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Der ERF, die Spenden und der Fall Nikodemus


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Der ERF, die Spenden und der Fall Nikodemus





7. September 2010
Deutschland


In den letzten Tagen kamen einige Beiträge über den ERF. Die vielen Reaktionen darauf in den Kommentaren und in den persönlichen Gesprächen oder Emails haben wir gesammelt und wollen nun versuchen, das Kapitel abzuschließen.

Zum Sachverhalt - eine Zusammenfassung

Nikodemus war etwa zehn Jahre lang eine bibeltreue Webseite unter der Leitung von CINA e.V., auf der sich Christen um die Beantwortung von Fragen rund um die Themen Glaube, Bibel, Christsein bemühten. Die Seite wurde dann vom ERF übernommen und unter seiner Leitung abgeschaltet, denn "etwas Besseres ist da", wie auf der Seite heute zu lesen ist. Zu den Hintergründen erfahren Sie mehr im Artikel Warum nikodemus.net abgeschaltet wurde - Fundamentalismus?

Die Nikodemus Artikel (Stand 28. November 2006, also vor der Übernahme) wurden vor kurzem auf der Seite www.evweb.de veröffentlicht, ohne dass dafür ausdrückliche Genehmigungen vorlagen. Daraufhin hat der ERF die Abschaltung auch dieser Seite per Rechtsanwalt durchsetzen lassen.

Beurteilung vor dem weltlichen Gericht

Der Leiter des ERF hat in seiner Email an die Betreiber von evweb.de darauf hingewiesen, dass alle Rechte an den Artikeln beim ERF liegen und es sich daher um eine Urheberrechtsverletzung handelt. "Die Veröffentlichungsrechte für diese Inhalte liegen beim ERF", so das Zitat.

Das ist falsch. Richtig ist, wie der ERF dann selbst feststellte, dass die Rechte beim jeweiligen Autor der einzelnen Artikel liegen. Der ERF hatte dem Rechtsanwalt daher eine Liste mit vier Autoren vorgelegt, die einer Veröffentlichung ihrer Artikel nicht zustimmten. In diesen vier Fällen lag damit offiziell ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, das sind 74 Artikel von 780 Artikeln (<10%). Genau dafür wurden die Betreiber abgemahnt und mit 900 EUR Strafe belastet.

Dass evweb.de mit anderen Autoren mitterweile Kontakt aufgenommen hat und von ihnen positive Rückmeldungen bekam, bleibt in der Sache außen vor. Während also einerseits in vier Fällen offiziell ein Rechtsbruch vorliegt, bleibt in den anderen Fällen offen, ob der ERF hier nicht gegen den Willen der Autoren gehandelt hat. Per Rechtsanwalt ist die Drohung des ERF so umfassend formuliert, dass die gesamte Seite evweb.de mit allen Artikeln nun abgeschaltet wurde.

Ein Erfolg der Justiz?

Beurteilung vor dem brüderlichen Gericht

Der Leiter des ERF schrieb in seiner ersten Mail: "Ihr Anliegen mag ehrenwert sein, aber der Zweck heiligt nicht die Mittel." Um also ein aus christlicher Sicht ehrenwertes Anliegen zu verfolgen, sind aus Sicht des ERF ausschließlich Mittel erlaubt, die auch dem weltlichen Rechtssystem standhalten. Viele sehen genau das etwas anders, zumindest unter Brüdern.

"Wie kann jemand von euch, der eine Beschwerde gegen einen anderen hat, sich bei den Ungerechten richten lassen anstatt bei den Heiligen?" (1 Korinther 6:1)

Wie kann also der ERF, der seine Beschwerde gegen evweb.de hat, sich bei den Ungerechten, die ein Unrechtssystem verantworten, richten lassen anstatt bei den Christen innerhalb der Gemeinde? Die Meinung und das Rechtsbewusstsein der Christen zählt also etwas unter Brüdern, so steht es in der Bibel. Stattdessen aber orientiert sich der ERF am weltlichen Gericht und schadet damit, so denken nicht wenige, der christlichen Gemeinde.

Auf die Frage "Haben wir Euch nicht streng verboten, in diesem Namen zu lehren?" antworteten Petrus und die Apostel "Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen!" (Apg 5:29)

Auch im vorliegenden Fall geht es um die Lehre und darum, dass die Veröffentlichung der lehrreichen Artikel verboten wird. Schlimmer noch als damals, dass es heute unter sog. Brüdern geschieht. Einige Autoren haben die Genehmigung erteilt, und dennoch verlangt der ERF unter Androhung von Strafen die Löschung aller Artikel auf evweb.de.

