Münster: Vertuschung am Kirchenrecht vorbei
Veröffentlicht: 8. Januar 2021
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Auf der kirchenamtlichen Seite „Katholisch.de“ wurde in einem Interview mit dem Historiker Dr. Thomas Großbölting über sexuellen Missbrauch und seine Vertuschung durch Kirchenobere in der Diözese Münster gesprochen. Der Professor arbeitet an einer Studie und hat unlängst einen Zwischenbericht vorgelegt.
Wie der Historiker erläutert, haben sich Bistumsleitungen in Münster und anderswo häufig bei der Aufarbeitung nicht einmal an das kanonische Kirchenrecht – den sog. CIC – gehalten:
„Die Bistumsleitungen gingen über die Jahrzehnte hinweg dezidiert andere Wege, als es sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht vorsah.„
Das gilt auch für den früheren Bischof von Münster, Dr. Reinhard Lettmann. Es gäbe bei ihm „eine Reihe von Fällen, in denen er nicht nur moralisch, sondern auch juristisch und kirchenrechtlich nicht korrekt gehandelt hat.“
Dabei existieren durchaus Unterschiede zwischen den katholischen Oberhirten in Deutschland, erklärt Prof. Großbölting: „Es gibt emeritierte Bischöfe, die in ihrer Amtszeit sensibler mit dem Thema umgegangen sind und solche, die damit weniger sensibel umgegangen sind.“
Hierbei hat Rom die Kirchenleitungen weltweit bereits vor 40 Jahren zu mehr Wachsamkeit ermahnt:
„Seit den 1980er Jahren hat der Vatikan die Zügel angezogen und Ortsbischöfe verpflichtet, stärker nachzugehen.„
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