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Verweigerung der Frühsexualisierung -Eltern müssen ins Gefän


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10 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Verweigerung der Frühsexualisierung -- Eltern müssen ins Gefängnis



20.09.2011


Wieder ist eine Mutter Verhaftet worden, weil sie eines ihrer Kinder vom Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“ ferngehalten hat.
Gleichzeitig berichtet Laura Küchler unter der Schlagzeile „Nach SPD-Sieg: Bahn frei für Frühsexualisierung an Berliner Schulen“, dass diese Entwicklung scheinbar unaufhaltsam weiter geht.
Wir stellen Ihnen hier neben dem Link zu dem Artikel auch den Erfahrungsbericht einer Mutter aus dem Gefängnis zur Verfügung.

Gefängnisbericht
von L. F.
(20.-30.07.2011)

Frau L. F. hat nun berichtet, wie es ihr von ihrer Verhaftung an ergangen ist. Sie wurde von einem Polizisten in Zivil, der mit einem Zivilauto gekommen war, am 20.07. morgens um ca. 8 Uhr abgeholt und zuerst in die Haftanstalt nach Bielefeld gebracht, dann nach Gelsenkirchen. Der Grund der Verhaftung war, daß eines ihrer Kinder nicht am Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“ teilgenommen hatte. Frau F. wurde für 10 Tage in Erzwingungshaft genommen, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnte, Buße für eine Handlung zu tun, die ihr Gewissen ihr geboten hat. Mit der Zahlung des Bußgeldes hätte sie zugegeben, schuldhaft gehandelt zu haben, und hätte den Beginn eines Umdenkungsprozesses („Buße“ = Umdenken) sowie die Zusicherung vorgegeben, die Kinder in Zukunft an derlei Projekten und Unterrichtungen teilnehmen zu lassen. Das wäre jedoch Lüge und Heuchelei ihrerseits. Denn sie könne nicht anders handeln, als sie es getan hat; ihr Gewissen sei an Gottes Wort gebunden.

Frau F. war sehr dankbar dafür, daß sie mit einer anderen Mutter aus ihrer Gemeinde, die aus ähnlichen Gründen gleichzeitig eine Erzwingungshaft antreten mußte, für 6 Tage die Zelle teilen durfte. So konnten sie in dieser Zeit sehr viel miteinander Gemeinschaft haben, miteinander die Bi-bel lesen, sich über dem Gelesenen intensiv austauschen, beten und singen. Ihre Bibeln durften sie mit in die Zelle nehmen, auf ihre Bitte hin auch das Liederbuch; die anderen mitgebrachten Bücher und Zeitschriften wurden ihnen nicht gelassen.

Sie hatten manche Gespräche mit anderen Gefangenen – während des Freigangs (Aufenthalt im Ge-fängnishof). Dabei erfuhr Frau F., daß es für die Gefangenen kein Problem ist, trotz des Verbotes Drogen ins Gefängnis zu schmuggeln und zu kaufen, solange man Geld hatte. Sie hatten ihre besonderen Wege zum Drogenhandel und frönten ihren unguten Gewohnheiten auch weiterhin, wenn sie nicht irgendwo überrascht und dann dafür bestraft wurden. – Somit bringt der Gefängnis-aufenthalt für die meisten Drogenabhängigen keine Befreiung von ihrer Gebundenheit; sie werden lediglich für einige Zeit weggesperrt. Dabei fühlen sie sich im Gefängnis nicht gerade unwohl; sie werden ja gut versorgt. – Frau F. lernte junge Frauen kennen, die es bedauerten, daß sie so an Drogen gebunden sind, – eine von ihnen hat zwei kleine Kinder und würde gerne ihre Sucht los-werden, aber sie glaubte nicht, daß sie es schafft. – Allein schafft man es kaum, nur mit Jesus; das hat Frau F. ihr klarzumachen versucht und hat ihr manche Schriften darüber angeboten, die sie auch gern angenommen hat. – Frau F. bemerkte zu dem Suchtproblem:

