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Ehe "obsolet" geworden


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Rolf

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Rechtsexperte zur Kindesadoption im Bundestag: Ehe "obsolet" geworden





Meinungsstreit über Adoption von Kindern durch homosexuelle Partnerschaften bei Anhörung im Rechtssausschuß


(MEDRUM) Bei der heutigen Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages vertraten die geladenen Experten erwartungsgemäß unterschiedliche Auffassungen zur Frage, ob homosexuelle Partner das Recht erhalten sollen, Kinder zu adoptieren. Der Meinung, die Ehe sei obsolet geworden, Kinder könnten ebenso gut bei homosexuellen Partnern aufwachsen, stand die Auffassung gegenüber, das Adoptionsrecht dürfe nicht Vehikel für die Gleichstellung homosexueller Partner mit der Ehe sein, sondern müsse sich am Wohl des Kindes und nicht an dem von Partnern ausrichten.

Gleichstellung oder Kindeswohl

Die Anhörung von Experten wurde angesetzt, weil die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf vorschlägt (Drucksache 17/1429), homosexuellen Lebenspartner künftig das Recht zur Kindesadoption zu geben. Im Gesetzentwurf wird behauptet, das geltende Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch eingetragene Lebenspartnerschaftes widerspreche dem Kindeswohl. Mit der Möglichkeit, fremde Kinder zu adoptieren, soll es nach Vorstellung der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / die Grünen homosexuellen Partnern ermöglicht werden, sich einen Wunsch zu erfüllen, der in ihrer Partnerschaft aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung auf natürliche Weise unerfüllbar ist: Der Wunsch, ihre Lebensgemeinschaft um Kinder zu erweitern, indem sie Kinder adoptieren, die von einem fremden Vater und einer fremden Mutter abstammen und zur Adoption freigegeben werden.

Die Adoption eines Kindes, das leibliches Kind des Partners in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist, ist im Rahmen der sogannten Stiefkindadopton bereits heute möglich. Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder ist bislang jedoch Ehepaaren vorbehalten, die selbst auch natürliche Eltern sein können. Ihre Chance, Kinder auch tatsächlich adoptieren zu können, ist allerdings gering. Es gibt etwa zehnmal mehr Ehepaare, die Kinder adoptieren möchten, als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden. Selbst wenn der Bundestag beschließen sollte, ein solches Adoptionsrecht auch für homosexuelle Partner zu schaffen, wird es in der Praxis nur selten von Bedeutung sein. Denn hinzu kommt: Es gibt 1000 mal mehr Ehen als Eingetragene Partnerschaften. Eine "Fremdkindadoption" für homosexuelle Partnerschaften dürfte deswegen ein nur selten erfüllbarer Wunsch bleiben. Bei der Auseinandersetzung in dieser Frage geht es daher mehr um einen Prinzipienstreit als um die Lösung eines Problems, das in der Lebenswirklichkeit häufig auftreten wird. Im jeweiligen Einzelfall ist es für das jeweils betroffene Kind und sein Wohl dennoch von größter Bedeutung, ob sich das Adoptionsrecht am Kindeswohl oder an Fragen der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe orientiert. Dieser Zielkonflikt spiegelt sich auch im Meinungsstreit der Experten wider.

Zur Anhörung in der umstrittenen Frage waren sechs Personen als Experten geladen, vier Befürworter und zwei Kritiker eines Adoptionsrechtes.

Die Seite der Befürworter


Als Befürworter waren vier Personen als Experten geladen:
Nina Dethloff, Direktorin und Professorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn,
Constanze Körner, Lesben- und Schwulenverband Brandenburg,
Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar aus Berlin,
Herbert Grziwotz, Honorarprofessor für Zivil- und Immobilienrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Regensburg.

Ehe als Kern der bürgerlichen Familie "obsolet" geworden

Die Juraprofessorin Nina Dethloff meinte, faktische Eltern-Kind-Beziehungen der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsenden Kinder müssten umfassend rechtlich abgesichert werden können. Sie behauptete, sozialwissenschaftliche Untersuchungen würden belegen, dass die Entwicklung von Kindern entscheidend durch die Qualität der innerfamiliären Beziehung geprägt sei und nicht durch das Geschlecht der Personen, bei denen sie aufwachsen. Die derzeitige Ungleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten sei folglich nicht aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt und widerspreche daher dem Grundgesetz. In einem Beitrag für die NJW (2002) stellte Dethloff zudem fest, unerfüllter Kinderwunsch sei nicht nur für Paare verschiedenen Geschlechts, sondern ebenso für gleichgeschlechtliche Paare psychisch sehr belastend.

Constanze Körner, selbst in einer lesbischen Beziehung lebend, äußerte, es gebe "keine sachliche Grundlage für die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren".

Rechtsanwalt Dirk Siegfried, mit dem der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) eng zusammenarbeitet, wies besonders auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juli 2009 hin: Es ergebe sich nach seiner Meinung hieraus, dass die Privilegierung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft bei gemeinsamer Adoption nicht zulässig sei.

Honorarprofessor Herbert Grziwotz war der Meinung, die Ehe als Kern einer bürgerlichen Familie, bestehend aus den Eltern und ihren Kindern, sei längst "obsolet" geworden. Wie bei Ehegatten komme es auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren im Rahmen einer Kinderannahme entscheidend nicht auf deren Interessen, sondern auf das Wohl des Kindes an.

