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Evangelisation der Postmoderne: Rudolf Hess Gedenktag


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6 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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#2
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#3
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s-v-d zu Dr. Penner und "Oslo"


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#4
Rolf

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Man kommt nicht aus dem Staunen, washeute alles christlich genannt wird.
Damit man einen Platz zur Propaganda bekommt, kann man jetzt lesen, dass Rudolf Hess sich im Gefängnis bekehrt hat und Vertreter der Rechten mutieren zu Evangelisten, die einen Hess Gedenktag zu einem evangelistischen Gottesdienst umdeklarieren.

Ich bekomme diese Sachen immer mal wieder, weil ich aus welchemGrund auch immer, da in den Emailverteiler geraten bin. Dabei bin ich politisch völlig neutral, weder ein Genosse, noch ein Kamerad und farblich nicht einzuordnen.

Natürlich gibt es auch hier Anhänger und Gläubige. Tatsächlich leben wir in der Endzeit und das Evangelium wird mit der Brechstange bearbeitet.


Herzliche Grüße


Rolf
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#5
Rolf

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[tt_news]=179213&cHash=8b7f88f541





Verbot: Kein «Gedenkgottesdienst» für Rudolf Heß






Auf dem Marktplatz von Wunsiedel darf keine Gedenkveranstaltung für den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß stattfinden.


Mit dieser Entscheidung lehnte die Stadt Wunsiedel am Mittwochabend einen Antrag des Rechtsextremisten Christian Bärthel ab, der am Samstag im Zentrum der oberfränkischen Stadt einen «Gedenkgottesdienst» für Heß veranstalten wollte. Durch die Verherrlichung eines führenden Repräsentanten des Machtapparates des «Dritten Reichs» würde die Würde der NS-Opfer verletzt, hieß es zur Begründung. «Ein Gedenken am Marktplatz oder auch anderswo» erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.

Heß, der bis zu seinem Tod 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau inhaftiert war, wurde 1988 auf dem Wunsiedler Friedhof bestattet. Seitdem fanden regelmäßig Neonazi-Kundgebungen in der Stadt statt; erst 2005 wurden diese «Gedenkmärsche» verboten. Das Grab wurde am 20. Juli auf Antrag der Familie aufgelöst, die sterblichen Überreste wurden verbrannt. Die Asche soll auf offener See verstreut werden.

Eine Sondernutzung des Marktplatzes für die Veranstaltung, auch wenn sie als «Gottesdienst» deklariert werde, könne die Stadt Wunsiedel nicht erlauben, teilte die Stadt mit. «Die religiöse Betätigungsfreiheit des Grundgesetzes verliert auch grundsätzlich ihren Schutz, soweit die rechtliche oder sittliche Grundanschauung unserer Kulturvölker entgegensteht. Einen religiösen Schutz zum Gedenken an einen verurteilten Kriegsverbrecher kann es nicht geben.»

Der Rechtsextremist Bärthel aus dem thüringischen Ronneburg bezeichnete sich in seinem Antrag selbst als «Evangelist». Seinen geplanten «Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst» kündigte er auch als einen Ort «zur Buße über begangenes Unrecht» an. Bei diesem «Gottesdienst» unter freiem Himmel sei vorgesehen, «christliche Lieder zu singen, zu beten und zu predigen», wie es in dem Antrag an das Landratsamt heißt. Ausdrücklich beruft sich Bärthel auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Religionsausübung.

Bärthel gilt in der einschlägigen Szene als eine schillernde Figur. Dort wurde er unter anderem als Anhänger der sogenannten Kommissarischen Reichsregierung bekannt: Diese Gruppe sieht sich als «Exilregierung» des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 und bestreitet die völkerrechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Wegen Volksverhetzung und anderer Straftatbestände wurde Bärthel im Jahr 2007 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
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#6
Rolf

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In der BRD werden jetzt sogar schon Gottesdienste verboten



Vielfach wurde ich gefragt, was denn nun am Samstag, den 13.08.2011 in Wunsiedel los war.



