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Rolf

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Saarland hat Verfassung geändert: "sexuelle Identität" eingeführt





Die Einführung des "Tatbestandsmerkmals" der "sexuellen Identität" wurde von allen Fraktionen unterstützt

(MEDRUM) Am Mittwoch hat der Landtag des Saarlandes die Änderung der Landesverfassung beschlossen und die "sexuelle Identität" eingeführt.

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag des Saarlandes beschlossen, die Verfassung des Bundeslandes Saarland zu ändern.

Das Protokoll über die Sitzung des Landtages vom 13. April 2011 vermerkt:

2. Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Drucksache 14/400-Neu)
in Zweiter Lesung einstimmig angenommen
[ CDU, SPD, DIE LINKE., FDP + B90/Grüne: dafür ]
in Dritter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit angenommen
[ 49 abgeg. Stimmen, 49 Ja-Stimmen ]

Der Beschluss des Landtages lautet:

Änderung der Verfassung des Saarlandes

In Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S.1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), werden nach den Wörtern „politischen Anschauungen“ die Wörter „ , seiner sexuellen Identität“ eingefügt.

Die Verfassungsänderung wurde in der Beschlussvorlage mit einem Satz begründet.

B e g r ü n d u n g :
Die Benachteiligungs-/Bevorzugungsverbote in Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität, das auch in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enthalten ist, erweitert.

Artikel 12 der saarländischen Verfassung lautete bisher:

Artikel 12

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(4) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Mit Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird Artikel 12 künftig lauten:

Artikel 12

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.
(4) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wie die "sexuelle Identität" definiert und was genau darunter zu verstehen ist, geht aus dem beschlossenen Gesetzentwurf nicht hervor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß mit der Gesetzesänderung im Saarland das Verfassungsgebot gilt, Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierungen oder Empfindungen und den Präferenzen ihres Sexualverhaltens, zum Beispiel Homosexuelle, Bisexuelle oder Transsexuelle, in jeder Hinsicht gleichzustellen und gleichzubehandeln. Im Gegensatz zum biologischen Merkmal "Geschlecht" entzieht sich die "sexuelle Identität" einer eindeutigen Nachprüfbarkeit und kann vom Individuum nach eigenem Ermessen festgelegt sowie auch jederzeit nach seinen Empfindungen verändert werden.

Im Gegensatz zur Homosexualität gilt die Transsexualität als eine Geschlechtsidentitätsstörung nach der Klassifizierung ICD-10 (ICD: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) der Weltgesundheitsorganisation.

Die Verfassungsänderung war möglich, weil sie von allen im Landtag vertretenen Parteien unterstützt wurde. Im saarländischen Landtag verfügt die CDU über 19 Sitze, die SPD stellt 13 Abgeordnete, DIE LINKE 11, die FPD 5 und die Grünen 3 Abgeordnete (insgesamt 52 Abgeordnete). Für die Verfassungsänderung stimmten mit 49 Ja-Stimmen aller anwesenden Mandatsträger weit mehr Abgeordnete als für eine Zweidrittelmehrheit von 35 Ja-Stimmen erforderlich gewesen wäre. Die Fraktion der CDU hätte mit den Stimmen ihrer Abgeordneten diese Verfassungsänderung verhindern können, wenn sie den politischen Willen dazu gehabt hätte.

Eine vergleichbarer Gesetzentwurf auf Bundesebene fand bisher keine Mehrheit im Bundestag. Auch Initiativen im Bundesrat, eine Grundgesetzänderung durch den Bundestag herbeizuführen, fanden bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands hat jetzt die CDU und FDP aufgefordert, wie im Saarland nun auch auf Bundesebene einer Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen.
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