„Ich frage mich, was ein Gefängnisaufenthalt für diese so schwer gebundenen Menschen bringt, wenn sie dort nur weggesperrt werden und wenn offensichtlich für sie keine wirksamen Maß-nahmen zur Befreiung von ihrer Gebundenheit an Drogen, Alkohol und Nikotin geboten werden. Warum wird ihnen z.B. das Rauchen dort nicht abgewöhnt? Unverständlich ist mir, daß dies in Re-staurants verboten ist, wodurch dann die Nichtraucher geschützt sind; aber im Gefängnis müssen sie passiv mitrauchen. Dort werden diese Süchte teilweise sogar noch verstärkt. Wo bleibt da der As-pekt der Resozialisierung? Zwar versucht die Gefängnisleitung, den Drogenschmuggel zu unter-binden; die Gefangenen werden dadurch gewaltsam auf Entzug gesetzt. Da sie aber keine geistliche Hilfe empfangen – nicht den Herrn Jesus als ihren Heiland kennenlernen –, versuchen sie alles, um sich unter der Hand Drogen zu besorgen. Denn ihre Seele ist daran gebunden, so daß sie an nichts anderes mehr denken können, als ihre Sucht zu befriedigen.“

Frau F. erzählte noch von einer jungen Frau, die kürzlich geheiratet hatte und jetzt im Gefängnis eine andere junge Frau kennen lernte, mit der sie in ein lesbisches Leben verfiel. Frau F. sagte dazu:

„Diese Sünde greift dort in den Gefängnissen (in Bielefeld und Gelsenkirchen) stark um sich. Viele Gefangene sind darin gebunden. Wer vorher solches nicht kannte, lernt es dort durch die andern kennen. Und unsere Kinder werden jetzt in den Schulen auch immer mehr darin unterwiesen, wie man diese Dinge ausübt. Das ist so schrecklich! Gott sagt, daß es ein Greuel ist vor Ihm!“

Weiter erzählte sie: „Es herrscht keine gute Atmosphäre unter den Gefangenen; eine Weile gehen sie zwar freundlich miteinander um, dann wiederum schreien sie sich an und streiten miteinander. So ist eben der unerlöste Mensch, der noch nicht von seinem Sündenwesen durch den Sohn Gottes befreit wurde.“

Frau F. meinte weiter, sie sähe ihren Aufenthalt im Gefängnis als eine Erziehung von Gottes Seite her an, denn wen Er liebt, den züchtigt (bzw. erzieht) Er. Sie fügte hinzu: „Der Herr hat Seine Absichten damit, daß Er das zuläßt; Er arbeitet auch an uns, damit wir uns nicht überheben in die-sem Wohlstandsland, wo viele Christen meinen, hier sei ihnen alles erlaubt; das ist es aber nicht. – Und wir vergessen leicht das Danken für all das Gute, das wir hier in dem Land haben, in welchem man solch eine Vielfalt vorfindet in den Geschäften, und vergessen leicht, was andere alles entbeh-ren müssen. Wir kommen leicht dahin, daß wir trotz all dem Reichtum unzufrieden sind, wie es in dem Sprichwort heißt: Je mehr er hat, je mehr er will; nie schweigen seine Klagen still!“

Frau F. sagte weiter: „Ich kann nichts Negatives über meine Behandlung im Gefängnis sagen. Es war ein Kapitel in meinem Glaubensleben, das mir auch nützlich war. Trost brachte mir insbe-sondere auch das Denken an unsere Glaubensgeschwister, die um ihres christlichen Glaubens willen damals unter dem Kommunismus - in Gefängnissen und Arbeitslagern, unter schrecklichen Bedin-gungen und Verhältnissen – über Jahre leiden mußten.

Ich habe sehr viel Post bekommen, wofür ich mich auf diesem Weg herzlich bedanke!“

Soweit der Bericht von Frau F.. Wir wünschen ihr und auch den anderen entsprechend betroffenen Eltern, daß der Staat zukünftig die in Art. 4 Absatz 1 GG garantierte Gewissensfreiheit auch ihnen gewährt und sie nicht mehr verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Widmer
(Mitarbeiterin von Schuzh e.V.)


 


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#2
Rolf

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Sexualerziehung als Einstieg zu Pädophilie?