Die Seite der Kritiker

Als Vertreter der Kritikerseite wurden zwei Professoren für Rechtswissenschaften gehört:
Klaus F. Gärditz, Professor für Rechtswissenschaften und Inhaber des Lehrstuhls "Öffentliches Recht" an der Universität Bonn, und
Bernd Grzeszick, Professor für Rechtswissenschaften vom Institut für Öffentliches Recht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Adoptionsrecht ein Vehikel für Gleichstellung, nicht für das Kindeswohl


Der Rechtswissenschaftler Klaus F. Gärditz lehnte ein Adoptionsrecht als Instrument zum Abbau gesellschaftlicher Diskriminierung ab. Es erscheine fraglich, ob der familienrechtliche Status überhaupt Einfluss auf tatsächliche Diskriminierungen in der Gesellschaft habe. Vor allem aber zeige sich in der zitierten Argumentation eine Tendenz, die einer Rechtsangleichung zwischen Ehe- und eingetragener Lebenspartnerschaften innewohnt: Die Gleichstellung werde zum Vehikel, etwaige Diskriminierungen abzubauen, mit denen sich die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner konfrontiert sähen. Es ginge dann aber in erster Linie um das Elternwohl, nicht mehr um das Kindeswohl, das im Adoptionsrecht im Vordergrund stehen sollte.

Ebenso ablehnend äußerte sich der Juraprofessor Bernd Grzeszick. Der Ehe als Strukturprinzip stehe ein "exklusives Recht" zur gemeinsamen Fremdkindadoption zu. Zum anderen werde diese Differenzierung vom Kindeswohl zumindest gestattet, da die Gefahr von Ablehnungen und Stigmatisierungen von Lebenspartnerschaften ein "hinreichender Unterschied" zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sei. Grzeszick kommt auch zu dem Schluß, daß es keine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung eines gemeinsamen Fremdkindadoptionsrechts von Lebenspartnern gibt.

Zypries-Studie ohne Aussagekraft

Schon in der vorherigen Legislaturperiode hatte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) immer wieder betont, daß sie ein Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften schaffen will. Sie hatte deswegen eine Studie in Auftrag gegeben, mit der nachgewiesen werden sollte, daß Kinder ebenso gut in homosexuellen Partnerschaften wie bei natürlichen Elternpaaren aufwachsen. Entgegen vielfacher Behauptungen lieferte die Studie allerdings keine allgemeingültigen Erkenntnisse, ob die Bedingungen bei einer Fremdkindadoption durch gleichgeschlechtliche Partner ebenso günstig sind wie bei der Adoption durch Ehepaare. In den meisten Fällen stammten die befragten Kinder von einem der beiden Partner ab, lebten also in der Regel bei einem ihrer beiden natürlichen Elternteile, meist ihren Müttern, die vor ihrer lesbischen Partnerschaft mit einem männlichen Partner zusammenlebten. Eine Aussagekraft über Entwicklung von Kindern und ihres Wohls bei einer Adoption durch zwei fremde, gleichgeschlechtliche Partner kann der Studie schon deswegen nicht beigemessen werden.

Zweifel an Seriosität der Expertenarbeit im Rechtsausschuß


Experten, die sich auf die Zypries-Studie berufen, um für eine gemeinschaftliche Fremdkindadoption durch homosexuelle Partner zu plädieren, geben Anlaß, Zweifel an ihrem wissenschaftlich fundierten fachlichen Urteil anzumelden. Darauf deutet auch Klaus F. Gärditz mit seiner Feststellung hin, die wissenschaftlich aufbereitete empirische Basis sei "hinsichtlich der möglichen psychosozialen Auswirkungen einer Kindeserziehung durch homosexuelle Paare bislang dünn". Wichtige Signale für einen wissenschaftlich fundierten Diskurs setzen hingegen ernst zu nehmende Erkenntnisse darüber, daß Entwicklungsstörungen bei Kindern dann weniger häufig auftreten und sich ihr Leistungsvermögen dann gut entfaltet, wenn sie mit ihren leiblichen, in der Ehe lebenden Elternteilen zusammenleben. Sie spielten jedoch weder in der Zypries-Studie noch in der Argumentation der befürwortenden Experten der Fremdkindadoption eine nennenswerte Rolle.

Die Rolle der Ehe, gerade in Hinblick auf ihre Funktion als Elternhaus für Kinder, ist trotz mancherlei Versuche, die Ehe als angeblich reaktionäre oder überholte Lebensform zu diskreditieren, auch in der Gegenwart und vorhersehbaren Zukunft von überragender Bedeutung für Staat und Gesellschaft: 35 Millionen Menschen leben in der Ehe und etwa sieben von zehn Kindern wachsen bei verheirateten Elternteilen auf. Trotz Wandels der Familienstrukturen in den vergangenen Jahrzehnten sind immer noch fast drei Viertel aller Familien Ehepaare mit Kindern. Eine Aussage wie die von Honorarprofessor Herbert Grziwotz, die Ehe sei "obsolet", ist folglich unhaltbar. Das Vertreten solcher Expertenmeinungen ist geeignet, die Seriosität einer Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zu untergraben. Solche Auffassungen könnten sich allenfalls dann irgendwann einmal bewahrheiten, wenn die Ehe weiterhin geschwächt statt gestärkt wird. Dazu tragen nicht zuletzt die vielfachen Bemühungen bei, andere Lebensformen als gleichwertige Lebensgemeinschaften der Ehe gleichzustellen und eine Förderung der Ehe sowie den besonderen Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche Ordnung abzuschaffen.

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