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Standesrechtliche Schritte gegen Bund Katholischer Ärzte?


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Rolf

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Initiative Volker Beck: Standesrechtliche Schritte gegen Bund Katholischer Ärzte?





Politiker mobilisiert Bundesärztekammer wegen Information über die Therapiemöglichkeiten homosexueller Neigungen

(MEDRUM) Der Bundestagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Volker Beck, informiert auf seiner Internetseite, dass aufgrund seiner Initiative möglicherlicherweise standesrechtliche Schritte gegen die Initiative Bund Katholischer Ärzte (BKÄ) ergriffen werden.

Beck nahm Anstoß an Informationen auf der Internetseite des BKÄ, auf der über Möglichkeiten informiert wird, unerwünschte homosexuelle Neigungen zu therapieren. Der Politiker der Grünen nennt dies Scharlatanerie. Unter der Überschrift "Bundesärztekammer distanziert sich von der Scharlatanerie des Bundes katholischer Ärzte und geht dagegen vor" stellt Beck fest:

"Vor Scharlatanen, die suggerieren, Homosexualität sei eine Krankheit, die durch Psychoanalyse oder durch homöopathische Behandlungen therapierbar sei, muss gewarnt werden. Bereits vor über 20 Jahren hat die WHO festgestellt, dass Homosexualität keine Krankheit und demnach auch nicht therapierbar sei. Dennoch listet der Bund katholischer Ärzte auf ihrer Internetseite (www.bkae.org) verschiedene Behandlungsansätze, wie Psychotherapie und Homöopathie, bei "homosexuellen Neigungen" auf."


Es sei äußerst begrüßenswert, dass die Bundesärztekammer klar Position gegen die "abwegigen Umtriebe dieser Homoheiler" bezogen habe und gegen sie vorgehe. Aufgrund seiner Initiative werde die Bundesärztekammer die Betreiber der Webseite über die eigene Berufsordnung aufklären. "Weitere standesrechtlichen Schritte könnten sich aus der Information der zuständigen Landesärztekammer durch die Bundesärztekammer ergeben", so Beck.

In einer Stellungnahme an Volker Beck hatte die Bundesärztekammer zuvor erklärt:

"Die auf der Webseite des Bundes katholischer Ärzte aufgestellte Behaup­tung Homosexualität sei eine Krankheit und könne behandelt werden, hält die Bundesärztekammer für völlig abwegig."

Eine Stellungnahme vom BKÄ liegt MEDRUM noch nicht vor.

Volker Beck hat auch in der Vergangenheit Initiativen ergriffen, um gegen die Information über therapeutische Maßnahmen zu Veränderung homosexueller Empfindungen vorzugehen. So forderte der Politiker im Vorfeld des Marburger Kongresses "Psychotherapie und Seelsorge" in 2009, Referenten nicht auftreten zu lassen, die sich kritisch mit Fragen der Homosexualität auseinandersetzen und Hilfesuchenden Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten aufzeigen. MEDRUM berichtete über die aus diesem Anlass verfasste Erklärung der Initiative "Für Freiheit und Selbstbestimmung".
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BKÄ: Volker Beck instrumentalisiert Präsident der Bundesärztekammer






Frank Ulrich Montgomery verurteilt vermeintliche Auffassungen katholischer Ärztevereinigung in Fragen der Homosexualität ohne vorherige Anhörung

(MEDRUM) Der Bund Katholischer Ärzte (BKÄ) hat die Behauptung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, der BKÄ bezeichne Homosexualität als Krankheit, als unwahr zurückgewiesen. Montgomery habe sich vom Politiker der Grünen, Volker Beck, instrumentalisieren lassen, ohne die Vorwürfe zu überprüfen, sagt der BKÄ. Dabei ist Montgomery vermutlich auch Zeitungsenten aufgesessen. Der BKÄ forderte Montgomery auf, unwahre Behauptungen und "ehrverletzende Unterstellungen" zurückzunehmen.


Wie MEDRUM berichtete, hatte Frank Ulrich Montgomery in einem Schreiben an den Grünenpolitiker und Menschenrechtssprecher der Bundestagfraktion der Grünen, Volker Beck, behauptet, der Bund Katholischer Ärzte bezeichne auf seiner Internetseite Homosexualität als Krankheit und verurteilte dies als völlig abwegig. Montgomery schrieb: "... lieber Herr Beck! ... Die auf der Webseite des Bundes katholischer Ärzte aufgestellte Behauptung Homosexualität sei eine Krankheit und könne behandelt werden, hält die Bundesärztekammer für völlig abwegig." Zugleich kündigte Montgomery an, den BKÄ über die ärztliche Berufsordnung aufzuklären und die Landesärztekammer wegen standesrechtlicher Maßnahmen einzuschalten. Beck veröffentlichte den Brief des Präsidenten der Bundesärztekammer auf seiner Homepage und stellte dort fest: "Bundesärztekammer distanziert sich von der Scharlatanerie des Bundes katholischer Ärzte und geht dagegen vor."

