Neuer "Kinderrechte"-Vorstoß der Grünen und die fünf wichtigsten Gegenargumente
Guten Tag ,
die Grünen haben einen neuen Angriff gestartet. Vergangene Woche hat die Grünen-Bundestagsfraktion laut Spiegel-Informationen einen Gesetzesentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz beschlossen. Eines steht fest: Diesmal gehen sie geschickter vor als bei ihren ersten beiden Gesetzesentwürfen 2012 und 2015, aber kein bißchen harmloser.
Gemäß dem neuen grünen Entwurf soll Absatz 1 des Grundgesetzes wie folgt verändert werden:„Kinder, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Was zunächst gut klingt, entpuppt sich als böse Falle. Viele juristische Gutachter weisen auf das große Risiko hin, wenn Kinder – rechtlich gesehen – von ihren Eltern getrennt und außerhalb der Familieneinheit betrachtet werden. Auch ihre Stellung im Gesetzestext vor Ehe, Familie und Elternrecht würde die Rechtssprechung entscheidend verändern.
Auf diese Weise sinkt die Schwelle für staatliche Eingriffe in die Familie drastisch. Viel schneller und einfacher können damit bestimmte Entscheidungen gerechtfertigt werden, die nur angeblich dem Kind dienen, in Wirklichkeit aber bestimmte politische Ideologien durchsetzen sollen.
Aber, so könnten Sie jetzt vielleicht fragen, ist das nicht alles viel zu weit hergeholt? Leider nein. Bereits jetzt wird die Freiheit und Eigenverantwortung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder stark eingeschränkt, beispielsweise bei der schulischen Sexualerziehung. Und aktuell denken viele Politiker über Impf- oder KiTa-Pflicht für Kinder nach.
Der Staat maßt sich an, primär über Erziehung und Belange der Kinder zu entscheiden anstelle der dafür von Natur aus verantwortlichen Eltern. Mit dem Gesetzentwurf der Grünen hätten die Behörden und Gerichte dramatisch größere Möglichkeiten in der Hand, das Elternrecht zu verdrängen. De facto würde das Elternrecht zu einem unwirksames Anhängsel – gerade noch gut genug, um als Feigenblatt einer pseudo-freiheitlichen Rechtsordnung zu dienen.
Wehren wir uns dagegen!
Dazu haben wir für Sie kurz zusammengefasst – als Ergebnis unserer Untersuchung der vielen juristischen Gutachten, die zu dieser Frage bereits verfasst wurden. Bitte lesen Sie diesen Artikel und teilen Sie ihn mit Ihren Freunden und Bekannten.
Und bitte wenden Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten.
Mit großem Dank für Ihre Unterstützung wünsche ich Ihnen eine besinnliche Karwoche und frohe und gesegnete Ostern!
Herzliche Grüße, Ihre
Hedwig von Beverfoerde
P.S.: Manchmal fühlen wir uns als Rufer in der Wüste.