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Gerichtsurteil: "Jesus hat Sie lieb" ist ein Kündi


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5 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

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  • Land: Country Flag

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Gerichtsurteil : "Jesus hat Sie lieb" ist ein Kündigungsgrund






Kunden missionieren ist ein Kündigungsgrund, befand das Landgericht Hamm.


Ein Callcenter-Agent hatte sich stets mit "Jesus hat Sie lieb"
verabschiedet.

Mit religiösen Überzeugungen halten sich Arbeitnehmer Kunden und Kollegen
gegenüber besser zurück. „Der Arbeitsplatz ist nicht der Platz, um
religiöse Weltanschauungen zu verbreiten“, sagt der Arbeitsrechtler
Michael Eckert aus Heidelberg. „Arbeitnehmer dürfen also nicht den
Missionar spielen und versuchen, Kunden oder Kollegen zu bekehren“,
erläuterte Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins ist.
Tun sie es dennoch und widersetzen sich damit dem Willen des Arbeitgebers,
berechtige das zu einer Abmahnung und in der Folge zur Kündigung.

Foto: dpa/DPA Ein Callcenter-Agent aus Bochum hatte gegen seine
Kündigung geklagt und verloren: Egal ob "Jesus hat Sie lieb" oder
"Allah ist groß" – wenn der Arbeitgeber das nicht möchte, dürfen
Angestellte Kunden nach Auffassung des Gerichts keine religiösen
Grußformeln sagen

Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat die fristlose Kündigung eines tief
religiösen Callcenter-Agenten aus Bochum bestätigt. Der Versandhandel QVC
hatte den Mann Anfang 2010 entlassen, weil er sich von Kunden am Telefon
stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet hatte.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum der Klage des
Angestellten stattgegeben. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes
wiege schwerer als die unternehmerische Freiheit des
Callcenter-Betreibers.

Der Arbeitgeber legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Richter in
Hamm zeigten sich am nicht davon überzeugt, dass der 29-Jährige in
Gewissenskonflikte geraten wäre, wenn er die Abschiedsformel weggelassen
hätte.

Benutzt jemand etwa in Bayern eine regional übliche Grußformel wie „Grüß
Gott“, rechtfertige das zwar keine Kündigung, erläutert Eckert.
Mitarbeiter dürften aber nicht anfangen, Kollegen ihre religiösen
Überzeugungen aufzudrängen. Dabei helfe gläubigen Beschäftigten auch der
Verweis auf die Religionsfreiheit nicht weiter.


„Wenn der Arbeitgeber sagt, dass er das nicht will, halte ich das für in
Ordnung.“ Denn jeder Mitarbeiter sei verpflichtet, sich in seiner
religiösen Ausübung soweit neutral zu verhalten, das andere im Betrieb
sich nicht belästigt fühlen.

Noch schwerwiegender sei es, wenn Mitarbeiter Kunden gegenüber zum
Religionsverfechter werden. Als Vertreter der Firma nach außen hin sei es
unangebracht, einem Kunden etwa „Jesus hat Sie lieb“ oder „Allah ist groß“
zu sagen. „Jemand, der nichts mit Religion zu tun hat, fühlt sich dadurch
vielleicht gestört oder belästigt“, erklärt Eckert. Und dadurch könne das
Ansehen der Firma leiden.
  • 0

#2
Guest_Peter Wiem_*

Guest_Peter Wiem_*
  • Guests
Christsein ist heutzutage tatsächlich etwas, was gesellschaftliche Nachteile mit sich bringt. Und ein persönliches Zeugnis über Jesus wird mit dem "unzumutbaren Verbreiten von religiösen Weltanschauungen" gleichgesetzt.

Auf die Entchristlichung folgt die Entsittlichung.
Auf die Entsittlichung folgt die Entmenschlichung.

Dieses Urteil beweist, dass wir die Entchristlichung schon lange hinter uns gelassen haben.
  • 0

#3
Rolf

Rolf

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  • Land: Country Flag

Auf die Entchristlichung folgt die Entsittlichung.
Auf die Entsittlichung folgt die Entmenschlichung.



Da Ergebnis ist bereits eingetreten. Esnennt sich "Wort und Geist, Röhrnbach."


Herzliche Grüße


Rolf
  • 0

#4
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

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  • 1758 Beiträge
Die Urteile zeigen, dass anscheinend jedes Gericht, jeder Richter es anders sieht.

Was käme heraus, wenn das letze Urteil wieder angefochten wird.

Rechtsanwälte sind immer die Gewinner und verdienen dabei sehr gut.
  • 0

#5
he geiht

he geiht

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  • 127 Beiträge
  • LocationNiedersachsen
Moin,
als Arbeitnehmer habe ich die Dienstanweisungen zu befolgen.
Der Arbeitgeber um den es geht verkauft über TV Werbung, wer dann Aufträge entgegen nimmt, der soll das im Sinne seines Arbeitgebers machen. Hier wird ein standardisierter Ablauf vom Arbeitgeber erwartet gerade im Bereich Call Center sind die Bandagen sehr hart. Als Christ habe ich die freie Entscheidung ob ich eine Arbeitsstelle annehme oder nicht, noch schwieriger wird es wenn der Arbeitgeber verlangt das wir bewusst Lügen sollen.
Hier war der "Holzhammer" denke ich nicht angebracht ud für Jesus kein gutes Zeugnis.
  • 0

#6
Rolf

Rolf

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  • Land: Country Flag
Das sehe ich auch so. Wir haben nicht den Auftrag, den Menschen das Evangelium aufzudrängen. Wenn dieser Mensch so ein Sendungsbewusstsein hat, soller in seiner Freizeit missionieren.


Herzliche Grüße


Rolf
  • 0