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Christentum als eine die Nation erhaltende Kraft Ungarns


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Rolf

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Christentum als eine die Nation erhaltende Kraft Ungarns





Ungarns Staatspräsident unterzeichnet neue Verfassung mit Nationalem Glaubensbekenntnis


(MEDRUM) Ungarns Staatspräsident hat am Ostermontag die neue Verfassung Ungarns unterzeichnet. Nach dem Mediengesetz nimmt Ungarn mit seiner neuen Verfassung einen zweiten Rechtsakt von großer Tragweite vor, der außerhalb Ungarns zum Teil heftig umstritten ist.

Mit der neuen ungarischen Verfassung ("Fundamental Law of Hungary"), deren Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten Pal Schmitt am Montag im Fernsehen übertragen wurde, verankert in Ungarn ein christliches Werteverständnis als Grundlage des ungarischen Staates. Die Präambel stellt unter der Überschrift "Nationales Glaubensbekenntnis / Nationale Erklärung" heraus (Auszug):

"Wir sind stolz darauf, dass unser König Stefan der Heilige vor tausend Jahren den ungarischen Staat auf feste Grundlagen gebaut hat und unsere Heimat zu einem Teil des christlichen Europas machte. ...


Wir anerkennen die die Nation erhaltende Kraft des Christentums. Wir achten die verschiedenen religiösen Traditionen unseres Landes. ...

Wir bekennen uns dazu, dass die Grundlage des menschlichen Daseins, die Menschenwürde ist. ...

Wir bekennen uns dazu, dass die wichtigsten Rahmenbedingungen unseres Zusammenlebens die Familie und die Nation sind, die Grundwerte unserer Zusammengehörigkeit sind Treue, Glaube und Liebe. ...

Wir bekennen uns dazu, dass wir nach den zu moralischen Erschütterung führenden Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts zweifellos einer seelischen und geistigen Erneuerung bedürfen."

Im Verfassungsteil "Grundlagen" wird der Stellenwert der Ehe und Familie besonders herausgestellt. In Artikel K steht dazu:

(1) Ungarn schützt die Institution der Ehe, als auf Basis von freiwilliger Entscheidung zustande gekommene Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau und die Familie, als Grundlage der Erhaltung der Nation.
(2) Ungarn unterstützt die Eltern in ihrer Entscheidung Kinder zu bekommen.
(3) Die Schutz der Familien regelt ein Grundlagengesetz.

Die neue Verfassung stieß außerhalb Ungarns vielfach auf Kritik. Das Magazin STERN schrieb:

"Nach Ansicht von Kritikern beschneidet die Verfassung, die einen 1949 erlassenen und 1989 abgeänderten Text ersetzt, die Bürgerrechte und baut die Macht des Regierungschefs Viktor Orbán unzulässig aus. ... Nichtregierungsorganisationen kritisieren zudem, dass die Verfassung von einer starken "christlich-rechten Ideologie" geprägt sei, die Atheisten, Homosexuelle und Alleinerziehende benachteilige."

In der ZEIT kommentierte Alice Bota Ende März, Ungarns neue Verfassung stärke die herrschende Partei - auf Kosten des Parlaments und der Gerichte. Er nannte den Geist der neuen Verfassung als das Beunruhigendste:

"Das Beunruhigendste aber ist der Geist der Verfassung. Die Präambel betont »die nationerhaltende Kraft des Christentums«, sie ehrt König Stefan den Heiligen, der »vor tausend Jahren den ungarischen Staat auf festen Grundlagen gebaut hat«, sie erklärt die »Arbeit und geistige Leistung« zur Grundlage der Kraft der Gemeinschaft, sie richtet sich an »alle Ungarn«, wobei offen bleibt, ob auch jene außerhalb der eigenen Staatsgrenzen gemeint sind, etwa die große ungarische Minderheit in der Slowakei. Und sie stellt fest, dass es Ungarn war, das den Weltkommunismus tödlich verletzt habe mit seiner Revolution 1956."

Auch der FDP-Politiker Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt, hatte zuvor Kritik angemeldet und Zweifel an der Vereinbarkeit der neuen ungarischen Verfassung mit EU-Prizipien geäußert. Deutschland betrachte die Entwicklung in Ungarn mit Sorge, hatte Hoyer verlautbart. In seiner Stellungnahme schrieb er am 18.04.2011:

Die Anfang des Jahres in Kraft getretenen Mediengesetze zeugen von einem Grundrechtsverständnis, das - trotz der vorgenommenen Änderungen - nur schwer mit den Werten der Europäischen Union vereinbar ist. Unsere im Zusammenhang mit den Mediengesetzen aufgekommenen Befürchtungen werden mit der heute verabschiedeten Verfassung - und ihrem Zustandekommen - bestärkt statt entkräftet.

Peter Szijjarto, Sprecher des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, bezeichnete die Stellungnahme von Werner Hoyer als "inakzeptabel". Ebenso widersprach das ungarische Außenministerium Hoyers Kritik.


Deutlich zurückgewiesen wurde die Kritik an Ungarns Verfassung auch vom CSU-Europaabgeordneten Bernd Posselt. Nach Posselts Auffassung beinhaltet die neue ungarische Verfassung das gesamte Völkerrecht, die EU-Grundrechtecharta, das weltweit beste Volksgruppen- und Minderheitenrecht sowie eine klare Verankerung der Europäischen Einigung als zentrales Verfassungsziel. Die dezidiert christliche Orientierung der großen Mehrheit der ungarischen Bevölkerung schlage sich in der Präambel, im Schutz von Ehe und Familie, in einem verbesserten Lebensschutz auch für ungeborene, behinderte und alte Menschen sowie in höchsten bioethischen Standards nieder. Diese Kompetenz, so Posselt, belasse der EU-Vertrag ausdrücklich den Mitgliedsstaaten.
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