Latzel (54), Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in Bremen, war im November 2020 in erster Instanz wegen homophober Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen wehrt sich der streng konservative Theologe.
Zur Begründung, warum die Kammer zwei Sachverständige bestellt hat, sagte ein Gerichtssprecher, es solle der Eindruck vermieden werden, die Kammer würde sich einseitig von einem Sachverständigen beraten lassen. Im Verfahren gehe es nicht darum, die einzig „richtige“ theologische Auslegung herauszufinden.
„Es geht tatsächlich nur darum, herauszuarbeiten, ob die Aussagen des Angeklagten in ihrem Kontext überhaupt eine theologische Berechtigung haben oder ob der Angeklagte hier nur seine persönliche Meinung unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit getätigt hat.“
Die evangelische Theologieprofessorin Isolde Karle (58) aus Bochum tritt unter anderem ein für die kirchliche Trauung homosexueller Paare. Der katholische Alttestamentler Ludger Schwienhorst-Schönberger (64) aus Wien hatte in der Debatte um eine gendergerechte Sprache in der katholischen Kirche gesagt, die Bibel kenne nur zwei Geschlechter.
Der Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche hatte sich im Oktober 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren geäußert. Eine Aufzeichnung davon wurde später auf Latzels Youtube-Kanal mit vielen Tausend Abonnenten online gestellt.
So hatte er unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Er warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“
Zum Auftakt des Berufungsverfahrens hatte Latzel den Vorwurf der Volksverhetzung vehement zurückgewiesen. „Ich würde mich gegen jeden stellen, der Schwule ausgrenzt“, sagte der 54-Jährige am Montag im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichtes in der Hansestadt. Am 20. Mai soll das Urteil gesprochen werden.
In erster Instanz hatte das Bremer Amtsgericht Latzel zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. Damit wäre der Theologe nicht vorbestraft. Das Urteil in der Berufung darf nicht härter ausfallen.