18.09.2011


Immer wieder gehen hierzulande Eltern lieber in das Gefängnis, als dass sie ihre Kinder einer schamlosen Sexualkundeunterweisung durch die Schulen aussetzen. Eltern, welchen nicht gleichgültig ist, was man heute in Kindergärten und Schulen unseren Kindern beibringt können die von der Politik gesteuerte Entwicklung in der Sexualaufklärung nur entschieden ablehnen. Leider interessieren sich die wenigsten im Detail dafür, wie man heute ihr Kinder ganz besonders in sexueller Hinsicht indoktriniert. Jene, welche sich allerdings informieren, sind entsetzt, wie auch der hier veröffentlichte Freundesbrief zeigt:

Liebe Freunde,
wie in einem meiner letzten Freundesbriefe (47.1) kurz erwähnt, sind unsere Kleinkinder, bzw. Enkelkinder einer großen Gefahr ausgesetzt. Sollte jemand gemeint haben, es wäre nicht so oder übertrieben, der überzeuge sich bitte anhand der folgende Infos, die wir weiterleiten. Obwohl viele Kulturen vor uns nachweislich dieser Dinge wegen (Römer 1.18-32) zugrunde gingen, wiederholt es sich erneut.
Christen beten für ihre Obrigkeit und suchen das Beste für ihre Stadt, dazu gehört aber auch, dem Bösen zu widerstehen (Jakobus 4.7), der seit eh und je (Schlange,) versucht über die Lust zu verführen (1Mo.3.1-6). Mögen wir recht entscheiden, was wir in unserm Umfeld zu unternehmen haben, um für die Wahrheit einzustehen. Wir wissen Euch, Gott sei Dank, mit Euren Gebeten hinter unseren Kindern in den Heimen, die wir davor bewahren wollen.
Das Konzept, dass von den USA kommt, soll in ganz Europa greifen. In unseren Familien sagen wir NEIN dazu. Wir wollen mutig den Blick weiter im Glauben auf Gottes Wort gerichtet halten und gehorchen (Hebr.5.7-9).
Unser Gott und Vater ist stark genug, auch unsere Kinder durch die letzte Zeit bis zum Kommen unseres Herr Jesus Christus zu führen. Dafür beten wir!
In herzlicher Verbundenheit
Hier der Link zu den Fakten

Sexerziehung als Einstieg zu Pädophilie
Es ist nicht zu fassen, der Wahnsinn hat Methode !
Es wird sein wie in den Tagen Noahs, sagt die Bibel.

(Matthäus 24:37-39; Lukas 17:26-27)

Und wie die Geschichte mit Noah seinerzeit weiterging dürfte sogar heutzutage noch wenigstens ansatzweise bekannt sein.
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#3
keine Hoffung mehr

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Das große Dilemma ist, dass die Gesellschaft und die Politik und die Behörden es nicht schaffen die hohe Dunkelziffer des sexuellen Mißbrauchs und anderen sexuellen Straftaten nicht absenken kann.

Selbst dort wo es bekannt wurde zB. an bestimmten Schulen oder in Kirchen fast keine vorbeugenden Maßnahmen oder Offenlegung durch die Verantwortlichen stattfindet.

Wenn man liest, dass perverse Täter sich sogar an Babies vergreifen, muß doch etwas passieren.


Ob die jetzigen Maßnhmen der Politik große Veränderungen bezüglich Prävention hervorrufen , bleibt offen.


Deutscher Aktionsplan gegen sexuellen Missbrauch
(sda/dpa) Die deutsche Regierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern. Das Kabinett beschloss in Berlin einen Aktionsplan. Insbesondere soll die Prävention verstärkt werden.

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Kennt jemand den Aktionsplan der Regierung ?
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#4
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"Mein Körper gehört mir" wurde mit dem Kinder- und Jugendbuchpreis des Deutschen Ärztinnenbundes e. V. Die silberne Feder ausgezeichnet.
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#5
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#6
Guest_Peter Wiem_*

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Das große Dilemma ist, dass die Gesellschaft und die Politik und die Behörden es nicht schaffen die hohe Dunkelziffer des sexuellen Mißbrauchs und anderen sexuellen Straftaten nicht absenken kann.

Die massgeblichen Leute "schaffen" an den falschen Stellen mit falschen Mitteln.

Selbst dort wo es bekannt wurde zB. an bestimmten Schulen oder in Kirchen fast keine vorbeugenden Maßnahmen oder Offenlegung durch die Verantwortlichen stattfindet.