Da in etwa 20 Zeitungen in Deutschland, im Videotext und über verschiedene Radiosender bekanntgegeben wurde, dass der von mir angemeldete Gottesdienst durch die Stadt verboten wurde, reisten eine ganze Reihe von Mitstreitern gar nicht erst an.



Gemäß dem, was ich der Stadtverwaltung Wunsiedel bereits im Brief vom 09.08.2011 mitteilte, musste ich in dem Fall laut Apostelgeschichte 5:27-31 Gott mehr gehorchen als den Menschen und wollte es mir nicht nehmen lassen, das Evangelium auf dem Marktplatz zu verkündigen.



So baute ich mit etwas Verspätung (da wir vorher am Katharinenberg durch die Polizei zwecks Feststellung der Personalien am Rande einer Gedenkstunde länger festgehalten wurden) meinen Campingtisch auf, wurde aber sofort von den anwesenden Polizeikräften daran gehindert, dort christliche Schriften auszulegen.



Der herbeigerufene Einsatzleiter erteilte mir einen Platzverweis, den ich mir schriftlich geben ließ und in dem es heißt „Am 13.08.2011, um 14.45h wurde Herrn Bärthel auf dem Marktplatz in Wunsiedel ein Platzverweis erteilt, da er ohne Sondernutzungserlaubnis der Stadt Wunsiedel einen Info-Stand zur Verbreitung christlicher Schriften betrieb.“



Als ich den ca. 20-30 Uniformierten, die mich umringten, klarzumachen versuchte, dass hier entgegen dem Grundgesetz unzulässigerweise die ungestörte Religionsausübung behindert wird, beklagten sich auch vorbeilaufende Passanten über die zunehmende Einschränkung der Freiheitsrechte in der Bundesrepublik und solidarisierten sich spontan mit meinem Anliegen.



Nur aufgrund der Androhung von Gewalt verließ ich den Marktplatz nach ca. 20-30 Minuten seit meinem Eintreffen und intensiven Diskussionen mit den Systemvertretern.



Einige Mitstreiter begleiteten mich an dem Tag und hielten die Vorgänge fotografisch bzw. filmisch fest, um auch im Ausland Aufklärung über die hiesigen Zustände zu leisten.



Inzwischen berichteten über das Gottesdienstverbot sogar Zeitungen in den Niederlanden und der Türkei. Vertreter der Stadt Wunsiedel trugen durch ihre Verbotsverfügung damit erneut zur Demaskierung des Systems bei.



Wir werden nun in einer Fortsetzungsfeststellungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgericht aus grundsätzlichen Erwägungen gegen den Erlass der Stadt vorgehen.



Ein derzeit inhaftierter Kamerad schrieb mir am 17.08.2011 u.a. Folgendes:



„Wie gesagt, ich hatte ja eine Zweitwohnung im herrlichen Wunsiedel. Freilich kenne ich den Friedhof und die Grabstätte des Christen Herrn Rudolf Heß. Daher weiß ich auch ganz genau, nämlich von den Einwohnern, dass die Wunsiedler selbst in keiner Weise etwas gegen die jährlichen Aufmärsche hatten – sondern einzig gegen Gegendemonstranten, weil die in die Gärten kamen, Pflanzen mutwillig zerstörten, urinierten, sich wie wilde Tiere benahmen.



2009 war ich als Besucher des PBC-Infostandes beim „Tag der Demokratie“. Der ev. Pfarrer ließ die Konfirmandenkinder mit Ganzkörperbemalung herumlaufen – man konnte „alles“ sehen…!! Viele Besucher/innen entsetzten sich darüber…



Der Bürgermeister hielt eine Rede, die durchzogen war mit extremen Übelkeiten und Beleidigungen (gegen Rechts), das war ein ekelerregender Auftritt. Auch Politiker/innen, z.B. Claudia Roth, MdB, war dort und war auch Gastrednerin. Eine Woche nach dieser zoologischen Darbietung, wieder war ganz Wunsiedel abgesperrt, denn an diesem Wochenende war der Aufmarsch geplant, den das BVerfG ja in letzter Minute verboten hatte.



