Wozu haben wir überhaupt noch Gerichte )
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Es gibt zwar noch kein Urteil, aber alles ist möglich bei Gewalttätern.
Torben P. trat einem am Boden liegenden Mann mehrmals gegen den Kopf. Dennoch ist er laut einer Sozialarbeiterin kein typischer Gewalttäter. Die Frau empfahl vor Gericht eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten - jenseits der Familie des Gymnasiasten bestehe kein Erziehungsbedarf.
Im Prozess wegen des brutalen Angriffs auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße hat eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten empfohlen. Vor dem Landgericht Berlin sagte die Sozialarbeiterin, der Angeklagte unterscheide sich ihrer Einschätzung nach "deutlich von einem typischen Gewalttäter".
Im Verfahren wird dem 18-Jährigen versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er hat gestanden, auf dem Bahnsteig einen 29-Jährigen niedergeschlagen und ihm mehrmals gegen den Kopf getreten zu haben. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, mehrere Platzwunden und einen Nasenbeinbruch.
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Jugendgerichtshilfe empfiehlt Bewährungsstrafe
Erstellt von
keine Hoffung mehr
, Sep 02 2011 11:39