Veröffentlicht: 27. September 2017
Von Felizitas Küble
Wie wir bereits in unserem CHRISTLICHEN FORUM haben, wollten der Emmericher Bürgermeister Hinze (SPD) und sein Freund am kommenden Samstag nach ihrer standesamtlichen Verpartnerung mit ihrer „Hochzeitsgesellschaft“ in die Bislicher Kirche gehen und dort von Pfarrer Stefan Sühling innerhalb eines Wortgottesdienstes einen Segen in der katholischen Kirche erhalten, wobei der Geistliche dem Vorhaben zustimmte.
Pfr. Sühling ist ehem. Leiter des bischöflichen Seelsorgsamtes in Münster; er hat als Domkapitular nach wie vor eine hohe Stellung in der Diözesanführung inne.
Laut Medienberichten hat Bischof Dr. Felix Genn (siehe Foto) die geplante Segensfeier jetzt untersagt. Bistumssprecher Kronenburg erklärte hierzu: „Es geht dem Bistum nicht darum, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft herabzuwürdigen.“
Es sei aber in der Öffentlichkeit der Eindruck aufgekommen, als werde eine „homosexuelle Hochzeit“ gefeiert. Im bischöflichen Ordinariat habe es kritische Anfragen dazu gegeben. Das Bistum wolle verdeutlichen, daß es „einen Unterschied“ zwischen dem Ehe-Sakrament und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gee.
Die katholische Kirche lehnt Segnungen für homosexuelle Beziehungen ab – im Unterschied zum Laiengremium des ZdK (Zentralkomitee der dt. Katholiken), das diese befürwortet.
Der Bischof von Münster ist mit dieser Maßnahme seiner Hirtenpflicht nachgekommen. Die Begründung seines Sprechers wirkt allerdings eher oberflächlich, zumal von vornherein klar war, daß jene geplante Segnung keine sakramentale kirchliche Eheschließung sein sollte. Daß dies auf homosexueller Ebene nicht möglich ist, versteht sich am Rande.
Also nicht in erster Linie wegen einer angeblich möglichen „Verwechslungsgefahr“ ist eine Segensfeier für gleichgeschlechtliche Paare unerlaubt, sondern deshalb, weil praktizierte Homosexualität nicht der göttlichen Schöpfungsordnung entspricht und den Geboten Gottes widerspricht. Dies durch einen kirchlichen Segen zu würdigen, wäre widersinnig.