Einerseits möchte man die angeblich grosse sexuelle Freiheit beibehalten, andererseits gerne die Folgen davon aus der Welt schaffen. Die Saat soll gefälligst bestehen bleiben, aber die Ernte davon soll bitteschön anders ausfallen.

Wenn man liest, dass perverse Täter sich sogar an Babies vergreifen, muß doch etwas passieren.

Wer biblische Gesetze (du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht begehren, usw.) oder biblische Prinzipien (wer Wind sät, erntet Sturm) fortwährend mit Füssen tritt, braucht sich über die entsprechenden Ergebnisse nicht zu wundern.

Ob die jetzigen Maßnhmen der Politik große Veränderungen bezüglich Prävention hervorrufen , bleibt offen.

Wer beharrlich seine falschen Wege weiterverfolgt, und Gott und sein Wort dabei zielbewusst umgehen will, der darf nicht hoffen, irgend etwas Gutes zu Wege bringen zu können.

Irret euch nicht. Gott lässt sich nicht spotten.
Denn was der Mensch sät, das wird er ernten. Gal 6,7
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#7
Rolf

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Christenverfolgung in Deutschland: 20 Tage Erzwingungshaft wegen christliches
Bekenntnis gegenüber dem Staat







(Hamm) Am 19.11.2010 wurden wieder zwei Familienväter (von insgesamt 19
Kindern unter 14 Jahren) für 20 bzw. 21 Tage in Erzwingungshaft genommen. Ihre
Kinder haben nicht an der staatlichen Sexualerziehung, zu der auch das
Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir!“ der Theaterwerkstatt Osnabrück zählt, und
an Theaterveranstaltungen der Liborius-Grundschule in Salzkotten teilgenommen.
Die Eltern lehnen aus christlichen Gewissensgründen die Teilnahme ihrer Kinder
daran ab und berufen sich auf die grundrechtlich gewährleistete Gewissensfreiheit
(Art. 4 GG: Die Freiheit des Gewissens ist unverletzlich) und auf ihr Elternrecht (Art.

6 II Satz 1 GG: Die Erziehung der Kinder ist zuvörderst Aufgabe der Eltern).
Aufgrund dieser Rechte wurden bis 2005 Eltern entsprechende Befreiungen an der
Liborius-Schule gewährt. Ohne Änderung der gesetzlichen Lage verweigert die
Liborius-Schule seitdem Befreiungen aus Gewissensgründen – anders als andere
Schulen im Raum Paderborn.
Da die Eltern nichts Widerrechtliches getan haben, weigern sie sich, für ihre
Gewissensentscheidung Bußgelder zu zahlen. Sie werden in Erzwingungshaft
genommen, um sie zur freiwilligen Bußgeldzahlung zu zwingen. Seit zwei Jahren
werden Eltern aus Salzkotten in Erzwingungshaft genommen. Das Zwangsmittel hat
bisher – selbst bei mehrmaliger Verhängung – in keinem Fall zum beabsichtigten
Erfolg geführt. Die Erzwingungshaft konnte nicht bewirken, dass diese Eltern gegen
ihr Gewissen handeln. Die Väter werden in der JVA Hamm in Haft gehalten.
Die Entscheidungen der staatlichen Behörden und der Gerichte verstoßen gegen
Recht und Gesetz.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 93,1/17) hat 1995 in seinem so genannten
Kreuzbeschluss den Konflikt zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht und der
Schulpflicht in Glaubens- und Gewissensfragen für alle Gerichte und Behörden
bindend zugunsten des Elternrechts entschieden.
Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer
Kinder als natürliches Recht garantiert, umfasst Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur
Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern,
ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen
zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von
Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich
erscheinen.

