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Rolf

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Jesus hat Sie lieb»: Gericht verhandelt Kündigung eines religiösen Call-Center-Mitarbeiters





Das Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt am Mittwoch den Fall eines tief religiösen Telefonagenten.


Der Mitarbeiter eines Call-Centers hatte Kundengespräche mit der Schlussformel «Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf» beendet und war von seinem Arbeitgeber gekündigt worden, wie das Gericht in Hamm mitteilte.

Das Arbeitsgericht Bochum erklärte im vergangenen Jahr die Kündigung für unwirksam. Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers habe hinter der vom Grundgesetz geschützten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit zurückzustehen (AZ: 4 Ca 734/10).

Der Telefonagent argumentierte, dass er lediglich versuche, sowohl seinen religiösen als auch seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Auch habe es von den Kunden keine Beschwerden gegeben. Der Arbeitgeber vertrat hingegen die Auffassung, dass auch Glaubensbezeugungen nicht dazu berechtigten, sich den Arbeitsanweisungen beharrlich zu widersetzen
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