Also, lieber Bruder in JESU, Pfaffen, die halbe Kinder beinahe nackend herumlaufen lassen, ein Augenschmaus für Kinderschänder und wo die sich „politisch“ am häufigsten Maden wissen wir ja…, wie kannst Du Dich dann darüber verwundern, dass solche Antichristen der Exhumierung und Verbrennung des Friedensfliegers Rudolf Heß zustimmen, bzw. sogar empfiehlt ???



Deine Idee bzgl. Gottesdienst in Wunsiedel war herausragend gut. Leider wusste ich nicht vorher davon, sonst hätte ich Dir eine Adresse einer zwar kleinen, aber absolut bibeltreuen Gemeinschaft von dort gegeben – deren Nähe zur PBC darf einem dann aber nichts ausmachen… J Unser Bundesinnenminister Friedrich ist dort übrigens bekannt – und beliebt… Ein guter Mann, die Franken verehren ihn und schätzen ihn als wahren Christenmenschen ein, leider bleibt er aber offenbar sich selbst am wenigsten treu in seinem charakterverderbenden Amt… - ein Innenminister kann kein wahrhaftiger, standhafter Christ mehr sein, dann wird er nämlich rasch seinen Posten verlieren; aber der Herr Friedrich versuchte es Anfangs, und dazu gehörte schon glaubwürdige Bindung an CHRISTUS.“



Soweit der Briefauszug.



Als ich später an dem Tag ganz allein und besinnlich auf den Friedhof in Wunsiedel gehen wollte, liefen mir gleich vier Polizisten nach und warfen mich dort raus, da der Dekan Buchta ihnen das Hausrecht übertragen hatte und sie vermeintlich Andersgesinnten einen Platzverweis für eine Woche erteilen sollten – den man mir gegenüber dann auch aussprach.



Man muss sich diesen Gesinnungsterrorismus mal vorstellen. Ich fragte die Beamten, ob sie sich nicht albern vorkämen, solche Anweisungen zu erhalten und war für Angst man doch offensichtlich hat wegen den ja nun nicht mal mehr vorhandenen Gebeinen.



Schon einmal in der Geschichte ließ man ein Grab bewachen, das am Ende leer war – doch dies ist eine andere Tatsache.



Herzlichst grüßt Euch Euer Christian





PS: Ein Mitstreiter bat mich darum folgende Einladung weiterzuleiten:



Werte Selbstverwalter, Patrioten, freie Kräfte, Mitarbeiter, Bedienstete, Interessierte für ein freies Deutschland als ganzes sowie ein Europa der freien Vaterländer.

Die Zeichen der Zeit stehen auf Crash und Zerrüttung.
Die am besten Informierten in der Wahrheit, die Mutigsten und stärksten gehören in die vorderen Reihen. Einigkeit und ein Zusammenstehen aller ehrlichen Kräfte ist jetzt gefragt.
Wer das nicht erkennt ist erbarmungslos den Mächten der Zerstörung ausgeliefert.

Deshalb rufen wir ALLE Kräfte, welche sich für "ein Deutschland als ganzes", einsetzen auf,
sich am Samstag den 27.08.2011 in 99885 Ohrdruf/Thüringen -Gaststätte „Scherers Hütte“ einzufinden.