Danach haben die Eltern das Grundrecht, ihre Kinder von Glaubens- und
Weltanschauungserziehungen der Schule, die ihnen falsch und schädlich erscheinen,
fernzuhalten. Die hier betroffenen Eltern haben sich auf diese Entscheidung berufen.
Ihnen hätte Befreiung erteilt werden müssen. Sie haben ihren Gewissenskonflikt in
der Schule, vor den Schulbehörden und vor den Gerichten bewiesen, so dass kein
Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihrer Gewissensentscheidung besteht. Denn die
staatliche Sexualerziehung (z.B.) bringt Christen in einen ernsthaften
Gewissenskonflikt mit der Schulpflicht, wenn sie wissen, was ihren Kindern in diesem
Unterricht beigebracht wird.
Kinder und Jugendlichen werden in eine entmoralisierte Frühsexualität
hineingetrieben.
Zur wesentlichen Grundlage der staatlichen Sexualerziehung gehören die von der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebenen Materialien. Diese
staatliche Zentralstelle des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend verbreitet „eine Auffassung von Sexualität, bei der alles erlaubt ist, was Lust
verschafft, egal welchen Alters und welchen Geschlechts die Beteiligten sind. Die
Kinder und Jugendlichen werden in eine entmoralisierte Frühsexualität
hineingetrieben“ (Gabriele Kuby, „Verstaatlichung der Erziehung – Auf dem Weg zum
neuen Gender-Menschen“, 6. Auflage 2008, S. 63).

Das Gabriele Kuby mit ihrer Analyse richtig liegt zeigt die Broschüre der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Körper, Liebe, Doktorspiele –
Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. und vom 4. bis
zum 6. Lebensjahr“, die 650 000 Mal kostenlos in Deutschland verbreitet wurde. In
dieser Broschüre werden Eltern und andere Erwachsene im Rahmen angeblich
gesunder Sexualerziehung zur sexuellen Stimulation kleiner Kinder und damit zum
strafbaren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) angeleitet. Auf
erheblichen Druck vom In- und Ausland hin nahm das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend diese Broschüre 2007 zurück.
Grundlage des Theaterstücks der „theaterpädagogischen Werkstatt“ Osnabrück


“Mein Körper gehört mir”, ist das gleichnamige Buch des familienfeindlichen
Abtreibungsverein Pro Familia.

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#8
Rolf

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Kommentar zu: „Mein Körper gehört mir“





17. Mai 2010


"Wenn du ein Ja-Gefühl hast, kannst du Ja sagen und wenn du ein Nein-Gefühl hast, kannst du Nein sagen. Du kannst anderen Leuten sagen, wie du dich fühlst, wenn du berührt wirst."

Das Wichtigste zum Theaterstück „Mein Körper gehört mir“, das in (u.a. Grund-) Schulen im Rahmen des Sexualkundeunterrichts aufgeführt wird.

Ein wesentlicher, vielleicht der wesentlichste Punkt der Kritik: Während § 176 StGB sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren mit Freiheitsstrafe bedroht, wird im Theaterstück „Mein Körper gehört mir“ eine sexuelle Handlung danach beurteilt, ob das Kind ein „Ja-Gefühl“ oder ein „Nein-Gefühl“ dabei hat. Daraus ergibt sich für das Kind, dass es ein sexuelles Erlebnis dulden kann, wenn es keine Ablehnung desselben bzw gegenüber der Person, mit der es zu tun hat, empfindet.

Diese Botschaft wird im Theaterstück zu Kindern und Erwachsenen transportiert. Dies ist absolut untragbar und verstößt gegen geltendes Recht. Mit Hilfe dieser Aufweichung der nach § 176 Strafgesetzbuch geltenden Moral (bei Kindern und Erwachsenen) wird es Sexualtätern ermöglicht, sexuelle Handlungen an Kindern durchzuführen, nachdem die Kinder dafür empfänglich gemacht wurden. Kinder können mit einschmeichelndem Verhalten, verlockenden Belohnungen somit ohne weiteres verführt werden. Das Theaterstück fördert also gerade das, was es vorgibt zu bekämpfen.

Kinder sollten stattdessen dahingehend „aufgeklärt“ werden, dass sie sexuelle Handlungen nicht hinnehmen müssen, weil sie nach § 176 StGB geschützt sind. Sie sollten lernen, dass sie sexuellen Versuchungen nicht nachgeben sollten, weil sie weder reif noch geschützt sind vor folgenschweren Konsequenzen wie Geschlechtskrankheiten, psychischen Belastungen, Teenagerschwangerschaften etc. (siehe auch die sehr gute Alternative:

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).

Man tut Kindern unrecht, wenn man ihnen das Recht nimmt, Kinder zu sein und ihnen eine (sexuelle) Entscheidungsverantwortung auferlegt, mit der sie überfordert sind. Kinder sollten vor der immer mehr umgreifenden Sexualisierung gewarnt und geschützt werden, statt sie dafür empfänglich zu machen. Es ist unfassbar, dass eine Schulkonferenz solch ein Theaterstück kritiklos in sein Schulprogramm übernimmt und sämtliche juristischen Instanzen nicht dagegen einschreiten!