Volker Becks Initiative gegen den BKÄ sowie das von Beck veröffentlichte Schreiben des Präsidenten der Bundesärztekammer war dem BKÄ bis vor wenigen Tagen noch völlig unbekannt. Weder Volker Beck noch die Bundesärztekammer hatten den BKÄ zuvor kontaktiert. Für den BKÄ ist das Geschehen ein brüskierender Vorgang. Dabei zeigte sich der BKÄ weniger von Volker Becks Versuch überrascht, katholische Ärzte zu diskreditieren. Unverständnis äußerte der BKÄ vor allem über das Verhalten des Präsidenten der Bundesärztekammer. Ein Kernpunkt dabei ist, dass Montgomery den BKÄ verurteilt hat ohne zu prüfen, ob die aufgestellten Behauptungen überhaupt den Tatsachen entsprechen. Dabei sei der Bundesärztekammerpräsident von Volker Beck gegen katholische Ärzte instrumentalisiert worden. Montgomery habe dem BKÄ nicht einmal Gelegenheit gegeben, zu unwahren Behauptungen Stellung zu nehmen und sei letztlich offenbar auch falschen Zeitungsberichten, insbesondere einem irreführenden Artikel des Tagesspiegels, aufgesessen, erklärte Dr. med. Gero Winkelmann, Vorsitzender des BKÄ, gegenüber MEDRUM (s.a. MEDRUM vom 03.06.11: Üble Verunglimpfung von Kardinal Meisner und katholischer Ärzte im TAGESSPIEGEL).

Gegen das Vorgehen des Präsidenten der Bundesärztekammer hat der BKÄ nachdrücklich protestiert. In einem Schreiben an die Bundesärztekammer widerspricht der BKÄ Montgomerys Feststellungen und weist diese als unwahr zurück. Wörtlich stellt der BKÄ fest: „Der BKÄ hat nie behauptet, Homosexualität sei eine «Krankheit»”. Aus der Stellungnahme des BKÄ geht hervor, dass jeder Eindruck, der BKÄ sehe Homosexualität als behandlungsbedürftige Krankheit, haltlos ist. Ebenso wies Gero Winkelmann die zwischen den Zeilen ausgedrückte Unterstellung, sie würden homosexuelle Menschen diskriminieren oder stigmatisieren, als ehrverletzend zurück.

Im Gegensatz zu solch falschen Verdächtigungen geht es dem BKÄ um nichts anderes, als hilfesuchenden Menschen Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Vor dem Hintergrund vermehrter Anfragen von Menschen, die unter ihrer Homosexualität leiden und sich ‚krank fühlen’, wolle er lediglich darüber informieren, dass es "psychotherapeutische, homöopathische und seelsorgerische" Hilfsmöglichkeiten gibt, sofern dies von Hilfesuchenden gewünscht wird. Dies macht der BKÄ in seinem Schreiben an den Präsidenten der Bundesärztekammer unmissverständlich klar. Er verwahrt sich gegen Montgomerys Verurteilung und forderte ihn auf, unwahre Behauptungen zurückzunehmen.

Empört ist der BKÄ auch über das "unkollegiale" Vorgehen: "Sie haben sich mit Ihrem Brief offensichtlich und in Eile in den Reigen der Verurteiler des BKÄ eingereiht und Schritte der Bayerischen Landesärztekammer gegen uns versprochen - ohne uns vorher anzuhören. Wir hätten uns daher gewünscht, wenn Sie und Ihre Mitarbeiter vorher mit uns direkt Kontakt aufgenommen hätten, um offensichtliche Mißverständnisse zu klären. Damit hätte Schaden von der Bundesärztekammer, der Ärzteschaft und von unserer Ärztevereinigung abgewendet werden können. Das wäre auch kollegial gewesen."

Abschließend stellt der BKÄ in seinem Schreiben fest: "Hiermit fordern wir Sie auf, ... die in Ihrem Brief an den Bundestagsabgeordneten Beck getätigten Unterstellungen und Ihre einseitige, verurteilende Stellungnahme gegen uns umgehend zurückzunehmen und richtig zu stellen."

Eigentlich ist es kaum vorstellbar: Der Präsident der Bundesärztekammer hat sich wie ein Arzt verhalten, der einen Patienten behandelt, ohne diesen vorher gesehen, geschweige denn untersucht und eine Diagnose erstellt zu haben. Für einen Arzt ist wäre dies ein sträfliches Versäumnis, das mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar ist. Ist das im Fall "Volker Beck gegen den BKÄ" in Fragen therapeutischer Möglichkeiten für hilfesuchende Menschen, die ihre sexuelle Orientierung konflikthaft erleben, anders? Die Reaktion der Bundesärztekammer und Landesärztekammer wird zeigen, wie sie über das Berufsethos des Arztes und seine ärztlichen Pflichten gegenüber Menschen denken, die nach Hilfen Ausschau halten. Auch das ist eine Frage der ärztlichen Berufsordnung, über die Montgomery den BKÄ aufklären will. Aber ärztliche Aufklärung muß stets von zutreffenden Fakten ausgehen, darf Realitäten nicht leugnen und darf schon gar nicht zum Spielball der Interessen von Politikern werden. Das sollte für alle Beteiligten gelten, nicht nur für den Bund Katholischer Ärzte, sondern auch für die Bundesärztekammer und den Menschenrechtssprecher Volker Beck.
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