Abschließende Gedanken

Was war der Grund für die Klage zur Nichtveröffentlichung der Artikel? Welchen Zweck verfolgen diejenigen, die zuvor in einem christlichen Dienst gestanden haben, nun damit, diesen Dienst zu vernichten?

In Kolosser 4:16 ermahnt Paulus die Gemeinde, dass sein Brief auch in den anderen Gemeinden gelesen wird. Im Gegensatz dazu wurde evweb.de vom ERF ermahnt, den Rechtsanwaltsbrief nicht zu veröffentlichen. Die Nikodemus Artikel sollen aus dem Web verschwinden, der neue Dienst geschieht im Verborgenen. Auch die Berichterstattung des ERF über die Mittelverwendung verstößt gegen die Ausweispflicht, ein klarer Rechtsbruch. Stattdessen erfolgen Spendenaufrufe, die nicht dem Gesamtbild des ERF gerecht werden.

Paulus wandelte im Licht, der ERF wandelt in der Dunkelheit. Wir brauchen mehr Licht8
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#2
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ERF verklagt Christen mit unchristlichen Methoden - widerlich!




5. September 2010
Mitarbeit


Liebe Geschwister,

ab Mittwoch den 8.9.2010, 12.00 Uhr sind ggf. alle Artikel [bei www.evweb.de , Anm.d.Red.] für immer offline. Der ERF (www.erf.de) hat teilweise gegen den Willen von Autoren von Nikodemus.net eine erneute endgültige Zwangsabschaltung der Artikel von Nikodemus.net erwirkt.

ERF-Online hat am 1. Oktober 2008 Nikodemus.net (Referenzseite für "bibeltreue" Antworten auf Glaubensfragen und einer der umfangreichsten Sammlungen von bibeltreuen Inhalten im deutschsprachigen Internet) von der Christlichen InterNet-Arbeitsgemeinschaft e.V. (CINA) übernommen und am 2. März 2010 abgeschaltet. Nikodemus.net hat unter ERF Online 17 Monate und 2 Tage überlebt.

Inzwischen möchte der ERF nun auch gegen Webseiten gerichtlich vorgehen, die Inhalte des abgeschalteten Nikodemus.net verbreiten. Auch die bibeltreue Webseite evweb.de ist davon betroffen, teilweise gegen den Wunsch von Autoren von Nikodemus.net.

Dr. Jörg Dechert (Chef von ERF-Online) hat uns geschrieben: „Es ist sinnlos, wenn Sie versuchen die Autoren der ehemaligen Nikodemus.Net-Artikel wegen der Erteilung von Veröffentlichungsrechten anzuschreiben. Die Veröffentlichungsrechte für diese Inhalte liegen beim ERF. […] Entweder Sie haben die betreffenden Inhalte bis Ende dieser Woche von Ihrer Website entfernt, oder wir leiten rechtliche Schritte gegen Sie ein.“

Inzwischen wissen wir, dass diese Aussage womöglich in diesem Fall rechtlich so nicht zutreffend ist. Wenn die Autoren zustimmen, ist in diesem Fall ggf. eine Veröffentlichung auch gegen den Wunsch vom ERF (www.erf.de) möglich. Aber durch eine Liste ist es dem ERF jetzt doch möglich das ganze Projekt abzuschalten.

Dr. Jörg Dechert (ERF-Online) liegt u.a. eine Liste mit 4 Autoren vor, die einer Veröffentlichung der Artikel auf evweb.de nicht zustimmen. Wir haben den ERF schriftlich per E-Mail gebeten, uns die Artikel zu nennen, die nicht online stehen sollten, damit wir die betreffenden Beiträge abschalten können - ohne, gegen den Willen anderer Autoren von Nikodemus.net, das ganze bibeltreue Projekt sterben zu lassen. Aber ohne uns die Artikel mitzuteilen hat der ERF die Liste an einen Rechtsanwalt gesendet.

