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Kommentar zu: „Mein Körper gehört mir"


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Rolf

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Kommentar zu: „Mein Körper gehört mir“





17. Mai 2010


"Wenn du ein Ja-Gefühl hast, kannst du Ja sagen und wenn du ein Nein-Gefühl hast, kannst du Nein sagen. Du kannst anderen Leuten sagen, wie du dich fühlst, wenn du berührt wirst."

Das Wichtigste zum Theaterstück „Mein Körper gehört mir“, das in (u.a. Grund-) Schulen im Rahmen des Sexualkundeunterrichts aufgeführt wird.

Ein wesentlicher, vielleicht der wesentlichste Punkt der Kritik: Während § 176 StGB sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren mit Freiheitsstrafe bedroht, wird im Theaterstück „Mein Körper gehört mir“ eine sexuelle Handlung danach beurteilt, ob das Kind ein „Ja-Gefühl“ oder ein „Nein-Gefühl“ dabei hat. Daraus ergibt sich für das Kind, dass es ein sexuelles Erlebnis dulden kann, wenn es keine Ablehnung desselben bzw gegenüber der Person, mit der es zu tun hat, empfindet.

Diese Botschaft wird im Theaterstück zu Kindern und Erwachsenen transportiert. Dies ist absolut untragbar und verstößt gegen geltendes Recht. Mit Hilfe dieser Aufweichung der nach § 176 Strafgesetzbuch geltenden Moral (bei Kindern und Erwachsenen) wird es Sexualtätern ermöglicht, sexuelle Handlungen an Kindern durchzuführen, nachdem die Kinder dafür empfänglich gemacht wurden. Kinder können mit einschmeichelndem Verhalten, verlockenden Belohnungen somit ohne weiteres verführt werden. Das Theaterstück fördert also gerade das, was es vorgibt zu bekämpfen.

Kinder sollten stattdessen dahingehend „aufgeklärt“ werden, dass sie sexuelle Handlungen nicht hinnehmen müssen, weil sie nach § 176 StGB geschützt sind. Sie sollten lernen, dass sie sexuellen Versuchungen nicht nachgeben sollten, weil sie weder reif noch geschützt sind vor folgenschweren Konsequenzen wie Geschlechtskrankheiten, psychischen Belastungen, Teenagerschwangerschaften etc. (siehe auch die sehr gute Alternative:

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).

Man tut Kindern unrecht, wenn man ihnen das Recht nimmt, Kinder zu sein und ihnen eine (sexuelle) Entscheidungsverantwortung auferlegt, mit der sie überfordert sind. Kinder sollten vor der immer mehr umgreifenden Sexualisierung gewarnt und geschützt werden, statt sie dafür empfänglich zu machen. Es ist unfassbar, dass eine Schulkonferenz solch ein Theaterstück kritiklos in sein Schulprogramm übernimmt und sämtliche juristischen Instanzen nicht dagegen einschreiten!

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass deutsche Schulbehörden und Gerichte Eltern, die ein solches Theaterstück ablehnen und um Befreiung von der Teilnahmepflicht ihrer Kinder bitten, mit Sanktionen belegen. Dies sollte schleunigst geändert und der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Eltern nach dem Grundgesetz einen gleichwertigen Erziehungsauftrag und die Hauptverantwortung für ihre Kinder haben. Deutschland braucht außerdem dringend die Vielfalt und Freiheit, die in fast allen europäischen und amerikanischen Ländern denjenigen Eltern geboten wird, die ihre Kinder im Hausunterricht selbst unterrichten (homeschooling). Die Ergebnisse zeigen, dass solche Kinder in Tests fast immer besser abschneiden als Kinder aus öffentlichen Schulen.

Helmut Fürst
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