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Okkultismus in der Schule ?


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Rolf

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Okkultismus in der Schule ?




Geschrieben von Administrator


Müssen wir es dulden, wenn unsere Kinder in der Schule okkultistischen Dingen ausgesetzt werden ?

Immer wieder taucht leider auch bei unseren Kindern die Frage auf, wie wir denn damit umgehen, was in der Schule gelehrt wird. Da immer mehr und immer stärker auch Halloween, Harry Potter und fernöstliche Religionen in der Schule verharmlost, verherrlicht und (was letzteres betrifft) sogar praktiziert werden, stellt sich diese Frage irgendwann allen Eltern, die Jesus nachfolgen.

ACHTUNG : Die nachfolgenden Gesetzestexte beziehen sich auf Deutschland - Bundesland BAYERN und sind deswegen nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer und andere Staaten übertragbar. Ich werde hier aber gerne auch andere Gesetzestexte veröffentlichen, die zum Thema passen, bitte einfach per eMail senden.



Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
Auszug aus Art. 131 :
(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

Damit sind die Kernpunkte auch schon festgelegt. Wer Harry Potter verharmlost oder Praktiken aus fernöstlichen Religionen im Unterricht anwendet, der handelt ganz sicher nicht aus Ehrfurcht vor Gott und achtet auch nicht die religiösen Überzeugungen der Eltern.

Aber es geht noch deutlicher :

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000
Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag
(1) 1 Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2 Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3 Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. 4 Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.
(2) Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.

Was hat Halloween mit "Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne" zu tun ?
Natürlich nichts, es ist ja genau das Gegenteil und noch besser wird es dann am Schluß, denn dort wird ja ausdrücklich auf das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung der Kinder verwiesen. Dieses Recht ist zu achten - auch von Lehrkräften, die dem christlichen Glauben nicht angehören. Wir als Christen sind also auch von juristischer Seite im Recht, wenn wir uns dagegen wehren, daß unsere Kinder, okkultistischen, spiritistischen, buddhistisch/hinduistischen Dingen ausgesetzt werden. Vor Gott haben wir sowieso nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unsere Kinder davor zu beschützen, aber wir sollten uns ruhig auch auf staatliches Recht schützen - solange wir das noch können.

"das verfassungsgemäßte Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder" bezieht sich übrigens auf Artikel 126 §1 der bayerischen Verfassung : "1 Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen. 2 Sie sind darin durch Staat und Gemeinden zu unterstützen. 3 In persönlichen Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag."

NOCHMAL : Diese Gesetzestexte beziehen sich auf Deutschland - Bundesland BAYERN und sind deswegen nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer und andere Staaten übertragbar. Ich werde hier aber gerne auch andere Gesetzestexte veröffentlichen, die zum Thema passen, bitte einfach per eMail senden.



Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in
Artikel 136, Absatz 4
"Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."

Damit sind dann auch Phantasiereisen und andere religiöse Praktiken aus der Schule verbannt !



Hier noch ein Brief, den ich an die Lehrerinnen meines Sohnes geschickt habe :



Sehr geehrte Frau .......................

von meinem Sohn ............... habe ich gehört, daß in Englisch und Religion neuerdings Hexen, Geister und Halloween eine zentrale Rolle spielen.

Dazu ein Auszug aus wikipedia.de
:

„Zum Ursprung von Halloween gibt es unterschiedliche Erklärungen. Eine historisch gut abgesicherte sieht einen keltischen Ursprung. Sie verweist dazu auf das ursprünglich in der Nacht des elften Neumondes eines Jahres gefeierte Fest des keltischen Neujahrfestes Samhain, das als Beginn der dunklen Jahreszeit zugleich ein Fest für die Toten gewesen sei. Die für die Toten zuständige Gottheit habe den Seelen der Verstorbenen des jeweiligen Jahres erlaubt, an diesem Tag zurückzukehren. Um sie zu besänftigen und böse Geister abzuwehren, seien Opfer gebracht, Zaubersprüche und Magie praktiziert worden. So hätten die Druiden gefordert, dass ihnen am 31. Oktober um Mitternacht ein Kind als Opfer für ihren Totengott gegeben würde, welches sie lebendig in einem Weidegeflecht verbrannten. Angeblich stellten sie zum auswählen der Opfer eine ausgehöhlte Rübe (später Kürbis), auf die Türschwelle des Hauses. Wurde das Kind ausgeliefert, sei die Rübe zum Schutz zurückgeblieben. Wurde ihnen das Opfer verwehrt, hätten sie mit Blut ein Zeichen an die Eingangstür gemalt. Bis zum Morgen hätten sie dann als Strafe die gesamten Hausbewohner zu töten versucht.“

Ich habe Verständnis dafür, wenn sie ihren Unterricht möglichst spannend gestalten wollen, aber mit dem Hintergrund von Menschenopfern und Zauberei ist das mit Sicherheit der falsche Weg - oder wie passt das zum Erziehungsauftrag der Schule ?

Wir sind Christen und glauben an den HERRN Jesus Christus. Auch unsere Kinder wollen wir im Glauben an Jesus erziehen. Deswegen können wir nicht einverstanden sein, wenn heidnische Kulte, insbesondere Halloween und der Hexenkult verharmlost werden.

Auch wenn sie diese Dinge für harmlos halten mögen und Halloween für ein harmloses Kostümfest halten, so steckt doch dahinter eine heidnische Religion. Das ist übrigens keine Verschwörungstheorie oder eine Wahnidee, diese Religion nennt sich „Wicca“ und ist in den USA sogar ganz offiziell eine anerkannte Religionsgemeinschaft,so wie Scientology und andere...

Ich fordere Sie daher auf, im Unterricht keinerlei Bezüge zu solchen Dingen zu verwenden. Zu einem persönlichen Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen





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Anhang :

Zitat von :http://www.vigi-sectes.org/esoterisme/harry-potter-german.html#Verfassungswidrig
"Echte Christen müssen die Lektüre der Harry-Potter-Romane sowie aller vergleichbaren Bücher (wie z.B. die Romane eines O. Preußler) aus Glaubens- und Gewissensgründen entschieden ablehnen. Die verpflichtende Lektüre im Unterricht öffentlicher Schulen ist eine verwerfliche und grundgesetzwidrige Form der religiösen Indoktrination in die Lehren und Praktiken der Magie und der Hexerei. Magie und Hexerei sind nicht bloß Fantasie im Sinne von Einbildung, sondern ein real existierendes religiöses System (vgl. hierzu die einschlägige Hexenliteratur des deutschen und des englischen Sprachraumes). Magie und Hexerei verstoßen nicht nur gegen den christlichen Glauben und das Wort Gottes; sie sind auch äußerst schädlich für das körperliche, seelische und geistige Wohlbefinden. Im schlimmsten Fall kann die Verstrickung in Magie und Hexerei besessen machen und in den vorzeitigen Tod führen."
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