Ist „Moschee-Schwänzen“ böse und „Klima-Schwänzen“ gut?
Rendsburg/Karlsruhe (idea) – Ein Ehepaar aus Rendsburg, das einen Sohn von einem Moscheebesuch im Schulunterricht abhielt und deshalb mit einem Bußgeld belegt wurde, hat gegen das Urteil Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Das teilte der für das Verfahren bevollmächtigte Rechtsanwalt Alexander Heumann (Düsseldorf) der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit. Zum Hintergrund des Falls: Im Juni 2016 hatten die Eltern des damals 13-jährigen Schülers ihm den Besuch einer Moschee im Erdkundeunterricht verwehrt. Seine siebte Gymnasialklasse besuchte die „Centrum-Moschee“, die Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit Berührungspunkten zum radikalen Islam unterhält. Nach Angaben ihres Anwalts befürchteten die Eltern eine „religiöse Indoktrination“ des Kindes, das wie sie selbst konfessionslos ist. Einen Bußgeldbescheid von zunächst 300 Euro verringerte das Amtsgericht Meldorf auf 50 Euro, weil die Eltern von sich aus Ersatzunterricht an der Schule angefragt hatten. Den verweigerte die Schulleiterin jedoch. Außerdem hatte der Junge zuvor nie unentschuldigt gefehlt. Eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des
Gehört der Islam in den Schulunterricht?
Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde sagte Heumann, das gesamte Verfahren in Schleswig-Holstein verletzte seine Mandanten „in ihren Grundrechten, insbesondere in ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit und in ihrem elterlichen Erziehungsrecht“. Diese Grundrechtsverletzungen habe er mit der Verfassungsbeschwerde gerügt. Ihm gehe es zum einen darum, prüfen zu lassen, ob der Islam „als obligatorischer Unterrichtsstoff für Schüler taugt“. „Zweitens geht es darum, was aus dem Rechtsstaat wird, wenn zum Beispiel ‚böses’ Moschee-Schwänzen und ‚gutes’ (FridayForFuture-)Schwänzen unterschiedlich nach politischer Korrektheit beurteilt wird.“ Damit bezieht sich Heumann auf die regelmäßig während der Schulzeit stattfindenden Demonstrationen für eine andere Klimapolitik. Bisher wurden Schüler dafür nicht mit einem Bußgeld belegt. Finanziert werde die Verfassungsbeschwerde „durch viele Unterstützer“, unter anderem den Landesverband der AfD in Hessen. Ohne diese Hilfe ist es laut Heumann nicht möglich, „den Fall nach Karlsruhe und gegebenenfalls später auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen“.