Die Menschenwürde gilt auch für Ungeborene
Veröffentlicht: 22. September 2021 | Autor:
Von Hartmut Steeb
Wir haben hoffentlich gelernt: Wir müssen das menschliche Leben schützen, besonders die vulnerablen (verletzlichen, gefährdeten) Gruppen von Menschen. Wir dürfen das auch nicht nur dem Staat überlassen. Jeder ist gefordert, mitzuhelfen.
Leider ist inzwischen der Ort, der für Menschen der sicherste sein sollte, zum „gefährlichsten“ geworden. Die Weltgesundheitsorganisation beziffert die Zahl der jährlichen Abtreibungen auf 73 Millionen. Ihr menschliches Leben wird durch einen gewaltsamen Eingriff abrupt beendet.
Wer kann sich die Zahl von 73 Millionen vorstellen? Halten wir uns vor Augen, dass jedes Jahr ca. 60 Millionen Tote zu beklagen sind, also Menschen, die nach ihrer Geburt sterben.
Es sterben weltweit also mehr Menschen unnatürlich vor der Geburt als natürlich und unnatürlich nach ihrer Geburt.
In Deutschland geht das Statistische Bundesamt von etwa 100.000 Abtreibungen jährlich aus. Und da gibt es noch eine beträchtliche Dunkelziffer, zumal es für die Statistik noch nicht einmal eine Plausibilitätskontrolle gibt, also z.B. einen Vergleich mit den über die Kranken- und Sozialkassen abgerechneten Abtreibungen.
Aber auch wenn die Zahl stimmen würde: Den im Jahr 2020 zu begrüßenden 773.000 Geburten stehen dann ca. 13% Schwangerschaften gegenüber, die durch den absichtlich herbei geführten Tod des Kindes beendet wurden.
Auch wenn man Sterbezahlen nicht einfach vergleichen kann und will. Muss die Frage nicht doch erlaubt und gestellt werden, ob die Quantität von Todesfällen nicht doch auch bei der Entschlossenheit berücksichtigt werden muss, mit der sich die Gesellschaft für den Schutz des Lebens einsetzt?
Die Situation der Abtreibung mit den millionenfachen Tötungen weltweit und der hunderttausend-fachen Tötung in Deutschland, Jahr um Jahr, ist der schlimmste Menschenrechtsskandal auf der ganzen Welt.
Keine Bevölkerungsgruppe ist so vulnerabel, wird so massenweise diskriminiert – mit Todesfolgen – wie die ungeborenen Kinder.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen“ (Artikel 1 Grundgesetz). Eine schlimmere Würdeverletzung als das Töten ist schwerlich vorstellbar. Deshalb sind und bleiben wir unterwegs, auch um an diesen Verfassungsauftrag zu erinnern.
Unser Gastautor Hartmut Steeb war jahrzehntelang Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz; er ist Vorsitzender des TCLG (Treffen christlicher Lebensrechts-Gruppen) und stellv. Vorsitzender des BVL (Bundesverband Lebensrecht). Dieser Dachverband organisiert den jährlichen Marsch für das Leben in Berlin: