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Israel tut nichts Illegales


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Rolf

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Israel tut nichts Illegales

 

 

 

 

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Hier ist eine großartige Zusammenfassung des Fragen des Völkerrechts zum Gaza-Krieg durch Eugene Kontorovich, die zeigt, dass es nicht nur legal war, sondern warum es legal sein muss, weil die Terroristen das sonst ausnutzen und sicherstellen können, dass sie nie verlieren, indem sie sich einfach zwischen Zivilisten verstecken.

 

Aus dem 

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 (hinter der Bezahlschranke):

Die meisten Opfer des Massakers am 7. Oktober in Israel waren noch nicht beerdigt, als schon einige prominenten internationale Stimme – einschließlich der von US-Senator Bernie Sanders, der gemeinnützigen Human Rights Watch und Josep Borell, des Top-Diplomaten der Europäischen Union – andeuteten, dass Israels erste Versuche sich zu verteidigen Kriegsverbrechen seien. Das wirft eine wichtige Frage auf: Verlangt das Völkerrecht, dass ein Staat sich dazwischen entscheidet Kriegsverbrechen zu begehen und Kriegsverbrechen gegen sich begehen zu lassen?

 

Die Antwort lautet Nein. Eine der größten Tragödien von Krieg ist, dass Zivilisten oft zu Opfern werden. Das ist der Grund, weshalb Länder wie Israel auf Krieg nur aus Selbstver-teidigung zurückgreifen, was laut UNO-Charta inhärentes eines jeden Staates ist. Aber wenn sogar unabsichtlich Zivilisten zugefügter Schaden illegale „kollektive Bestrafung“ darstellen, wie die Abgeordnete Alexandria Ocasio-Cortez Israels Operationen im Gazastreifen bezeich-net hat, dann wird sogar ein Verteidigungskrieg praktisch ausgeschlossen.

 

Das Recht verbietet es direkt auf Zivilisten zu schießen. Israel hat deutlich gemacht, dass seine Ziele nur militärischer Natur sind. „Die IDF wird die Hamas zerstören“, sagte Verteidi-gungsminister Yoav Gallant am Donnerstag, „und wir werden jeden letzten Mann mit Blut unserer Kinder an seinen Händen zur Strecke bringen.“

 

Aber militärische Ziele können sogar angegriffen werden, wenn das zu tun den Verlust zivilen Lebens zur Folge haben könnte. Das humanitäre Völkerrecht fordert, dass zivile Opfer durch eine bestimme Aktion gegen „erwarteten militärischen Vorteil“ abgewägt werden, eine Regel, die als Verhältnismäßigkeit bekannt ist. So, wie diese Regel von westlichen Ländern verstanden wird, machen in der Praxis nicht einmal beträchtliche zivile Opfer einen Angriff auf legitime Ziele diesen nicht notwendigerweise illegal.

 

Die Hamas hat das Völkerrecht gebrochen, indem sie sich unter Zivilsten versteckt. Das Völkerrecht belohnt die Benutzung menschlicher Schutzschilde aber nicht. V

 

ielmehr macht es deutlich, dass „die Anwesenheit von Zivilisten in oder nahe militärischer Ziele solche nicht für Angriffe immun macht“. Israels Kritiker wollen, dass es auf eine Weise kämpft, die es Demokratien unmöglich macht Krieg zu führen, für jeden Konflikt seit dem Zweiten Weltkrieg bis zum von den USA angeführten Feldzug gegen ISIS, bei dem nach einigen Schätzungen etwa 10.000 Zivilisten getötet wurden.

 

Eine juristische Analyse der Reaktion Israels muss das Barbarentum und das Ausmaß des Angriffs der Hamas einbeziehen. Israel weiß jetzt, dass das Ziel der Hamas die Auslöschung des jüdischen Volks und des jüdischen Staates ist. Die Hamas zu besiegen ist nicht einfach nur ein taktisches militärisches Ziel, sondern ein existenzielles nationales – ein militärisches Ziel höchsten Ranges. Es gibt keine Grundlage dafür Israel vorab eine allgemein rechtmäßige Kriegsmaßnahme wie einer Belagerung oder ein Manöver in urbanen Bereichen zu verbieten.

 

Israels Kritiker werden jede wichtige Maßnahme, die das Land einsetzt, als Kriegsver-

brechen verurteilen. Israel hat den Gazastreifen unter Belagerung gestellt, was dazu führte, dass das übliche Aufgebot der von der EU finanzierten Organisationen führte, die es beschuldigte Zivilisten auszuhungern und das Kriegsrecht zu verletzen.

 

Aber Belagerungen sind „legitim“ und normaler Teil eines rechtmäßigen Krieges, so das Handbuch für Kriegsrecht des US-Verteidigungsministeriums-. Jura-Professor Sean Watts von West Point drückte das 2022 so aus: „Belagerung – oder Einkesselung, wie es in der Militärdoktrin genannt wird – ist ein grundlegender Aspekt moderner Militäroperationen. … Nur Aushungern, das sich ausdrücklich gegen Zivilisten richtet, ist verboten.“

 

Das sollte offensichtlich sein: Eine Armee muss ihren Feinden in einem Konflikt nicht helfen Proviant zu beschaffen. Wenn militärische Ziele und Zivilisten vermischt sind, wird eine Belagerung ersterer auch letztere treffen. Wie bei anderen Situationen mit Kollateral-schaden bei  Zivilisten erlaubt das Völkerrecht eine Belagerung, solange sie nicht „zum Zweck der Verweigerung der Versorgung der Zivilbevölkerung dient“.

 

Es gibt keinen Hinweis, dass Israel irgendeine Strategie verfolgt Zivilisten auszuhungern. Das könnte es auch nicht. Der Gazastreifen hat eine lange Grenze zu Ägypten, die von der Hamas lange benutzt wurde, um Nachschub zu schmuggeln. Israel hat zehntausende seiner eigenen Bürger aus dem Gebiet gebracht. Die Hamas hingegen hat ihren Zivilisten befohlen sich nicht vom Fleck zu rühren, mutmaßlich um die Anzahl der zivilen Toten aus Propagan-dazwecken zu erhöhen.

 

Ägypten verweigert den aus der Kriegszone Fliehe

 

nden grausam die Einreise. Israels Kritiker sind eindeutig nicht daran interessiert ziviles Leben zu retten, denn sie bieten nicht an die Zivilisten aus dem Gazastreifen aufzunehmen. Niemand sagt, dass Flüchtlingen aus dem Iran, Syrien und Afghanistan in Konfliktzonen in der Falle sitzen sollen. Europäische Länder betrachten es als Tugend sie als Flüchtlinge zu akzeptieren. Aber den menschlichen Schutzschilden der Hamas sagt die Welt: „Geht nirgendwo hin, wir wollen genau da haben, wo sie sind.“

 

Es ist unklar, ob solche Stimmen nur naiv sind oder Israel auf ewig Völkermord ausgesetzt sehen wollen. Was klar ist: Wenn diese Stimmen sich durchsetzen, dann wird die Verbindlichkeit des Völkerrechts sich vom „Nie wieder“ in „Wann immer sie wollen“ geändert haben.


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