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Zeitschrift „Fliege“ gibt Tipps für Kirchenaustritt


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Rolf

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Zeitschrift „Fliege“ gibt Tipps für Kirchenaustritt






Das Disziplinarverfahren gegen TV-Pfarrer Jürgen Fliege könnte erweitert werden.

Düsseldorf (idea) – Praktische Tipps für den Kirchenaustritt gibt die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Fliege“. Sie wird von dem als Fernsehpfarrer bekannten Theologen Jürgen Fliege (Tutzing/Starnberger See) herausgegebenen.

Ein Disziplinarverfahren, das die rheinische Kirche gegen ihren Ruhestandspfarrer führt, könne deshalb erweitert werden, berichtet die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post (Samstagsausgabe). Der Zeitschriftenbeitrag, den Fliege nicht selbst verfasst habe, nenne die für einen Kirchenaustritt zuständigen Stellen und rate dazu, bei der Vorsprache dort die erforderlichen Unterlagen wie Personalausweis oder Reisepass nicht zu vergessen. Weiter heiße es dort: Um nicht rückwirkend zur Kasse gebeten zu werden, sollten sich Austrittswillige „auf alle Fälle eine Kirchenaustrittsbescheinigung ausstellen“ lassen.

Disziplinarverfahren könnte erweitert werden

Die Zeitung zitiert einen namentlich nicht genannten Vertreter des Landeskirchenamtes mit den Worten, der Text klinge, „als wenn ein VW-Händler für den Verzicht aufs Autofahren wirbt.“ Ein Sprecher der Kirche sagte der Rheinischen Post, der Vorgang werde juristisch geprüft. Ein Disziplinarverfahren könne erweitert werden, wenn sich neue Vorwürfe ergeben. Bereits 1996 geriet der heute 64-jährige Theologe wegen Äußerungen zum Kirchenaustritt in die Kritik. Damals war die Erstauflage eines EKD-Kirchenmagazins „Brücken bauen“ aufgrund des darin enthaltenen Interviews mit ihm nicht ausgeliefert worden. Darin hatte Fliege zum Kirchenaustritt gesagt: „Wenn ihr austreten wollt, tretet aus, völlig in Ordnung, wie in der DDR weiland.“ In diesem Jahr steht der Theologe insbesondere wegen dem inzwischen eingestellten Verkauf seiner „Fliege-Essenz“ (95 Milliliter für 39,95 Euro) und der Veranstaltung des Kongresses „Wörishofener Herbst“ in der Kritik, bei dem Ende Oktober Geistheiler und ein Schamane mitwirken sollen. Anfang Oktober hatte die rheinische Kirche das Disziplinarverfahren gegen Fliege eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass der Ruhestandsgeistliche gegen seine Amtspflichten verstoßen habe, hieß es dazu. Als Disziplinarmaßnahmen können ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Bezüge oder die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen werden.
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