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US-Gericht verbietet Todesstrafe für Kinderschänder


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Rolf

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US-Gericht verbietet Todesstrafe für Kinderschänder





Jesus.de-


26.06.2008


(epd) - Das Oberste US-Gericht in Washington hat am Mittwoch (Ortszeit) in sechs Bundesstaaten geltende Gesetze außer Kraft gesetzt, denen zufolge in bestimmten Fällen die Vergewaltigung von Kindern mit dem Tod bestraft werden konnte. In den meisten US-Staaten droht die Todesstrafe nur bei Mord, Spionage und Landesverrat. Letztmals war in den USA 1964 ein Todesurteil wegen Vergewaltigung vollstreckt worden.

Nach Auffassung des Obersten Gerichts verstieß die Todesstrafe für Kinderschändung gegen die Verfassung, die «grausame und ungewöhnliche Strafen» verbietet. Was als grausam und ungewöhnlich gelte, richte sich nach gesellschaftlichen Normen, heißt es in der Urteilsbegründung. Dass nur wenige Staaten, Georgia, Montana, Oklahoma, South Carolina, Texas und Louisiana, Vergewaltigung von Kindern mit dem Tod bestraften, zeige, dass es keinen nationalen Konsens über die Todesstrafe für Kinderschänder gebe.

Der demokratische Präsidentschaftskandidat Barack Obama kritisierte das mit fünf zu vier Stimmen ergangene Urteil. Vergewaltigung eines kleinen Kindes sei so abscheulich, dass die Hinrichtung des Täters nicht der Verfassung widerspreche, sagte Obama bei einer Pressekonferenz in Chicago. Er sei grundsätzlich der Ansicht, dass die Todesstrafe «für die allerschlimmsten Verbrechen» verhängt werden solle, freilich nur «unter sehr begrenzten Umständen».

In Obamas Heimatstaat Illinois hatte der Gouverneur George Ryan 2003 alle 156 Todeshäftlinge zu lebenslanger Haft begnadigt. Er sei besorgt über Rassendiskriminierung bei der Todesstrafe und Fehlurteile, sagte Ryan, ein Republikaner. In Illinois waren vor Ryans Entscheidung 13 Todeshäftlinge als unschuldig freigelassen worden.

Auch der republikanische Kandidat John McCain kritisierte das Urteil. Es sei eine «Attacke auf das Justizwesen».

In den vergangenen Jahren hatte das Oberste US-Gericht die Todesstrafenpraxis eingeschränkt. Im Jahr 2002 wurde die Hinrichtung geistig Behinderter verboten und 2005 die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen. Die Todesstrafe für Vergewaltigung wurde bereits 1977 abgeschafft. Juraprofessor David Bruck von der «Washington and Lee University» in Lexington (Virginia) sagte dem «National Public Radio», die Todesstrafe für Vergewaltigung sei besonders problematisch gewesen. Wegen Vergewaltigung seien fast nur afro-amerikanische Männer hingerichtet worden.

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