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass deutsche Schulbehörden und Gerichte Eltern, die ein solches Theaterstück ablehnen und um Befreiung von der Teilnahmepflicht ihrer Kinder bitten, mit Sanktionen belegen. Dies sollte schleunigst geändert und der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Eltern nach dem Grundgesetz einen gleichwertigen Erziehungsauftrag und die Hauptverantwortung für ihre Kinder haben. Deutschland braucht außerdem dringend die Vielfalt und Freiheit, die in fast allen europäischen und amerikanischen Ländern denjenigen Eltern geboten wird, die ihre Kinder im Hausunterricht selbst unterrichten (homeschooling). Die Ergebnisse zeigen, dass solche Kinder in Tests fast immer besser abschneiden als Kinder aus öffentlichen Schulen.

Helmut Fürst
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#9
Rolf

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Citat des Tages XXII
28. August 2010




»Was, so lange muß der Papa wegbleiben,
wegen einer Theateraufführung?«



Replik eines achtjährigen Mädchens aus Salzkotten, dessen Vater im Streifenwagen
abgeholt wurde, um 40 (in Worten: vierzig) Tage Erzwingungshaft in der JVA Hamm
anzutreten1, nachdem er seine Kinder von einem höchst fragwürdigen Theaterstück
in der Schule ferngehalten hatte. Der Vater hat Verantwortung für eine Frau und
zwölf Kinder.
Zeitgleich in Deutschland — um es genau zu sagen, einen Tag nach der Verhaftung
des Mannes — in einem deutschen Gerichtssaal: Eine Sängerin, die durch ihren
promiskuitiven Lebensstil mindestens einen Mann mit GRID (»Gay-related Immune
Deficiency«, vulgo: AIDS) angesteckt hat und mehrere andere in diese Gefahr
gebracht hat, muß nicht ins Gefängnis. Mit ca. einer Stunde gemeinnütziger Arbeit
am Tag für die Dauer eines knappen Jahres ist für sie die Sache erledigt. Sogar von
der Untersuchungshaft wurde sie nach zehn Tagen verschont. Schließlich hatte sie
eine schwere Jugend. Zu ihrer Entlastung läßt der Richter ihren Alkohol- und
Drogenkonsum gelten, Elternkonflikte, frühe Schwangerschaft, ja selbst ihren
beruflichen Erfolg, der zu einem unsteten und turbulenten Leben geführt habe.
Das Gewissen des Salzkottener Vaters ist hingegen vor Gericht kein
Entlastungsgrund. Merke: Wer säuft, kifft, herumhurt, Schulden macht (die Dame ist
inzwischen insolvent) und dabei andere Menschen umbringt, dem gereicht sein
Lebensstil vor Gericht zur Entschuldigung. Er darf nach Hause gehen. Wer arbeitet,
Steuern zahlt, Kinder aufzieht und diese seinem Gewissen entsprechend zu
schützen sucht, findet vor Gericht keine Gnade.
Und ferner habe ich unter der Sonne gesehen: An der Stätte des Rechts, da war die
Gesetzlosigkeit, und an der Stätte der Gerechtigkeit, da war die Gesetzlosigkeit.
(Pred. 3, 16)
Quelle:

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C3%BChrung
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#10
keine Hoffung mehr

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Wer gegen Sexualaufklärung ist, dem kann man nur empfehlen sich mit Erwachsenen aus Selbsthifegruppen , die als Kind mißbraucht wurden, unterhalten.

Die psychischen Schäden gehen nie weg !!!!

Die Opfer sprechen von Seelenmord !!!


Oder mit Herrn Denef, einem Opfer der katholischen Kirche , unterhalten, der gegen Verjährung kämpft.


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Bei kleinstem Verdacht einer Sexualstraftat müßten Jugendämter sofort Familien und Lehrer und andere beobachten und Strafantrag stellen.
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#11
keine Hoffung mehr

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Warum schließt der Gesetzgeber nicht solche Schulen wo massenweise Mißbrauch stattfand ?
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