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Bouffiers böse Neffen


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Rolf

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Bouffiers böse Neffen





Junge Männer aus der Verwandtschaft des Ministerpräsidenten stehen wegen einer Schlägerei vor Gericht. Auf drei Tage ist das Verfahren angesetzt. Doch kaum ist die Anklage verlesen, wird es eingestellt.



Vor dem Gießener Amtsgericht hat sich am Donnerstag etwas Ungewöhnliches ereignet: Sechs junge Männer waren wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, weil sie im Gießener Tanzhaus „Alpenmax“ Gäste im Streit mit Flaschen und Barhockern beworfen, getreten und sogar mit einem Tisch auf Opfer eingeprügelt haben sollen. Die Leute erlitten zum Teil Wunden und Prellungen.


Doch nach der kurzen Verlesung der Anklage wurde das Verfahren eingestellt – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen, ohne jegliche Strafen oder Auflagen. Ein für die Täter überaus glimpfliches und schnelles Ende des Strafverfahrens, ohne Beweisaufnahme, obwohl der Prozess auf drei Verhandlungstage terminiert war.


Drei der Beschuldigten im Alter von 21 bis 28 Jahren sind nach Informationen der Frankfurter Rundschau Neffen des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), dessen Landesverband in der Vergangenheit oft mit der Forderung nach härteren Strafen für Gewalttäter auf sich aufmerksam machte. Ein Neffe Bouffiers ist laut Anklage als Haupttäter anzusehen. Er wurde vor Kurzem bereits wegen anderer Delikte verurteilt – und kam am Donnerstag dennoch ohne Auflagen aus dem Amtsgericht.


Bouffiers Neffen sind für ihre Verwicklungen in gewalttätige Auseinandersetzungen bereits öffentlich bekannt: Im Februar 2007 waren sie in eine Massenschlägerei vor dem Vereinsheim des Männerturnvereins MTV 1846 Gießen verwickelt. Der damalige Innenminister Bouffier eilte am späten Abend persönlich zum Schauplatz der Keilerei und nahm sogar Gießens Polizeipräsidenten Manfred Schweizer mit.


Warum der Innenminister dort auftauchte? Bouffier habe „einen Anruf erhalten“, so die Polizei. Warum das Amtsgericht Bouffiers gewalttätige Neffen nach Hause schickte, wird noch zu klären sein. Am Freitag war das Gericht für die Frankfurter Rundschau nicht zu erreichen.
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