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Wegen Lüge der Frau annullierte Ehe bleibt gültig


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Rolf

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Wegen Lüge der Frau annullierte Ehe bleibt gültig





Es ist ein Fall, der in der Öffentlichkeit für Furore sorgt. Ein aus Markokko stammender Mann, hat seine Ehe in Frankreich für ungültig erklären lassen, weil seine Frau keine Jungfrau mehr war. Am Donnerstag soll das Urteil aufgehoben werden. Über den neuen Gerichtstermin ist vor allem eine nicht erfreut – die Frau.

Inzwischen regt sich nicht mehr nur die französische Öffentlichkeit auf. Auch das Europäische Parlament beschäftigt sich mit dem Fall eines aus Marokko stammenden Mannes, der seine Ehe juristisch für ungültig hat erklären lassen, weil ihm seine Frau Jungfräulichkeit vorgetäuscht hatte. In einer von der französischen EU-Abgeordneten Martine Roure angeregten Petition verurteilen 140 der 785 EU-Abgeordneten die von einem Gericht in der nordfranzösischen Stadt Lille verfügte Annullierung der Ehe. Heftige Kritik erntet vor allem das Argument der Richter, dass Jungfräulichkeit eine „wesentliche Eigenschaft“ einer Frau sei und somit eine Lüge darüber auch ein triftiger Grund für die Annullierung einer Ehe. Das Urteil sei ein gefährlicher Präzedenzfall, der den islamischen Fundamentalismus in seinem „archaischen Kampf“ bestätige, stellen die Abgeordneten fest.
Die Empörung über das Urteil werde in Frankreich von allen politischen Lagern geteilt, sagte der Chef des Meinungsforschungsinstituts „Opinion Way“, Bruno Jeanbart. 73 Prozent der Franzosen seien über den Urteilsspruch schockiert, ermittelte das Institut. Unter dem Eindruck hat inzwischen die Staatsanwaltschaft auf Verlangen der französischen Justizministerin Rachida Dati Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Am Donnerstag wird der Präsident des Gerichts von Douai (Nordfrankreich) die einstweilige Vollstreckung des Urteils aufheben. Bis zur endgültigen Klärung des Falles bleibt somit auch die für ungültig erklärte Ehe juristisch intakt. Gar nicht begeistert von der Vorstellung, erneut vor Gericht zu erscheinen, ist die betroffene Frau, die ihrem Verlobten vorgeschwindelt hatte, sie sei unberührt. Gegenüber dem „Nouvel Observateur“ sagte sie, sie sei wütend darüber, dass der Fall neu aufgerollt werde. „Alle sprechen über mich, das ist sehr schwierig.“ Sie sei nicht „der Führer einer Bewegung“ und hätte es vorgezogen, ein Leben in Ruhe zu führen.

Die Rechtsexpertin Françoise Dekeuwer-Défossez ist davon überzeugt, dass das Gericht von Lille ein Fehlurteil gefällt hat. Zum einen werde im Bürgerlichen Gesetzbuch der Tatbestand der Lüge nicht als Grund für die Annullierung einer Ehe aufgeführt. Würde man von künftigen Ehepartnern in der Tat eine „totale Aufrichtigkeit“ verlangen, käme es zu keiner Eheschließung mehr.

Laut Gesetz können in Frankreich Ehen annulliert werden, wenn ein Partner über seine Nationalität, eine vollzogene Scheidung, eine kriminelle Vergangenheit, eine Aids-Erkrankung oder etwa die Unfähigkeit, Nachwuchs zu bekommen, wissentlich die Unwahrheit sagt.

Zum anderen schließt sich Dekeuwer-Défossez der Kritik der EU-Abgeordneten an der Begründung des Gerichts an, dass es sich bei Jungfräulichkeit um eine „wesentliche Eigenschaft“ handele. Nach der persönlichen Auffassung des Paares oder des düpierten Mannes möge dies ja zutreffen. Doch keinesfalls gelte dies für die französische Gesellschaft, wie die empörten Reaktionen gezeigt haben. Im Übrigen würde „sexuelle Freiheit“ in Frankreich als „unveräußerliches Gut“ betrachtet, ganz abgesehen davon, dass ein persönliches Geheimnis – im konkreten Fall der Verlust des Hymens – nicht zwangsläufig zum Scheitern einer Ehe führen müsse.

Eindringlich warnt die Rechtsexpertin die Gerichte davor, sich in solchen Fällen von religiösen Argumenten beeinflussen zu lassen. Wenn die Gerichte in diese Falle tappten, meint die Vorsitzende der Migrantinnen-Bewegung „Weder Huren noch Unterworfene“, Sihem Habchi, werde es nicht mehr lange dauern, bis in Frankreich auch die in islamischen Ländern praktizierte Verstoßung von Ehefrauen juristisch anerkannt wird.
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