Thema: "Der RMdI zur bestehenden Rechtslage"
Beginn: 10:00 Uhr bis ca.18:00 Uhr

Für Getränke und Speisen ist gesorgt.
Mit Reichlichen Gruß
ROI -Pawlak

Geschf. Reichsregierung RM des Inneren

Im

Auftrag des Herrn RM d. Innern
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#7
Rolf

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Christian Bärthel Anlagen (2x): - Bescheid vom 09.08.2011 (AZ: 634-21 Mü/Ja)
Ludwig-Jahn-Str. 5 - mein Brief vom 09.08.2011 an die Stadt Wunsiedel
07580 Ronneburg - Brief der Stadt Wunsiedel vom 08.08.2011
Tel. 036602-34954 - mein Brief vom 05.08.2011 an die Stadt Wunsiedel
- Brief vom Landratsamt Wunsiedel vom 04.08.2011
- mein Brief vom 31.07.2011 an das Landratsamt
- mein Brief an Dekan Buchta vom 29.07.2011
Bayerisches Verwaltungsgericht - zur Verteilung vorgesehene christliche Schriften
Friedrichstraße 16
95444 Bayreuth

Ronneburg, 30.08.2011

Klage gegen den Bescheid der Stadt Wunsiedel vom 09.08.2011


Sehr geehrte Damen und Herren,

fristgemäß erhebe ich hiermit Klage gegen den Bescheid der Stadt Wunsiedel, Marktplatz 6. 95632 Wunsiedel vom 09.08.2011, mit dem mir ein Gottesdienst untersagt wurde.

Die Stadt begründet dies mit dem angeblichen Vorhaben eine Würdigung oder Verherrlichung von Rudolf Heß als verurteilten Kriegsverbrecher durchführen zu wollen.

Ich hingegen schrieb deutlich, was Inhalt des Gottesdienstes sein soll, nämlich christliche Lieder zu singen, zu beten und zu predigen und ggf. christliche Verteilschriften an Passanten zu reichen (Brief vom 31.07.2011).

Zudem dient ein Gottesdienst generell nicht der Verherrlichung eines Menschen, sondern der Verherrlichung Gottes und seines Handelns in der Geschichte. Vorhandene Gegebenheiten aufzugreifen und darauf aufbauend das Evangelium zu verkündigen sind biblisch legitim. Der Apostel Paulus tat dies in Athen, in Apostelgeschichte 17:22-23 heißt es dazu: „Paulus aber stand mitten auf dem Areopag und sprach: Männer von Athen, ich sehe, dass ihr in jeder Beziehung den Göttern sehr ergeben seid. Denn als ich umherging und eure Heiligtümer betrachtete, fand ich auch einen Altar, an dem die Aufschrift war: Einem unbekannten Gott. Was ihr nun, ohne es zu kennen, verehrt, das verkündige ich euch.“

In meinem Brief vom 09.08.2011 an die Stadtverwaltung Wunsiedel zog ich ebenfalls Parallelen, auf denen man eine Predigt, die auf das Werk des HERRN JESUS CHRISTUS hin abzielt, aufbauen kann. Dies ist der klassische Ablauf einer Evangelisation.

Dies nun verbot mir die Stadt Wunsiedel und ich halte deren Bescheid für rechtswidrig und betrachte ihn als einen Angriff auf die Freiheit der ungestörten Religionsausübung.

Zudem ist der Bescheid inhaltlich falsch, da Rudolf Heß beim Nürnberger Prozeß von den Vorwürfen der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen wurde und lediglich wegen „Verschwörung gegen den Frieden“ zu lebenslanger Haft verurteilt wurde – ein Hohn in Anbetracht seiner Friedensbemühungen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Urteil gegen Rudolf Heß nie anerkannt und er gilt daher selbst nach bundesdeutscher Rechtsauffassung als nicht vorbestraft.

Es wird beantragt, die inhaltliche Fehlerhaftigkeit des Bescheides der Stadt Wunsiedel vom 09.08.2011 sowie dessen Rechtswidrigkeit festzustellen und diesen aufzuheben und der Stadt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Mit freundlichen Grüßen
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