerde5 idiotensicher genug dargelegt, so dass es selbst
Menschen mit beschränkter Denkfähigkeit begreifen müssten. Somit ist es ein weiterer Fall bewusster
Rechtsbeugung, wenn sich die Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier so dumm
stellen, als ob sie dies nicht begreifen würden.
Die Kinder von Christus trennen
Es sei hier nochmals daran erinnert, dass dieser Nichtannahmebeschluss nicht etwa die
Schulbesuchspflicht als solche zum Gegenstand hat, sondern lediglich die verpflichtende Teilnahme
an einer Karnevalsveranstaltung und an dem umstrittenen Theaterprojekt. Welches Ziel verfolgt die
Schule durch den erlogenen Erziehungsauftrag, das derart wichtig wäre, dass das Grundrecht der
Glaubensfreiheit zurücktreten müsste? Angeblich die Prävention vor sexuellem Missbrauch. Doch
indem die Beschwerdeführer ihren Kindern vermitteln, dass jegliche außereheliche Kontakte
abzulehnen sind, schützen sie ihre Kinder nicht nur vor nichteinvernehmlichen Kontakten, wie es das
Theaterprojekt angeblich tut, sondern darüber hinaus auch vor einvernehmlichen Sexualkontakten mit
Erwachsenen, zu denen das Theaterprojekt und die als Pornounterricht praktizierte schulische
Sexualerziehung verführen. Die Prävention durch die Beschwerdeführenden Eltern ist also
umfassender. Indem man aber dennoch auf der Teilnahme am umstrittenen Theaterprojekt besteht,
gibt man zu erkennen, dass das wirkliche Ziel des herbeigelogenen staatlichen Erziehungsauftrags
ein anderes ist als die Prävention vor sexuellem Missbrauch. Die Kinder sollen lernen, dass ihr Körper
ihnen gehöre und nicht Christus, dass ihr Gefühl immer Recht habe und nicht das Gotteswort. Und
wenn sie als Kinder oder später als Erwachsene durch ihr Gefühl zur Sünde verführt werden, dann
verlieren sie Christus, wie geschrieben steht: „Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, Ehebrecher,
Homosexuelle ... werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9f). Somit ist das wirkliche Ziel, das mit
dem erlogenen staatlichen Erziehungsauftrag verfolgt wird, die Kinder aus der christlichen
“Parallelgesellschaft“, die auf dem Schmalen Weg dem himmlischen Ziel entgegengeht (Matth. 7,14),
herauszureißen und sie in die Gruppe der Unzüchtigen, der Götzendiener, Ehebrecher und
Homosexuellen zu überführen. Doch das ist nach der Definition des Völkerstrafgesetzbuches
Völkermord am Gottesvolk.


1 Auch wenn Johannes Lerle umstrittene Ansichten vertritt, so ist diese Ausarbeitung durchaus korrekt und hilfreich, um einen
Blick hinter die Kulissen zu werfen. Quelle:

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2 Nichtannahmebeschluß vom 21. 7. 2009 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1358/09, im Internet abrufbar unter

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3 Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi
[Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.
4 Der Name der Lehrerin war Glockenbring, der der Direktorin Mangelsdorf. Der damals politisch verantwortliche Kultusminister
hieß Hartmut Holzapfel (SPD) und sein Ministerpräsident war der spätere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD)
5 Der Text der Verfassungsbeschwerde ist unter folgender Internetadresse abrufbar:
www.neuesundaltes.de/docs/vfb_salzkotten-260509.rtf
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