Laut dem Schreiben von Rechtsanwalt Frank Schilling (Dozent für die „Christlichen Medienakademie“, Christliche Medienakademie als Arbeitsbereich des Christlichen Medienverbundes KEP e.V., www.christliche-medienakademie.de) vom 3.9.2010 hat der Vorstand ERF Medien e.V. (Vorstandsvorsitzender des ERF ist Jürgen Werth) die Liste, mit den Artikel die nicht veröffentlicht werden sollen - um die wir Dr. Jörg Dechert (Chef von ERF-Online) am 31.8.2010 gebeten haben, nicht uns, sondern dem Rechtsanwalt Frank Schilling zugesandt. Von 780 Artikel stehen insgesamt 74 Artikel auf der Liste (Dr. Jörg Dechert: 43 Artikel, Joachim Bär: 15 Artikel, Deborah Vaßen: 12 Artikel, Jochen Werth: 4 Artikel). Hätte wie erbeten, der ERF die Liste an uns verschickt, wäre unserer Familie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von 899,40 EUR erspart geblieben und das bibeltreue Projekt könnte zum Großteil weiter online stehen.

Obwohl ich Dr. Jörg Dechert (ERF-Online) mitgeteilt habe, dass ich zur Zeit ein Zweitstudium absolviere und Familie habe (Victoria 9, Maximilian 14) wurde der Gegenstandswert für die kostenlose Webseite mit 15.000,00 EUR angegeben und uns somit Abmahnkosten von 899,40 EUR aufgebürdet. Hinzu kommen weitere Kosten von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung und es werden Schadensersatzansprüchen gegen unsere Familie angedroht. Ich weiß nicht ob Ihr Euch vorstellen könnt was dies für uns bedeutet, in unserer Situation – Studium und Familie (Wir nehmen aber weiterhin keine Spenden an, siehe unten – „Die Rettungsstation“. Gott wird für das Geld für die Strafen sorgen, da bin ich mir sicher).

Ich kenne den Vorstandsvorsitzenden des ERF Jürgen Werth nur aus dem Fernsehen und weiß zwar, dass einige Artikel von Nikodemus.net direkt öffentlich geäußerten Aussagen Jürgen Werths widersprechen (siehe

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) aber auch nach meinem Studium u.a. der historisch-kritischen Theologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, habe ich nie zuvor einen so ruhigen und klugen Angriff gegen eine bibeltreue Webseite erlebt. Durch dieses Vorgehen ist es nun möglich das ganze bibeltreue Projekt abzuschalten, auch gegen den Willen von Autoren von Nikodemus.net, die diese Webseite noch wollen.

Die Eingliederung von Nikodemus.net in ERF-Online und Abschaltung nach 17 Monaten und 2 Tagen, teilweise gegen den erklärten Willen der Autoren, war diplomatisch klug. Die von uns erbetenen Artikel, die nicht veröffentlicht werden sollten, statt an uns - einem Rechtanwalt zukommen zu lassen, bedeutet zum 2. Mal nun das endgültige Aus für Nikodemus.net. Die Abmahnung ist so formuliert, dass wir auch auf die Veröffentlichung von Artikel auf evweb.de verzichten müssen, für die uns schriftliche Genehmigungen der Autoren von Nikodemus.net vorliegen. Während dessen hat Jürgen Werth auf keine unserer E-Mails geantwortet - das war effizient. Ich habe noch nie etwas Vergleichbares erlebt.

Laut dem Schreiben von Rechtsanwalt Frank Schilling (22162 Hamburg) wird uns so viel angedroht und gesagt, was wir alles nicht sagen dürfen (auch nicht das Schreiben im Internet veröffentlichen), dass ich nicht weiß, ob auch dieser Text zu weiteren Strafen führen wird.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht. In der Zeit, in der evweb.de online war (Mitte Juli 2010 - Anfang September 2010), konnten wir über 10.000 Besucher auf der Startseite begrüßen (siehe ganz unten auf der Webseite) mit einer durchschnittlichen Besuchszeit von 5:05 Minuten. Mehr als 100 Personen haben auf Facebook eingetragen, dass ihnen die Webseite evweb.de gefällt. Was für eine wunderbare Möglichkeit auch über das Internet Menschen für Jesus zu erreichen! Bitte betet für diese Menschen
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#3
Rolf

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Auch ich wurde vom ERF gezwungen, alle Beiträge von nikodemus.net, die ich vröffentlicht hatte zu löschen. Unser Forum wurde vom ERF daraufhin akribisch durforstet.

Mir wurde auch Klage wegen Urheberrechtsverstoß angedroht, obwohl dem ERF das zumindest in etlichen Beiträgen n icht zustand.

Mit nikodemus.net gab es da zu keinemZeitpunkt Probleme.


Herzliche Grüße


Rolf
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